Unsicher beim Kauf eines 5 er's.
Hallo zusammen, ich bin Neu hier und hoffe das ich hier richtig bin.
Bei mir geht es darum, ich hab mir einen 520 D Bj.2008 mit 195000 km angeschaut und auch Probe gefahren. Dazu muss ich sagen, das ist mein erster BMW. Bei der Probefahrt, dachte jawoll ich denke das ist meiner. So mein Bauchgefühl.. das Fahrzeug wird von einem Händler verkauft. Ich bin dann mit dem Fahrzeug wieder zurück zum Händler und habe Ihn dort abgestellt und auch den Motor ausgemacht.. blieb aber noch kurz sitzen und hab mich noch umgesehen.. da hörte ich ein leises klicken und sah das die Beleuchtung des Warnblinkers flackerte... dann stieg ich aus und mein Gefühl war oh oh, was ist das denn... dann wollte ich die Hecklappe auf machen und sah das auch das Bremslicht flackert.. oookkkkkk... Hecklappe offen.. was seh ich da.. Schimmel am Kunststoff... unten da wo die Heckklappe schließt, bevor die Stoßstange anfängt.. dann bin ich zum Verkäufer.. er wollte den Bmw dann erst noch um parken damit ein anderes Fahrzeug Probegefahren werden kann.. Auto springt nicht an... ohweiaaa... dann meinte er, das Auto stand ein Jahr bei ihm hinten im Hof.. dadurch ist die Batterie schwach.. überbrückt und er lief an.. Heckscheibe lies sich auch nicht separat öffnen (ich dachte, da ist bestimmt das Relais defekt) er meinte kann auch mit der schwachen Batterie zusammenhängen. Aber wenn ich das Auto haben möchte, dann würde er es natürlich Professionell reinigen, und alles was gemacht werden muss, natürlich richten und neuen Tüv drauf machen.. aber der ganz normale Tüv also nicht bei irgend einem. Ich machte eine Anzahlung, weil ich mich trotzdem verliebt habe.. nun könnte ich ihn zulassen und angeblich Tip top abholen. Aber bin trotzdem Unsicher.. ich hab keine Ahnung auf was ich achten kann/soll.. und habe Angst das ich da verarscht werde.. hat mir jemand ein Tip oder Rat?
Ich danke schon mal
Lg Jessi
Beste Antwort im Thema
Ich will hier niemandem zu Nahe treten und bin selbst auch "Gebrauchtwagenkäufer". Das neueste Baujahr in meinem derzeitigen Fuhrpark ist Bj 2006 - so viel nur vorne weg.
Das Problem ist doch, dass wir hier über Autos reden mit einem Neupreis von 60 oder gar 80.000 Eur und wenn die dann mal 200.000 km runter haben und 15 Jahre alt sind, denkt man, dass man für 5 oder 7.000 Euro so ein Auto kauft und alles funktioniert und man setzt sich rein und fährt 5 Jahre lang und muss nur Ölwechsel machen und Wischwasser nachfüllen.
Das muss doch eine Illusion bleiben! Der Wertverlust kommt doch nicht einfach so. Der Wertverlust spiegelt wider, dass solche Autos immer noch die gleichen hohen Wartungsaufwände und -kosten haben, wie damals wo sie 80.000 Euro gekostet haben. Oder wenn sich über die Jahre erst mal ordentlich Wartungs- und Reparaturstau angesammelt haben, eben Kosten entstehen bis alles durchrepariert ist bzw. eben ein entsprechend hohes Risiko besteht, dass irgendwas größeres kaputt geht. Deswegen und aus keinem anderen Grund kann man so ein Auto schliesslich für nur 5000 Euro kaufen.
