unverschuldeter (kleiner) Parkunfall - KVA direkt an die Versicherung schicken?
Liebe Forengemeinde,
kurz vor Weihnachten ist mir eine Frau mit ihrem PkW rückwärts vorne drauf gefahren. Nichts großes! Wir haben uns darauf verständigt, dass ich mich nach den Feiertagen melde. Ich war kurz darauf (um technische Mängel auszuschließen) in der Werkstatt, grob geschätzt wurden etwa 300-500€ (je nach dem wie viel Geld ich "rausschlagen will" -> ist nicht meine Intention!)
Dies teilte ich ihr mit und sie möchte nun, nach dem sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, einen KVA und den soll ich ihr schicken. Das finde ich schon mal etwas seltsam. Vielleicht hat sie ja gar nicht irher Versicherung bescheid gegeben? Nun ich werde am Freitag ein Gutachten machen lassen, was mich 50€ kostet da Bag.-Schaden. Kann/ sollte ich das dann gleich an ihre Versicherung schicken? Ich bin mir sicher, dass ich nicht die 100% Kosten reinkriege und würde den Schaden selbst reparieren lassen (das ist soweit möglich oder?)
Ich bin für jeden Tipp super dankbar!!!
Beste Antwort im Thema
Wie kann man nur so Herumhampeln...
Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.
Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.
Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.
74 Antworten
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 10. Januar 2018 um 17:21:37 Uhr:
Deutlich schneller ist es, alles direkt an die Versicherung zu schicken. Aber so gehts auch. Wenn die Versicherung schlau ist, zahlt sie dir jetzt ohne weiteres den Nettobetrag aus, denn so erspart sie sich Kosten, die sie definitiv tragen müsste, z.B. Anwalt und Gutachter.
Dein Wort in Gottes Ohren. Ich habe ein schlechtes Gewissen der Frau gegenüber, doch letztlich wird der Schaden ja über die V gezahlt...
Hat die Versicherung erstmal den KVA vorliegen, kann (kann, nicht muss) es ungleich schwerer werden seine Ansprüche am Ende durchzusetzen, sollte Gutachter und Anwalt beauftragt werden. Aber das sind dann bestimmte Konstellationen.
Wie gesagt, du kannst auch der Frau anbieten, dass mit 200€ alles erledigt ist
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Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 10. Januar 2018 um 19:27:13 Uhr:
Wie gesagt, du kannst auch der Frau anbieten, dass mit 200€ alles erledigt ist
Ich würde da schon 500 € für angemessen halten... 😁
Es war gelinde gesagt suboptimal gegenüber der Dame 300-500€ in den Ring zu werfen. Damit wurden gewisse Begehrlichkeiten geweckt die jetzt nicht gehalten werden können/wollen.
Die 2000€ vom KVA müssen ja jetzt wie ein Betrugsversuch auf die Schädigerin wirken.
Kann mir nicht vorstellen, dass sie das aus eigener Tasche zahlen will.
Bei deiner Konstellation aus Fahrzeugalter, WBW und Schadenssumme halte ich einen KVA auch für die Regulierung über die Versicherung für ungeeignet- da gibt es sicher Probleme.
Ich persönlich würde den KVA nicht verwenden und stattdessen ein Gutachten machen lassen und fiktiv mit der Versicherung abrechnen. Evtl. solltest du dich auch schon vor dem ersten Kontakt mit der gegnerischen Versicherung anwaltlich vertreten lassen
So Leute, der Gutachter weiß bescheid (der von einem Bagatellschaden ausging und mir empfahl lieber einen KVA machen zu lassen) und kommt Nachmittags vorbei. Die Frau hat den KVA zwar schon an ihre Versicherung geschickt, das Gutachten ist aber wohl relevanter oder? Der Gutachter kriegt dann auch einen Ausdruck des KVA. Sollte die V weitere Schritte fordern werde ich mich an einen Anwalt wenden. Das wird mir alles zu kompliziert, hätte ich wohl schon früher machen sollen!
