Unrealistische Fahrzeugbewertung vor Rückgabe
Hallo zusammen,
Ich habe einen Q2 1,4 TFSI Bj. 2016 und die Finanzierung läuft im September aus. Ich habe mit dem Händler damals (2017) einen Vertrag mit verbrieften Rückgaberecht abgeschlossen. Nun war ich beim Freundlichen und habe eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen. Heute erhielt ich dann auf Nachfrage die Bewertungsunterlagen. Die wollen mir für ein top gepflegtes Fahrzeug ca. 3600 € abziehen. In dem Betrag sind zwei Felgen für jeweils 1100€ aufgeführt, bei denen keine Mängel zu erkennen sind. Die eine Felge wurde damals beim Ankauf durch den Händler aufgearbeitet. Jetzt wollen sie das als Mangel sehen. Dann sollen die anderen beiden Felgen mit Kratzern versehen sein. Desweiteren sind kleinere Lackschäden aufgeführt, die nur bei ganz genauem Hinschauen zu erkennen (1-2mm) sind.
Wie soll ich nun darauf reagieren? Ich vermute, dass der Händler lediglich den Rücknahmepreis drücken will, da er damals ziemlich hoch angesetzt wurde.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Tips für mich, wie man mit derlei Forderungen umgeht? Evtl. einen Vereidigten Sachverständigen einschalten? Oder gleich einen Anwalt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 11:20:32 Uhr:
Gefühle haben bei Geschäften nichts zu suchen.Wenn der TE doch ein gutes Angebot bekommen hat, das es Wert war es hier zu erwähnen, warum also nicht?
Sollte er finanziell so gut dastehen, dass er ein schlechteres Angeboteines anderen Händler akzeptiert, hätte es das Thema rund um den Rückgabewert doch auch nicht gebraucht.
Das ist aber auch wieder eine geniale Einstellung. Und Gefühle haben beim Autokauf nichts zu suchen? 😁
Die Arbeit und der Ärger, welcher durch den Händler entstanden sind, werden komplett ausgeblendet?
Lieber dem "Geschäftspartner", der versucht hat einen vertragsbrüchig finanziell zu übervorteilen noch Geld in den Rachen pumpen und sich gleichzeitig auf anschließende Extraarbeit einstellen, als bewusst zu konsumieren? 🙄
Hilfe ist das beschränkt. 😕
Aber jeder wie er will, wir sind eine soziale freie Marktwirtschaft.
97 Antworten
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 3. August 2020 um 20:46:00 Uhr:
@Lukas_2014
Dann hör halt weg.Der TE konsumiert hier bislang lediglich, zieht das raus was er gerne lesen will...
Auf konkrete Fragen geht er nicht ein.
Den Vertrag wird er ja hinsichtlich Inspektionen lesen können.
Und über Aussagen wie: dafür zahle ich ja Raten! kann ich nur den Kopf schütteln.
Das zeigt wie das Eigentum von jemand anders gesehen wird.
Also irgendwie habe ich den Eindruck als wenn Sie hier lediglich die Seite der Händler vertreten. Ich habe ausführlich zu Fragen geantwortet, brauche mich aber nicht für völlig daneben gehende Äußerungen ihrerseits rechtfertigen. Übrigens, noch bin ich Eigentümer des Fahrzeugs und könnte entscheiden ob ich die letze Rate zahle und das Fahrzeug übernehme oder es zum verbrieften Rückgaberecht zurückgebe. Wenn ich ein Fahrzeug in einem desolaten Pflegezustand zurückgeben würde, könnte ich ja den Abzug verstehen. Hier wird allerdings der Neuwert der Felgen angesetzt und das steht in keinem Verhältnis zum Alter des Fahrzeugs.
So, und jetzt ist es auch genug. Ich bedanke mich bei allen für die Tips und Meinungen. Einige haben mir sehr geholfen. Ich werde berichten wie das Ganze ausgegangen ist.
Nö, frage nach Inspektionen Im Vertrag nicht beantwortet.
Frage nach Dellen nicht beantwortet.
Im Gegenzug erkläre ich ihnen warum eben neue Felgen zu berechnen sind...wegen ggf. erfolgtem Murks bei ylmaz, deine Felgeprofi-Heilemachhinterhof-Bude.
Für meine Aussagen können und müssen sie sich nicht rechtfertigen, dass kann ich ggf. selbst.
Eigentümer des KFZ sind sie sicher nicht wenn sie Raten zahlen. Der Brief wird wohl bei der Bank liegen.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 03. Aug. 2020 um 17:57:20 Uhr:
Bei einem Neuwagen würde ich deine Ansicht teilen. Aber es geht hier um einen 4 Jahre alten Gebrauchsgegenstand. Dies muss und darf man immer berücksichtigen bei solchen Bewertungen.
Ich bin sogar der Meinung, dass das Auto noch sehr gepflegt für sein Alter ist, falls das die einzigen Beanstandungen sind.
Viele Leute spielen halt leider das Spiel der Autohäuser mit und wehren sich nicht dagegen - sei es aus Angst, einen Rechtsstreit zu riskieren, oder einfach aus Unwissenheit.
Hier geht es nicht um Ansichten
Auch nicht um Meinungen
Es werden auch keine Spiele gespielt
Alles irrelevant
Es gibt einen standardtisierten Schadenskatalog den sich jeder innerhalb von 5 Minuten zumüte führen kann. Und dort sind Schäden als kostenpflichtig deklariert die definitiv am Fahrzeug vorhanden sind. Das sollte man immer bedenken wenn man Bewertungen ohne Fachwissen abgibt und dem TE hier etwas suggeriert was definitiv nicht der Fall ist ( keine kostenpflichtige Schäden)
Das das teilweise schmerzhaft ist für einen kleinen Lackschaden oder Felgendötscher viel Geld zu bezahlen ist sicherlich wahr, aber das gehört halt zu den Risiken die ich bereit sein muss zu tragen wenn ich ein Fahrzeug mit Rückgaberecht oder im Leasing erwerbe.
Es wird sicher keiner daran gehindert das gleiche Fahrzeug zu Kaufen und bar zu bezahlen wenn ihm diese Art von Rechenschaft nicht passt
Und Leute die sich gegen etwas wehren ohne sich vorher selbst schlau zu machen sind eher weniger clever. Und auch nicht mutig
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 3. August 2020 um 23:05:21 Uhr:
Hier geht es nicht um Ansichten
Auch nicht um Meinungen
Es werden auch keine Spiele gespieltAlles irrelevant
Es gibt einen standardtisierten Schadenskatalog den sich jeder innerhalb von 5 Minuten zumüte führen kann. Und dort sind Schäden als kostenpflichtig deklariert die definitiv am Fahrzeug vorhanden sind. Das sollte man immer bedenken wenn man Bewertungen ohne Fachwissen abgibt und dem TE hier etwas suggeriert was definitiv nicht der Fall ist ( keine kostenpflichtige Schäden)
Das das teilweise schmerzhaft ist für einen kleinen Lackschaden oder Felgendötscher viel Geld zu bezahlen ist sicherlich wahr, aber das gehört halt zu den Risiken die ich bereit sein muss zu tragen wenn ich ein Fahrzeug mit Rückgaberecht oder im Leasing erwerbe.
Es wird sicher keiner daran gehindert das gleiche Fahrzeug zu Kaufen und bar zu bezahlen wenn ihm diese Art von Rechenschaft nicht passtUnd Leute die sich gegen etwas wehren ohne sich vorher selbst schlau zu machen sind eher weniger clever. Und auch nicht mutig
Natürlich geht es hier um Meinungen und Ansichten. Das liegt schon daran, dass es den standardisierten Schadenskatalog gar nicht gibt. Und die Exemplare, die es gibt, sind weder rechtsverbindlich noch differenziert genug, um das Ganze hier "abzukürzen".
Durch diese Kataloge wird sogar manchmal ein völlig falsches Bild eines angemessenen Fahrzeugzustandes in den Köpfen der Menschen erzeugt - zumindest wenn man eben das Alter und Laufleistung mit beachtet
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Versuche nun nochmal an den TE ranzukommen:
Annahme ist, der TE ist Eigentümer eines Q2.
Ich fahre mit meinem KFZ dem Q2 eine Delle in den Kotflügel und die Tür.
Mist, aber wird ja nicht soooo teuer, ist ja schon 4 Jahre alt, dann ziehe ich vom Schaden mal 50% ab.
Da der TE ja diesbetreffend die selbe Ansicht hat wird das ja ganz sicher kein Problem darstellen.
Oder wir bauen einfach gebrauchte Teile aus nem andern dran, bisken Farbunterschied macht doch nix.
Wie sehen sie das Teufelatweb?
https://automobilkanzlei.de/.../...brauchsspuren-bei-leasing-rueckgabe
Steinschlag an Felgen ist m.E. normale Abnutzung. Dafür würde ich nichts zahlen.
Zitat:
@teufelatweb schrieb am 3. August 2020 um 21:05:20 Uhr:
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 3. August 2020 um 20:46:00 Uhr:
@Lukas_2014
Dann hör halt weg.Der TE konsumiert hier bislang lediglich, zieht das raus was er gerne lesen will...
Auf konkrete Fragen geht er nicht ein.
Den Vertrag wird er ja hinsichtlich Inspektionen lesen können.
Und über Aussagen wie: dafür zahle ich ja Raten! kann ich nur den Kopf schütteln.
Das zeigt wie das Eigentum von jemand anders gesehen wird.
. ... noch bin ich Eigentümer des Fahrzeugs und könnte entscheiden ob ich die letze Rate zahle und das Fahrzeug übernehme....
Also bist du auch Eigentümer deiner Mietwohnung wenn du die nächste Miete bezahlst und über einen evtl. Kauf in 10 Jahren nachdenkst.😕🙄🙄
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 4. August 2020 um 10:57:19 Uhr:
Zitat:
@teufelatweb schrieb am 3. August 2020 um 21:05:20 Uhr:
. ... noch bin ich Eigentümer des Fahrzeugs und könnte entscheiden ob ich die letze Rate zahle und das Fahrzeug übernehme....Also bist du auch Eigentümer deiner Mietwohnung wenn du die nächste Miete bezahlst und über einen evtl. Kauf in 10 Jahren nachdenkst.😕🙄🙄
Eigentümer und Besitzer werden gerne und oft verwechselt.
Der TE meint sicherlich Zweites.
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 04. Aug. 2020 um 00:19:38 Uhr:
Natürlich geht es hier um Meinungen und Ansichten. Das liegt schon daran, dass es den standardisierten Schadenskatalog gar nicht gibt.
Aha....
https://www.vwfs.de/leasen-finanzieren/leasing-rueckgabe.html
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 04. Aug. 2020 um 07:41:05 Uhr:
Steinschlag an Felgen ist m.E. normale Abnutzung. Dafür würde ich nichts zahlen.
Das ist schön für dich. Bringt dem TE aber nichts. Die Felge hat einen Bordsteinschaden keinen Steinschlag
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 4. August 2020 um 21:26:58 Uhr:
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 04. Aug. 2020 um 07:41:05 Uhr:
Steinschlag an Felgen ist m.E. normale Abnutzung. Dafür würde ich nichts zahlen.Das ist schön für dich. Bringt dem TE aber nichts. Die Felge hat einen Bordsteinschaden keinen Steinschlag
Ach, und deshalb soll er zwei Felgen zahlen? Hirn einschalten!
Im Übrigen könnte auch ein solch geringfügiger Bordsteinschaden als normale Gebrauchsspur durchgehen. Mit RSV würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 4. August 2020 um 22:18:16 Uhr:
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 4. August 2020 um 21:26:58 Uhr:
Das ist schön für dich. Bringt dem TE aber nichts. Die Felge hat einen Bordsteinschaden keinen Steinschlag
Ach, und deshalb soll er zwei Felgen zahlen? Hirn einschalten!
Im Übrigen könnte auch ein solch geringfügiger Bordsteinschaden als normale Gebrauchsspur durchgehen. Mit RSV würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Alles lesen, Hirn einschalten, danach schreiben!
Es werden 2 neue Felgen gefordert weil die aufgearbeitet wurden lt. Gutachten. Die beiden Anderen sollen je 150€ netto kosten.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 04. Aug. 2020 um 22:18:16 Uhr:
Ach, und deshalb soll er zwei Felgen zahlen? Hirn einschalten, bevor großkotzig geschrieben wird.
Zwei Felgen sollen ersetzt werden weil sie unzulässig aufbereitet wurden. Und die zwei beschädigten werden mit Minderwert angesetzt weil sie verkratzt sind. Im Gutachten steht nichts von Steinschlägen an den Felgen. Muss ich mich jetzt dafür entschuldigen das ich lesen gelernt habe.
PS: Jeder kann mal auf dem Holzweg sein aber dann sollte man auch irgendwann mal kleine Brötchen backen und nicht immer lauter um sich schlagen. Auch wenn ich mich vielleicht etwas provokant ausgedrückt habe. Dafür ein Sorry ;-)
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 04. Aug. 2020 um 22:18:16 Uhr:
Im Übrigen könnte auch ein solch geringfügiger Bordsteinschaden als normale Gebrauchsspur durchgehen.
Wie ich oben schon geschrieben bei der einen mit dem Borsteinschaden definitiv nicht. Wenn man genau hinschaut kann man auch sehen das ungefähr auf der höhe der Beschädigung der Reifen auch leichte Abriebspuren zeigt ( Kann natürlich nur die Fotos interpretieren könnte auch Dreck sein.)
Bei der Felge mit den zwei Kratzern würde ich mich sehr wundern wenn da mit Politur nichts geht. Warum nicht versuchen
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 4. August 2020 um 21:19:19 Uhr:
Aha....
https://www.vwfs.de/leasen-finanzieren/leasing-rueckgabe.html
Was soll dein Beitrag jetzt genau aussagen? Dass es diesen und etliche weitere Schadenskataloge gibt, habe ich ja nicht bestritten.