Das Fazit daraus ist dann aber auch klar: Entweder bin ich bereit, diese Reparaturrisiko auf mich zu nehmen und im Falle eines Falles auch in der Lage, die Kosten für die Reparatur und Instandhaltung zu tragen. Oder (wie in meinem Falle) bin ich in der Lage selbst alles zu reparieren und die Kosten reduzieren sich auch die Ersatzteilpreise. Oder ich fahre ein neueres Auto -> weniger Reparaturen aber mehr Wertverlust. Das ist ein ganz normaler 'Marktmechanismus' der hier einsetzt.
Oder anders ausgedrückt: Wer glaubt einen 5er/E-Klasse/A6 langfrsitig zum gleichen Preis kaufen und betreiben zu können wie einen halb so teuren Golf/Astra/Peugeot oder was weiß ich, der irrt.
149 Antworten
Ich stimme den 3 Vorrednern voll zu.
Andre, unserer läuft seid dem ich die Kleinigkeiten nach Kauf alle elemiminiert hatte bis auf Services seid über 70T unauffällig.
Einzig die Panoabläufe ärgerten mich mal eine Zeit lang. Aber selbst das hab ich nu im Griff.
Verschleiß zählen wir ja wohl nicht zu Mängeln oder etwa doch😉?
Wenn man einen guten findet dann kann man den bei regelmäßiger Wartung und Pflege beruhigt fahren.
Innerhalb von 2 Wochen kann man doch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und genau das würde ich auch machen.
Ich will den Namen des Händlers garnicht wissen, kann mir den ungefähren Wortlaut aber vorstellen.
Du kaufst dir hier wahrscheinlich ein groschengrab... Aber hey, so schreibt man sich dann später wieder wenn wir dir helfen und Tipps geben weil dir Sachen auffallen und wir alle die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Wir können uns alle täuschen... Aber bei sovielen gleichen Meinungen die wir hier übrigens nicht oft haben, würde ich nach einem seriösen suchen.
Also ich muss sagen, so manche offene Fragen, die ich hatte sind nun geklärt.. aber nun würde ich mal schreiben warum ich mich eigentlich für dieses Auto entschieden hatte.. bzw diesen Typ des Fahrzeugs.. da ich schon immer Kombi fahre, sollte es wieder ein Kombi sein.. nachdem ich mich nach 9 Jahren von meinem Treuen Vw Bora trennen musste war schon immer klar, nach ihm muss ein Bmw her.. ein Traum seit ich 18 war.. da Fahrschulauto ein 318er war.. so dann sollte es ein großer Kombi sein... da ich Hundebesitzerin bin und zwar schon immer.. und ich hab ne 4 Jährige Tochter.. und dann sollte er eben auch ein paar zusätzliche Dinge erfüllen... das mit der Heckscheibe die man separat öffnen kann.. hat sonst nur noch der Kia Sportage.. dazu muss ich wohl nich viel sagen.. dann Brauch ich definitiv eine Ahk. Und mit Leder sollte er ausgestattet sein.. macht Sinn bei Kind und Hund.. Navi und Sitzheizung sollte er nun schon auch haben und natürlich ein paar PS.. also und alles andere nehme ich natürlich gerne mit.. das Panoramadach ist natürlich schön aber kein muss.. da es ja hier auch die ein oder anderen Problemchen gibt.. so und mit den Kriterien hat man nun mal nicht so ne große Auswahl..
Das du einen BMW Touring kaufen willst ist doch ok, auch einen e61 aber doch nicht diese Ranzgurke.
Von den e61 gibt es genügend.
Je nach Budget auch mal nach dem f11 schauen.
Ähnliche Themen
Was soll das Fahrzeug dener Begierde denn überhaupt kosten? Das hatten wir noch gar nicht gefragt.Oder hab ich das überlesen?
@Spechtone Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb 2 Wochen? Im online Handel nach Fernabsatzgesetz. Aber doch nicht in diesem Fall.
Wobei ich als Händler/Verkäufer die Leistung einer Anzahlung auf jeden Fall als Vertragsabschluss interpretieren würde. Wenn der Kunde dann später kommt und sagt, 'nee lieber doch nicht' dann würde ich die Anzahlung natürlich einbehalten, denn wo wäre ansonsten der Sinn einer Anzahlung?
Der Verkäufer erhält sie Anzahlung, damit er das Fahrzeug reserviert und es nicht zwischenzeitlich an einen anderen verkauft... dann kommt der vermeintliche Kunde und nimmt das Auto nicht, kriegt aber die Anzahlung zurück. Damit lägen alle Nachteile beim Verkäufer...
In jedem Fall sollte die Anzahlung weg sein.
Wie viel ?
Zitat:
@ghm schrieb am 14. Mai 2020 um 09:48:18 Uhr:
Was soll das Fahrzeug dener Begierde denn überhaupt kosten? Das hatten wir noch gar nicht gefragt.Oder hab ich das überlesen?
@Spechtone Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb 2 Wochen? Im online Handel nach Fernabsatzgesetz. Aber doch nicht in diesem Fall.
Wobei ich als Händler/Verkäufer die Leistung einer Anzahlung auf jeden Fall als Vertragsabschluss interpretieren würde. Wenn der Kunde dann später kommt und sagt, 'nee lieber doch nicht' dann würde ich die Anzahlung natürlich einbehalten, denn wo wäre ansonsten der Sinn einer Anzahlung?
Der Verkäufer erhält sie Anzahlung, damit er das Fahrzeug reserviert und es nicht zwischenzeitlich an einen anderen verkauft... dann kommt der vermeintliche Kunde und nimmt das Auto nicht, kriegt aber die Anzahlung zurück. Damit lägen alle Nachteile beim Verkäufer...
Stimmt, du hast Recht.
Habe es gerade nochmal in Erfahrung gebracht und tatsächlich kriegt man die Kuh nicht mehr vom Eis.
Wie würde es denn aussehen, wenn nach Übergabe ein rundumcheck einer Werkstatt erfolgt und die Kundin dann zum Händler geht und sagt: dies, das, jenes ist zu bemängeln und soll instand gesetzt werden. Immerhin hat man ja 6 Monate Zeit dazu.
Für mich ist der KV auch bereits gelaufen und zwar so wie das Auto das steht, also mit Mängeln.
Er brauch ja nur noch einen KV schriftlich aufstellen und alle Mängel auflisten.
Denn gewusst hat der Käufer ja bereits davon, also keine versteckten Mängel, keine unbekannten Mängel, keine arglistige Täuschung. Jetzt verratet mir mal wie du da wieder raus kommen willst wenn es hart auf hart kommt??
Jetzt kommt es lediglich auf den VK an. Der hat m. M. n. alle Trümpfe in der Hand.
Ja, das sehe ich auch so. Gewährleistung ist der einzige Hebel, den man da ansetzen kann, wobei das ggfs Nervenstärke und Durchsetzungskraft erfordert.
Falls es sich, und ich will das gar nicht unterstellen, um einen unseriösen Händler handelt, dann wird er eine Garantieversicherung für das Fahrzeug mit verkaufen und dann versuchen alle angezeigten Mängel auf diese abzuwälzen und der gutgläubige Kunde wird dann feststellen, dass im Kleingedruckten der Garantiebedingungen alles mögliche ausgeschlossen wird, oder je nach Fahrzeugalter und Laufleistung nur noch ein Bruchteil der Kosten ersetzt wird, oder die Leistung sogar abgelehnt wird, wenn das Fahrzeug z.B. kein lückenloses Scheckheft hat.
Den unseriösen Händler davon zu überzeugen, dass er durch den Kaufvertrag (sofern nicht mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossen) Gewährleistung geben muss (unabhängig von irgendwelchen Garantieversicherungen) ist oft schwierig weil die auf stur schalten und so tun als würden sie den Unterschied gar nicht kennen und imer wieder nur auf die Garantieversicherung verweisen.
