Unterschiedliche Reifenprofiltiefe zulässig?

BMW 5er G31

Hallo,

betrifft G31, 530d, kein Allrad

Der Reifen hinten rechts soll nach einem Unfall vorsorglich getauscht werden. Profiltiefe bei allen 4 Reifen ist ca. 4,5..5mm.

Die Werkstatt hält es nicht für notwendig beide Reifen der Achse zu tauschen sodass später die Profiltiefe HL und HR >3mm unterschiedlich wäre. Ich habe Werkstattbindung wg. Versicherungsabwicklung...

Mein technisches Gefühl läutet die Alarmglocken.

Kann das jemand bestätigen?

Falls ich auf eigene Kosten den zweiten Reifen der Achse HL mittauschen lasse: wäre es ein Problem wenn sich die Profiltiefen achsweise 3..3,5mm unterscheiden?

Danke für eure Einschätzung

26 Antworten

ungünstig, der fährt ja nicht mehr geradeaus, ggf. mehr.

Kannst du die Versicherung überzeugen?

Ist nicht zulässig. Hier ein Dokument, ggf findet noch jemand die Vorgabe im TIS:

Microsoft Word - 25-2020 Hinweise zu Reifen und Profiltiefe

Zitat:
@basti313 schrieb am 21. August 2025 um 13:38:53 Uhr:
Ist nicht zulässig. Hier ein Dokument, ggf findet noch jemand die Vorgabe im TIS:
Microsoft Word - 25-2020 Hinweise zu Reifen und Profiltiefe

Das halte ich für ein Gerücht! Ob es aus technischer Sicht gut oder schlecht ist, ist die eine Sache, aber solange die Profiltiefe ist wie hier, gibt es keinerlei gesetzliche Handhabe. Selbst zweierlei Reifenhersteller auf einer Achse, was weitaus größere Auswirkungen haben kann, werden vom TÜV akzeptiert.

Meine persöniche Meinung: BEIDE Reifen ersetzen, den abmontierten für Notfälle aufheben - Frage ist, ob Mischbereifung montiert ist - zudem würde ich den abmontierten nur auf der selben Seite (außen kennzeichnen!) wieder montieren.

Entsorgen kannst du ihn, wenn Geld "keine Rolle" spielt ;-)

Zitat:
@Avon35 schrieb am 21. August 2025 um 13:48:47 Uhr:
Das halte ich für ein Gerücht! Ob es aus technischer Sicht gut oder schlecht ist, ist die eine Sache, aber solange die Profiltiefe ist wie hier, gibt es keinerlei gesetzliche Handhabe.

Auch bei solchen Versicherungsgeschichten mit Werkstattbindung muss schlicht trotzdem nach Vorgabe des Herstellers repariert werden. Und da gilt eben die Vorgabe, die BMW im TIS macht, nicht nur das Thema HU.

Da gibt es seit Jahrzehnten klare Vorgaben, damit ESP und Differential funktionieren...bei nem modernen Auto mit Fahrassistenz noch viel mehr.

Meine persöniche Meinung: BEIDE Reifen ersetzen, den abmontierten für Notfälle aufheben -

Warum sollte man den montieren wollen? Entweder hat man wieder das Problem mit dem Profiltiefen oder der Reifen ist schlicht zu alt. Das hilft nur bei extrem Vielfahrern...

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Zitat:@basti313 schrieb am 21. August 2025 um 13:38:53 Uhr:
Ist nicht zulässig. Hier ein Dokument, ggf findet noch jemand die Vorgabe im TIS:Microsoft Word - 25-2020 Hinweise zu Reifen und Profiltiefe

Muss eindeutig widersprechen. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, Mindestprofiltiefe 1,6mm, Ende. Dein Link verweist auf eine Interessengemeinschaft, das hat mit zulässig oder unzulässig überhaupt nichts zu tun. Jede "Interessengemeinschaft" verfolgt wirtschaftliche Ziele und dienen der Lobby zur Umsetzung ihrer Ziele. Wenn ich deren Empfehlungen lese, zweifle ich an deren Unabhängigkeit. Klar, wenn ein Reifen beschädigt ist, Unfallbedingt oder Anderweitig, muss dieser ersetzt werden, aber was soll das für einen Einfluss auf die anderen, unbeschädigten Reifen haben? Unterschiedliche Alter über 4 Jahre oder wenige mm unter allen Rädern !!! Die Einflüsse auf die Fahreigenschaften dürften so minimal sein, daß es gar nicht auffällt. Außerdem schreibt der Gesetzgeber nur vor, daß Achsweise die identischen Reifengrößen verwendet werden müssen, von verschiedenen Herstellen erlaubt oder nicht erlaubt ist nicht die Rede.

