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unverschuldeter (kleiner) Parkunfall - KVA direkt an die Versicherung schicken?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 17:08

Liebe Forengemeinde,

kurz vor Weihnachten ist mir eine Frau mit ihrem PkW rückwärts vorne drauf gefahren. Nichts großes! Wir haben uns darauf verständigt, dass ich mich nach den Feiertagen melde. Ich war kurz darauf (um technische Mängel auszuschließen) in der Werkstatt, grob geschätzt wurden etwa 300-500€ (je nach dem wie viel Geld ich "rausschlagen will" -> ist nicht meine Intention!)

Dies teilte ich ihr mit und sie möchte nun, nach dem sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, einen KVA und den soll ich ihr schicken. Das finde ich schon mal etwas seltsam. Vielleicht hat sie ja gar nicht irher Versicherung bescheid gegeben? Nun ich werde am Freitag ein Gutachten machen lassen, was mich 50€ kostet da Bag.-Schaden. Kann/ sollte ich das dann gleich an ihre Versicherung schicken? Ich bin mir sicher, dass ich nicht die 100% Kosten reinkriege und würde den Schaden selbst reparieren lassen (das ist soweit möglich oder?)

Ich bin für jeden Tipp super dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Wie kann man nur so Herumhampeln...

Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.

Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.

Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

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Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 15:52:26 Uhr:

und es ist normal, dass ich dem Gutachter dann morgen 50€ im voraus geben muss, das dann von der Versicherung der Frau getragen wird?

Ersteres kommt auf die Abmachung mit dem Gutachter an. Gewöhnlich kann man den Anspruch der Begleichung der Gutachterkosten an den Gutachter abtreten, so dass dieser direktit mit der Vers. abrechnet. Vielleicht ist ihm das aber bei nur 50€ zu viel Aufwand.

Für das Kurzgutachtachten bzw. einen KVA muss die Versicherung aufkommen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

 

Um auf den Eingangspost zurückzukommen: hat der KVA der Werkstatt etwas gekostet? Man bekommt natürlich nur einmal die Kosten erstattet...

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 15:15

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Januar 2018 um 16:00:27 Uhr:

Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 15:52:26 Uhr:

und es ist normal, dass ich dem Gutachter dann morgen 50€ im voraus geben muss, das dann von der Versicherung der Frau getragen wird?

Ersteres kommt auf die Abmachung mit dem Gutachter an. Gewöhnlich kann man den Anspruch der Begleichung der Gutachterkosten an den Gutachter abtreten, so dass dieser direktit mit der Vers. abrechnet. Vielleicht ist ihm das aber bei nur 50€ zu viel Aufwand.

Für das Kurzgutachtachten bzw. einen KVA muss die Versicherung aufkommen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Um auf den Eingangspost zurückzukommen: hat der KVA der Werkstatt etwas gekostet? Man bekommt natürlich nur einmal die Kosten erstattet...

Vielen Dank für Deine Antwort!

Gerade habe ich nochmal einen anderen Gutachter angerufen, die sehr nette Frau hat mir vorgeschlagen lieber einen KVA bei einer Karosseriewerkstatt zu vereinbaren, da die Frau vielleicht ja doch aus eigener Tasche zahlen will und man dann nicht diese blöde Situation hat. Zudem wäre ein Kurzgutachten weitaus teurer als 50€ meinte sie. Ich werde den Termin für morgen absagen und einen entsprechenden KVA machen lassen. Das ginge dann auch relativ schnell denke ich oder? Schließlich muss man weder Fotos noch andere Argumente vorbringen!

Wie kann man nur so Herumhampeln...

Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.

Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.

Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

So sehe ich das inzwischen auch.

Also wegen 300-400€ Schaden an einer 15 Jahre Alten Kiste wollt ihr Anwalt einschalten und ein Riesen Fass aufmachen??

Habt ihr euch mal gewundert weshalb die Versicherungsprämien ins unermessliche steigen??

Ich hätte ein Kostenvoranschlag geholt wär zu dem Mädel hingefahren hätte ihr den gezeigt und entweder zahlt sie oder nicht.

Danach falls noch erforderlich Anruf bei der Versicherung welche bei so einem Bagatellschaden sicher kein Zirkus macht und falls doch ist der Weg zum Anwalt in letzter Konsequenz noch immer möglich.

Im Grunde hast du Recht. Problem ist, dass die Dame ja scheinbar schon angefangen haz herumzudruxen. Dann kommt es darauf an, was man unter Zirkus versteht. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Versicherung auch hier Kürzungen vornehmen. Viel Spaß dann dabei den Anwalt zu finden, der für 40€ in den Krieg zieht...

