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Unterspannung in Steuergerät Distanzregelung

VW Golf
Themenstarteram 20. Juli 2018 um 17:53

Moin,

ich habe mit OBD eleven den Fehler ausgelesen. Gestörte Kommunikation und das gelbe Dreieck leuchtete.

Dann in der Werkstatt gefragt, die hatten das Gerät eh dran, die Bremse hi wurde in Servicestellung gefahren..

Der Serviceberater las mir den Fehler vor, Spannung unter 12,5 V um 10.58 Uhr. Ich sollte das noch mal probieren.

Habe ich gemacht, bei laufendem Motor Fehler gelöscht, Probefahrt, erneut abgefragt, Fehler wieder drin.

Auto hat volle Garantie, der ausliefernde Betrieb hat eine Reparatur abgelehnt, angeblich schreibt der Hersteller nur löschen vor.

Ich frage mich wozu der Hersteller so ein System verbaut wenn Fehler, die auftauchen, nicht repariert werden sondern der Speicher nur gelöscht wird, der Kunde dann irgendwann den schwarzen Peter zugeschoben bekommt und vielleicht irgendwann die Kreditkarte zücken darf.

Was soll ich machen? Lassen, auf Beseitigung bestehen? Bisher 2 x Fehlalarm des Systems, sonst funktioniert alles.

VG Thommi

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93 Antworten

Du hast doch auch so ein OBD Gerät.

Zeigt das keine Fehler an???

Themenstarteram 8. August 2018 um 13:19

OBDeleven. Ja. Hat gestörte Kommunikation drin, jedoch nicht den Code dazu.

VG Thommi

Themenstarteram 8. August 2018 um 20:06

Hab´den Scan:

Karosserietyp: 5-dr hatchback

Motor: DDYA 85 kW (116 HP) 1.6 l

Kilometerstand: 12467 KM

 

---------------------------------------------------------------

13 Distanzregelung

 

Systembeschreibung: ACC BOSCH MQB

Software-Nummer: 5Q0907572H

Software-Version: 0620

Hardware-Nummer: 5Q0907572H

Hardware-Version: H10

ODX Name: EV_ACCBOSCHVW416

ODX Version: 002005

Lange Codierung: 3500470951FFC428949C810530300600000000000000000000

 

Fehlercodes:

U112300 - Datenbus empfangener Fehlerwert

sporadisch

Danke.

VG Thommi

Themenstarteram 14. August 2018 um 8:22

Moin,

hier gibt es Neuigkeiten: Der TÜV hat mir schriftlich erklärt das jeder Fehler, egal ob sporadisch oder nicht, in Assistenzsystemen mit aktivem Eingriff in die Fahrphysik einen erheblichen Mangel bei einer HU nach §29 darstellen. Die Prüfplakette wird verweigert.

Zwischenzeitlich wurde der Fehler U112300 an VW gesendet (von weiterem VW Partner), die zuständige Abteilung erklärte, dieser Fehler sei irrrelevant, kommt mal vor, geht mal wieder, wird gelöscht, neu eingetragen, hat keine Relevanz.

Ungeachtet dieser Aussage von Volkswagen bleibt der TÜV Nord dabei, erheblicher Mangel, keine Prüfplakette.

Der TÜV Nord, der weitere VW Partner und der ADAC raten mir vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Genauso habe ich das dem ausliefernden Händler mitgeteilt.

Zusätzlich wurde das Kraftfahrtbundesamt darüber informiert das der Hersteller Volkswagen hier keine Abhilfenotwendigkeit sieht, die Kosten für die Beseitigung nach 3 Jahren dem Kunden aufbürden möchte.

VG Thommi

Hast du bei dem Fehler einen

“aktivem Eingriff in die Fahrphysik“ bemerkt ?

bzw. Ist der Readiness Code ok oder nicht?

Themenstarteram 14. August 2018 um 10:43

Weiß ich nicht.

Nein. Ist aber völlig uninteressant ob oder ob nicht. Jeder Fehlereintrag wird als erheblicher Mangel beim TÜV gewertet.

VG Thommi

Okay, wie du meinst.

Nach meinem Kenntnisstand interessiert den Tüv der sogenannte Readinessscode. Daher meine Frage danach.

