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Unfallschaden Ja oder nein

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:19

Hallo,

wann ist ein Unfallschaden ein Unfallschaden?

In der Beschreibung vom Händler steht nicht das es ein Unfallwagen ist.

Erst nachdem nachgefragt wurde sagte der Händlerr das der Vorbesitzer einen Parkplatzrempler am vorderen Kotflügel hatte und dieser Komplett getauscht wurde.

Ist das nun ein Unfallschaden?

Würde dieser Sachverhalt eurer Meinung nach den Kaufpreis schmälern?

 

gruß

ma4er

Beste Antwort im Thema

Ist das Fahrzeug ein Unfallwagen wenn man den Kotflügel wegen Rost getauscht hat? Kommt ja auf das selbe raus

 

Gruß Metalhead

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am 18. Mai 2017 um 10:24

Wie die juristische Grundlage dafür ist weiß ich nicht, doch in der Regel wird auch bei Serösen Händler ein Schaden (wie z.b. ein Parkplatzrempler) der mit Smartrepair repariert wurde nicht als Unfallschaden betitel.

Ich denke nichts, dass er beim Preis runter geht aufgrund des vermutlich reparierten Parkplatzschadens.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 10:31

War kein Smartrepair, sondern kompletter tausch des Kotflügels.

mMn hatte das Fahrzeug definitiv einen Unfallschaden.

Wie ich hier auf einigen Threads herausgelesen haben, gibt es aber wohl zum Begriff "Unfallwagen" verschiedene Meinungen. Würde mich daher beim Gebrauchtkauf nicht nur auf Unfallwagen ja/nein verlassen sondern gezielt nach (unfall-)Schäden fragen - auch reparierte- und mir den Umfang bzw. die Schadenfreiheit vom Verkäufer soweit bekannt bestätigen lassen.

Ist das Fahrzeug ein Unfallwagen wenn man den Kotflügel wegen Rost getauscht hat? Kommt ja auf das selbe raus

 

Gruß Metalhead

Der "Unfallschaden" ist aber anzugeben. Das das auf die Maßhaltigkeit und das Fahrverhalten des Fahrzeugs an sich keine Auswirkungen hat dürfte außer Frage stehen. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Verkäufer deshalb mit dem Preis runtergehen wird.

Und bei einem Fahrzeug bei dem wegen Rost der Kotflügel getauscht wurde, kann man ohnehin nicht mehr von Unfallfreiheit ausgehen. Dazu kommt dass sich ein reparierter Unfallschaden da preislich nicht mehr auswirken dürfte.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 11:09

Wenn es "nur" ein kleiner Blechschden war und der Kotflügel getauscht wurde, könnte ich damit leben.

Rein technisch gesehen keinr große Sache.

Sollte ich im Kaufvertrag darauf bestehen das der Schaden aufgeführt wird oder nicht?

Welche Vor bzw. Nachteile hätte ich?

am 18. Mai 2017 um 11:09

Karosserieteile getauscht => Unfall

wurde nur nachlackiert => kein Unfall.

am 18. Mai 2017 um 11:11

Das dürfte wohl nur ein Anwalt festlegen können. Oder aber es gibt einen Gesetzesartikel der das ganz klar regelt.

Für mich ist all das Unfall, was am Fahrzeug selber, also dem Chassis, etwas hinterlassen haben könnte.

Ein Parkplatzrempler gehört da nicht dazu. Allerdings ein Auffahrunfall, auch wenn dabei ebenfalls nur eine Heck- oder Frontschürze Schaden genommen hat. Das gleiche auch wenn man zu schnell auf den Bordstein gefahren ist und deswegen einen Schaden hatte.

Aber eben, entweder ist sowas doch klar im Gesetz geregelt (was aber vermutlich gar nicht machbar ist) oder es muss von Fall zu Fall ein Anwalt entscheiden.

Aber für mich persönlich ist ein Parkplatzrempler KEIN Unfallschaden den man explizit erwähnen muss, solange es korrekt gemacht wurde.

Knallt der Nebenmann seine Tür in meine Seite, ist ein FINANZIELL erheblicher Blechschaden möglich (z.B. im Bereich des hinteren Kotflügels und der hinteren Tür - da lässt sich NICHTS mit Smartrepair machen.

Knalle ich die Tür zu, und ist der Sicherheitsgurt zufällig dazwischen, gibt das eine schööööne Delle.

Fahre ich auf einen Begrenzungsstein auf, und dann wieder zurück, kann die Stoßstange dran hängenbleiben, und abreißen.

Ich hoffe, das passiert nie - aber fällt mein Kajak von der Garagendecke auf das Auto, weil der "Kran" nachgibt (hat ne Bremse - aber man weiß es nie), wird mein Dach nicht mehr aussehen wie neu.

Ganz zu schweigen von einem schönen Hagelschauer....

Mein Leben lang habe ich "Unfallwagen" so verstanden:

Das Auto hatte einen Unfall, und trotz Reparatur kann es sein, dass Fahrwerk, Bremsen, Crashverhalten oder Rostanfälligkeit nicht mehr dem Original entsprechen. So ein Fahrzeug wäre ein Unfallfahrzeug. Wie mein Golf VI anno dazumal, in den eine Frau von der Seite reingefahren ist, und der Türschweller eingedrückt war. Den Wagen kann man richten (eine Polin hat den Wagen gekauft), wie neu wird er NIE.

Wenn mir aber die Delle vom Sicherheitsgurt nicht gefällt, die Delle im Kotflügel vom Parken, oder falls ich die abgerissene Stoßstange ersetze (ist zum Glück nicht MIR passiert, sondern auf einem Youtube-Video, das ich mal gesehen habe), habe ich doch keinen Unfallwagen!? Das Auto ist ebenso einwandfrei, wie er auch ohne dieser Reparatur wäre - MINDESTENS.

Einen (reparierten) Hagelschaden würde ich aber angeben - da kann der Rostschutz reduziert sein - aber nicht als Unfall. Ich würde den Wagen nach wie vor als "unfallfrei" bezeichnen. Wenn das Auto die neue Stoßstange hat, weil die Alte abgerissen ist, ist die Qualität doch deutlich besser, und näher am fabrikneuen Zustand, als mit der alten Stoßstange. So etwas ist doch kein "Unfallwagen".

Mein Fazit:

Ich bezeichne mein Auto als "unfallfrei", wenn ich es inseriere (außer jenem Golf VI mit Türschwellerschaden - das war eindeutig ein Unfallwagen), gebe aber die bekannten Dellen und Reparaturen im Freitext an (und lege die Rechnungen der Reparaturen dazu, falls die Schäden repariert wurden). Meinen Gebrauchtwagen gibt es ohnehin mit allen Rechnungen, Quittungen, sogar mit allen Tankzetteln, auf denen der Kilometerstand (und die Bordcomputerangaben) manuell verzeichnet sind. Von daher kann mir niemand kommen, ich hätte dies oder jenes verschwiegen (außer mit Dingen, die ich tatsächlich nicht zu verantworten habe - die können IMMER unterstellt werden, da würde ich aber sehr gelassen reagieren - Rechtschutz).

Es kommt natürlich auch auf das Alter und den Preis des Autos an. Mit zunehmendem Alter sind kleine Blechdellen zunehmend uninteressant. Einen technisch einwandfreien, unfallfreien 2000-er Fiat Cinquecento mit Hagelschaden (Blech) würde ich mit mit Handkuss für 100 EUR kaufen :-) Hingegen bei einem Ford T-Modell für 40.000 EUR würde ich neben Unfallfreiheit erwarten, dass die Räder rund laufen, und dass das Blech rostfrei ist... Wenn aber der Cinquecento sich bei Regen und bei einer Vollbremsung eindreht, und der Gutachter daraufhin einen vorangehenden Unfallschaden feststellt, möchte ich nicht in der Haut des Vorbesitzers stecken, wenn das Auto als "unfallfrei" inseriert war.... Wenn sich das T-Modell bei Regen drehen sollte (um welche Achse auch immer), ist das doch normal für den Autotypen - oder? :-)

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 12:42

Angenommen.

