Unrealistische Fahrzeugbewertung vor Rückgabe
Hallo zusammen,
Ich habe einen Q2 1,4 TFSI Bj. 2016 und die Finanzierung läuft im September aus. Ich habe mit dem Händler damals (2017) einen Vertrag mit verbrieften Rückgaberecht abgeschlossen. Nun war ich beim Freundlichen und habe eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen. Heute erhielt ich dann auf Nachfrage die Bewertungsunterlagen. Die wollen mir für ein top gepflegtes Fahrzeug ca. 3600 € abziehen. In dem Betrag sind zwei Felgen für jeweils 1100€ aufgeführt, bei denen keine Mängel zu erkennen sind. Die eine Felge wurde damals beim Ankauf durch den Händler aufgearbeitet. Jetzt wollen sie das als Mangel sehen. Dann sollen die anderen beiden Felgen mit Kratzern versehen sein. Desweiteren sind kleinere Lackschäden aufgeführt, die nur bei ganz genauem Hinschauen zu erkennen (1-2mm) sind.
Wie soll ich nun darauf reagieren? Ich vermute, dass der Händler lediglich den Rücknahmepreis drücken will, da er damals ziemlich hoch angesetzt wurde.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Tips für mich, wie man mit derlei Forderungen umgeht? Evtl. einen Vereidigten Sachverständigen einschalten? Oder gleich einen Anwalt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 11:20:32 Uhr:
Gefühle haben bei Geschäften nichts zu suchen.Wenn der TE doch ein gutes Angebot bekommen hat, das es Wert war es hier zu erwähnen, warum also nicht?
Sollte er finanziell so gut dastehen, dass er ein schlechteres Angeboteines anderen Händler akzeptiert, hätte es das Thema rund um den Rückgabewert doch auch nicht gebraucht.
Das ist aber auch wieder eine geniale Einstellung. Und Gefühle haben beim Autokauf nichts zu suchen? 😁
Die Arbeit und der Ärger, welcher durch den Händler entstanden sind, werden komplett ausgeblendet?
Lieber dem "Geschäftspartner", der versucht hat einen vertragsbrüchig finanziell zu übervorteilen noch Geld in den Rachen pumpen und sich gleichzeitig auf anschließende Extraarbeit einstellen, als bewusst zu konsumieren? 🙄
Hilfe ist das beschränkt. 😕
Aber jeder wie er will, wir sind eine soziale freie Marktwirtschaft.
97 Antworten
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 4. August 2020 um 23:24:30 Uhr:
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 4. August 2020 um 21:19:19 Uhr:
Aha....
https://www.vwfs.de/leasen-finanzieren/leasing-rueckgabe.htmlWas soll dein Beitrag jetzt genau aussagen? Dass es diesen und etliche weitere Schadenskataloge gibt, habe ich ja nicht bestritten.
Das ist DER
standardtisierte Schadenskatalog den es deiner Ansicht nach nicht gibt:
@franneck1989 schrieb am 04. Aug. 2020 um 00:19:38 Uhr:
Natürlich geht es hier um Meinungen und Ansichten. Das liegt schon daran, dass es den standardisierten Schadenskatalog gar nicht gibt.
Gern geschehen
Ich glaube, das führt hier zu nichts. Dieser Katalog ist weder standardisiert, noch rechtsverbindlich, noch überhaupt für den hier vorliegenden Fall entworfen (kein Leasing, anderes Fahrzeugalter). VWFS schreibt noch dazu selbst, dass es lediglich als "Orientierungshilfe" dient.
Schönes Beispiel:
Leasinggeber fordert rund 8.000 €, erhält aber nicht mal 1.000 € zugesprochen.
Also mein Golf sah bei Rückgabe deutlich schlimmer aus. War dreckig af usw. Parkrempler waren hinten und vorne vorhanden. Es wurde nicht eine Sache beanstandet. Vielleicht lag es auch daran das ich dort ein neues Mitgenommen habe.
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Hab auch ein Beispiel aus dem Kollegenkreis. Golf 7 Variant, Kollege wollte kein neues Auto mitnehmen. Die haben erstmal 2500€ veranschlagt. Dabei sah das Auto deutlich besser aus als meins. Nach hinzuziehen eines Anwalts waren es am Ende 200€.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 4. August 2020 um 23:43:18 Uhr:
Ich glaube, das führt hier zu nichts. Dieser Katalog ist weder standardisiert, noch rechtsverbindlich, noch überhaupt für den hier vorliegenden Fall entworfen (kein Leasing, anderes Fahrzeugalter). VWFS schreibt noch dazu selbst, dass es lediglich als "Orientierungshilfe" dient.
Ich gebs auf. Natürlich wird das VW rechtlich sicher formulieren. Ändert aber nichts daran das diese Masstäbe angelegt werden und man sich im Streitfall daran orientieren wird. Wie auch in diesem Fall geschehen. Und der Link heisst nicht umsonst Leasing - Finanzierung die Kriterien sind die gleichen.
Aber klar macht natürlich Sinn das sich das Gericht im Zweifelsfahl eher auf die subjektive und durch keine Fakten hinterlegte Meinung eines Franneck... irgendwas aus dem Motortalk Forum berufen wird als auf die offizielle "Orientierungshilfe" die man quasi vor jedem Leasing ausgehändigt bekommt und die auch im Gutachten Anwendung findet.
Aber ich klinke mich jetzt hier aus. Meine Tips wie der TE eventuell Geld sparen kann wurden gegeben. Meine Zeit ist mir für unbelehrbare Rechthaber und Wortklauber zu schade. Da erziehe ich liebe meine 4 jährige Tochter.
