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Unterbodenbeleuchtung...

Opel Corsa B
Themenstarteram 7. Juli 2004 um 18:19

Hallo,

ich such derzeit eine gute Unterbodenbeleuchtung (rot), da es aber ziemlich viele Angebote gibt, wollte ich mal bei euch um Meinungen dazu fragen?!

Habt ihr vielleicht schon Erfahrung sammeln können?!

Ich wäre für Tips usw.. sehr dankbar!

Grüße

 

M.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Mal so gesehen - wenn die Tür offen ist, fährt das Auto ja nicht.

was trotzdem nichts daran ändert, dass sich das fz im geltunsgbereich der stvo befindet (die auch im ruhenden verkehr gillt!), die ganz klar vorschreibt das fz der stvzo entsprechen müssen.....

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Moin,

Eine Fussrauminnenbeleuchtung ist generell GRENZGÄNGIG.

Die ist erlaubt, wenn kein irritierendes Licht nach Aussen dringen kann.

Problem ist ... es ist übel subjektiv ab wann Licht irritierend ist.

MFG Kester

Also ich hab Unterboden Beleuchtung persönlich noch net

aber ein Bekannter der hat das nur an wenn der auf

Opeltreffen is, das heißt nur als Showzweck, die Polizei

und der Tüv meinten es darf drunter sein solang das Auto,

nicht an ist oder halt fährt, das heißt für Showzwecken wenns

i.wo steht isses anscheind erlaubt.

Also so wurde uns das gesagt...

Liebe Grüße

~| Corsababe |~

Zitat:

Original geschrieben von corsababe07

...die Polizei und der Tüv meinten es darf drunter sein solang das Auto,

nicht an ist oder halt fährt, das heißt für Showzwecken wenns

i.wo steht isses anscheind erlaubt.

Das bedeutet in der Praxis, daß das Fahrzeug nur mit einem Trailer über öffentliche Straßen bewegt werden darf. Dazu ist dann aber auch keine Anmeldung und somit auch keine HU notwendig.

sodele dann werde ich mal diesen thread missbrauchen und aufklären :P jaja threadleiche blub...dieser thread steht im faq da denk ich mir schreibste mal rein wie ichs gemacht habe...

 

jegliche lampen ausserhalb des autos sind verboten...sobald licht nach draussen strahlt ist es tüv pflichtig nicht so wie fußraumbeleuchtung u.a.

 

wie man schön auf den bildern sieht kommt kein lichtstrahl nach draussen was bedeutet es ist legal und sie geht auch nur an wenn die tür auf ist bzw wenn man die innenlampe anschaltet bzw über diese geschaltet....wärend der fahrt kann mans anmachen man sieht aber von draussen nichts ausser den hell beleuchteten innenraum durch die wie in allen autos vorhandene leselampe...

wenn es hell ist sieht mans kaum aber wenn es dunkel ist sieht es wirklich gut aus...verwendet wurden hierfür 90cm lange led leisten die wasserfest sind und bei der bucht ca 10€ eine kosten....

keine ahnung wie mans anschliesst beim corsa ich habn fiesta da ist ehh alles anders :o

Blauer schimmer...es war hell
Ubb bzw einstiegsbeleuchtung
Kein lichtstrahl kommt nach aussen
+2

Gefällt mir, mit weiss fänd ichs aber deutlich schöner. Sollte auf diese Art auch keinen Ärger mit blau/silber geben denk ich.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Gefällt mir, mit weiss fänd ichs aber deutlich schöner. Sollte auf diese Art auch keinen Ärger mit blau/silber geben denk ich.

die farbe ist natürlich variabel gibt es ja in jeder farbe...ich fand blau gut da schwarzes auto....fußraumbeleuchtung hab ich gleich mit eingebaut und die ist wie man ja sieht auch blau :)

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

wie man schön auf den bildern sieht kommt kein lichtstrahl nach draussen

also ich sehe einen deutlichen blauschein auf dem boden wenn die tür offen ist.......und das blaues licht in dieser form legal wäre, wäre mir neu!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

wie man schön auf den bildern sieht kommt kein lichtstrahl nach draussen

also ich sehe einen deutlichen blauschein auf dem boden wenn die tür offen ist.......und das blaues licht in dieser form legal wäre, wäre mir neu!

