Unfallschaden - wie geht es weiter?

BMW 5er E60

Hallo
Mir ist heute was schreckliches passiert..Da ist mir jemand in den vorderen Rad( rechts reingeballert)
Die gute Dame stand auf der rechten Spur und wollte von Rechts komplett nach links abbiegen also und in andere Richtung fahren(komplett umdrehen)..Als ich dann auf meiner Spur war und geradeaus weiter fahren wollte ,hat sie nach links abgebogen und mich vorne Rechts getroffen..Ich habe den bmw zum freundlichen abschleppen lassen...
Wie soll ich jetzt weiter gehen?
Das passiert mir zum 1.mal und habe keine Erfahrung mit Versicherung etc.Die Unfall Verursacherin hat auch bei Polizei zugegeben dass sie schuldig ist..
Wenn ihr mir bitte helfen könntet wäre ich echt Dankbar..
Anbei Die Bilder von meinen Schaden
Das Rad ist tief eingdrückt und vermutlich auch Stoßdämpfer kaputt gegangen..Motorhaube kriege ich nicht auf und beifahrer Tür geht auch nicht auf.Scheinwerferglas rechts kaputt,Kotflügel rechts kaputt.
Vielen Dank schonmal..

E60 Unfall
32 Antworten

Die Versicherung hat das Recht Dir die MwSt einzuhalten. Und wenn Du die Reparatur Deines Fahrzeuges beweisen kannst, kriegst Du diese nachträglich auf Dein Konto überwiesen. Das würde mir auch, grob überschlagen, Deinen Differenzbetrag erklären.

Die Versicherung darf Dir nicht den Wert eines Angebotes abziehen, sondern MUSS den Wert des Wagens nehmen.

Hallo,

ich glaube du verwechselst da was.

Es geht hier um einen "Totalschaden" nicht um eine Reparatur.

Wenn ich einen Wagen habe der reparierbar ist und ich ihn selbst repariere dann stimmt deine Aussage.
Bei einem Totalschaden wird aber anders vorgegangen!

Nein, ich verwechsele da nichts. Ich hatte bisher auch 1 oder 2 Totalschäden, damals "Wirtschaftlicher Totalschaden", und dort wurde es ebenfalls genau so gehandhabt. Nach der Reparatur des Totalschadens, hatte ich Bilder gemacht und diese der Versicherung geschickt. Danach hatte ich dann die MwSt. nachträglich überwiesen bekommen.

Zitat:

@r19 cabrio schrieb am 28. Juni 2022 um 14:10:38 Uhr:


Nein, ich verwechsele da nichts. Ich hatte bisher auch 1 oder 2 Totalschäden, damals "Wirtschaftlicher Totalschaden", und dort wurde es ebenfalls genau so gehandhabt. Nach der Reparatur des Totalschadens, hatte ich Bilder gemacht und diese der Versicherung geschickt. Danach hatte ich dann die MwSt. nachträglich überwiesen bekommen.

Dann hat deine Versicherung bzw. die des Gegners irgendetwas anders gemacht als ich es kenne und in 30 Jahren Autofahren und mittlerweile 5 Totalschäden (wirtschaftlich wie auch wirklich) erlebt habe!

Mehrwertsteuer kenn ich nur bei selbst durchgeführten Reparaturen. Wenn man dort Rechnungen und Bilder bzw. ein Reparaturgutachen einreicht bekommt man die.

Auf der anderen Seite vielleicht verwechselst du doch was. Bei einem Totalschaden (egal welcher Art) bekommt man keine Nutzungsausfallentschädigung. Die kann man aber im nachhinein bekommen wenn die Reparatur bestätigt wird.

Und seit ein paar Jahren kennen die Versicherungen keinen Unterschied mehr zwischen "wirtschaftlichem Totalschade" und "Totalschaden". Im Sprachgebrauch ist das alles ein Totalschaden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen