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Unschlüssig wegen Versicherung

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 8. April 2020 um 9:13

Also ich bin erst 17 und wollte mir demnächst einen Erstwagen zulegen. Ein Favorit wäre dabei ein Golf 7 mit 86 PS Motorisierung. Ursprünglich überlegte ich mir, einen Golf 6 mit mehr PS anzulegen, aber die Steuerkettenprobleme haben mich etwas abgeschreckt.

Das Auto wird wohl um die 10.000€ kosten, was natürlich recht viel für einen Erstwagen ist, ich hatte aber vorgehabt, dass mein Vater und ich diesen längere Zeit benutzen würden. Mein Vater tendiert allerdings eher zu einer Teilkasko Versicherung, wohingegen ich lieber eine Vollkasko präferiere.

Da dieses Auto relativ neu, wenig gelaufen und zudem auch teuer wäre, würde ich wegen der Versicherung lieber auf Nummer sicher gehen. Ich hatte aber nicht vor, allzu viele Kilometer im Jahr zu fahren, da ich noch Schüler bin und so gesehen keinen gewaltigen Arbeitsweg habe. Gelegentlich würde ich aber auch Langstrecken von mehreren 100 Kilometern fahren wollen.

Ich nehme am Begleiteten Fahren Teil und habe auch schon Erfahrungen mit Langstrecken gemacht, weshalb ich behaupten würde, halbwegs sicher fahren zu können.

Jetzt würde ich mal sehr gerne eure Meinung dazu hören, wenn möglich.

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

OK, einige Angaben des TE fehlen, daher mal ein paar allgemeine Hinweise:

Mit 17 macht eine eigene Versicherung keinen Sinn. Besser eine Zweitwagenregelung des Vaters nutzen. Haftpflichtversicherungen sind bei begleitetem Fahren sowieso teurer. Die Frage nach der VK sollte man sich eher so beantworten, ob man im Falle eines Eigenschadens (VK-Fall) in der Lage ist, aus vorhandenen Resourcen oder vorhandener Kapitalkraft für einen Kredit eine Neuanschaffung problemlos auf die Beine stellen kann. Kann man es nicht, dann sollte bei bei 10k-KP, den der TE für recht teuer hält, jedenfalls über eine VK nachdenken.

Meine Empfehlung ist, dass sich der TE mit seinem Vater zusammen bei dessen Versicherer meldet und sich diesbezüglich beraten lässt.

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Dann bring doch mal Licht in den Thread ;)

OK, einige Angaben des TE fehlen, daher mal ein paar allgemeine Hinweise:

Mit 17 macht eine eigene Versicherung keinen Sinn. Besser eine Zweitwagenregelung des Vaters nutzen. Haftpflichtversicherungen sind bei begleitetem Fahren sowieso teurer. Die Frage nach der VK sollte man sich eher so beantworten, ob man im Falle eines Eigenschadens (VK-Fall) in der Lage ist, aus vorhandenen Resourcen oder vorhandener Kapitalkraft für einen Kredit eine Neuanschaffung problemlos auf die Beine stellen kann. Kann man es nicht, dann sollte bei bei 10k-KP, den der TE für recht teuer hält, jedenfalls über eine VK nachdenken.

Meine Empfehlung ist, dass sich der TE mit seinem Vater zusammen bei dessen Versicherer meldet und sich diesbezüglich beraten lässt.

Ich mache auch noch ne Kerze an ;)

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 8. April 2020 um 14:06:35 Uhr:

Mit dem schwächsten 86 PS Motor kann die Versicherung nicht besonders teuer sein ?

Gerade beim dem Motor ist eine Vollkasko noch bezahlbar...

Woher hast Du diese Weißheit?

Die Gölfe 1.0 und 1.2 mit 86 PS und die mit 110 PS haben die gleichen Typklassen (16HP/18TK/17VK), d.h. sie sind in der Versicherung gleich teuer. Bei VK bist Du in dem Alter locker mit 1.000 € dabei, TK mindestens 700 € (mit den weiter unten beschriebenen Sondereinstufungen).

