ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall durch abwürgen

Auffahrunfall durch abwürgen

Themenstarteram 18. April 2017 um 11:05

Hallo V&S-Forum,

kürzlich in der Tageszeitung zu lesen:

Es kam zu zwei Auffahrunfällen, weil ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug an einer Einmündung abgewürgt hatte. Er musste anhalten, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge auf der Hauptstraße passieren zu lassen. Angeblich legte Er einen zu großen Gang ein und würgte den Motor seines Autos ab.

Zwei hinter ihm befindliche Fahrzeuge glaubten, daß das vordere Fahrzeug weiterfährt, erkannten die Situation zu spät und fuhren beide auf das Fahrzeug, welches den Motor abgemurkst hatte auf.

Laut Zeitungsbericht bemerkte der "Abwürger" nicht, daß zwei Autos auf Ihn aufgefahren sind und fuhr weiter.

Jetzt wird Er als "Unfallverursacher" wegen Fahrerflucht, bzw. wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort von der Polizei gesucht.

Meine Frage nun:

Wie kann es sein, daß der Fahrzeugführer, der sein Auto abgewürgt hat, hier Unfallverursacher ist ?

Es ist doch so, daß derjenige Unfallverursacher ist, welcher hinten drauf fährt ?!

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. April 2017 um 11:17

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Er ist meiner Meinung nach zwar ursächlich für den resultierenden Unfall, aber nicht der Verursacher. Das sind schon zwei paar Schuhe.

Themenstarteram 18. April 2017 um 11:17

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

Themenstarteram 18. April 2017 um 11:19

Zitat:

@debiler schrieb am 18. April 2017 um 13:14:38 Uhr:

Er ist meiner Meinung nach zwar ursächlich für den resultierenden Unfall, aber nicht der Verursacher. Das sind schon zwei paar Schuhe.

Richtig, wobei im zeitungsbericht steht, daß Er als "Unfallverursacher" nun gesucht wird.

Hast Du mal einen Link dazu?

Erscheint mir alles irgendwie reichlich merkwürdig...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. April 2017 um 13:17:21 Uhr:

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

Nach meinem Empfinden ist das auch nur richtig so. Zwar rechnet man damit, dass der andere losfahren wird, man darf sich aber nicht darauf verlassen. Ich sehe die Hauptschuld (eigentlich sogar die Alleinschuld) bei Hintermann.

Die Zeitung schreibt was von "Unfallverursacher". Was die meinen ist aber letztlich irrelevant. Wie kann die Zeitung wissen, dass er den Unfall nicht bemerkt haben will, aber gesucht wird er jetzt!? Geheimer Informant der ihn kennt aber nicht preisgibt? Ist wirrer Unfug.

Aber es ist so oder so erst mal der Verdacht auf Fahrerflucht da. Unfallflucht ist es zwar nur, wenn der Unfall auch wahrgenommen wurde, aber da sehe ich kaum, wie derjenige aus der Nummer rauskommen will.

Einen kratzerverursachenden Kontakt auf dem Parkplatz muss man nicht zwingend wahrgenommen haben. Aber auffahrende Fahrzeuge nicht gemerkt haben zu wollen... ?

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 18. April 2017 um 13:22:51 Uhr:

Hast Du mal einen Link dazu?

Erscheint mir alles irgendwie reichlich merkwürdig...

Wieso? Ist doch alles plausibel. Der Grund, warum der "Abwürger" sich aus dem Staub gemacht hat, kann ja ein ganz anderer sein. Vielleicht war er ja besoffen, hatte keinen Führerschein, wird von der Polizei gesucht oder sonstwas...

Trotzdem ist er am Unfall beteiligt und hat die Feststellung zu einer Person und zur Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.

Das LG Hagen hat mit Beschluss vom 12.12.2012 (Az. 7 S 100/12) dargelegt, dass einen Fahrer eine Mithaftung treffen kann, wenn er beim Anfahren den Motor abwürgt und dies zu einem Auffahrunfall führt.

Und die Ungeschicklichkeit der Auffahrenden ändert nichts an der Mithaftung.

Und woher wissen sie das er den Wagen abgewürgt hat? Vielleicht hat er einen Radfahrer gesehen und war sich nicht schlüssig ob er die Ampel wurdigt oder eine Person wollte über die Kreuzung rennen oder oder...

 

Im Falle einer Vernehmung fallen mir viele Gründe ein nicht gefahren zu sein oder ein technischer Defekt... Im jedenfall sind (leider) die Auffahrenden schuld da sie nicht den Sicherheitsabstand eingehalten haben.

 

Wie häufig bin ich schon auf eine Ampel zugerollt in der Annahme "Ah grün der fährt gleich!" Nur um dann doch zum Stillstand runter zu bremsen...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. April 2017 um 13:17:21 Uhr:

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6080.php

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Er bekommt überhaupt keine Schuld, wenn überhaupt dann eine Mithaftung.

Aber wer hier in dieser Situation auffährt, ist echt zu doof zum Auto fahren, hat tief und Traumlos gepennt oder ist viel zu dicht aufgefahren und sollte m.e. den vollen Schaden ersetzen...an beiden Autos.

Ich war vor Jahren mal Zeuge eines solchen/ähnlichen Unfalls, eine junge Frau ist losgefahren und hat sich dann aber doch anders entschieden und hat gebremst, bums..., der junge Mann der aufgefahren ist hat ständig auf die Junge Frau eingeredet " Wenn sie einmal losgefahren sind dürfen sie nicht mehr anhalten !" .

Auch auf die Polizei hat er so eingeredet, die sah es aber nicht so.

Ob er Schuld hat oder nicht, wird später geklärt.

Fakt ist, dass er an einem Unfall beteiligt war und sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat.

Somit muss er gesucht werden und gilt erstmal als Verursacher, da er angefahren ist und dann "plötzlich" stehen blieb.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall durch abwürgen