Unterbodenbeleuchtung

VW Golf 1 (17, 155)

Hi!

Ich wollte ma fragen ob einer weiß wo man so nen kompletten satz in grün für nen 2er kriegt... muss zugelassen sein!! ich hab gehört dass das erlaubt is wenn man das an die türkontakte anschließt oder irgendwie so.

Vielen Dank im Voraus

MfG

52 Antworten

Zugelassen?????

Wüsste nicht, das es sowas gibt!
Bin aber gerne dazu bereit dazu zulernen. 🙂

Also erstens bekommen kannste du welche bei ebay das ist nicht das problem.
Zugelassen bekommen kannst die auch wenn du sie an dem türkontakt für die innenbeleuchtung mit dran machst dann hast da keine probleme mit. Schliesslich willste du die ja auch nur dafür nutzen und nicht während der fahrt ;-) also ich abe keine probleme damit gehabt TÜV hat bei mir nur dumm geguckt :-)

@Hunter999 Also jedesmal, wenn du die Innenbeleuchtung an machtst, z.B. zum Karte lesen geht die Beleuchtung an und der TÜV sagt da nichts, da hät ich mir vieleicht doch für 40€ nen Satz in Essen kaufen sollen.

die unterbodenbeleuchtung ist NUR dann erlaubt, wenn sie bei ausgeschaltetem motor und bei geöffneter tür leuchten. also eine art umgebungsbeleuchtung oder was auch immer. z.b. wie beim Phaeton unter den spiegeln. Golf, Passat etc. unter der türverkleidung usw. NUR dann ist die beleuchtung erlaubt.

Ähnliche Themen

@quante wenn du dann die innenbeleuchtung z.b für karte lesen nimmst geht die unterbodenbeleuchtung nicht an bei mir zumindest nicht. zumal weil du am türkontakt dran bist nicht wenn du umstellst auf leselampe.
Ja und golfschrauber das ist klar mit ausgeschalten motor und nur wenn du die tür aufmachst aber wer fährt schon mit unterbodenbeleuchtung während der fahrt??? *grins*

moment, zu "während der Fahrt" hat ja niemand etwas gesagt! man könnte z.b. während der fahrt den motor ausschalten und die unterbodenbeleuchtung einschalten. wenn wirklich nirgendwo "während der Fahrt" erwähnt wird. 😁

wäre auch ne maßnahme und sie können dir eigentlich nichts. aber laut STVO sowieso keine ahnung bestimmt dann doch nicht :-)

Da hät ich auch noch ne Zwischenfrage:

Nehmen wir an alles ist vorschriftsmäßig angebracht. Funktioniert nur mit ausgeschaltetem Motor und über Türkontakt.

1. Muß man dann damit erst zum Tüv fahren und es eintragen?

2. Wie sieht das farblich aus? Dürfen das dann nur weiße oder Gelbliche sein oder auch rot, grün blau oder so?

Gruß MichiK

hmm nochmal ne sache zu den leuchten:

es heißt in der regel bei ruhendem fahrzeug, bzw. im stand.

farbe ist meines wissens total egal.

querys

Hier eine Antwort vom DEKRA

Ich zeig dir mal die Antwort vom Dekra!!
Ich hab da nämlich mal nachgefragt, weil mich es auch so an der Türe verbauen!!!

Hier bitte schön, seht selber!!!

Ist nicht erlaubt!!!!!!!!!!!!

.....
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 04.12.03 zur Anbringung einer
Unterbodenbeleuchtung an Ihrem Fahrzeug.

Bezugnehmend auf den §49a (Abs. 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit,
dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen
und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht
sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits
Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;
diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung
und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 - Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. R. Schlitzer

dann hast du deine frage aber falsch gestellt. die denken das du es WÄHREND DER FAHRT einschalten willst.
im stand bei ausgeschaltetem motor und geöffneter tür ist es DEFINITIV erlaubt. da kannst du jeden TÜV-Prüfer fragen. selbst die rennleitung kann bzw. darf nichts dazu sagen.

das ist fast die selbe regel wie mit dem handy.

Re: Hier eine Antwort vom DEKRA

Zitat:

Original geschrieben von herzchen


...diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung
und/oder ähnlichen Maßnahmen zu....

naja wenn man sich diesen absatz ansieht, wäre es überhaupt nicht erlaubt.

querys

Muß ich da doch mal ganz blöd fragen, wer braucht solchen Mist????

Muss ich ja mal ganz blöd antworten:

"Wir Golffahrer damit ihr BMW-prolls(ich überseh einfach mal den Rest deiner signatur 😉 ) uns auchmal bemerkt..."

Mal im ernst, richtig angebracht ist es ein echter Hingucker, direkt brauchen tut mans nur fürs Auge oder Ego, aber das wusstest du sicher auch bevor du deine Frage gestellt hast, also warum fragst du eigentlich mal ganz blöd gefagt ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen