Unrealistische Fahrzeugbewertung vor Rückgabe
Hallo zusammen,
Ich habe einen Q2 1,4 TFSI Bj. 2016 und die Finanzierung läuft im September aus. Ich habe mit dem Händler damals (2017) einen Vertrag mit verbrieften Rückgaberecht abgeschlossen. Nun war ich beim Freundlichen und habe eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen. Heute erhielt ich dann auf Nachfrage die Bewertungsunterlagen. Die wollen mir für ein top gepflegtes Fahrzeug ca. 3600 € abziehen. In dem Betrag sind zwei Felgen für jeweils 1100€ aufgeführt, bei denen keine Mängel zu erkennen sind. Die eine Felge wurde damals beim Ankauf durch den Händler aufgearbeitet. Jetzt wollen sie das als Mangel sehen. Dann sollen die anderen beiden Felgen mit Kratzern versehen sein. Desweiteren sind kleinere Lackschäden aufgeführt, die nur bei ganz genauem Hinschauen zu erkennen (1-2mm) sind.
Wie soll ich nun darauf reagieren? Ich vermute, dass der Händler lediglich den Rücknahmepreis drücken will, da er damals ziemlich hoch angesetzt wurde.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und Tips für mich, wie man mit derlei Forderungen umgeht? Evtl. einen Vereidigten Sachverständigen einschalten? Oder gleich einen Anwalt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 11:20:32 Uhr:
Gefühle haben bei Geschäften nichts zu suchen.Wenn der TE doch ein gutes Angebot bekommen hat, das es Wert war es hier zu erwähnen, warum also nicht?
Sollte er finanziell so gut dastehen, dass er ein schlechteres Angeboteines anderen Händler akzeptiert, hätte es das Thema rund um den Rückgabewert doch auch nicht gebraucht.
Das ist aber auch wieder eine geniale Einstellung. Und Gefühle haben beim Autokauf nichts zu suchen? 😁
Die Arbeit und der Ärger, welcher durch den Händler entstanden sind, werden komplett ausgeblendet?
Lieber dem "Geschäftspartner", der versucht hat einen vertragsbrüchig finanziell zu übervorteilen noch Geld in den Rachen pumpen und sich gleichzeitig auf anschließende Extraarbeit einstellen, als bewusst zu konsumieren? 🙄
Hilfe ist das beschränkt. 😕
Aber jeder wie er will, wir sind eine soziale freie Marktwirtschaft.
97 Antworten
Zitat:
@camper0711 schrieb am 9. September 2020 um 15:24:16 Uhr:
Zitat:
@teufelatweb schrieb am 9. September 2020 um 13:29:42 Uhr:
Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Wenn ich mich von einem Händler als Kunde nicht gut behandelt fühle, kaufe ich da nicht mehr, egal welchen Preis er mir macht! Das mit dem Rückgabewert hat damit gar nichts zu tun. ...
naja ... kommt drauf an ...
wegen 200 oder 300 Euro Ersparnis beim Neukauf eines Ü15 k€-Fahrzeugs kauft man da sicherlich nicht!
WENN der Preisvorteil soooo groß ist, dass ich dem Verkäufer (wenn ich mit dem angemeldeten Auto vom Hof fahre) final den Mittelfinger zeigen kann und auf weitere Kontakte - z.B. wegen Gewährleistung - pfeife, dann überlege ich es mir
Ja, das kann man durchaus so machen, wenn man dem Händler nach dem Kauf den Rücken kehren kann. In meinem Fall ging es um einen neuen Q5 mit Finanzierung über 36 Monate. Das verbriefte Rückgaberecht bietet dieser Händler nicht mehr an. Bei einem Hybrid würde ich das aber ohne nicht machen. Insofern war es zwar ein gutes Angebot. Schlussendlich sind die Unterschiede zwischen den Händlern auch nur marginal. Da gehe ich lieber zu einem bei dem ich mich gut aufgehoben fühle.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 15:49:40 Uhr:
Es ging um einmalige Kaufverträge.
Dass der TE wieder finanzieren will mit Rückgabe war da nicht berücksichtigt
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 12:13:10 Uhr:
Lese und Verstehe, bevor Du in die Tasten haust!
Maximaler Trollo? 🙄
Die Gewährleistungsrechte und der damit potentiell verbundene Stress werden auch nicht mit abgewogen, oder? Nur der Preis zählt! 😕
Oder verzichtest du auf die einfach in deiner Vollkommenheit? 😎
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 15:49:40 Uhr:
@camper0711
Es ging um einmalige Kaufverträge.
...Wenn ich einen Gegenstand kaufe, und keine weiteren Geschäftsbeziehungen plane, ...
Davon ging ich in meinem Kommentar auch aus!
Man sollte aber auch ungeplante "weitere Geschäftsbeziehungen" mit bedenken:
- Gewährleistung
- wenn kein Lagerfahrzeug zum SOFORT mitnehmen: Lieferverzögerungen
(habe schon mehrere Autos "mit neuer HU" gekauft, bei denen der Verkäufer die HU noch erneuern musste
--> da sollte auch klar sein, wie man damit umgeht wenn es dabei Probleme gibt)
Zitat:
@molchhero schrieb am 9. September 2020 um 16:00:50 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 15:49:40 Uhr:
Es ging um einmalige Kaufverträge.
Dass der TE wieder finanzieren will mit Rückgabe war da nicht berücksichtigt
Zitat:
@molchhero schrieb am 9. September 2020 um 16:00:50 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 12:13:10 Uhr:
Lese und Verstehe, bevor Du in die Tasten haust!Maximaler Trollo? 🙄
Die Gewährleistungsrechte und der damit potentiell verbundene Stress werden auch nicht mit abgewogen, oder? Nur der Preis zählt! 😕
Oder verzichtest du auf die einfach in deiner Vollkommenheit? 😎
Beim Neuwagen ist die Werksgarantie wohl mehr wert als die Gewährleistung.
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Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 16:09:36 Uhr:
Beim Neuwagen ist die Werksgarantie wohl mehr wert als die Gewährleistung.
Kann man so nicht sagen, nein.
Zitat:
@molchhero schrieb am 9. September 2020 um 17:05:24 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 16:09:36 Uhr:
Beim Neuwagen ist die Werksgarantie wohl mehr wert als die Gewährleistung.Kann man so nicht sagen, nein.
Weil?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 17:06:03 Uhr:
Weil?
Das kann man sich auch als Laie innerhalb weniger Minuten selber erarbeiten...
Sie hat andere Voraussetzungen und andere Rechtsfolgen.
Die Herstellergarantie ist weder besser, noch schlechter als die Gewährleistungsrechte es sind. Sie ist anders.
Zitat:
@molchhero schrieb am 9. September 2020 um 17:21:32 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. September 2020 um 17:06:03 Uhr:
Weil?Das kann man sich auch als Laie innerhalb weniger Minuten selber erarbeiten...
Sie hat andere Voraussetzungen und andere Rechtsfolgen.Die Herstellergarantie ist weder besser, noch schlechter als die Gewährleistungsrechte es sind. Sie ist anders.
Na wenn Du meinst, dass die Gewährleistung beim Neuwagen so wichtig ist, warum erklärst du es nicht?
Ach ja, ist einfacher was zu behaupten ohne es zu begründen!