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Kann man eine KFZ Versicherung vorzeitig kündigen?

Themenstarteram 12. November 2020 um 7:32

Ich habe im Juli diesen Jahres ein KFZ zugelassen. Corona bedingt war es aber eher schwierig meine übliche KFZ versicherung zu erreichen.

 

Ich habe dann (ich habe daraus gelernt) eine Versicherung über Check24 genommen. Die DA-Direkt ist es geworden. Seit ich da bin gibt es aber nur Diskrepanzen. Es wurde plötzlich die monatliche zahlweise in viertel jährig geändert. Angeblich hätte ich einen Beotrag nicht gezahlt was ich lückenlos wiederlegen kann. Dann hab ich den viertel jährlichen beotrag gezahlt und ein paar wochen später tauchte eine Mahnung in meinem Briefkasten auf in der unter anderem ein Dokument für 134 euro aufgeführt ist.

 

Telefonisch ist das eine katastrophe weil die herren und damen nicht kompetent sind ich solle das doch einfach zahlen und gut ist keiner kann mir erklären was das für ein dokument ist und auf emails wird nicht reagiert oder inhaltlich falsch geantwortet. Ich habe zu oben genannten problem geschrieben und als antwprt kommt eine neue beitrags zahlung die ich tätigen soll.

 

Auf jeden fall möchte ich zurück zu meiner alten versicherung gibt es eine möglichkeit die versicherung vorzeitig zu kündigen?

Beste Antwort im Thema

Kündige doch jetzt zum 30.11., oder beginnt die Hauptfälligkeit am 1. Januar 2021?

Im Schadenfall ist immer zu kündigen und Steinschläge sind im Winter wahrscheinlicher als im Sommer.

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Kündige doch jetzt zum 30.11., oder beginnt die Hauptfälligkeit am 1. Januar 2021?

Im Schadenfall ist immer zu kündigen und Steinschläge sind im Winter wahrscheinlicher als im Sommer.

Geht durch einen Halterwechsel

Ein Blick in die AKB schafft Klarheit über die Kündigungsmöglichkeiten ;)

Vielleicht solltest du erst mal versuchen, die Diskrepanzen per E-Mail zu klären.

https://www.da-direkt.de/kontakt

Kündigen kannst du zur Hauptfälligkeit, wann die ist, steht in deinen Vertragsunterlagen.

Sonst mal Check24 mit einschalten.

Zur Kündigung die Fristen im Kleingedruckten beachten.

Sonst bei Halterwechsel

Wenn vorzeitiges Kündigung nicht klappt oder unmöglich ist, da Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt, würde es Abmelden das Auto und wieder direkt danach anmelden machbar? Zwar wäre es schwierig, wenn man ständig und öfters das Auto braucht und kostet auch erneutes anmelden Geld. Oder gibt es andere alternativen als bisher genannten?

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 12. November 2020 um 10:30:30 Uhr:

Wenn vorzeitiges Kündigung nicht klappt oder unmöglich ist, da Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt, würde es Abmelden das Auto und wieder direkt danach anmelden machbar? Zwar wäre es schwierig, wenn man ständig und öfters das Auto braucht und kostet auch erneutes anmelden Geld. Oder gibt es andere alternativen als bisher genannten?

Nur wenn der Halter wechselt. Bleibt der Halter gleich, geht das nicht.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 12. November 2020 um 10:42:59 Uhr:

Nur wenn der Halter wechselt. Bleibt der Halter gleich, geht das nicht.

Bist du sicher?

Hab vorhin gegoogelt und man sagt, man kann das Auto problemlos stilllegen und wieder anmelden....

Du kannst natürlich das Fahrzeug ab- und wieder anmelden, davon ist der Versicherungsvertrag aber nicht berührt, der lebt dann wieder auf.

Themenstarteram 12. November 2020 um 10:13

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 12. November 2020 um 08:58:40 Uhr:

Kündige doch jetzt zum 30.11., oder beginnt die Hauptfälligkeit am 1. Januar 2021?

Im Schadenfall ist immer zu kündigen und Steinschläge sind im Winter wahrscheinlicher als im Sommer.

Einen Steinschlag hätte ich den hab ich mir vor ner woche geholt. Teilkasko ohne Selbstbeteiligung hab ich auch.

 

 

In meinem Vertrag steht Vers. Beginn ist der 2.06.2020 bis 2.06. Des darauf folgenden jahres.

 

Die Dikrepanzen aus der welt zu schaffen per Mail ist schier unmöglich weil man keine Antwort erhält

 

 

Nächsten Monat kommt noch ein ST220 mit dazu muss ich den 2. Wagen dann bei der selben versicherung versichern oder kann ich mir da eine andere suchen.

Dann kannst du auch nach einem Schadensfall kündigen. Das neue Auto kannst du versichern wo du willst

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. November 2020 um 11:30:30 Uhr:

Dann kannst du auch nach einem Schadensfall kündigen. Das neue Auto kannst du versichern wo du willst

Haftpflicht oder Kasko oder irgendeine von beiden?

Steht in den AKB, in der Regel ist es so, wenn die Teilkasko gekündigt werden kann aufgrund eines Schadens, kann die Haftpflicht dann gleich mitgekündigt werden

am 12. November 2020 um 15:28

Bei einer Kündigung nach einem Schaden steht der Gesellschaft der Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit zu.

Ich rate jedem ab, über irgendwelche Vergleichsportale irgendeinen Direktversicherer zu wählen, bei dem man stundenlang in der Warteschleife verbringen muss, bis man einen sogenannten Fachmann am Rohr hat.

So wie Oetteken schon schreibt ist es sinnlos, das Auto abzumelden und wieder zuzulassen. Ein Versicherungswechsel ist dadurch nicht möglich.

Übrigens ist die DA Direkt der Online-Versicherer der Zürich Versicherung. Dort würde ich es mal probieren.

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