Unfall, wie schätzt Ihr die Sache ein?
Hallo,
keine Angst meine nicht mich, sondern meine Oma hat den Unfall gebaut.
Das Ganze an sich ist schnell erzählt:
Sie fuhr mit Ihren Nissan Micra auf eine T-Kreuzung zu (kam vom Fuß des "Ts"😉 und wollte nach links abbiegen. Sie musste stehenbleiben weil von rechts ein Auto in Ihre Straße abbiegen wollte.
Leider hat sie sich etwas zu weit links eingeordnet und der Abbiegende hat den Nissan vorne links gestreift. Normal würde ich sagen, daß meine Oma Schuld hat, weil sie ezu weit links gestanden hatte aber sie stand da schon deutlich bevor der andere abbog ergo hätte er keine Probs gehabt sauber drum rum zu fahren.
Der "Unfallgegner" wollte meiner Oma schon die gesamte Schuld aufhalsen darauf hat sie sich nicht eingelassen und die Polizei gerufen eben weil sie ja bereits vollkommen stand.
Wie würdet Ihr die Situation einschätzen? Schuldlos kommt sie nicht raus (weiß sie ja selber) aber meint ihr, daß der andere völlig schuldlos davonkommt?
Ich weiß, ist hier kein Rechtsforum , deshalb bitte ich nur um ein paar Meinungen. Wie es ausgeht werden wir demnächst eh erfahren.
Danke 😉
MfG Y
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Der geschilderte Sachverhalt ist der typische Fall für eine strittige Haftung, erst recht, wenn der Verursacher (egal ob Oma oder Abbieger) seine Schuld nicht einsehen will. Diese Uneinsichtigkeit kann Absicht sein, um wider besseres Wissen Schadenersatz zu "erschleichen" oder auch unabsichtlich sein, weil man selbst davon überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben.
Letztendlich wird es stark davon abhängen, was beweisbar ist. Möglicherweise KANN ein Sachverständiger anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen, ob Oma tatsächlich stand oder in Vorwärtsbewegung war (dies ist aber nicht zwingend auf jeden Fall feststellbar):
stand sie: überwiegende bis volle Haftung beim Unfallgegner.
war sie bzw. ihr Auto in Vorwärtsbewegung: wahrscheinlich volle, zumindest aber überwiegende Haftung bei Oma.
ist es nicht mehr klärbar, wäre es ohne Zeugen (Beifahrer) typisch für 50:50. Mit Zeugen wird natürlich dessen Aussage die Haftung stark in eine Richtung "verschieben".
Hab eben erfahren, daß der Unfallgegner doch alleine war, hab was falsch mitbekommen, also Aussage gegen Aussage 😉
Aber langsam beschleicht mich das Gefühl, daß die Schuldfrage doch zu ungunsten meiner Oma ausgeht. Meine Mutter hat mir grad noch erzählt, daß die Polizisten wohl schon insgeheim ihr "Urteil" gefällt haben wegen alten Menschen im Straßenverkehr und so...
Naja, wartens wir ab ist ja nur ein wenig Blechschaden.
MfG Y
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Ach so, hab ganz vergessen was zur weiteren Vorgehensweise zu sagen:
1. der eigenen Versicherung den Schaden melden und mitteilen, daß man sich nicht schuld fühlt, daß aber wohl Ansprüche vom Gegner kommen.
2. bei der gegnerischen Versicherung selbst Schadenersatzansprüche stellen und fragen, ob man einen KVA einholen soll oder ob die einen Guatchter schicken. Selbst einen Gutachter zu beauftragen ist aufgrund der unklaren Haftung nicht empfehlenswert, außerdem scheint der Schaden eher gering zu sein? (Bagatellschadengrenze).Die Rechtsschutz (falls vorhanden) oder einen Anwalt braucht man nur zu bemühen, wenn man selbst Ansprüche bei der gegn. Vers. durchsetzen will, aber sich selbst das ganze nciht zutraut oder nicht die Zeit dazu hat oder einfach nicht selbst tätig werden will oder wenn man sich gegen strafrechtliche Sanktionen (Bußgeld) zur Wehr setzen will. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners ist ausschließlich Aufgabe der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Vorsorglich noch den Schaden am eigenen Fahrzeug fotografisch dokumentieren.
Eine gute Bekannte von uns hat ein Versicherungsbüro und wurde bereits informiert.
Mit Rechtsanwalt wollen wir nicht anfangen. Wenn die Polizei sagt, wir haben Schuld dann wird das akzeptiert.
MfG Y
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Wenn die Polizei sagt, wir haben Schuld dann wird das akzeptiert.
Das ist sehr ehrenwert. Leider sind ja immer weniger Zeitgenossen bereit, eigenes Fehlverhalten einzusehen, selbst wenns nachgewiesen ist.
Allerdings sollte berücksichtigt werden, daß auch die Polizisten nicht "allwissend" sind und daß deren strafrechtliche Einschätzung vor Ort nicht unbedingt bindend ist für die zivilrechtliche Schadenregulierung. Will sagen: Wenn Deine Oma davon überzeugt ist, nicht Schuld zu sein, sollte man zumindest mal Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollten die nicht bereit sein, (einen Teil) zu zahlen, kann man´s ja immer noch auf sich beruhen lassen, ohne durch "alle Instanzen" zu gehen.
Gruß Schusti.
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
WENN sie gestanden hat (egal wo auf der Straße!!), trägt der Gegner zumindest den größten Teil der Schuld, vermutlich 100%. Ein stehendes Hindernis jeglicher Art kann man ja nicht einfach rammen.
das denke ich nicht.
Beispiel:
ich fahre auf die Kreuzung zu,bemerke den anderen ,der Vorfahrt hat zu spät,bremse und komme zwar zum Stehen,aber der andere hat keine Möglichkeit mehr zum Ausweichen oder Bremsen und schrammt mein stehendes Fzg.
wie kann man jetzt beweisen ob die Oma schon einige Sekunden oder nur Zentelsekunden vorm Aufprall zum Stehen gekommen ist?
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Zitat:
Original geschrieben von Großkunde
Nö. Kann man daraus mE nicht schließen. Kann auch beim Abbiegen weiter eingelenkt haben.
Siehste, so denken viele und genauso passiert es dann. Es ist naemlich keinesfalls noetig, weiter einzulenken, da die Hinterachse sowieso immer eine engere Linie faehrt als die Vorderachse. D.h. es passiert auch ohne weiteres Einlenken, wenn zu knapp kalkuliert wurde.
Probier es doch einfach mal aus.
Gruss
Joe
Jo, hast recht. Ich meinte: wenn in der Straße, in die man einbiegt *weiterhin* eingelenkt wird. Korrekterweise sollte man sich an dieser Stelle - in der Straße in die man einbiegt - ja schon mehr oder weniger parallel zum Gegenverkehr befinden.