Gruß
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 5. August 2020 um 10:21:51 Uhr:
Aber klar macht natürlich Sinn das sich das Gericht im Zweifelsfahl eher auf die subjektive und durch keine Fakten hinterlegte Meinung eines Franneck... irgendwas aus dem Motortalk Forum berufen wird als auf die offizielle "Orientierungshilfe" die man quasi vor jedem Leasing ausgehändigt bekommt und die auch im Gutachten Anwendung findet.
Ein Hinweis noch, dann soll es aber auch gut sein: Ich gebe hier die Ansicht der ständigen Rechtsprechung wieder, nicht umgekehrt. Das Gericht ist dabei glücklicherweise frei in seiner Entscheidung und entscheidet sehr oft kundenfreundlich, wie die Beispiele anderer User hier zeigen.
Bei Rechtsthemen ist es in vielen Foren so, dass auch Laien meinen, mitreden zu können. Da bringt es oft auch nichts, Rechtsprechung zu zitieren, weil sie diese nicht richtig einordnen können und die tragenden Gründe nicht verstehen.
Kein Gericht interessiert sich dafür, was VW für übermäßige Gebrauchsspuren hält! Dieser Katalog ist Wunschdenken und für niemanden verbindlich, außer vielleicht für VW selbst.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 5. August 2020 um 17:53:16 Uhr:
Bei Rechtsthemen ist es in vielen Foren so, dass auch Laien meinen, mitreden zu können. Da bringt es oft auch nichts, Rechtsprechung zu zitieren, weil sie diese nicht richtig einordnen können und die tragenden Gründe nicht verstehen.
Kein Gericht interessiert sich dafür, was VW für übermäßige Gebrauchsspuren hält! Dieser Katalog ist Wunschdenken und für niemanden verbindlich, außer vielleicht für VW selbst.
Jungs ruhig Blut. Bevor ihr ganzen selbsternannten Rechtsspezialisten euch jetzt weiterhin gegenseitig beweihräuchert. Lasst uns doch einfach abwarten was bei der Geschichte rauskommt. Dann sehen wir sehr schnell wer hier in dem Thema der Laie ist und für wenn was verbindlich ist. Hoffe doch das es eine Rückmeldung gibt und leiste gerne abbitte wenn ich Falsch lag.
Gruß
Kurzes Update zum Thema. Ich hatte am 03.09. um 17:00 Uhr einen Termin zur Fahrzeugrückgabe. Vorab habe ich einen Satz gebrauchte Räder ohne Beschädigungen erworben und aufziehen lassen und das Fahrzeug überpoliert. Um 16:30 Uhr rief mich der Freundliche an und fragte wo ich denn bliebe. Ich verwies auf den Termin um 17 Uhr, der mir seinerzeit schriftlich bestätigt wurde. Da der Dekra-Sachverständige um 17 Uhr nicht mehr konnte, hat mir dann vorgeschlagen das Fahrzeug am Freitag zu bringen. Alternativ könnte ich im das Fahrzeug vorbeibringen und den Rest würden wir dann per Mail abwickeln. Ich habe ihm dann den Q2 am Donnerstag zur vereinbarten Zeit übergeben und er war vom Zustand beeindruckt. Am Freitag rief er mich dann an und teilte mir mit, dass alle Mängel aus dem ersten Termin auf 0 € gesetzt worden sind und er mir die Ankaufvereinbarung per Mail zuschicken würde. In dem Ankaufvertrag, den ich dann per Mail erhielt wurde ein Betrag von 15.000€ ausgewiesen. Das entsprach nun mal gar nicht dem Betrag, der im verbrieften Rückgaberecht als Rücknahmepreis vereinbart war. Auf eine Nachfrage per Mail und auch telefonisch habe ich bis jetzt keine Reaktion erhalten. Bin mal gespannt wie es weitergeht.
Und sowas macht ein Audi-Zentrum? Klingt ja eher nach Kiesplatz. Streich die 15.000 durch, setz den vereinbarten Preis ein und schick das Ding zurück.
Nach meiner Einlassung kam der Vertrag heute noch einmal mit dem falschen Preis. Wieder angerufen. Nach kurzem kam dann der richtige Vertrag. Unterschrieben und wieder zurück. Damit ist das Thema dann durch. Fazit: bei dem Händler werde ich wohl kein Auto mehr kaufen obwohl er mir heute noch ein wirklich gutes Angebot für einen Q5 gemacht hat.
Zitat:
@teufelatweb schrieb am 8. September 2020 um 17:37:52 Uhr:
Nach meiner Einlassung kam der Vertrag heute noch einmal mit dem falschen Preis. Wieder angerufen. Nach kurzem kam dann der richtige Vertrag. Unterschrieben und wieder zurück. Damit ist das Thema dann durch. Fazit: bei dem Händler werde ich wohl kein Aut mehr kaufen obwohl er mir heute noch ein wirklich gutes Angebot für einen Q5 gemacht hat.
Kaufen ist doch was anderes als in der Geschichte. Wenn das Angebot passt warum nicht, oder willst du den Wagen finanzieren und dann wieder abgeben?
Ganz egal ob kaufen, finanzieren oder leasen. Wenn ich mich, wie von diesem Händler, unfair behandelt fühle, gehe ich halt woanders hin.
Zitat:
@teufelatweb schrieb am 8. September 2020 um 18:46:05 Uhr:
Ganz egal ob kaufen, finanzieren oder leasen. Wenn ich mich, wie von diesem Händler, unfair behandelt fühle, gehe ich halt woanders hin.
Obwohl du woanders mehr zahlst?