Unfallschaden

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo liebe Leute,

leider ist mir jemand in mein parkendes Auto rein gefahren. Ich habe bereits ein Termin mit einem Gutachter. Ich wollte Fragen ob einer von euch ganz ganz grob abschätzen kann, wie teuer es bei einem Freundlichen wäre. Über eure Einschätzung würde ich mich freuen.

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So ein Aufriss für nichts! Dafür sind technische Foren eigentlich nicht gedacht.😮

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Zitat:

@toto07 schrieb am 24. September 2020 um 10:16:11 Uhr:


Ach und du bist einer der Verantwortlichen wenn die Versicherungen ihre Beiträge wieder erhöhen. 😉

Nö. Wenn sich der versicherte Schaden auf 8.000 Euro beläuft ist die Regulierung in dieser Höhe obligatorisch. Wird der Schaden für einen geringeren Betrag instand gesetzt hat der Geschädigte den Nachteil einer nicht ganz so fachgerechten Reparatur mit einem entsprechenden zusätzlichen Wertverlust des Fahrzeugs. Ist der Wagen ebenso fachmännisch repariert wie es im Gutachten angegeben ist das der Geschädigte sein besonderes Know-How eingebracht. Dann hat er durch die Differenz eben von seiner Fachkenntnis profitiert.

Verantwortlich für die Beitragshöhe sind die Leute die einen Schaden verursachen.

Zitat:

@toto07 schrieb am 24. September 2020 um 10:16:11 Uhr:



Zitat:

Ach Susanna, den letzten Kaskoschaden hab ich gerade abgewickelt - repariert mit gebrauchten Teilen für rund 1.000,- €, Gutachten der Versicherung lag über 8.000,- € und gezahlt haben sie dann (Vergleich im Rechtsstreit) etwas mehr als 6.000,- €.

Ach und du bist einer der Verantwortlichen wenn die Versicherungen ihre Beiträge wieder erhöhen. 😉

Wenn die Versicherungen die Verwendung von gebrauchten Teilen bei ihren Prämien honorieren würden, gäbe es dieses Problem nicht. Aber erkläre mal einem Versicherungsnehmer, warum er unabhängig vom Fahrzeugalter stets die gleiche Kaskoprämie zahlen "darf", das wirtschaftliche Risiko der Versicherung aber jedes Jahr schrumpft. Am Tage der Neuzulassung meines Touaregs einen Totalschaden = 102.000,- €; jetzt, sieben Jahre später = 22.000,- €. Prämie trotzdem leicht gestiegen.

Das ist leider korrekt und rührt daher, weil grundsätzlich mit originalen Neuteilen kalkuliert wird.

In gewissem Maße auch gerechtfertigt, aber für eine Beispielsweise alte E Klasse mit einer Teilkasko-Versicherung horrende Summen zu verlangen geht auch mir auf keine Kuhhaut. Der Unfallgeschädigte hat zwar das Recht Neuteile zu erhalten, aber Original Teile müssen es das dann doch nicht mehr sein, weil meist der eigentliche Wert des Fahrzeugs übertroffen wird. Da spielen aber wieder so viele Faktoren mit, was hier den Aufklärungsaufwand übersteigt.

Es wird aber beim wirtschaftlichen Totalschaden nur noch mit dem Wiederbeschaffungswert kalkuliert, in meinem Fall läge also die Entschädigung bei 22.000,- €, eventuell etwas höher, wenn mit Rechnung repariert wird und bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Prämien werden aber weiterhin nach der ursprünglichen Kalkulation eines Fahrzeugwertes von 102.000,- € kassiert.

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Auch bei offensichtlichen wirtschaftlichen Totalschäden wird der Schaden, zumindest überschlägig, kalkuliert. Für den SV ist der Aufwand überschaubar, sind nur wenige Mausklicks.
Bei Einstellen in Restwertbörsen wird die Kalkulation beigefügt, da diese für potenzielle Bieter nicht uninteressant ist!

Nach Unfallschaden sollte man diese Fehler vermeiden

https://www.youtube.com/watch?v=yLUpLS2kgQU

Glaubst du, daß das noch jemanden interessiert?!🙄

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