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unverschuldeter (kleiner) Parkunfall - KVA direkt an die Versicherung schicken?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 17:08

Liebe Forengemeinde,

kurz vor Weihnachten ist mir eine Frau mit ihrem PkW rückwärts vorne drauf gefahren. Nichts großes! Wir haben uns darauf verständigt, dass ich mich nach den Feiertagen melde. Ich war kurz darauf (um technische Mängel auszuschließen) in der Werkstatt, grob geschätzt wurden etwa 300-500€ (je nach dem wie viel Geld ich "rausschlagen will" -> ist nicht meine Intention!)

Dies teilte ich ihr mit und sie möchte nun, nach dem sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, einen KVA und den soll ich ihr schicken. Das finde ich schon mal etwas seltsam. Vielleicht hat sie ja gar nicht irher Versicherung bescheid gegeben? Nun ich werde am Freitag ein Gutachten machen lassen, was mich 50€ kostet da Bag.-Schaden. Kann/ sollte ich das dann gleich an ihre Versicherung schicken? Ich bin mir sicher, dass ich nicht die 100% Kosten reinkriege und würde den Schaden selbst reparieren lassen (das ist soweit möglich oder?)

Ich bin für jeden Tipp super dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Wie kann man nur so Herumhampeln...

Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.

Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.

Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

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Ich würde es direkt der Versicherung melden. Weder dir noch der Frau entstehen dadurch Nachteile. Die Dame kann den Schaden problemlos zurückkaufen, nachdem reguliert wurde. Andernfalls kann man natürlich auch zunächst versuchen sich "privat" zu einigen. Dann würde ich der Dame das Gutachten persönlich zeigen (nicht geben) und sich auf Betrag X einigen, wenn du zufrieden damit bist. Dabei würde ich dann direkt Bargeld nehmen, bzw. eine sehr kurze Frist vereinbaren.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 17:25

@guruhu ich danke dir für deine schnelle Antwort.

Also ist es kein Problem, dass es nun 12 Tage her ist? Ich habe Angst, dass es dann auf einmal heißt, dass die Schäden vorher schon waren bzw. vielleicht doch nicht ganz ihre Schuld gewesen ist (100% ... rückwärts vorne auf meinen Wagen ohne zu schauen...) sie wollte 200€ etwa zahlen, aber ich dneke es werden eher 300 oder 400€. Dann werde ich es also so machen: ihr zeigen und dann soll sie mir das geld geben oder über die Versicherung klären lassen?! Wenn keine Antwort kommt melde ich es meiner Versicherung also das Wochenende darf sie dann entscheiden, ob sie den Schaden selbst zahlt.

Müssen genaure Informationen zum Unfall gemacht werden? Ich weiß die Uhrzeit, Ort und habe auch einen Zeugen (wohl unwichtig, da klare Sache), Fotos vom Unfallort wurden auch gemacht (wohl bei Bagatellschäden auch unwichtig denke ich mal?!)

Warum deiner Versicherung melden?

 

Wenn sie schon anfängt und gelöscht, oder nur xy bezahlen will, würde ich gar nicht mehr überlegen...

Weil du fiktiv abrechnen willst könnte es vorteilhafter für dich sein, sich mit der Unfallgegnerin zu einigen.

Ich denke, die Frau will selbst bezahlen, um nicht hochgestuft zu werden. Das Gutachten würde den Betrag unnütz erhöhen.

Ich würde die Frau anrufen und ihr den Betrag, der Dir vorschwebt, nennen. Könnt Ihr euch nicht einigen, kannst Du immer noch das Gutachten erstellen lassen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 03. Jan. 2018 um 18:42:18 Uhr:

Weil du fiktiv abrechnen willst könnte es vorteilhafter für dich sein, sich mit der Unfallgegnerin zu einigen

Bezogen auf die MWSt bestimmt. Frau bekommt Gutachten/KVA, Und zahlt die Brutto-Summe, da sie es nicht besser weiß.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 23:45

Also die gute meldet sich nicht... sie weiß, dass ich 50€ zahlen muss für den Gutachter, wenn sie also selbst zahlen will wäre es gut sie antwortet bald. Ansonsten wird es seinen Weg gehen: Der Gutachter kommt Freitag Mittag und macht nen KVA, den ich dann an sie schicke (inkl. der 50€ für den GA) und sie kann dann überlegen, ob sie das nicht doch über die V regulieren lassen will.

Da das ganze ein leichter Karosserieschaden ist (Stoßstange, Kennzeichen) würde ich an ihrer Stelle den Betrag von 3-400€ zahlen. Ich glaube nämlich, dass der Fahrzeughalter garnicht sie ist, sondern sie den Wagen nur benutzt hat... ist so eine Vermutung...

Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 00:45:17 Uhr:

wenn sie also selbst zahlen will

Dazu hat sie auch noch weitere, Ich meine es waren 6, Monate Zeit...

So spart sie sich dann auch die Gutachterkosten.

Mir ist Weihnachten auch jemand ins Auto . Schaden ist etwas größer .

Die Dame hat das ihrer Versicherung gemeldet . Rest mache ich direkt mit der Versicherung .

Ist auch einfacher .

Gruss

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 12:02

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 4. Januar 2018 um 12:22:39 Uhr:

Mir ist Weihnachten auch jemand ins Auto . Schaden ist etwas größer .

Die Dame hat das ihrer Versicherung gemeldet . Rest mache ich direkt mit der Versicherung .

Ist auch einfacher .

Gruss

Sie hat es angeblich auch ihrer Versicherung gemeldet obwohl ich 1 Tag nach dem "unfall" nach dem ich in der Werkstatt war und meinte, dass es nur ein minimaler Schade ist round about 150-200€, wenn man es selbst machen lässt, da meinte sie noch also bis 200€ zahlt sie selbst, sie müsse nochmal mit ihrem Vater sprechen. Leider ist es selbst mit gebrauchter Stoßstange schon mindestens 300€. Da ich momentan finanziell auch echt angeschlagen bin, ärgert es mich, dass ich dem Gutachter dann die 50 Ocken geben muss und was ist wenn sie dann doch selbst zahlen will und die 50 Euro nicht übernehmen will?

Werde sie heute Abend nochmal klar fragen: Soll das morgen gemacht werden und wenn ja bitte ich um Einverständnis, dass sie es selbst zahlt, wenn es nicht über die Versicherung geht.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 13:2:36 Uhr:

bitte ich um Einverständnis,

Ich würde da eher um Bargeld bitten. Mit Einverständnis lässt sich die Werkstattrechnung vermutlich nicht begleichen.

Was genau spricht dagegen mit der Versicherung abzurechnen?

 

Ein (vollständiges) Gutachten wirst du für 50€ übrigens nicht erhalten, da wäre man eher in der Region 500€. Da sehe ich dann auch nicht wirklich den Vorteil gegenüber einem KVA.

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 13:19

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. Januar 2018 um 13:26:55 Uhr:

Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 13:2:36 Uhr:

bitte ich um Einverständnis,

Ich würde da eher um Bargeld bitten. Mit Einverständnis lässt sich die Werkstattrechnung vermutlich nicht begleichen.

Was genau spricht dagegen mit der Versicherung abzurechnen?

Ein (vollständiges) Gutachten wirst du für 50€ übrigens nicht erhalten, da wäre man eher in der Region 500€. Da sehe ich dann auch nicht wirklich den Vorteil gegenüber einem KVA.

Wenn es nach mir geht, finde ich die Bargeldzahlung auch am besten.

Der Gutachter meinte es dauert etwa 10-15 Minuten, also ist es wohl eher ein KVA ?! Jedenfalls sollte sich Madame mal bei mir melden....

Zitat:

@raiko87 schrieb am 04. Jan. 2018 um 14:19:13 Uhr:

Der Gutachter meinte es dauert etwa 10-15 Minuten, also ist es wohl eher ein KVA ?!

Nicht zwingend, auch ein 2000€ Lackschaden ist binnen 10 Minuten für dich abgehandelt, da steckt dann nur ggf. noch Arbeit des Gutachten im Hintergrund drinne. Aber es Haut schon hin. Bei solchen Bagatellen machen Gutachter für gewöhnlich auch nur Kurzgutachten, da es sonst Probleme beim Honorar gibt/geben kann. Ist aber eben kein Vorteil ggü einem KVA der Werkstatt, welcher oftmals sogar koste los ist, bzw. bei Reparatur verrechnet wird.

Themenstarteram 4. Januar 2018 um 14:52

und es ist normal, dass ich dem Gutachter dann morgen 50€ im voraus geben muss, das dann von der Versicherung der Frau getragen wird?

Ich finde zu einem anderen Gutachter folgende Infos (unisono mit der Aussage des Gutachters, der für morgen bestellt ist):

Die Versicherung muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen. Ausnahmen bilden sogenannte „Bagatellschäden“, welche bis zu einer Schadenhöhe von ca. 700 € gelten. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen, welche ebenfalls in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind.

Dann handelt es sich also um ein Kurzgutachten...

Was vielleicht noch wichtig ist: Wagen ist ein Astra von 2002, den ich nicht einmal 2 Monaten habe und knapp 1850€ gezahlt habe...

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