Themenstarteram 14. August 2018 um 15:54

Readinesscode ist m.W. nach nur im Motorsteuergerät verfügbar.

Ich habe es schriftlich vom TÜV Nord, im Rahmen der HU nach §29 werden Assistenzsysteme wie ABS, EDS, GRA und Distanzregelung abgefragt. Ob vorhanden, etc.

Egal ob Kontrollen in Betrieb, bei Fehlern in den Steuergeräten Nachprüfung weil erheblicher Mangel. Die Aussage von Volkswagen,, irrelevant, Fehler kommt mal vor, geht auch wieder, keine Reparatur notwendig interessiert den TÜV nicht. Bleibt ein erheblicher Mangel der zwingend zur Nachprüfung führt da die Prüfplakette verweigert wird.

Nun könnte man so schlau sein und den TÜV in der Werkstatt im Rahmen der Werkstatt mitmachen lassen, ist aber zum einen teurer und zum anderen, soll ich mich dazu zwingen lassen?

Desweiteren, der Hersteller verbaut eine Funktion Fehlerspeicher. Es wird ein Fehler abgelegt, fehlende Kommunikation.

Warum verbaut der Hersteller diese Funktion mit dem Fehlercode wenn es unwichtig ist? Hätte er dann doch auch gleich lassen können, evtl. sogar Geld gespart.

In den Gewährleistungsbedingungen steht klar drin: Der Hersteller garantiert dem Kunden für 2 Jahre ein mängelfreies Produkt in Werkstoff und Werkarbeit.

Es ist doch unbekannt wo der Mangel ist. In der Werkarbeit oder im Werkstoff. Zudem, in den Werkstätten ist dieser Fehler unbekannt. Bedeutet also, dass Fzg (dieses eine) entspricht nicht dem Serienzustand, wie vom Händler behauptet. Dann könnte er doch ein Vergleichsfzg mit genau dem gleichen Fehlereintrag stellen. Kann er aber nicht. Weil vielleicht von 1 000 Fzgen mit dieser Ausstattung nur 10 den Fehler haben. und davon vielleicht 3 nach 3 Jahren ein Problem beim TÜV bekommen.

VG Thommi

EDIT: Das ist für mich ´ne ganz einfache Kiste. Ich lasse mir nicht vorschreiben wo ich nach 3 Jahren zum TÜV hingehe. Ebensowenig lasse ich mir nach 3 Jahren die Fehlersuche und Beseitigung auf´s Auge drücken. Nicht nur der TÜV, auch der 2. Vertragspartner von Volkswagen hat mir geraten vom Vertrag zurück zu treten.

Übrigens sieht der Kundendienstleiter des ausliefernden Händlers das genauso. Wenn die Funktion Fehlerspeicher vorhanden ist, dort was abgelegt wird kann der Hersteller sich nicht hinstellen, nach dem Motto, ignorieren, hat keine Bewandtnis, irrelevant.

Ist mal einer der nicht abwimmelt, abwiegelt. Liegt aber vielleicht auch daran das ich mich bei der Geschäftsleitung ausgekotzt hatte.

Themenstarteram 24. August 2018 um 17:06

Hier der aktuelle Stand: Auto ist seit Montag in der Werkstatt. Am 28. reist ein Team aus WOB zur Besichtigung an.

VG Thommi

Themenstarteram 14. September 2018 um 4:33

Hier gibt es Neuigkeiten: Der Hersteller nimmt das Auto zurück. Der ausliefernde Händler hat den Auftrag das Fzg zum Hersteller zu überführen.

 

VG Thommi

Gratuliere, komplette Kostenerstattung?

Gratuliere ebenfalls, du hast es konsequent durchgezogen und dich vom unverschämten Autohaus nicht abwimmeln lassen! Respekt. War ein langes Hinundher.

Zitat:

Moin,

hier gibt es Neuigkeiten: Der TÜV hat mir schriftlich erklärt das jeder Fehler, egal ob sporadisch oder nicht, in Assistenzsystemen mit aktivem Eingriff in die Fahrphysik einen erheblichen Mangel bei einer HU nach §29 darstellen.

Frage dazu:

Kann man das in diesem Fall erwähnte Assistenzsystem als Fahrzeugbenutzer am Display auch wahlweise deaktivieren ?