Der Händler schreibt in den Kaufvertrag jetzt rein das es kein unfallwagen ist.

Ich kauf das ding und stelle nächste Woche fest das wohl mer war als nur ein blechschaden plus neuem Kotflügel.

Ich vermute ich könnte ohne weiters vom Vertrag zurücktreten.

Was wäre aber wenn er in den Kaufvertrag schreibt das es ein unfallwagen ist. Er behauptet ja das es nur bischen Blech war

Jetzt stellt sich später raus das der Schaden weitaus großer war als er mir gesagt hat.

Was ist dann? Chance das ich auch hier zurücktreten kann?

am 18. Mai 2017 um 12:44

Zitat:

@ma4er schrieb am 18. Mai 2017 um 12:19:09 Uhr:

Ist das nun ein Unfallschaden?

Ja.

Zitat:

@ma4er schrieb am 18. Mai 2017 um 12:19:09 Uhr:

Würde dieser Sachverhalt eurer Meinung nach den Kaufpreis schmälern?

Nein. Das Fahrzeug ist ja (ordnungsgemäße Reparatur vorausgesetzt) im selben Zustand wie vor dem Unfall.

Ich würde nie ein Auto mit dem Wort "unfallfrei" verkaufen, auch dann nicht, wenn ich diesen gerade eben neu vom Händler geholt habe.

Als "Unfallwagen" würde ich ein Auto verkaufen, das einen nicht-reparierten Schaden hat.

Alle anderen (bekannten) reparieten Unfallschäden gehören bei mir in den (Ver)kaufvertrag, das ist der späteste Zeitpunkt, diese bekanntzugeben. Das haben ausnahmslos alle Händler so gemacht, bei denen ich Gebrauchte gekauft habe. Ich wüsste nicht, was rechtlich dagegen spricht.

Im Interesse des Verkäufers sollte jeder reparierte Schaden im Vertrag stehen, für den Käufer ist das egal, solange er überhaupt Kenntnis davon hat. Steht es nicht im Kaufvertrag, könnte der Käufer Schadenersatz wegen Mängel einfordern.

am 18. Mai 2017 um 12:47

Zitat:

@ma4er schrieb am 18. Mai 2017 um 14:42:44 Uhr:

… Jetzt stellt sich später raus das der Schaden weitaus großer war als er mir gesagt hat. …

Dann er er dich getäuscht und du kannst die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. Mai 2017 um 14:46:35 Uhr:

Ich würde nie ein Auto mit dem Wort "unfallfrei" verkaufen, auch dann nicht, wenn ich diesen gerade eben neu vom Händler geholt habe.

Als "Unfallwagen" würde ich ein Auto verkaufen, das einen nicht-reparierten Schaden hat.

Alle anderen (bekannten) reparieten Unfallschäden gehören bei mir in den (Ver)kaufvertrag, das ist der späteste Zeitpunkt, diese bekanntzugeben. Das haben ausnahmslos alle Händler so gemacht, bei denen ich Gebrauchte gekauft habe. Ich wüsste nicht, was rechtlich dagegen spricht.

Im Interesse des Verkäufers sollte jeder reparierte Schaden im Vertrag stehen, für den Käufer ist das egal, solange er überhaupt Kenntnis davon hat. Steht es nicht im Kaufvertrag, könnte der Käufer Schadenersatz wegen Mängel einfordern.

Stimmt - der Begriff "unfallfrei" ist ein Buzzword, das einem das Genick brechen kann (finanziell/juristisch).

Besser ist die Liste der bekannten Schäden inkl. Status. In der Anzeige kann durchaus "unfallfrei" stehen, denn die Anzeige ist einerseits nicht rechtsverbindlich, andererseits auch nicht irreführend, wenn die bekannten Schäden auch drin stehen. Rechtsverbindlich ist am Ende der Vertrag.

Ich frage mich allerdings, inwiefern eine DEUTLICH falsche Beschreibung im Anzeigentext eine Schadenersatzpflicht für die Anfahrt auslöst....

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