Unfall, wer trägt die Schuld & Reparaturkosten

BMW 5er E60

Gestern Abend auf dem Weg nach Hause mit 3 weiteren Personen war auf der Straße voraus die Polizei & jemand hatte einen Unfall, die Straße ist 4-spurig. Auf der linken Spur stand das Unfallfahrzeug mit Warndreiecken, also bin ich rüber auf die rechte, weiter voraus wie ich im Nachhinein mitbekam stand ein Fahrzeug, die sich den Unfall betrachtet haben, mitten auf der einzig freien Spur. Ich konnte das nicht sehen da ein weiteres Fahrzeug vor mir war, die Person ist ohne zu bremsen in das Fahrzeug gefahren & als ich gemerkt hatte, dass sie steht hab ich versucht eine Vollbremsung zu tätigen aber die Straßen war nass & bin so in ihr rein. Die Polizei hat alles gesehen, sagt jedoch nichts zu & wir sollten unter uns klären wer die Schuld trägt. Meine Frage ist: wer trägt hier die Schuld? Normalerweise kann ich da ja nichts für, das Fahrzeug vor mir ist so in das Auto gerast & ich könnte da wenig gegen machen. Außerdem wieviel kostet schätzungsweise die Reparatur?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

MEINER Meinung nach klarer Fall, du hast Schuld.
Du hast eine Gefahrenstelle gesehen und musstest somit mit besonderer Sorgfalt in dem Bereich fahren (Geschwindigkeit drastisch reduzieren entgegen dem, was erlaubt ist, besondere Obacht auf die Umgebung, erhöhte aufmerksamkeit zum Vordermann und erhöhten Sicherheitsabstand zum Vordermann herstellen) . Hast Du aber nicht gemacht. Und somit wirst Du die Schuld bekommen.
EGAL was vor dir passiert. Wenn dein Sicherheitsabstand der Situation angepasst (Unfall, Nasse Fahrbahn) gewesen wäre, wäre nichts passiert.

Reparieren brauchst Du die Karre nicht mehr. Sieht stark nach wirtschaftlichen Totalschaden aus.

my2cent.

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Zitat:

@Marioe9 schrieb am 19. August 2016 um 11:34:32 Uhr:


Falls ihrs glaubt oder nicht, es war so.. Ich war gestern bei der Polizei um mir Daten von dem Mädchen was vor mir in das Auto reingefahren ist zu holen. War alles halt einfach komisch..

@Marioe9
bitte veranlasse die Verlegung des Threads in das Fachforum Kfz-Versicherung. Dort sind auch Schadenspezies unterwegs. Hier wird nur Humbuk geschrieben.

Der ersten Beschreibung nach besteht mindestens eine (30%) Teilschuld bei dem Fahrzeug in der Mitte durch Bremswegverkürzung. Ggf. ebenfalls bei dem, der unnötig gebremst / gehalten hat, was zu beweisen wäre.

Gruß

Ja also die Polizei hat ja alles gesehen, auch wie der ganz vordere einfach auf der Straße angehalten ist.. Ich werde da auch nichts machen, ich lass mein Anwalt machen. Finds halt einfach lächerlich, dass die Polizei alles gesehen hat und mir erzählen will, dass ich der unfallverursacher bin.

Ob der 1. Fahrer unnötig gebremst hat ist schwierig zu beweisen. Der braucht nur sagen das er eine Gefahr erkannt hat und musste halten. (Kind wollte über die Strasse laufen, oder sonst was.)
Und wenn es in der Stadt ist, braucht er nichtmal keinen besonderen Grund.
Wenn der halten möchte, dann hält der. Mit einer solchen Situation muss immer Gerechnet werden.

Der Zweite Fahrer hat somit meiner Meinung die nach A Karte. Denn der fährt ungebremst in den ersten rein.
Und dadurch das es ungebremst war, leuchten natürlich auch keine Bremslichter auf.
Das ist jetzt unter Umständer schwer zu erkennen für den dritten Fahrer. Also den TE.

Ich könnte mir vorstellen, das hier dem zweiten Fahrer eine Teilschuld zukommt, was den Unfall zwischen Fahrzeug 2 und 3 angeht.

Aber da spielen so viele Sachen eine Rolle, das muss nen RA klären. Da gibt es so viele Kausalitäten, das ist fast Unmöglich von hier aus zu beurteilen.

Grundsätzlich sei gesagt, wer auffährt ist Schuld. Du hast, gerade in der Satdt, dein Fahrzeug so zu bewegen, das Du JEDERZEIT anhalten kannst.

Nach der Fahrschulfaustformel, hättest Du nen Anhalteweg von 20 Meter bei ner Gefahrbremsung. Sind aber wohl eher 15 Meter, den die Faustformel ist noch auf Trommelbremsen ausgelegt.

Zitat:

@Marioe9 schrieb am 22. August 2016 um 00:20:58 Uhr:


Finds halt einfach lächerlich,

Und WAS genau an der Tatsache dass du...

a. den Umständen entsprechend zu schnell warst,
b. zu wenig Abstand hattest,
c. die Kombination a. und b.

...findest du lächerlich? 😕

Wenn auch nur ein Punkt davon nicht zutreffen würde, hättest du ja noch rechtzeitig bremsen können - es wäre nicht zu einem Unfall gekommen! Somit bist du für die Polizei Unfallverursacher.

Was die Reparaturkosten angeht ist das eine zivilrechtliche Geschichte die nichts mit dem Brief der Polizei zu tun hat!

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