Unfallschaden nach Kauf entdeckt. Was tun?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

wir haben vor 3 Monaten einen VW Golf V GT Sport 2.0 TDI R-Line gekauft (Bj Ende 2007), womit wir bisher auch immer sehr zufrieden waren. Nun haben wir aber festgestellt, dass die Motorhaube, der rechte und linke Kotflügel, sowie die Schürze und die Fahrertür nachlackiert worden sind und z. T. ausgetauscht worden sind und ein neuer Kühler eingebaut wurde.
Daraufhin haben wir bei dem VW Händler angerufen und uns Auskunft geben lassen, ob da etwas mal gemacht wurde.
Der Vorbesitzer hatte wohl mal eine Bekanntschaft mit einem recht hohen Bordstein, wobei sich die Schürze nach innen gedrückt hat und somit sich die Kotflügel auch verschoben haben samt Motorhaube. Daraufhin wurden diese Teile ausgetauscht und neu lackiert und ein neuer Kühler eingebaut.

Jetzt kommt meine Frage... Wir haben den Wagen Unfallfrei gekauft, und nun habe ich schon mehrmals gehört, man könne jetzt zum Händler gehen und mit ihm wegen dem Kaufpreis verhandeln..

Meine Frage: Kann man das was an dem Wagen vorgefallen ist als Unfall bezeichnen?

Liebe Grüße und schonmal danke im Vorraus :-)

16 Antworten

Da hier keine tragenden Karosserie-Teile beschädigt/ausgetauscht/eingeschweißt wurden, sondern nur geschraubte Anbauteile ausgetauscht wurden, ist es kein Unfallwagen i.e.S..

Trotzdem sollte die Reparatur vom Verkäufer festgehalten werden im Vertrag.
Wusste der Verkäufer/Händler nix davon?

Klar kannst Du auf Kaufpreisminderung plädieren, aber das ist dann eher Kulanz des Händlers.
Allerdings sind gr. Händler da oftmals recht kulant, was ich so erfahren habe.

Rechtlich wird es schwierig, beim o.g. Schadensbild, was einzufordern. Da ist ein Gutachten mit Wertminderung nötig.

Naja, also beim Kauf wurde uns nichts in der Richtung Unfallwagen gesagt und es stand auch nicht in der Anzeige. Wir haben damals auch nachgefragt ob ein Unfall vorliegt, jedoch hat uns der Verkäufer versichert dass keiner vorhanden ist.

Als wir dann in einer anderen Filiale angerufen haben und nachgefragt haben ob etwas in der Richtung vorliegt, wurde uns das mit der Bordstein Begegnung vom Vorbesitzer gesagt.

Ich mein, ich finde das nicht sonderlich schlimm dass da etwas neu gemacht wurde aber wenn ich ein Unfallfreies Auto kaufe, gehe ich davon aus dass es auch so ist. Ich fühl mich ja schon bisschen hintergangen vom Händler..

Wie gesagt, habe nun auch schon gelesen dass dieser "Unfall" von der Dekra als "instandgesetzter Frontschaden" bezeichnet wird und somit als Unfallwagen gilt..

Zitat:

Original geschrieben von autobiene31


... Ich fühl mich ja schon bisschen hintergangen vom Händler..
Wie gesagt, habe nun auch schon gelesen dass dieser "Unfall" von der Dekra als "instandgesetzter Frontschaden" bezeichnet wird und somit als Unfallwagen gilt..

Aus Kundensicht immer sehr ärgerlich und hinterlässt auch nen trüben Beigeschmack. Daher sind die Händler da i.d.R. auch sehr kulant im Nachhinein und lassen normal auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu.

Wenn wirklich nur Koti, Türaußeblech, Haube, Stoßstange 1:1 ersetzt wurden, wird es meiner Meinung nach kein Unfallwagen.
Ein Schaden ist natülich vorhanden gewesen. Und gerade bei dem Umfang (sicher 2-3t€ bei VW) sollte der Händler das beim Verkauf angeben.

Du kannst nur mit dem reden und sagen, was Du willst. Rücknahme, Entschädigung, Wertausgleich.....
Wenn er sich sturr stellt: Gutachten (500 Euro) machen lassen und Anwalt einschalten.

Kosten, Aufwand und Nutzen musst Du selbst abwägen.

Wenn alles gut repariert ist, man nix erkennt (wie kamst Du drauf?) und Du das Auto behalten willst, würde ich das Auto "unfallfrei" lassen 😉

Ein bekannter Autohändler hat sich den Wagen zufälligerweise einfach mal angeschaut und nach 15Jahren Händlererfahrung weiß er wie so etwas aussieht und da sind wir dann ins Grübeln gekommen weil wir auch schon die Vermutung hatten, da einige Spaltmaße nicht ganz passen und der Lack am rechten Kotflügel eine leichte Orangenhaut hat und unten in der Schürze sich ein Läufer gefunden hat.

Ich hab mich auch schon wegen Gutachten informiert und der Tüv Nord macht auch sog. VertrauensChecks (Kosten ca 60€), wäre evt auch eine Anlaufstelle..

Also an sich wollen wir das Auto gerne behalten, es geht ja einfach nur darum, dass wir uns bisschen hintergangen fühlen und uns gesagt wurde, dass wir da evt ein wenig Rückerstattungskosten bekommen könnten.

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Dann würde ich mich beim Tüv/Dekra/Gutachter erkundigen, was ein "Gutachten" kostet, damit Du was in der Hand hast.
Bei einem Gutachten sollte die Höhe der Wertminderung drin stehen, die durch den Unfall entstanden ist.
Damit zum Händler und wenn der net will, dann zum Anwalt.