Zudem ist es natürlich bei manchen Mängeln für den technischen Laien gar nicht so leicht, das Vorliegen eines Mangels überhaupt klar zu verargumentieren (siehe das Eingangsbeispiel der defekten Batterie. Diese hatte ja geladen werden müssen,sonst wäre das Auto nach der angeblich so langen Standzeit gar nicht angesprungen. Wenn dann nach der Probefahrt das Fahrzeug erneut überbrückt werden muss um nochmal zu starten ist die Batterie offensichtlich defekt und hat keine ausreichende Kapazität mehr. Da wird man aber mit einem unseriösen Händler lange diskutieren müssen, denn der wird immer versuchen, sich mit rausreden und nachladen aus der Afföäre zu ziehen.)
@Jessi187 Ich will dir keine Panik machen. Aber ein schon in die Jahre gekommener 5er mit Wartungs und Reparaturstau (der Kabelbruch in der Heckklappe ist ja nicht erst beim Händler durchs lange stehen entstanden 😉 ) kann zum unkalkulierbaren Kosten-Risiko mutieren, wenn man die Mängel nicht durch Selbstschrauben beseitigen kann. Und wenn wir schon dabei sind... ist die Laufleistung überhaupt belegt und stimmig? Scheckheft authentisch oder nur 'durchgestempelt' vom Werkstattkumpel?
Gewährleistungsanspruch hast du nur für Mängel die bei Übergabe nicht bestanden und nicht vorher bekannt waren und so verkauft wurde, so wie hier es der Fall ist.
Ich sehe da noch kein Gewährleistungsanspruch wenn man es ganz genau nimmt.
Den der Vertrag ist mit Mängeln gemacht worden, quasi steht es im Vertrag und ein Vertrag mit aufgeführten Mängeln bedingt eben keinen Gewährleistungsanspruch für diese aufgeführten, in dem Falle bekannten Mängel.
Soweit wie ich das im Moment beurteile.
Deswegen einen Vertrag hin bekommen wo kein Gewährleistungsausschluß und keine Mängel aufgeführt werden.
Sonst zusehen das du die Kohle wieder bekommst und dir einen anderen suchst. Das wäre meine Priorität.
Ich sehe das Mädchen schon weinend das hier alles lesen... Kopf hoch, wenn wir helfen können und man normal mit uns redet, dann helfen wir auch.
Es steht noch gar nichts im Vertrag.
Das steht erst drin wenn er beiderseits unterschrieben wurde.
Wie alle anderen schon gesagt haben, lass dich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss, oder eine Versicherung ein.
Sorry Pilotix aber da liegst du falsch.
Denn auch ein mündlicher Vertrag gilt und zwar genauso wie ein Schriftlicher.
Die Frage ist nur die Beweisbarkeit.
Ein KV bedarf keiner Schriftform.
Das ja, aber es steht Wort gegen Wort.
Ich weiß das ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung besteht, aber ebenso steht ein Anspruch auch Übergabe des gekauften Artikels in Mängelfreiem Zustand. BGB irgendwo bei den 400er Paragraphen.
Lasst uns nicht weiter über das offensichtliche Diskutieren, im Interesse des TE.
Einfach auf weiteres warten.
Also erst mal mega wie ihr alle euch mir mitteilt.. ich glaube am besten ich werde mal kurz meinen Anwalt kontaktieren.. was in meinem Fall das beste ist und was evtl von Vorteil sein kann.. meine Freundin war bei den Gesprächen dabei, auch das er mir die 500 Euro zurück geben würde.. falls ich das Fahrzeug nicht wolle würde etc.. werde mal erfragen wie ich den Kaufvertrag schreiben muss damit ich zurück treten kann wenn ich das Fahrzeug untersuchen lassen habe.. so ein check kostet mich 120 Euro... und mehr als 7000 wollte ich nicht unbedingt ausgeben..