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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 3. Dezember 2005 um 17:09

Hallo Zusammen,

also ich wollte mir ne Unterbodenbeleuchtung unter meinen Corsa B bauen. Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir n paar Tips geben? Also vorne war keine Thema dir Röhre fest zu bekommen.....nur die andern drei wird ein wenig mehr getüftel.....Ich danke euch schon mal im Vorraus.....

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42 Antworten

Frag mal n Tüvver, wo ihm die Halter am liebsten wären.... ;)

Mit Seitenschwellern und Heckansatz sollten sich Einbauplätze finden.

Themenstarteram 3. Dezember 2005 um 17:14

Hhmm das habe ich mir auch schon gedacht....wollte aber hinten auf jeden Fall die originale Stoßstange so lassen wie sie ist, halt nur lacken lassen....Is da keine andere möglichkeit in sicht?

Das was du vorhast ist strafbar. Es sei den es handelt sich um ein "reines" Showcar. Aber wnen du Autos als Showcar aufmotzt, dann weißt du auch wie man ne UBB befestigt. Wenn nicht => Branche wechseln.

Ich verstehs nicht wie die Leute von heute soeinfach gegen Gesetze verstoßen können ... Naja mir wären es die 60 Euro und 3 Punkte nicht wert, aber jedem das seine...

Nur so zur Info: Wer dir hier sagt wie es geht, begeht Mittäterschaft und macht sich ebenfalls strafbar.

Themenstarteram 3. Dezember 2005 um 17:19

Oh, entschuldige das wusste ich nicht....gut dann denke ich hat sich die sache dann hiermit erledigt.......uns sorry nochmal....wollte keinesfalls negativ auffallen....

Einbauen kann mans.Aber ist in Betriebnahme des Fahrzeuges nicht zulässig im Bereich der StVo.

Genauso wie das eben bei NOS der Fall ist.Solange es nicht verwendet wird,ist es nicht strafbar obwohl es eingebaut ist.

MfG Tigra2.0 16V

am 3. Dezember 2005 um 17:37

Nichtmal das Anbauen bzw der ANbau von Halterungen ist noch legal.

Allein die Vorrichtung zur Befestigung von Röhren ist eine Straftat.

Danke Deutschland.

MfG

Trossi

Wirklich???

Das wäre mir aber neu.

Naja,Vater Staat machts möglich.

MfG Tigra2.0 16V

Ist seit Anfang des Jahres so. Lichttechnische Veränderungen, die keine Betriebserlaubnis haben und nach außen sichtbar sind, stellen einen schweren Mangel dar und führen zur sofortigen Stilllegung.

Zitat:

Original geschrieben von pwned

Nur so zur Info: Wer dir hier sagt wie es geht, begeht Mittäterschaft und macht sich ebenfalls strafbar.

Jetzt hau Mal net so auf den Putz.

Wenn ich ihm sage wie er etwas befestigen kann,

dann ist es doch seine Sache.

Und ich lege ja auch beim Anbau selbst mit Hand an.

Gibt ja auch genug Anleitungen in Autozeitschriften wie's geht.

@trossi:

Das mit den Halterungen find ich aber seltsam.

Verklag mich :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von borntoFrag

 

Das mit den Halterungen find ich aber seltsam.

Ich find vieles beim TÜV seltsam... :D

am 3. Dezember 2005 um 19:12

Die Begründung liegt darin:

Du könntest die Röhren ja im Auto haben und hinter der nächsten Kurve anbauen.

Deswegen müssen ja Scheinwerfer demnächst auch Ausgebaut und die Öffnungen zugeschweist werden, man könnte ja hinter der nächsten Kurve Xenonbrenner einbauen!

MfG

Trossi

Zitat:

Original geschrieben von Tigra2.0 16V

Einbauen kann mans.Aber ist in Betriebnahme des Fahrzeuges nicht zulässig im Bereich der StVo.

Genauso wie das eben bei NOS der Fall ist.Solange es nicht verwendet wird,ist es nicht strafbar obwohl es eingebaut ist.

MfG Tigra2.0 16V

Das Mitführen der Flasche is auch nicht ohne da Gefahrguttransport.

Aber warum sollten Halterungen Strafbar sein ?

Wenn man sowas auf Treffen anbaut is das doch legitim.

Was? Nee, das war wohl eher Irrtum. Die HALTER dürfen montiert sein (zum Anbau auf Privatgelände etc.), sollten jedoch RÖHREN montiert sein, egal ob an oder aus, isses strafbar.

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