Unterbodenbeleuchtung
Hi!
Ich wollte ma fragen ob einer weiß wo man so nen kompletten satz in grün für nen 2er kriegt... muss zugelassen sein!! ich hab gehört dass das erlaubt is wenn man das an die türkontakte anschließt oder irgendwie so.
Vielen Dank im Voraus
MfG
52 Antworten
Ich würde mal sagen : beides.
Wobei ich ja (noch) keine UB habe. Weiss aber auch nicht, ob ich die überhaupt will. Na ja, mal schauen. Trotzdem würd ich die Eintragung gerne sehen. 🙂
PS: Kennst mich noch? Du bist bei mir beim MT-Treffen mitgefahren (grüner 16V)?
WAS????
Du bist das? na wird ja zeit, dass du mal auftauchst!
du bist schuld, dass ich mir solch teil jetzt auch gekauft habe !!
es war einfach nur geil damals 😁😁😁
http://insel.heim.at/madeira/341891/hp/bilder/mt2.jpg
deine karre ^^ .. jedoch is die meinige nen unfaller. fahrbereit, aber halt kagge, ne? ... dafür läuft der motor 1A
Ganz hervorragend!!!
Das mit deinem wird schon 🙂 🙂 🙂
Aber wie gesagt, wenn du es eingetragen bekommst, melde dich mal, ok?!
Die UBB ist nicht erlaubt, weder im Stand noch sonstwo an einem zugelassenen Fahrzeug. Der Grund ist nicht das Licht ansich sondern die Halterungen von den Teilen. Weil zu den Befestigungen ( bez. Methoden ) keine Gutachten vorhanden sind und man deswegen auch nicht genau klären ob die Teile bei 140 km/h wegfliegen ist es nicht erlaubt die Teile am Auto montiert zu haben.
Ähnliche Themen
Aha!!
Das sind ja ganz neue Erkenntnisse! Weiss darüber jemand mehr?
Und was ist, wenn die Dinger nun dieser neuen EN-Norm, oder wie der Sch.... heisst, entsprechen? (Bezeichnung auf der vorherigen Seite) Sind da die Halterungen innbegriffen?
wie je sagt.. die teile werden eingetragen... und wenn se eingetragen sind, kann mir das doch egal sein, ob die wegfliegen??? und eingetragen bekommt man se, definitiv.
jop Everlast, meld ich mich natürlich ^^ .. bin dir ja wat schuldig 🙂
was hatte deiner noch gleich fürn fahrwerk? der war ja schweine hart gefedert.
@pooh:
Koni gelb / Weitec 80/60
Macht zwar viel Spass zu fahren, aber 80/60 ist für den Alltagsgebrauch nicht zu verwenden. Aber das weisst du ja.... 🙂
Bin ja mal gespannt ob das klappt mit deiner UBB - Eintragung. Wir werden sehen.....
Also, ich war bei 2 TÜV Prüfstellen und einer wollts nicht eintragen weil er den "neumodischen Japsenscheiss" nicht unterstützen will und der 2. machte einen sehr kompetenten Eindruck :
Er sagt dass die neuen Richtlinien die Eintragung verhindern weil die Verkehrssicherheit dank des nicht genormten Befestigungssystem nicht gesichert sei. Wenn ich für die Befestigung ein Gutachten beischaffen kann ist das kein Problem die eintragen zu lassen.