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:08:37 Uhr:
Vor allen Dingen hättest du den KVA nicht weiterleiten sollen.
Jep, das könnte Stress bringen. "Sie haben doch schon einen KVA erstellen lassen, noch ein Gutachten zahlen wir nicht". Hoffen wir dass es gut geht, aus Erfahrung habe ich da jedoch gewisse Bedenken.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:10:21 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:08:37 Uhr:
Vor allen Dingen hättest du den KVA nicht weiterleiten sollen.Jep, das könnte Stress bringen. "Sie haben doch schon einen KVA erstellen lassen, noch ein Gutachten zahlen wir nicht". Hoffen wir dass es gut geht, aus Erfahrung habe ich da jedoch gewisse Bedenken.
wie bitte ??? Könnte es sein, dass ich das Gutachten dann noch selber zahlen muss??? Oh man....
Zitat:
@raiko87 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:13:30 Uhr:
wie bitte ??? Könnte es sein, dass ich das Gutachten dann noch selber zahlen muss??? Oh man....
Sorry wenn ich mal deutlicher werde: Du hast keinen Plan was du tun sollst, warum wurschtelst du dich das selber durch anstatt den hier schon mehrfach empfohlenen Anwalt sofort hinzuzuziehen? Nur der wird dir verbindlich sagen was du tun sollst und die Sache in deinem Sinne regeln.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:26:24 Uhr:
Zitat:
@raiko87 schrieb am 11. Januar 2018 um 11:13:30 Uhr:
wie bitte ??? Könnte es sein, dass ich das Gutachten dann noch selber zahlen muss??? Oh man....Sorry wenn ich mal deutlicher werde: Du hast keinen Plan was du tun sollst, warum wurschtelst du dich das selber durch anstatt den hier schon mehrfach empfohlenen Anwalt sofort hinzuzuziehen? Nur der wird dir verbindlich sagen was du tun sollst und die Sache in deinem Sinne regeln.
Wird gemacht... ich rege mich über meine Naivität und Dummheit im Nachhinein tierisch auf. Ich hätte es wesentlich einfacher haben können.... den Anwalt muss ich dann nicht zahlen und er schickt seine Rechnung dann an die V?!
Zitat:
@raiko87 schrieb am 11. Jan. 2018 um 11:32:43 Uhr:
den Anwalt muss ich dann nicht zahlen und er schickt seine Rechnung dann an die V?!
Jain. Kläre das mit dem Anwalt. Im Normalfall rechnet dieser mit der Versicherung ab. Es kann aber sein, dass (wenn zB erst eine Klage und Verhandlung folgt) du in Vorleistung treten musst. Grundsätzlich ist die Versicherung des Verursachers aber zur Erstattung verpflichtet. Details wird die der Anwalt dann sicherlich sagen, wenn du ihn fragst.
Zitat:
@guruhu schrieb am 11. Januar 2018 um 11:46:44 Uhr:
Zitat:
@raiko87 schrieb am 11. Jan. 2018 um 11:32:43 Uhr:
den Anwalt muss ich dann nicht zahlen und er schickt seine Rechnung dann an die V?!Jain. Kläre das mit dem Anwalt. Im Normalfall rechnet dieser mit der Versicherung ab. Es kann aber sein, dass (wenn zB erst eine Klage und Verhandlung folgt) du in Vorleistung treten musst. Grundsätzlich ist die Versicherung des Verursachers aber zur Erstattung verpflichtet. Details wird die der Anwalt dann sicherlich sagen, wenn du ihn fragst.
Ich habe den Anwalt (kenne da einen sehr guten und fähigen) informiert. Hoffentlich läuft das jetzt ab sofort alles reibungslos ... 🙁 Der Gutachter kann dann später vorbeikommen oder sollte der Anwalt erstmal übernehmen und ich mache vorerst nichts? Vielleicht reicht der KVA für die V schon aus...
Na dann heisst es jetzt mal abwarten was der Anwalt dazu meint und für dich entsprechend in die Bahnen lenken kann und wie die Versicherung reagiert.
Toi, toi, toi