Mal so gesehen - wenn die Tür offen ist, fährt das Auto ja nicht. Genaugenommen handelt es sich hierbei ja eher um eine Ausstiegsbeleuchtung denn was anderes... und da wird, wenn ich die Paragraphen noch richtig im Kopf habe (ui, damit hab ich mich vor etlichen Jahren zuletzt befasst), kaum einer was sagen. Im Gegensatz zur "echten" UBB.

Wenn du jetzt hingegen rein auf die Farbe anspielst - OK, das Argument lass ich gelten. Weiß (oder rot, kommt bei schwarzem Fahrzeug auch gut!) wäre sicherlich besser/neutraler.

der eigentliche sin ist ja auch nicht in wauwau kaka zu treten wärend man einsteigt weil ja normal da alles dunkel ist und genau diesen zweck erfüllt die beleuchtung....sie funktioniert nur bei offenen türen bzw ist nur dann sichtbar...

ist die tür zu und das auto wird bewegt sieht man das licht von aussen wie von innen garnicht weil die leiste zwischen den tür gummis liegt also rein rechtlich völlig legal sieht gut aus und man tritt nicht mehr in fützen oder hunde aa...

die farbe ist geschmackssache :)

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Mal so gesehen - wenn die Tür offen ist, fährt das Auto ja nicht.

was trotzdem nichts daran ändert, dass sich das fz im geltunsgbereich der stvo befindet (die auch im ruhenden verkehr gillt!), die ganz klar vorschreibt das fz der stvzo entsprechen müssen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Mal so gesehen - wenn die Tür offen ist, fährt das Auto ja nicht.

was trotzdem nichts daran ändert, dass sich das fz im geltunsgbereich der stvo befindet (die auch im ruhenden verkehr gillt!), die ganz klar vorschreibt das fz der stvzo entsprechen müssen.....

und trotzdem brauche ich dafür keine eintragung da innerhalb des autos und nicht sichtbar für andere verkehrsteilnehmer....wenn man es ganz hart nimmt wäre leselampe und fußraumbeleuchtung sonst auch tabu...und sag mir nix von serie meine fußraumbeleuchtung ist selber nachgebaut und meine leselampe hat eine 5fach xenon led drin :o

der tüv/ die dekra und die werkstatt finden die beleuchtung nur toll aber nicht eintragungspflichtig

Wäre die gezeigte Beleuchtung jetzt weiß oder rot, dann wäre es zulässig. Nicht jedoch in blau. Die Meinung der Prüfer von TÜV oder Dekra ist hier übrigens unerheblich; einzig und allein maßgeblich ist hier eine Zulassung des KBA nach den Regularien der StVZO.

am 14. Juli 2009 um 22:18

lol geil diesen 4 jahre alten threat raus zu kramen ^^. dachte mittlerweile wäre die kirmes buden zeit wieder vorbei ... naja.. irren ist männlich ...

zudem jedem wie er mag. hier macht doch eh jeder wie er will. ob man dem einen oder anderen nun sagt das es nicht erlaubt ist oder doch juckt die betreffenden doch eh nie....! das doch vergebene schreib mühe!

Moin,

So entspricht dies ja auch einer Ausstiegsbeleuchtung... Hatte mein Ex-Auto Serienmäßig verbaut *fg*

Einzig die Farbe könnte Ärger geben, Blau zeigt eben WEGERECHT an ... das dein Auto, egal ob stehend oder fahrend nicht genießt. Allerdings sind wir da auch im Interpretationsraum verschiedener Verordnungen, Gesetze und Richtlinien...

MFG Kester

 

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

der eigentliche sin ist ja auch nicht in wauwau kaka zu treten wärend man einsteigt weil ja normal da alles dunkel ist und genau diesen zweck erfüllt die beleuchtung....sie funktioniert nur bei offenen türen bzw ist nur dann sichtbar...

ist die tür zu und das auto wird bewegt sieht man das licht von aussen wie von innen garnicht weil die leiste zwischen den tür gummis liegt also rein rechtlich völlig legal sieht gut aus und man tritt nicht mehr in fützen oder hunde aa...

die farbe ist geschmackssache :)

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