Wie gesagt, es ist def. ein Schaden, der hätte angegene werden müssen.
Ob es nun ein Unfallwagen ist oder nicht, dass ist von hier nicht zu beurteilen.

Die Wertminderung lt. Gutachten sollte der Händler erstatten.
Ob er statt dessen auch auf eine Rückabwicklung bstehen kann, weiß ich nicht.

Kannst natürlich auch erst mal mit dem Händler wegen Wertminderung reden, aber als "Laie" und ohne was in der Hand ist das schwer.

Bei ADAC (Mitgleid?) und bei der KfZ-Versicherung gibt es oft auch ne kostenlose Rechts(erst)beratung. Einfach mal nachfragen.

Falls die Reparatur bei VW gemacht wurde, würde ich mir die Rechnung / Historie genau zeigen lassen.

Nun autobiene31

Fakt ist auf jeden Fall,
das ein Schaden vorlag und Ihr davon nicht unterrichtet wurdet
beim oder vor dem Autokauf .
Ganz egal ob Unfallschaden oder Eigenverschulden

Sollte Euch Euer Verkäufer sagen er hätte davon nicht´s gewußt,
so ist das über die FzgNr. ( fahrgestellnr) für Ihn sehr leicht in deren Datenbank alles aber auch wirklich alles über Euer Auto heraus zubekommen,
wenn er das will oder wollte (oder auch nicht )
auch was diesen Schaden anbetrifft .

Geht bei Ihm vorbei
und Ihr werdet sehen wie es sich dazu äussert.....

Gruß.......Joe

Zitat:

Original geschrieben von Joe 01


Sollte Euch Euer Verkäufer sagen er hätte davon nicht´s gewußt,
so ist das über die FzgNr. ( fahrgestellnr) für Ihn sehr leicht in deren Datenbank alles aber auch wirklich alles über Euer Auto heraus zubekommen,
wenn er das will oder wollte (oder auch nicht )
auch was diesen Schaden anbetrifft .

Wenn es bei VW gemacht wurde.

Die Nummer mit dem Bordstein muss er ja vom Vorbesitzer wissen. Das steht ja nicht in der Historie.

nunja, also es wurde alles soweit uns das mitgeteilt wurde bei VW gemacht.. haben ja gestern bei ner anderen Filiale angerufen und die haben uns das dann alles anhand der Fahrgestellnr. gesagt.
Also eigentlich hätte der Verkäufer das wissen sollen..

Zitat:

Original geschrieben von autobiene31


Also eigentlich hätte der Verkäufer das wissen sollen..

Jupp, aber die gucken auch net immer in die Historie.

Aber i.d.R. immer beim Ankauf 😁

Sollte daher schon in den Akten gestanden haben.

Zitat:

Original geschrieben von autobiene31


nunja, also es wurde alles soweit uns das mitgeteilt wurde bei VW gemacht.. haben ja gestern bei ner anderen Filiale angerufen und die haben uns das dann alles anhand der Fahrgestellnr. gesagt.
Also eigentlich hätte der Verkäufer das wissen sollen..

nicht wissen sollen,

sondern wissen müßen ( gewußt ).....oke.......?

Gehe zu einem Rechtsanwalt, der wird dich beraten, alles andere sind Spekulationen.

Hi!
Sorry, aber was man hier teilweise lesen muss, ist schon wirklich grotesk.
Ein Unfall in der Geschichte der Fahrzeugs ist in aller Regel ein Sachmangel, der zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Von der Kulanz des Händlers hängt da gar nix ab, vielmehr kommt es auf den Wortlaut des Kaufvertrags an.
Etwas anderes wäre nur dann der Fall, wenn es sich um einen so genannten Bagatellschaden handelt, aber nach Deinen Schilderungen gehe ich davon nicht aus.
Was die Höhe der Minderung angeht (nach Deinen Angaben gehe ich mal davon aus, dass Du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und dem Händler das Auto wiedergeben willst) kann ich nichts sagen - hier könnte im Streitfall tatsächlich ein Sachverständigengutachten nötig werden.
Aus diesem Grund ist eine freundliche Einigung mit dem Verkäufer sicher unproblematischer, aber nicht die einzige Möglichkeit.
Weiterhin frohe Ostertage!

meiner meinung nach, ist es ein unfallwagen

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Ein Bekannter hatte mal nen Wagen mit Streifschaden an der Garageneinfahrt gekauft.
Hatte der Verkäufer nicht angegeben.
Koti und Tür wurden getauscht.
Danach zum Anwalt gegangen, weil er wissen wollte, ob er das Auto "unfallfrei" weiterverkaufen kann.
Ja, konnte er. Sollte aber den Schaden angeben, da er ihn jetzt kannte.
Wertminderung ist ein anderes Thema und kann er geltend machen. Bei älteren Autos gibt es da aber fast nix.
Unserem Cabby ist einer hinten ins Seitenteil gefahren. Tragendes Teil -> Unfallwagen -> 3000,- Reparatur und trotzdem keine Wertminderung vom Anwalt durchsetzbar gewesen, da das Auto 9 Jahre alt war.
Und AutoBild als "Rechtsquelle" ... Da gehen die Gerichturteile aber sehr verschiedene Wege.

Wenn das AH nicht freiwillig auf deine "Forderungen" (Wertminderung) eingeht, kann nur ein Gutachter und ein Anwalt den Sachverhalt für dich individulell klären.

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