Unfallschaden nach Auffahrunfall

VW Passat B7/3C

Hallo! ich bräuchte mal eine Einschätzung...

Meine Tochter hat nun seit einem halben Jahr den Führerschein. Mit mir als Begleitperson war sie schon länger hinter dem Steuer. Ich gebe ihr meinen Passat gerne, gerade jetzt nach dem Abi wollen die Mädels natürlich ihre Freiheit genießen.

Letzte Woche ruft sie mich schluchzend an: Unfall. Gefahren ist nicht mal sie selbst, sondern eine Freundin (so etwas wie die Anführerin der Clique). Es gab einen normalen Auffahrunfall an der Ampel. Sie sind also wem hinten drauf gefahren. Den 4 Mädels im Passat ging es gut. Der Vordermann wollte sich vorsorglich untersuchen lassen. Wie mittlerweile klar ist, hat er sich aber wohl auch nichts getan.

Sie hat mir geschildert wie es passiert ist: Die Ampel gelb, der Vordermann entscheidet sich sehr spät fürs anhalten. Die Fahrerin in meinem Auto registriert das nicht und gibt Gas um noch über die Ampel zu kommen. Meine Tochter sieht das Unheil kommen, doch zu spät. Trotz einer Vollbremsung knallen sie ihrem Vordermann hinten drauf.

Sie haben dann auf Polizei und Notarzt gewartet. Ich habe sie versucht zu beruhigen. Ein Auffahrunfall kann jedem mal passieren.

Mein Passat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Meine Tochter hat aber an der Unfallstelle noch Fotos gemacht, da ich sie darum gebeten hatte. Als ich die dann spät abends zu sehen bekam, war ich echt schockiert. Der Passat sieht schlimm aus. Nicht so wie ich mir einen normalen Auffahrunfall vorstelle. Und dass obwohl die Fahrerin nach eigener Aussage noch versucht hat zu bremsen.

Ich frage mich nun eben, ob ich jemand unrecht tue. Oder ist da jemand deutlich zu schnell unterwegs gewesen? Gerade wenn man ein fremdes Auto fährt, sollte man doch davon ausgehen, dass man nicht ohne Rücksicht auf Verluste durch die Gegend donnert. Ein Bild habe ich angehängt.

Das würde mich einfach mal interessieren.

Danke und LG

Julia

Passat Unfall
80 Antworten
Zitat:
@wedbster schrieb am 30. Juni 2025 um 17:25:35 Uhr:
Heute wird vermittelt, man "müsse" bereits bei Gelb bremsen. Uns wurde dagegen ganz klar gesagt, wenn nur noch x Meter Weg bis zur Haltelinie sind, dann solle man weiterfahren, vorrausgesetzt, vorne ist natürlich frei. Sind aber noch x Meter frei, dann natürlich bremsen.

Also der Auffahrer war ein Führerscheinneuling und wollte noch Gas geben, über das Alter des Vorausfahrenden wissen wir nichts.
Wie man daraus nun ableiten will, was "heute" gelehrt wird erschließt sich mir nicht.

Hey, danke euch erstmal für die Einschätzung. Die Versicherung haben wir natürlich anpassen lassen. Und sie gilt auch für Fahrer außerhalb des eigenen Haushalts. Das passt alles, habe denen die Details ja auch schon durchgegeben.

Mit meiner Tochter habe ich nochmal in aller Ruhe geredet. Sie hat sich von der Unfallfahrerin überreden lassen, dass sie sie hinters Steuer lässt. Andersrum durfte meine Tochter auch schon mit dem (eigenen) Auto der Unfallfahrerin fahren. Das kann natürlich auch eine Schutzbehauptung sein, aber ich glaube ihr das.

Die Mädels wollten noch ins Kino gehen, davor noch duschen etc. Sie waren knapp dran und hatten eben 40 km Strecke vor sich, das meiste auf der Autobahn. Die Unfallfahrerin hat wohl gemeint, wenn sie zurückfährt, dann schaffen sie das.

Wenn das so war zeigt mir das schon, was gelaufen ist. Eine Fahrerin, die den anderen zeigen will, dass sie alles im Griff hat, aber es an Erfahrung und Urteilsvermögen vermissen lässt.

Auf der Autobahn waren sie dann mit Vollgas auf der linken Spur unterwegs. Dann eben runter von der Autobahn, erstmal kein Gefühl für die richtige Geschwindigkeit. Es geht über 100 kmh Landstraße, eine Ampelkreuzung mit 70 kmh und dann wieder 100 kmh. Ich kenne diese Stelle, ist eigentlich übersichtlich. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Fahrerin eben nicht auf 70 runtergebremst hat.