Also wie bei mir z.B. der Front Assist mit City Notbremse.

Wenn das der Fall ist kann das gar nicht sein daß das Fahrzeug deswegen als fahruntüchtig gilt. Denn es gibt ja Autos ohne diese Funktion die genauso deswegen fahren dürfen. Warum baut der Hersteller dann diese Abschaltfunktion ein. Er überläßt es den Fahrer dieses zu benützen. Zumal der Fahrer immer noch der Verantwortliche über das Verhalten des Fahrzeuges ist.

Wenn das wirklich der Fall wäre daß man wegen einer nicht unbedingt notwendigen Funktion den Wagen nicht mehr fahren darf hieße das für mich diesen sofort abzuschaffen und sich ein vernünftiges Auto ohne den ganzen Sch...kram zu kaufen.

 

 

Zitat:

@Ugolf schrieb am 14. September 2018 um 09:37:17 Uhr:

Frage dazu:

Kann man das in diesem Fall erwähnte Assistenzsystem als Fahrzeugbenutzer am Display auch wahlweise deaktivieren ?

Also wie bei mir z.B. der Front Assist mit City Notbremse.

Wenn das der Fall ist kann das gar nicht sein daß das Fahrzeug deswegen als fahruntüchtig gilt. Denn es gibt ja Autos ohne diese Funktion die genauso deswegen fahren dürfen.

Wir hatten das doch im anderen Thread schon. Es hat eine Änderung gegenüber früher gegeben bzgl. HU - der Prüfer gibt die FIN in den Computer ein, bekommt eine Prüfliste auf der ein SOLL für dieses konkrete Fahrzeug steht. Gewisse Assistenzsysteme wie z.B. ACC und Front Assist sind sicherheitsrelevant wenn sie verbaut sind; Deiner Argumentation "es gibt auch Fahrzeuge ohne dieses System, die als verkehrssicher gelten" folgt der TüV da nicht. Wenn diese Systeme verbaut aber nicht funktionstüchtig sind, ist das ein erheblicher oder sogar gefährlicher Mangel.

Hier haben wir aber einen Fall, wo das ACC-Steuergerät sporadisch Fehler hinterlegt hat, aber das ACC im Betrieb funktionierte - so habe ich thommi verstanden. Das wäre sehr wahrscheinlich erfolgreich durch die HU gekommen, weil der Prüfer nicht Fehlermeldungen sucht, sondern Funktionstüchtigkeit prüft. Bei mir hat der Prüfer eine Probefahrt gemacht, dabei alle relevanten Assistenten einmal durchprobiert. Und da würde es bei thommis ex-Golf ja problemlos funktionieren.

Bevor jetzt wieder das große Geschrei losgeht - das da oben ist die Theorie, in der Praxis prüfen viele Prüfer nachwievor ohne Prüfliste, sondern nach eigenem Gedächtnis und Ermessen. Somit kann auch ein defekter sicherheitsrelevanter Assistent durch die HU kommen, wenn man an den richtigen Prüfer gerät. Ist nur halt blöd wenn der Golf beim Einschalten der Zündung gleich auf dem großen Display "ACC nicht verfügbar" aufblinken lässt.

Zitat:

Wir hatten das doch im anderen Thread schon.

Den kenne ich nicht. Ich habe das jetzt so nebenbei mitbekommen weil ich las daß wegen so einer Beanstandung das Auto zurückgenommen wird weil man das Problem nicht findet.

 

Was für mich nebenbei gesagt unbegreiflich ist . Da wollen die dann mit autark fahrenden Autos im Markt bestehen ? Wieviel Tauschautos wollen die dann auf Halde haben ?

Zitat:

... das da oben ist die Theorie, in der Praxis prüfen viele Prüfer nach wie vor ohne Prüfliste, sondern nach eigenem Gedächtnis und Ermessen.

So wird es sein. Es gibt glücklicherweise Prüfer auch mit Sinn für Realität . Das Problem ist daran nur daß das offensichtlich ein Lottospiel für den Fahrzeugbesitzer ist.

Damit ich richtig verstanden werde : Daß man im Falle des Auftretens einer Fehlermeldung dieser nachgehen läßt ist selbstverständlich.

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