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Januar 2018 um 21:32:08 Uhr:

Wie kann man nur so Herumhampeln...

Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.

Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.

Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

Genau das.

Solange da keiner über den Tisch gezogen wird, sehe ich absolut kein Problem damit sich auch ohne Versicherung zu einigen.

Dieses Rumgeeiere wäre mir allerdings inzwischen zu blöd.

Du hast doch jetzt schon eine ungefähre Hausnummer was der Schaden "wert" ist.

Dann geh doch einfach zu der Dame (oder ruf an) und sag:

"So, ich brauch jetzt und hier eine Entscheidung. Entweder XXX€ auf die Kralle oder es läuft den offiziellen Weg über die Versicherung".

Punkt

Zitat:

@raiko87 schrieb am 4. Januar 2018 um 16:15:57 Uhr:

da die Frau vielleicht ja doch aus eigener Tasche zahlen will und man dann nicht diese blöde Situation hat. Zudem wäre ein Kurzgutachten weitaus teurer als 50€ meinte sie.

Welche blöde Situation? Du hast selber gesagt die Dame meldet sich nicht mehr, also keine blöde Situation und offizieller Weg über die Versicherung, fertig. Warum willst du dich weiter damit rumärgern wenn die Schädigerin nicht aus dem Quark kommt?

Kurzgutachten machen (wären bei uns 70€), ggf. Abtretung vom Gutachter sonst einfach Rechnung für's Kurzgutachten mit zur Versicherung, fertig.

Und was heißt hier riesen Faß? Die Unfallgegnerin hatte die Möglichkeit gehabt das ganze auf kurzem Dienstweg zu regeln, das hat sie verpennt und meldet sich jetzt nicht mehr. Also bleibt nur der ganz normale Weg um seinen Schadenersatz zu bekommen. Wenn die Versicherungen anständig regulieren würden müsste man auch nicht immer das "große Kino" empfehlen.

Ich wundere mich immer, welch merkwürdige Vorstellung manche haben. Warum ist nur die Regulierung über die Versicherung offiziell?

Bei vernünftiger Vorgehensweise wäre die Geschichte schon fast erledigt.

Was der Schädiger gerne hätte spielt keine Rolle, der Geschädigte allein bestimmt den Ablauf.

Sinnvoll hier wäre:

Beweissichernde Feststellung der Schadenshöhe veranlassen, das geht nur mit (Kurz) Gutachten, ein Kostenvoranschlag ist untauglich.

Anschließend die Forderung mit allen Positionen (hoffentlich bekannt) an den Schädiger.

Kurze Fristsetzung (14 Tage) für Zahlung. Bei fehlendem Zahlungseingang, Mahnbescheid.

Wem seine Zeit nichts wert ist, kann dies selbst machen, ich würde es von einem Anwalt erledigen lassen.

Nebenbei, die MwSt. ohne Rechnungslegung mit einzufordern und die Unwissenheit des Schädigers auszunutzen, wie hier vorgeschlagen wurde, ist genau so schäbig, wie die rechtswidrigen Kürzungen der Versicherungen!

Themenstarteram 5. Januar 2018 um 19:03

Danke für die vielen ghilfeichen Ratschläge. der KVA wird ihr morgen zugeschickt und sie hat dann Zeit sich zu melden. falls Sie das nicht tut bzw es über die Versicherung machen lassen will dann ist das so. ich will auf jeden Fall bis Montag spätestens Bescheid wissen. wenn der KVA sagt 500 ca und sie nur 300 zahlen will dann kann man sich sicherlich auch einigen. reparieren muss ich ja nicht zwangsläufig oder?

Zitat:

@Truckbaer schrieb am 05. Jan. 2018 um 01:38:10 Uhr:

Habt ihr euch mal gewundert weshalb die Versicherungsprämien ins unermessliche steigen??

Nein, dank regelmäßigem Versicherungswechsel und unfallfreiem Fahren sinken die Prämien bei mir.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 05. Jan. 2018 um 20:3:55 Uhr:

reparieren muss ich ja nicht zwangsläufig oder?

Dein Auto, du entscheidest was damit passiert. Zur Reparatur kann dich niemand zwingen.

wozu eigentlich gutachten für privat? als geschädigter sagt man " für 300€ mache ich den schaden wieder weg und sie sind aus der nummer raus" und der schädiger zahlt oder man macht das fass voll auf und es wird teurer. wozu nun also die ganze arbeit mit gutachten, versicherung usw?! hat die tante angst, das sie bei 300€ übern tisch gezogen wird?

Es spricht doch nichts dagegen die Schadeensumme fachmännisch bestimmen zu lassen und es dennoch privat zu regeln. ZB wenn man wenig Ahnung von der Materie hat.

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