Und dann eben im Eifer den Vordermann vergessen. Dem sind sie wohl hinten drauf geknallt, als der noch gar nicht zum stehen gekommen war. Woraufhin der einen riesen Satz gemacht hat und erst mitten auf der Kreuzung zum Stehen kam. Also echt ein wildes Ding. Definitiv kein normaler Auffahrunfall. Da kann man nur von Glück sagen, dass nicht mehr passiert ist.

Der Motor von meinem Passat funktioniert zwar noch und man kann ihn auch bewegen.Meine Tochter hat ihn nämlich noch zur Seite und dann auch hinter den Abschlepper gefahren (dafür war sich die Unfallfahrerin zu fein...). Aber naja, er hat wie man leicht erkennen kann einen Totalschaden.

Ich denke ich werde nun erstmal das Thema mit den 500 Euro Selbstbeteiligung und Schadensfreiheitsklasse regeln. Mal sehen, wie das gelingt..

Viele Grüße,

Julia

Sehr gut, dann gibt es von Versicherungsseite schonmal keinen Stress wegen der Fahrerin.

Du kannst du dir die SB und die Kosten für die Höherstufung von der Fahrerin einfordern.

Ob da was zu holen ist ..... ein Titel ist 30 Jahre gültig aber bedeutet natürlich auch weitere Kosten.

Aber das wichtigste ist niemand ist was passiert, wobei das bei den heutigen Fahrzeugen nicht verwunderlich ist, da "geht " noch deutlich mehr ohne das es wirklich gefährlich wird.

Der Vordermann wird aber vielleicht doch noch kommen wegen Schleudertrauma, da merkt man immer erst so 1-2 Tage später so richtig.

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Ich habe mir eben noch mal das Unfallbild angesehen, auch wenn man daraus nicht wirklich viele Rückschlüsse auf den Ablauf des Geschehens ziehen kann, halt nur mutmaßen.
Mir kommt da noch der Gedanke, kein Vorwurf, aber, warum hat man hier nicht versucht dem "Hindernis" auszuweichen, um den Zusammenstoß zu verhindern. Im Grunde könnte eine Fehlentscheidung, zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigket, auch der eigenen Tochter passieren ... geht leider ganz schnell, grad auch auf der Autobahn, wenn weiter vorne plötzlich gebremst wird und es zu einer Kettenreaktion kommt und zig Autos ineinander fahren.
Vielleicht wäre es ja mal ein Gedankenansatz, nicht als Belohnung, sondern zur Vorbeugung, den "Mädels" ein Fahrsicherheitstraining zu spendieren, um mal mehr als das zu erfahren, was man nur in der Fahrschule für viel Geld kaum beigebracht bekommt. Was geht und was geht nicht, und wie lang sind Bremswege.

Kann hier auch nur wieder aus eigener Erfahrung schildern, wäre ich meinem Vordermann nicht im letzten Moment noch ausgewichen, hätte nur mit der Bremsung drauf zu gehalten, wäre es zu einem Unfall gekommen. Da ich aber meinen Wagen noch im letzten Moment nach rechts bewegt hatte, keine normale Reaktion würde ich mal sagen, kam mein Wagen auf halber Länge neben ihm zum stehen, anstatt in dessen Kofferraum. Es geht leider sehr sehr schnell, dass einem der eigene Bremsweg ausgeht.

Zitat:
@wedbster schrieb am 2. Juli 2025 um 18:22:22 Uhr:

Mir kommt da noch der Gedanke, kein Vorwurf, aber, warum hat man hier nicht versucht dem "Hindernis" auszuweichen, um den Zusammenstoß zu verhindern.

Wenn man es rechtzeitig richtig eingeschätzt hätte, dann hätte man gebremst. Hatten man aber nicht und dann ist ausweichen genauso wenig möglich wie doch noch bremsen.

Ich habe bei mehreren Fahrsicherheitstrainings beim ADAC gelernt, dass man als unerfahrener Autofahrer in einer Gefahrensituation auf das Hindernis fixiert ist und deshalb nicht ausweicht. Das Ausweichen lernt man dann beim Training auf dem Übungsplatz.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 2. Juli 2025 um 19:17:22 Uhr:
Ich habe bei mehreren Fahrsicherheitstrainings beim ADAC gelernt, dass man als unerfahrener Autofahrer in einer Gefahrensituation auf das Hindernis fixiert ist und deshalb nicht ausweicht. Das Ausweichen lernt man dann beim Training auf dem Übungsplatz.

