Unfallschaden nach Auffahrunfall
Hallo! ich bräuchte mal eine Einschätzung...
Meine Tochter hat nun seit einem halben Jahr den Führerschein. Mit mir als Begleitperson war sie schon länger hinter dem Steuer. Ich gebe ihr meinen Passat gerne, gerade jetzt nach dem Abi wollen die Mädels natürlich ihre Freiheit genießen.
Letzte Woche ruft sie mich schluchzend an: Unfall. Gefahren ist nicht mal sie selbst, sondern eine Freundin (so etwas wie die Anführerin der Clique). Es gab einen normalen Auffahrunfall an der Ampel. Sie sind also wem hinten drauf gefahren. Den 4 Mädels im Passat ging es gut. Der Vordermann wollte sich vorsorglich untersuchen lassen. Wie mittlerweile klar ist, hat er sich aber wohl auch nichts getan.
Sie hat mir geschildert wie es passiert ist: Die Ampel gelb, der Vordermann entscheidet sich sehr spät fürs anhalten. Die Fahrerin in meinem Auto registriert das nicht und gibt Gas um noch über die Ampel zu kommen. Meine Tochter sieht das Unheil kommen, doch zu spät. Trotz einer Vollbremsung knallen sie ihrem Vordermann hinten drauf.
Sie haben dann auf Polizei und Notarzt gewartet. Ich habe sie versucht zu beruhigen. Ein Auffahrunfall kann jedem mal passieren.
Mein Passat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Meine Tochter hat aber an der Unfallstelle noch Fotos gemacht, da ich sie darum gebeten hatte. Als ich die dann spät abends zu sehen bekam, war ich echt schockiert. Der Passat sieht schlimm aus. Nicht so wie ich mir einen normalen Auffahrunfall vorstelle. Und dass obwohl die Fahrerin nach eigener Aussage noch versucht hat zu bremsen.
Ich frage mich nun eben, ob ich jemand unrecht tue. Oder ist da jemand deutlich zu schnell unterwegs gewesen? Gerade wenn man ein fremdes Auto fährt, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Gegend donnert. Ein Bild habe ich angehängt.
Das würde mich einfach mal interessieren.
Danke und LG
Julia
80 Antworten
Sieht nach mehr als 25 km/h aus, es denn der Vordermann war ein Bergepanzer. Immerhin geht es den Vieren gut. Hoffe Deine Versicherung zickt nicht rum, also das Du keine Einschränkungen hast, wer fahren darf. Aber die Fahrerin hätte vielleicht nicht mehr Gas geben sollen, wenn der Vordermann schon Gelb hatte.
Ähnliches ist mir vor vielen Jahren als Vordermann passiert.
Der Grund dafür mehr als makaber. Ich war dabei den Motorrad-Führerschein, nach dem bereits seit vielen Jahren bessenen PKW Führschein, zu machen. Und was wurde gelehrt ? Genau, der Brems, Reaktionsweg und wann und wie man (noch) zu bremsen hat. Heute wird vermittelt, man "müsse" bereits bei Gelb bremsen. Uns wurde dagegen ganz klar gesagt, wenn nur noch x Meter Weg bis zur Haltelinie sind, dann solle man weiterfahren, vorrausgesetzt, vorne ist natürlich frei. Sind aber noch x Meter frei, dann natürlich bremsen.
Mir ist da meine Entscheidung zum Nachteil geworden. Alter Opel war meiner, Nachfolgefahrzeug war ein Polo, dürfte ähnlich alt gewesen sein. Fahre auf die mir bekannte Ampel zu, Ampel springt auf Gelb und sofort kam die Fahrschule im Kopf zum Einsatz. Ich habe mich auf Grund der noch ausreichenden Entfernung für eine Bremsung entschieden, aus damals sicherlich +50km/h da man dort noch nicht auf 40km/h gedrillt wurde .... In dem Moment wo ich fast zum Stehen kam, hört ich nur noch lautes Bremsen bzw Reifenquietschen, gefühlt recht lang, was in einem lauten Rums endete. Ich weiß nicht, in wie weit mein Wagen weg geschoben wurde, ich weiß aber noch, der Kofferraum meines Ascona Bs war nicht mehr existent. Der Polo hatte diesen komplett vereinnahmt .... und die Fahrerin war auch sehr Jung, zudem Tochter eine Autoschrauberwerkstatt ... vielleicht auch einen etwas lockeren Gasfuß ... wer weiß.
