Unfallschaden nach Kauf entdeckt. Was tun?
Hallo,
wir haben vor 3 Monaten einen VW Golf V GT Sport 2.0 TDI R-Line gekauft (Bj Ende 2007), womit wir bisher auch immer sehr zufrieden waren. Nun haben wir aber festgestellt, dass die Motorhaube, der rechte und linke Kotflügel, sowie die Schürze und die Fahrertür nachlackiert worden sind und z. T. ausgetauscht worden sind und ein neuer Kühler eingebaut wurde.
Daraufhin haben wir bei dem VW Händler angerufen und uns Auskunft geben lassen, ob da etwas mal gemacht wurde.
Der Vorbesitzer hatte wohl mal eine Bekanntschaft mit einem recht hohen Bordstein, wobei sich die Schürze nach innen gedrückt hat und somit sich die Kotflügel auch verschoben haben samt Motorhaube. Daraufhin wurden diese Teile ausgetauscht und neu lackiert und ein neuer Kühler eingebaut.
Jetzt kommt meine Frage... Wir haben den Wagen Unfallfrei gekauft, und nun habe ich schon mehrmals gehört, man könne jetzt zum Händler gehen und mit ihm wegen dem Kaufpreis verhandeln..
Meine Frage: Kann man das was an dem Wagen vorgefallen ist als Unfall bezeichnen?
Liebe Grüße und schonmal danke im Vorraus :-)
16 Antworten
Motorhaube, der rechte und linke Kotflügel, sowie die Schürze und die Fahrertür nachlackiert worden sind und z. T. ausgetauscht worden sind und ein neuer Kühler eingebaut wurde....
Würde das eher als Wertsteigerung betrachten!
Grad der neue Kühler könnte dir noch eine teure Reparatur ersparen! Siehe hier im Forum zu undichten Kühlern bzw Verbindungen am Kühler beim Golf 5!
Ist aber nicht Sache des Threads...
Gerade wenn du mit dem Auto sonst zufrieden bist und ihn behalten willst würde ich doch erstmal versuchen ruhig mit dem Verkäufer zu reden! Evtl auch schon mit dem Gutachten in der Tasche. Danach kannst du immernoch zum Anwalt oder sonstwem gehen.
Klar hätte der Verkäufer euch davon in Kenntnis setzen müssen (der Kaufvertrag liegt uns hier nicht vor und wäre aber immens wichtig) und sicher hat ers auch gewusst bzw das Autohaus hätte es vermerken müssen, weil checken werden sies auf jeden Fall! Aber bevor man ihn konfrontiert gleich zum Anwalt rennen...ich weiß nicht... du willst ja auch nicht zurück treten sondern einfach ein gutes Angebot (ich gehe mal davon aus, sonst hättest du ihn nicht gekauft) noch etwas billiger haben!
mfg TommyB