Zitat:
@Turboleberkas schrieb am 21. August 2025 um 14:15:47 Uhr:
Muss eindeutig widersprechen. Der Gesetzgeber sagt eindeutig, Mindestprofiltiefe 1,6mm, Ende. Dein Link verweist auf eine Interessengemeinschaft, das hat mit zulässig oder unzulässig überhaupt nichts zu tun. Jede "Interessengemeinschaft" verfolgt wirtschaftliche Ziele und dienen der Lobby zur Umsetzung ihrer Ziele. Wenn ich deren Empfehlungen lese, zweifle ich an deren Unabhängigkeit. Klar, wenn ein Reifen beschädigt ist, Unfallbedingt oder Anderweitig, muss dieser ersetzt werden, aber was soll das für einen Einfluss auf die anderen, unbeschädigten Reifen haben? Unterschiedliche Alter über 4 Jahre oder wenige mm unter allen Rädern !!! Die Einflüsse auf die Fahreigenschaften dürften so minimal sein, daß es gar nicht auffällt. Außerdem schreibt der Gesetzgeber nur vor, daß Achsweise die identischen Reifengrößen verwendet werden müssen, von verschiedenen Herstellen erlaubt oder nicht erlaubt ist nicht die Rede.

Exakt so isses!

Ich ergänze:

Andernfalls könnte und dürfte sich eine Versicherung im Schadensfall nicht über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen

Das Differenzial gleich die Unterschiede der Abrollumfänge aus.

Auch wenn ein Reifendruckverlust via Drehzahlunterschiede etc. erkannt wird (vs. via RDKS), funktioniert das alles, weil das schlau eingelernt wird.

Hatte das gleiche Problem bei einem F10 530d xDrive, wenn auch mit etwas mehr Profil auf dem anderen Reifen.

Es gab nicht die geringsten, wahrnehmbaren Probleme.

Zitat:
@1000PS schrieb am 21. August 2025 um 15:57:10 Uhr:
Das Differenzial gleich die Unterschiede im Abrollumfänge aus.
Auch wenn ein Reifendruckverlust via Drehzahlunterschiede etc. erkannt wird (vs. via RDKS), funktioniert das alles, weil das schlau eingelernt wird.
Hatte das gleiche Problem bei einem F10 530d xDrive, wenn auch mit etwas mehr Profil auf dem anderen Reifen.
Es gab nicht die geringsten, wahrnehmbaren Probleme.

Andernfalls wäre Kurvenfahrt nicht möglich. Das Differential ist ständig in 'Bewegung', denn eine 100% gerade Strecke ist selten vorhanden. Bei unterschiedlicher Profilstärke ist das absolut marginal. Das ist letztendlich auch dessen/deren Aufgabe, hier für Ausgleich zu sorgen.

Einige Poster hier sind mit ihren Theorien völlig auf dem Holzweg - "ESP, Geradeausfahrt, Funktion Differential etc.".

Wird hier gerade der "xDrive-Mythos" geschlachtet?

Ich lese dauernd davon, dass die Reifen (und zwar alle 4) kaum Differenz beim Profil haben dürfen. Und ganz selten vom kaputten Verteilergetriebe.

Bei mir war es letzte Woche ähnlich wie beim TO: Metallstück hat sich links hinten reingebohrt. Firmenleasing-Firma und Reifenhändler einigten sich auf 1 neuen Reifen. Hab nun 3 GoodYear aus 2021 und einen aus 2025. Das was beim TO gemacht wurde ist rechtlich auch voll zulässig:

Bei euch in Deutschland ist es tatsächlich egal, welcher Reifen wo drauf ist, nur Diagonal- und Radial-Reifen dürfen nicht gemischt werden. Und es gibt nicht einmal eine Beschränkung, dass ich achsweise gleiche Reifen montieren muss, ich kann also mit einem neuen Winterreifen vorn links, einem alten Sommmerreifen mit 2mm Restprofil vorn rechts und hinten 1 Allwetterreifen und einem abgenutzen Winterreifen fahren, rechtlich ist das zulässig.