Wenn die Dame, die den Passat gefahren ist, noch extra Gas gegeben hat, wäre tatsächlich die Frage, warum. War sie zuvor schon zu langsam oder wollte man da was erzwingen. Höchstes Gebot bleibt immer der Sicherheitsabstand, selbst wenn der Vordermann hier den Unfall vielleicht noch provoziert haben mag. Alles durchaus möglich. Im Grunde würde ich aus meine Erfahrung sagen, sowas kann man nur durch viele Jahre eigene Erfahrung im Straßenverkehr erlernen. Umsichtiges und vorrausschauendes Fahren.
Auf dem Bild, wenn der Wagen nicht bewegt wurde, ist der Passat schon recht weit über die Haltelinie drüber. Wenn der damit auch den Vordermann mit verschoben hat, keine "schlechte" Leistung.
Uih, übel. Da ist wohl ein neuer fällig... Das sieht schon aus, als wäre da etwas "Schwung" im Spiel gewesen.
Allerdings scheint es so, als wäre der Passat mit dem Aufprallträger (der eigentlich die Energie aufnehmen soll) unter das Gegenstück am anderen Auto gerutscht. Deshalb sieht das wahrscheinlich so verheerend aus. Das passiert leider sehr oft bei Auffahrunfällen, auch weil das Auto bei der Vollbremsung vorne eintaucht. Oberhalb der Aufprallelements ist halt nur weiches Blech und Plastik, das sich dann massiv verformt, wenn es die ganze Energie alleine aufnehmen muss. Vermutlich sind deshalb auch die Airbags nicht aufgegangen. Von daher halte ich das für Nichtprofis für völlig vermessen da eine vorherige (ggf. zu hohe) Fahrgeschwindigkeit abschätzen zu wollen.
Ist natürlich unschön, dass da jetzt eine dritte Person die eigentliche Verursacherin ist. Bei der eigenen Tochter könnte man es einfach verzeihen und gut. Aber so stellt sich ja evtl. der (verständliche) Wunsch nach Schadenersatz ein.
(Als Gegenbeispiel, wenn sich die Aufprallelemente ideal treffen:
Der Schaden auf den Bildern unten waren schätzungsweise mit 20-30km/h vor Beginn der Vollbremsung, allerdings Frontalaufprall, das andere Auto fuhr also auch und hat gebremst. Beide haben sich genau passend mit dem Längsträger getroffen, beim Passat hat das Aufprallelement das Schlimmste in Bezug auf den Karosserieschaden verhindert. Allerdings war der Aufprall so "hart", dass die beiden Frontairbags und alle vier Gurtstraffer ausgelöst wurden. Ich kam mir ein bisschen verarscht vor, als der Airbag vor mir aus dem Lenkrad kam, da ich nicht im Geringsten nach vorne geworfen wurde, weil die Geschwindigkeit schon so gering war.
Reparaturkosten nach Gutachten waren über 17.000€ also Totalschaden und da fehlten noch einige Teile, die der Gutachter übersehen hatte. Wegen der unnötig ausgelösten Rückhalteeinrichtungen und vom Beifahrerairbag zerstörtes Armaturenbrett/zerstörte Windschutzscheibe waren die dadurch entstandenen Schäden deutlich höher als der eigentliche Karosserieschaden vom Aufprall. Kotflügel waren unversehrt, Kühlerpaket unversehrt, Scheinwerfer Fahrerseite ließ sich mit dem Reparatursatz von VW reparieren. Mit dem Geld von der Volkasko konnte ich dann fachgerecht in Eigenregie reparieren.)