Danke :-)

Ich weiß nicht, was man heute beim Auto in der Fahrschule lernt, bei mir gab es das nie.
Erst beim Motorrad gab es eine "Übung", die auch zur Prüfung dann gehörte, aber auch das war eher eine Witznummer.
Beim Motorrad ist es noch um so wichtiger, vorrausschauend zu fahren, nicht wegen seinem "Blech", sondern wegen seinem Leben. Der Spruch, Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet, hat viel Wahres.
Beim Motorradfahren beeinflußt schon alleine der Blick, wohin man steuert. Klingt verrückt, ist aber so.
Man hat aber auch viel selber in der Hand, sein Schicksal im Positiven zu beeinflussen, und das findet direkt im Kopf statt. Wer es nicht beigebracht bekommt, übt/praktiziert, beherscht man im Grunde nicht sein Fahrzeug.

Wenn eine Fahranfängerin meint, sie muß mit einem fremden Auto und ohne wirklich Fahrpraxis, mit Vollgas über die linke Spur brettern und 40km in Bestzeit schaffen, nützt kein Fahrtraining was.

Da fehlt es einfach an charakterlicher Eignung zum Führen eines KFZ.

Gut dass den Mädels nichts schlimmeres passiert ist. Wenn man es so betrachtet, ist das Auto völlig Wurst.

Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 2. Juli 2025 um 18:14:39 Uhr:
Du kannst du dir die SB und die Kosten für die Höherstufung von der Fahrerin einfordern.
Ob da was zu holen ist ..... ein Titel ist 30 Jahre gültig aber bedeutet natürlich auch weitere Kosten.
Aber das wichtigste ist niemand ist was passiert, wobei das bei den heutigen Fahrzeugen nicht verwunderlich ist, da "geht " noch deutlich mehr ohne das es wirklich gefährlich wird.
Der Vordermann wird aber vielleicht doch noch kommen wegen Schleudertrauma, da merkt man immer erst so 1-2 Tage später so richtig.

Einfordern kann man vieles,ob man etwas bekommt steht da auf einem ganz anderen Blatt.

Der Vater hat der Tochter das Fahrzeug überlassen und nimmt damit schon billigend in Kauf das etwas passieren kann.

Selbst das überlassen des Fahrzeug an eine andere Person.

Sie überläßt es weiterhin der Freundin und nimmt ebenfalls in Kauf das etwas passieren kann.

Da müsste schon grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein,das ist in so einer Konstellation kein Selbstläufer vor Gericht.

Ein normal verursachter Unfall impliziert sicher keine grobe Fahrlässigkeit,das Fahrzeug wurde der Fahrerin aus Gefälligkeit überlassen.

Das ist rechtlich eine sehr interessante Sache:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4lligkeit

Die Freundin hat wohl gefordet das sie selbst fahren darf ( damit es schneller geht) das ist dann keine Gefälligkeit.

Wenn die Tocher gesagt hätte : " Fahr du damit es schneller geht" wäre es eine Gefälligkeit.

Aber ja sowas ist vor Gericht immer ein Vabanquespiel, eine gütliche Einigung wäre da sicher besser.

Würde ich nicht machen. Dann wären 2 junge Leute und ihre Familien zerstritten.

Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 2. Juli 2025 um 20:10:44 Uhr:
Die Freundin hat wohl gefordet das sie selbst fahren darf ( damit es schneller geht) das ist dann keine Gefälligkeit.
Wenn die Tocher gesagt hätte : " Fahr du damit es schneller geht" wäre es eine Gefälligkeit.
Aber ja sowas ist vor Gericht immer ein Vabanquespiel, eine gütliche Einigung wäre da sicher besser.

Das macht keinen Unterschied,die Tochter hat den Schlüssel übergeben um der Freundin,sich und der Gruppe einen Gefallen zu tun,nämlich schneller da zu sein.

Ob die Bitte der Freundin nun fordernd,bettelnd oder jammernd war ist da egal,sie hat den Schlüssel ohne Nötigung oder Zwang freiwillig übergeben.

Wenn man allerdings grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann ,und auch das klärt erst mal ein Gericht,hat man Zwar einen Anspruch aber immer noch kein Geld.

Es ist schon ein Unterschied, ob die Fahrt in eigenem Interesse oder aus Gefälligkeit erfolgt.

Leihe ich mir ein Auto für mein Bedürfnis, ist es was anderes, als wenn mir jemand sein Auto gibt, damit ich ihn abhole. Im ersten Fall hafte ich für Beschädigungen, im zweiten Fall nur bei grober Fahrlässigkeit.

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