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. April 2020 um 22:02:14 Uhr:

Drahkke, das ganze wird wohl aus dem Golf-Forum hierher verschoben sein. Bei manchen Antworten muss man die Stirn über die falschen Angaben runzeln. :)

Wohl war :confused:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. April 2020 um 22:14:09 Uhr:

OK, einige Angaben des TE fehlen, daher mal ein paar allgemeine Hinweise:

Mit 17 macht eine eigene Versicherung keinen Sinn. Besser eine Zweitwagenregelung des Vaters nutzen..............

..................Meine Empfehlung ist, dass sich der TE mit seinem Vater zusammen bei dessen Versicherer meldet und sich diesbezüglich beraten lässt.

Ich wie würde mich auch mal mit dem Vater und seiner Versicherung zusammensetzten. Die Zweitwagenregelung des Vaters aber nutzen, um das Fahrzeug auf mich selber zuzulassen und zu versichern. In dem Fall spart man sich auch einen eventuellen Halterzuschlag (der gerne mal bis zu 25% ausmachen kann).

Ich habe gerade mal auf Nafiauto rumgerechnet. Wenn das Auto vom Sohnemann bei der selben Versicherung wie Vaters Auto versichert wird, kann die Einstufung im besten Fall bei SF 4 beginnen. Das ist übrigens ein Vergleichsportal und kein Makler, wie die 24er.

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 8. April 2020 um 11:21:59 Uhr:

Zitat:

@Jennylein101 schrieb am 8. April 2020 um 11:20:13 Uhr:

, Wildschaden und so sachen auch Versichert sind bei einer Teilkasko hingegen nicht.

Lg.

Wildschäden durch Haarwild sind in jeder Teilkasko mit abgedeckt.

Bei mir sind sogar alle Tiere in der tk abgedeckt

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 8. April 2020 um 14:06:35 Uhr:

Mit dem schwächsten 86 PS Motor kann die Versicherung nicht besonders teuer sein ?

Gerade beim dem Motor ist eine Vollkasko noch bezahlbar...

Was hat die PS Zahl mit Der Summe zutun. Das ist eher zweitrangig.. Es kommt auf die plz, die SFr, die Einstufung des Wagens in regional Klasse bzw Typen Klasse etc.. Du kannst auch 130ps Autos günstiger versichern als 90ps Wagen wenn die typenklasse mitspielt

Ok, muss wieder mal anerkennen, das Deutschland das Land der Seligeb ist, wenn es um Autos geht. Und viele von euch wissen das gar nicht und beschweren sich noch. In Österreich wäre man in dem Alter für die Vollkasko in ganz anderen Regionen !

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 8. April 2020 um 22:48:07 Uhr:

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 8. April 2020 um 11:21:59 Uhr:

Wildschäden durch Haarwild sind in jeder Teilkasko mit abgedeckt.

Bei mir sind sogar alle Tiere in der tk abgedeckt

Du meinst sicherlich die Schäden, die durch alle Tiere verursacht werden.

Themenstarteram 9. April 2020 um 7:49

Ich habe nochmal mit meinem Vater gesprochen und theoretisch könnten wir den Neuwagen als Erstwagen meines Vater versichern lassen, weil er normalerweise ein Arbeitsauto hat, welcher über seinen Chef versichert ist. Er hat eine SF 25, weshalb wohl die Kosten geringer ausfallen, als ich zunächst dachte.

Bedenke aber das man dich als Fahrer mit einträgt.

Themenstarteram 9. April 2020 um 8:15

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. April 2020 um 10:03:14 Uhr:

Bedenke aber das man dich als Fahrer mit einträgt.

Das stimmt auch wiederum.

Zitat:

@Richard2u3r schrieb am 9. April 2020 um 09:49:30 Uhr:

Ich habe nochmal mit meinem Vater gesprochen und theoretisch könnten wir den Neuwagen als Erstwagen meines Vater versichern lassen, weil er normalerweise ein Arbeitsauto hat, welcher über seinen Chef versichert ist. Er hat eine SF 25, weshalb wohl die Kosten geringer ausfallen, als ich zunächst dachte.

Aber nur, wenn die SF25 frei sind

Wieso "frei"?

Die Frage bleibt was kann ich mitnehmen wenn ich mal auf eigenen Beinen stehe und selber eine Haftpflicht brauche/will.

Die SF-Jahre, die der TE seit der Erteilung der Fahrerlaubnis selbst gefahren ist unter der Voraussetzung, daß der Vater den Vertrag auf den TE übertragen läßt.

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