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AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 7:34

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.

Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.

Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.

Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.

Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.

Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.

Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema
am 8. Januar 2018 um 13:33

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:

(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Sind Zeugen vorhanden?

Ich vermute mal, dass ihr beide für euren jeweiligen Schaden aufkommen müßt, falls nicht glaubhaft geklärt werden kann, wer nun Schlud hat.

Im Moment gibt es keinen Anhaltspunkt wer der Schuldige und wer der Geschädigte ist.

Edith:

Du wirst hier die Frage bekommen, warum du auf der linken Spur fährst und nicht auf der rechten. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, ist dein Unfallgegner von der Überholspur ganz nach links rüber gefahren obwohl sein Hinderniss ebenfalls auf der Beschleunigungsspur war.

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 7:58

Sein Hindernis war auf der rechten Spur.

Er beschleunigte, sah vor sich den Wagen, scheerte aus es kam zum Unfall.

 

Ich habe mir ein Kennzeichen gemerkt, keine Ahnung ob die Person das gesehen hat.

 

Kann mein Anwalt was raus kriegen oder muss es die Polizei sein.

Zum Schluss: Aussage gegen Aussage, mangels Zeugen, was kommt dann? Reparaturkosten auf eigene Rechnung oder zu Lasten der VK.

Interessant ist, ob Fotos von der Unfallstelle gemacht wurden, worauf die Endpositionen der Fahrzeuge zu erkennen sind, evtl. Unfallspuren und vor allem ob man anhand der Fotos auch die genaue Position auf der Autobahn abschätzen kann.

Dann könnte eine Rekonstruktion gute Chancen haben, ansonsten wird anhand der Schäden abgeschätzt wie der Unfall sich zugetragen haben könnte.

Letztendlich läuft das aber auf ein relativ langes verfahren vor Gericht aus, wenn keine Einigung gefunden wird.

Wenn du dich beim Anwalt eh beraten lässt, wird er dir bestimmt auch den weiteren Werdegang aufzeigen, ein Rekonstruktionsgutachten wird meistens erst nach der öffentlichen Sitzung des Gerichtes angefordert, wenn beide Parteien sich nicht einig sind.

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 8:17

Bilder wurden nur gemacht, als die Fahrzeuge rechts geparkt wurden.

 

Was würde es heißen, wenn man 50 : 50 Schuld bekommen würde, seine VS würde mein Schaden begleichen, und meine würde sein Schaden begleichen?

 

Ich werde das nicht akzeptieren, ganz klarerer Fahrfehler von ihm, nun diese lüge.

am 8. Januar 2018 um 8:20

50:50 heißt, dass jeweils die Hälfte des anderen Schadens beglichen wird. Den Rest übernimmt dann die Vollkasko oder – falls keine VK vorhanden – eben niemand.

Seine Aussage muss noch nicht mal eine Lüge sein, sondern sie ist halt seine Wahnehmung der Situation. Genauso wie du eine andere Wahrnehmung hast. Argumente, die gegen dich sprechen: Zu hohe Geschwindigkeit (130 statt 120) und Unaufmerksamkeit durch Tempomat. Hoffentlich liest der Unfallgegner hier nicht mit …

am 8. Januar 2018 um 8:46

Da haben wir wieder das Problem das Zeugen nicht vorhanden sind. ( Meist fahren die einfach weiter weil die keine Zeit haben ) Ich hab immer zwei Visitenkarten im Handschuhfach. Das Mindeste was ich machen kann ist beiden Unfallbeteiligten eine Visitenkarte zu geben.

Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden. Kommt aber immer darauf an wie heftig der Unfall war.

War es Papas Auto oder hat Papa nur das Fahrzeug des Sohnes zugelassen wegen der Prozente ?

Interessant wäre auch noch Wohnort Arbeitsplatz oder Aufenthaltsort des Sohnes vor dem Unfall und Autobahnauffahrt zu vergleichen.

Wie weit nach der Auffahrt ist denn der Unfall passiert ?

Bis 100 m - Deine Chancen sind gut / 1000 m Deine Chancen sind nicht so gut.

Hier ein Rechenbeispiel - der Unfallgegner war schon 15 sek auf der linken Fahrbahn bedeutet bei Tempo 100 dann 27,7 m pro Sek mal 15 Sek sind es 416 m vor dem Unfall. Wenn Euer Standort nach dem Unfall also weniger als 500 m nach Ende der AB Auffahrt war und er zugegeben hat diese Auffahrt genommen zu haben sieht es schlecht für den Sohn aus. Auch Richter uns Staatsanwälte können rechnen.

an Hand des Schadensbildes kann der Gutachter die Position der Fahrzeuge sehr eindeutig rekonstruieren. Und wenn beide Autos an der Seite beschädigt sind, dann ist doch klar dass es kein Auffahrunfall gewesen sein kann. Selbstverständlich bekommt Dein Anwalt über das Kennzeichen auch den Zeugen raus.