Ob zu schnell oder zu wenig Abstand spielt eigentlich keine Rolle und es ist auch müßig darüber zu philosophieren. Wer auffährt, hat Schuld, das war's. Nur in Grenzfällen kann da die Antwort auf die Frage einer ggf. Mitschuld auch anders aussehen. Das ermittelt aber die Polizei bei der Unfallaufnahme bzw. die Versicherung bei der Überprüfung der Schadensregulierung.
Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt deine Versicherung im Rahmen der Haftpflicht, deinen eigenen Schaden trägst du selbst bzw. übernimmt deine Versicherung sofern VK und du denen das meldest.
Letzteres hat zur Folge, dass dein Beitrag aufgrund der SF-Rückstufung in die Höhe geht (es sei denn, du hast noch einen Rabattretter). Die Differenz Vorher/Nachher kannst du von der Fahrerin/Verursacherin als Schadenersatz einfordern, Fahrzeugausfall mal außen vor. Die ist auch gut beraten das freiwillig zu leisten, sofern sich die Mädels auch nachher noch in die Augen sehen wollen.
Wenn nicht, wird es problematisch, weil dann ein Schadenersatz nur über den Klageweg eingefordert werden kann. Alles großer Umstand und mit Ungemach verbunden.
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Zitat:
@Juleee schrieb am 30. Juni 2025 um 16:19:12 Uhr:
[...] Mein Passat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Meine Tochter hat aber an der Unfallstelle noch Fotos gemacht, da ich sie darum gebeten hatte. Als ich die dann spät abends zu sehen bekam, war ich echt schockiert. Der Passat sieht schlimm aus. Nicht so wie ich mir einen normalen Auffahrunfall vorstelle. Und dass obwohl die Fahrerin nach eigener Aussage noch versucht hat zu bremsen.
Ich frage mich nun eben, ob ich jemand unrecht tue. Oder ist da jemand deutlich zu schnell unterwegs gewesen? [...]
Bei Auffahrunfällen schaut die Front schnell so aus, während am Heck des anderen Fahrzeugs im Vergleich meist viel weniger zu sehen ist. Warum ist das so:
Auf dem Bild sieht man, wie der Schlossträger oberhalb des Stoßstangenträgers einfach nach innen geschoben wurde und die Motorhaube dabei wie Pappkarton gestaucht wurde. Der Prallträger selbst ist aber nicht wirklich verformt und selbst der Scheinwerfer auf der Fahrerseite ist mit reingeschoben worden, ohne dass das Glas gebrochen ist.
Das lässt vermuten, dass der Prallträger des auffahrenden Fahrzeugs (Passat) unter den hinteren Prallträger des vorausfahrenden Fahrzeugs gerutscht sein dürfte, was darauf zurückzuführen sein kann, dass der Prallträger des vorausfahrenden Fahrzeugs höher war als der Deines Passats.. (im oben beschriebenen Fall von @GLI haben sich die Prallträger genau getroffen; daher das dort außen geringere Schadenbild; das ist bei diesem Unfall jedoch sichtbar nicht der Fall gewesen).
Dazu passt auch die Erzählung Deiner Tochter, dass die Fahrerin noch versucht hat zu bremsen, wodurch die Front des Passat ja noch mal um ein zwei Zentimeter tiefer abtaucht, was die Konstellation zusätzlich verstärkt.
Dass der Prallträger des Passat also offenbar unter den Prallträger des vorausfahrenden Fahrzeugs gerutscht ist, begünstigt das Schadenbild auch bei geringerer Differenzgeschwindigkeit enorm.
Gleichzeitig wurde das vorausfahrende Fahrzeug durch den Aufprall offenbar nicht stärker versetzt. Das schließe ich daraus, dass bei den Insassen des vorausfahrenden Fahrzeugs kein Schleudertrauma aufgetreten ist. Diese Tatsache spricht einerseits ebenfalls für eine geringere Geschwindigkeit und außerdem dafür, dass beim vorausfahrenden Fahrzeug die Bremse getreten war, wodurch der Passat praktisch auf ein starres Hindernis geprallt ist, was das Schadensbild auch bei geringerer Geschwindigkeitsdifferenz eher verstärkt
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Lange Rede kurzer Sinn:
All diese Faktoren begünstigen so ein Schadensbild auch bei vergleichsweise geringer Geschwindigkeitsdifferenz.
