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Unfall

Themenstarteram 11. April 2004 um 9:44

Hallo

Am 30.01. stand ich auf einem Parkplatz, als ich zu meinem Auto zurück kam, sah ich das grade eine junge Frau auf der anderen Seite ausparkte und dabei mein Auto streifte. Danach versuchte sie auch noch zu flüchten, jedoch rannte ich hinterher und hielt sie an. Da ich mal wieder zu gutmütig war informierte ich die Polizei nicht und versuchte es so zu klären, jedoch gab die Frau mir eine Falsche Adresse und Tel., da ich jedoch das Kennzeichen notierte stellte ich noch am gleichen Tag Anzeige. Jedoch möchte ich den Schaden endlich repariert haben( Lackkratzer an Stoßstande), jedoch meldet sich die Kripo nicht und wenn man anruft heißt es der Fall wird noch bearbeitet. Ich habe 7 Zeugen, kann es denn da so lange dauern?????? Was sollte ich jetzt unternehmen?????

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11 Antworten

Die Polizei bearbeitet lediglich die Anzeige wegen Unfallflucht. Um Deine Ansprüche gegen die Fahrerin kümmert sie sich nicht.

Versuch mal über den Zentralruf der Autoversicherer die gegenerische Haftpflichtversicherung ausfindig zu machen.

Schreib dieser einen eingeschriebenen Brief in dem, Du Deine Ansprüche geltent machst.

Du kannst mit der ganzen Sache auch einen Anwalt beauftragen.

Aud diese Weise kommt ein bisschen Fahrt in die Sache.

Gruß Oerek

am 11. April 2004 um 10:01

Erst abhauen wollen und dann auch noch eine falsche Adresse geben??? Sorry ich bin ja nicht jemand, der gleich mit der Justiz droht aber in diesem Fall würde ich sofort zu einen Anwalt rennen (Rechtsschutz vorausgesetzt).

MfG Y

Themenstarteram 11. April 2004 um 10:03

Das Problem ist nur es sind nur kratzer an der Stoßstange und die Stoßleiste ist zerkratzt. Da kostet der Anwalt ja nehr als es wert ist, REchtsschutz ist halt mit selbstbeteidigung.

Da Du geschädigter bist muß die Gegenseite den Anwalt bezahlen.

Am einfachsten ist es bei der Vers. anzurufen und abzufragen ob sie ihrer Haftung nachkommen.

Wenn die Unfallgegenerin den Schaden der Vers. noch nicht gemeldet hat, wird sie die Gegnerin anschreiben mit der Bitte sich zu dem Unfall zu äußern.

Ich hatte zwei Schäden bei denen die Versicherung des Unfallgegeners sofort am Telefon mir die Reperatur zugesagt hat.

Hab dann das Auto zur Werkstatt gebracht und die haben direkt mit der Versicherung abgerechnet

 

Gruß Oerek

nimm dir den teuersten Anwalt den du findest, muss ja schließlich die Kriminelle zahlen :-))

Der Tip von oerek ist auf jeden Fall gut, denn mit dem Zentralruf der Autoversicherer sollte es eigentlich klappen.

Schau mal unter http://www.zentralruf.de

Du kannst eine Mail oder ein Fax hinschicken oder einfach anrufen (0180/ 25026), Du bekommst dann zumindest den Namen der Kfz.-Versicherung.

Am Dienstag rufst Du gleich diese Vers. an und kannst hoffentlich schon bald Deinen Schaden am Auto reparieren lassen :)

Gruß, Daggi :cool:

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

nimm dir den teuersten Anwalt den du findest, muss ja schließlich die Kriminelle zahlen :-))

Da muss ich dir widersprechen, denn die Kosten dafür zahlt deren Versicherung und somit wir alle, denn die Versicherung verteilt ja streng genommen nur die Beiträge aller Autofahrer an die, die einen Schaden erlitten haben.

Zunächst einmal sollte man die Kirche im Dorf lassen, denn es handelt sich nur um eine zerkratzte Stoßstange. Das Erstatten einer Strafanzeige gegen die Dame idt schon einmal der strafrechtlich richtige Weg, um den sich die Behörden nun kümmern, das hat aber wie schon in einem Beitrag geschrieben, nichts mit den Schadenersatzansprüchen zu tun, das ist Zivilrecht.

Hier empfiehlt sich in der Tat über das KFZ-Kennzeichen den Halter und dann dessen Versicherung ausfindig zu machen. Dies kann man z.B. über den Zentralruf der Autoversicherer aber hierzu braucht man Kennzeichen und Halter.

Sobald dann die entsprechende Versicherung bekannt ist, empfehle ich einen Anruf dort, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. I.d.R. wird man die Schilderung des eigenen Kunden abwarten und bei klarem Sachverhalt eine Reparaturfreigabe erteilen.

Beste Grüße

hmm. du schreibst ja ausdrücklich, dass es sich um kleinere schäden an der stoßstange handelt.

die ist aber im sinne des gesetzes als "stoß"stange gedacht und bindend für autohersteller.

ob die nun lackiert ist oder nicht bleibt deine sache bzw. die des herstellers.

einem bekannten ist etwas ähnliches passiert und im endeffekt hat der verursacher (der jedoch nicht "geflüchtet" ist) nichts bezahlen müssen, da es sich um bagatelle handelte.

aussage des richters: eine stoßstange ist zwar nicht zum - absichtlichen - stoßen gedacht, soll aber letzten endes stöße abfangen, damit der verursacher dafür nicht belangt wird.

gemäß dieser aussage ist solch ein "rempler" auch kein unfall und damit kann deine fahrerin auch nicht "unfallflüchtig" gewesen sein.

darum würde ich das mal genauer mit einem anwalt besprechen und klären, bevor du in irgendwelche hörner bläst, die hinterher deine frisur zerföhnen!

Zitat:

Original geschrieben von ph1L

aussage des richters: eine stoßstange ist zwar nicht zum - absichtlichen - stoßen gedacht, soll aber letzten endes stöße abfangen, damit der verursacher dafür nicht belangt wird.

Moin,

also Deiner bzw. der Aussage des Richters kann ich so nicht ganz Folge leisten und würde sie auch als richterliche Willkür bezeichnen, die besonders ärgerlich ist, weil es bei diesen Schadensummen i.d.R. keine Berufungsinstanz gibt.

Fakt ist, dass ich eine ursprünglich unbeschädigte und nach einem Anstoß eine beschädigte Stoßstange habe. Diese Beschädigung ist vom Störer zu verantworten und somit auch finanziell zu entschädigen, wenn man den einschlägigen §§ des BGB folgt.

Beste Grüße

tja ich selbst sehe das eigentlich genauso jedenfalls wurde es (in wuppertal) abgeschlagen, da die schäden bei einer lackierten stoßstange selbst zu verantworten seien - schliesslich hätte man eine "normale" stoßstange verbauen können.

denn auf der anderen seite hat sich der unvorsichtige nicht ausgeguckt gegen welche stoßstange er gerade fährt ;)

am 11. April 2004 um 14:31

@ ph1L

wo hast du denn diesen scheiss her...........

selbst ein minimaler kratzer an einer lackierten stoßstange muss auf kosten von dem verursacher oder seiner versicherung instand gesetzt werden.

wäre ja noch schöner wenn nicht........

märchen stunde ist seit ner guten stunde vorbei..

den 1 April haben wir heute auch nicht

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