In Österreich gibt es folgende Regelung: Ich darf nur Sommer - oder Winterreifen fahren, außer, der Winterreifen hat unter 4mm Restprofil. Dann darf ich diese - immer nur achsweise - mit Sommerreifen mischen. Die Dimensionen müssen natürlich gleich sein, außer im Zulassungsschein anders vermerkt (z.B. 275 hinten/245 vorn-Mischungen beim G3x)

Werkstattbindung: "teurer" kann man kein Geld (Versicherungsprämie) sparen(?).
Ich habe neben meinem 530d G30 LCI zwei MINI Cooper (S Cabrio). Bei einem überhitzte der Motor wegen vorangegangenem, unbemerktem Marderverbiss. Wegen Werkstattbindung wurde der fällige Zylinderkopfdichtungswechsel von einer Wald-und-Wiesen-Werkstatt (nach Versicherungsvorgabe) vorgenommen, was gründlich schief ging.
Das Auto landete schließlich doch noch beim BMW- / MINI-Vertragshändler. Die "Packungsdichte" heutiger Fahrzeuge ist im Motorraum so hoch, dass der halbe MINI auseinander musste (das dürfte bei einem G30 nicht anders sein). Wenn man da ohne nachweislich bewährtem (Reparatur-)Plan nur mit gesundem Schrauberverstand und logischem Nachdenken vorgeht (ich habe die letzten 40 Jahre unendlich viel selbst an zahllosen Cars n Bikes geschraubt), kommt das dabei raus, was bei meinem MINI passierte...

Für ca. 50 Eur Prämieneinsparung pro Jahr (in diesem meinen Fall) mache ich so ein Theater nicht mehr mit.

Zitat:
@mbfanhh schrieb am 21. August 2025 um 18:19:13 Uhr:
Wird hier gerade der "xDrive-Mythos" geschlachtet?
Ich lese dauernd davon, dass die Reifen (und zwar alle 4) kaum Differenz beim Profil haben dürfen. Und ganz selten vom kaputten Verteilergetriebe.

Ja, weils bei den G Modellen auch kein wirkliches Problem mehr darstellt. Das war bei den F Modellen deutlich anfälliger. Da hat man davon auch öfter gelesen.

Zitat:
@brindamour schrieb am 21. August 2025 um 18:39:41 Uhr:
Bei mir war es letzte Woche ähnlich wie beim TO: Metallstück hat sich links hinten reingebohrt. Firmenleasing-Firma und Reifenhändler einigten sich auf 1 neuen Reifen. Hab nun 3 GoodYear aus 2021 und einen aus 2025. Das was beim TO gemacht wurde ist rechtlich auch voll zulässig:
Bei euch in Deutschland ist es tatsächlich egal, welcher Reifen wo drauf ist, nur Diagonal- und Radial-Reifen dürfen nicht gemischt werden. Und es gibt nicht einmal eine Beschränkung, dass ich achsweise gleiche Reifen montieren muss, ich kann also mit einem neuen Winterreifen vorn links, einem alten Sommmerreifen mit 2mm Restprofil vorn rechts und hinten 1 Allwetterreifen und einem abgenutzen Winterreifen fahren, rechtlich ist das zulässig.
In Österreich gibt es folgende Regelung: Ich darf nur Sommer - oder Winterreifen fahren, außer, der Winterreifen hat unter 4mm Restprofil. Dann darf ich diese - immer nur achsweise - mit Sommerreifen mischen. Die Dimensionen müssen natürlich gleich sein, außer im Zulassungsschein anders vermerkt (z.B. 275 hinten/245 vorn-Mischungen beim G3x)

Das wiederum halte ich ebenfalls für ein Gerücht!

Laß dich mal so erwischen oder fahr zum TÜV! FF (fiel Fergnügen)!

In England kannst du eventuell mit vier verschiedenen Reifen (Hersteller) die MOT bestehen, in Deutschland so definitiv nicht.Schon gar nicht, wenn ein Winterreifen mit Sommerreifen gemixt ist. Selbst zwei Sommer- und zwei Winterreifen sind nicht zulässig.-

Zitat:@mbfanhh schrieb am 21. August 2025 um 18:19:13 Uhr:
Wird hier gerade der "xDrive-Mythos" geschlachtet?Ich lese dauernd davon, dass die Reifen (und zwar alle 4) kaum Differenz beim Profil haben dürfen. Und ganz selten vom kaputten Verteilergetriebe.

Der TE fährt einen sDrive!

Steht in seinem ersten Satz!

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