Also ab zum Anwalt und Gutachter, die machen lassen und Du kommst zu Deinem Recht. Anmerkung: wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast, wird diese möglicherweise auch den Anwalt übernehmen, da sie ja damit Ansprüche gegen sich abwehrt.

Falls die Spurenlage korrekt aufgenommen worden ist (Splitter etc.) sollte eine Rekonstruktion einigermaßen gut möglich sein. Das wird sich also aus der polizeilichen Ermittlungsakte dann ergeben. Sofern der Kollisionspunkt ermittelt wurde, dürfte sich die "15-sec.-auf-der-linken-Spur-Version" schnell erledigt haben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Januar 2018 um 09:51:00 Uhr:

an Hand des Schadensbildes kann der Gutachter die Position der Fahrzeuge sehr eindeutig rekonstruieren. Und wenn beide Autos an der Seite beschädigt sind, dann ist doch klar dass es kein Auffahrunfall gewesen sein kann. Selbstverständlich bekommt Dein Anwalt über das Kennzeichen auch den Zeugen raus.

...

Der TE ist doch beim Ausweichen nach rechts ausgewichen und ist trotzdem dem anderen VT hinten ins Auto, aber eben nicht mittig, sondern nach rechts versetzt.

Der Gutachter wird wohl feststellen, dass es ein Auffahrunfall ist, wenn der TE sogar das gleiche aussagt.

Es müssen doch nur die Umstände geklärt werden, warum es dazu kam.

TE, bitte such dir umgehend einen RA, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist (und nur einen solchen!), und übergib ihm die weitere Bearbeitung. Unterschreibe nichts, rede nicht mit dem Gegner oder dessen Versicherung und akzeptiere auch nicht deren Gutachter.

Dein Unfallgegner lügt mit Ansage, du wirst dein Recht durchsetzen müssen. Ohne RA hast du dabei schlechte Karten. Die gegnerische Versicherung wird jetzt versuchen, dir den Schadenersatz ganz oder teilweise zu verweigern. Als Laie kannst du bei der Abwehr dieser Versuche erhebliche Fehler machen, die dich erheblich Geld kosten können.

Ja, die Welt ist inzwischen so.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Januar 2018 um 09:51:00 Uhr:

Also ab zum Anwalt und Gutachter, die machen lassen und Du ...

.... zahlst die Rechnung für das Unfall (nicht Schadens-)Gutachten. Übernimmt weder die eigene, noch die gegnerische Versicherung, noch die Rechtschutzversicherung. Wird ein solches GA vom Gericht im Klageverfahren in Auftrag gegeben, hat die unterlegene Partei die Kosten zu tragen (die nebenbei bemerkt ziemlich üppig sind - bei meinem Kreisverkehrunfall um die 3.000 Euro).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Januar 2018 um 09:51:00 Uhr:

Anmerkung: wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast, wird diese möglicherweise auch den Anwalt übernehmen, da sie ja damit Ansprüche gegen sich abwehrt.

Nein, wird sie nicht.

 

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Januar 2018 um 13:30:10 Uhr:

Dein Unfallgegner lügt mit Ansage

Bist du Hellseher? Wir kennen ja nur die Darstellung des TE, und ich bin mir nicht sicher, ob das alles der Wahrheit entspricht. Denn jede Medaille hat bekanntlich 2 Seiten, aber die andere Seite bzw. die Meinung des UG oder Sachverständigen kennen wir nicht. :D

am 8. Januar 2018 um 13:29

Bei MT weiß man immer alles so, als wenn man dabei gewesen wäre und hat selbstverständlich keinerlei Zweifel an der Vollständigkeit und Korrektheit der Schilderung des Vorgangs.Wahrnehmungsprobleme haben allenfalls die anderen.

@TE: Anders als die Fachleute hier sehe ich das so, dass dir hier niemand auch nur andeutungsweise sagen kann, wie die Sache ausgeht. Dein Recht wirst du bekommen, wie eine Rechtsberatung oben meinte. Möglichweise ist das aber ganz und gar nicht das Recht, welches du dir erhoffst.

Fachanwalt ist in vielen Fällen eine Hilfe, wenn du nicht an einen Trottel gerätst. Sie sind aber nicht aus Menschenfreundlichkeit tätig. Prüfe die Kostenseite.

Kannst du die kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt in deiner Nähe per Automobilklub-Mitgliedschaft in Anspruch nehmen, wäre das meine erste Tat (zuvor Kostenschätzung Reparatur eigenes Fahrzeug und Kosten SFR- Verlust HPfl und Kasko/SB, damit du weißt, um was du streitest).

Und zuvor versuchen, Wut und Ärger zur Seite zu schieben - ist kontrapruktiv und jede Diskussion über gängiges, schändliches Verhalten sinnlos.

Dass der TE zu schnell war, spielt bei der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung sicher keine Rolle (erwähnen muss man es trotzdem nicht). Ein Tempomat dagegen verführt schon gern ein bisschen zum Träumen und verzögertem Reagieren und nicht Vorhersehen brenzliger Situationen, bei denen der geübte Fahrer unbewusst schon mal bremsbereit vom Gas geht.

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