Dazu passt auch, dass keiner der Insassen des Passats Prellungen vom Gurt etc hat, welche bei Unfällen über 20-25km/h Aufprallgeschwindigkeit durchaus zu erwarten gewesen wären.
Meines Erachtens nach, muss man also nicht sehr schnell aufgefahren sein, damit sich so ein Schadensbild ergibt.
Ampel wird gelb + Fahrer gibt Gas + vorausfahrendes Fahrzeug bremst (stark) + Fahrer versucht zu bremsen und schafft es nicht mehr = Rumms
Klassischer Fahrfehler des auffahrenden Fahrzeugs
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[...] Gerade wenn man ein fremdes Auto fährt, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Gegend donnert.
Wie gesagt - "durch die Gegend gedonnert" ist da denke ich niemand aber bei einer achtsamen Fahrweise, wie man sie von jemandem der ein fremdes Fahrzeug mit drei Freundinnen darin steuert erwartet, wäre das nicht passiert. Insofern würde ich mit der Fahrzeuglenkerin schon mal zwei drei Sätze darüber sprechen.
Wieso hat sie die überhaupt fahren lassen? Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund oder war das mit dir abgesprochen?
Wenn ich mein Auto schon verleihe, dann an jemanden, zu dem ich vollstes vertrauen habe und dann ist für mich klar, dass nur derjenige das Auto fährt und die Leihgabe nicht weiterverleiht.
Die Wichtigste Frage ist doch, ob mit dem Fahrzeug überhaupt Personen unter 23/25 Jahren fahren durften. Wurde der Vertrag entsprechend geändert, nachdem die Tochter den Führerschein bekommen hat? Wenn nein, dürfte die Regulierung durch die Versicherung ziemlich unentspannt werden.
Über alles Andere warum, wieso, weshalb hier zu spekulieren ist sinnlos, der Unfall ist passiert.
Kann aber Auswirkungen auf Ersatzansprüche gegenüber der Fahrerin haben.
Wenn sie fährt, weil sie gerne mal einen Passat fahren will, ist das was Anderes, als wenn die Mädchen auf einer Party waren und die Fahrerin von der Tochter gebeten wurde, zu fahren, damit sie was trinken kann z.B.
Da die Airbags nicht gezündet haben, muss der Aufprall mit weniger als ca. 30 km/h geschehen sein. Besonders rasant waren die Mädels also nicht unterwegs. Eben nur unerfahren. Die Unfallstelle schaut nach einer ländlichen Gegend aus. Der Passi dürfte es wirtschaftlich hinter sich haben. Die Fahrerin ist im Prinzip nach den Verhältnissen der gestörten Gesamtschuld schadenersatzpflichtig für den Rückstufungsschaden und den Sachschaden am "eigenen" Auto.
Klar, wenn keine Fahrer unter 23 im Vertrag vereinbart sind, zahlt die VK wohl nichts und bei der Haftpflicht gibt es eine Vertragsstrafe.
Dann gibt es nicht nur eine Vertragsstrafe, sondern auch noch eine Regressforderung von bis zu 5.000 €.
Edit: @Juleee Einschätzungen hast du jetzt bekommen. Kannst du bitte die Frage nach dem angegebenen Fahrerkreis im Versicherungsvertrag beantworten?
Im EP steht:
"Meine Tochter hat nun seit einem halben Jahr den Führerschein."
Damit dürfte die Frage nach dem angegebenem Fahrerkreis eine rhetorische sein...
Die Frage ist überhaupt nicht rein rhetorisch, sondern ernst gemeint. Leider wird des Öfteren vergessen, den Fahrerkreis anzupassen - genauso, wie die Jahreskilometer.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 14:49:50 Uhr:
Die Frage ist überhaupt nicht rein rhetorisch, sondern ernst gemeint. Leider wird des Öfteren vergessen, den Fahrerkreis anzupassen - genauso, wie die Jahreskilometer.
Gerade bei Änderungen, die einen höheren Beitrag zur Folge haben, sind viele vergesslich.