Unfall
Leider hatte ich so eben einen Unfall, ich kann es selbst nicht glauben da ich vor 3 wochen den letzten Unfall hatte, an dem ich nicht schuld war!
Ich vor auf einer Haupstraße im Ort und wollte links abbiegen!Das Auto vor mir hielt an weil ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren wollte!
Der Fußgänger betrat den Zebrastreifen, doch das Auto, das mir entgegenkam bremste nicht ab und fuhr mir seitlich in mein Auto (ich war ja scho sogut wie in der Gasse)!
Danach bin ich sofort in der Gasse stehengeblieben, doch der Fußgänger, sowie der Lenker des vor mir fahrenden Fahrzeuges waren schon verschwunden!
Die Polizei war dann nach 10 Minuten zur Stelle und nahm alle Daten auf!Der Fahrzeuglenker erwähnte nichts von dem Fußgänger!
Was meint ihr?Wie stehen meine Chancen?
Mfg Abercrombie
42 Antworten
eigentlich hättest du ihm ja die vorfahrt genommen.
da jedoch ein fußgänger auf dem zebrastreifen war, den er erst hätte passieren lassen müssen, hätte ja alles gepasst.
und da du davon ausgegangen bist, dass er anhält, bist du gefahren, in der annahme es kommt keiner.
ich hätte es genauso gemacht.
ich wäre direkt ausgestiegen und hätte den mann angeschnauzt, erstens weil er mir reingefahren ist und zweitens, weil er einen fußgänger fast über den haufen gefahren hat.
mfg
haha der alte mann bekam fast kein wort heraus!
ich glaub der war nahe am herzinfarkt!
als die polizei kam sagte er nur,dass kein fußgänger da war und dass ich ihn geschnitten habe!
auf die frage wieso dann der pkw vor mir stehen blieb konnte er mir dann keine antwort geben!
Mfg
Ich kann Dich schon verstehen, es ändert aber nix dran, dass Du hättest den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen müssen (§9 StVO) - somit wird ob Fußgänger oder nicht die Hauptschuld bei Dir hängen bleiben.. wenn Du jedoch den Fußgänger oder andere Zeugen auftreiben kannst, dann könntest Du gute Chancen auf eine Teilschuld haben.
Such Dir bloß einen Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, denn 95% der Anwälte haben von Verkehrsrecht keine Ahnung (wie sollen sie auch bei dem Anteil den das in ihrem Studium ausmacht)
Viel Glück weiterhin!
P.S. Wer ist denn in der Unfallanzeige als UB 01 eingetragen? Du oder der Opa?
UnfallBeteidigter .... Entweder Nr. 01 (meist ist das der schuldige) oder Nr. 02
Der Opa?
komisch, ist denn evtl. irgendwo ein Kreuz von wegen: "die Vergabe der Ordnungsnummer erfolgt ohne Schuldzuspruch"
Falls nicht, dann haben die Polizisten nämlich den Opa als Verursacher eingetragen - musstest Du ein Verwarnungsgeld zahlen oder wird eine Unfallanzeige geschrieben?
Als Linksabbieger hast du in diesem Moment jegliche Schuld da der entgegenkommende Verkehr vorfahrtsberechtigt ist.
Du kannst zwar versuchen über einen Anwalt eine Teilschuld einzuklagen. Allerdings denke ich nicht das es dazu kommen wird.
Gruß
PowerMike
mustest du was bei der Polize bezahlen?
du warst ja schon sehr weit in der Gasse normalerwiese würde ich sagen das der ältere mann schuld hat
übrigens auch ein 75 jahriger Mann darf mal Fehler im Straßenverkehr machen oder habt ihr noch nie Fehler gemacht ?
Kurz und knapp... Sehr schlecht... Linksabbieger und Gegenverkehr... Sorry, sieht nicht wirklich gut aus!
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
Kurz und knapp... Sehr schlecht... Linksabbieger und Gegenverkehr... Sorry, sieht nicht wirklich gut aus!
So sehe ich das auch. Durch den Halteverstoß am Zebrastreifen ist vielleicht eine kleine Teilschuld des Senioren möglich. Das hätte für Dich den Vorteil, daß Du nicht hochgestuft wirst. Aber das müßte halt erst mal gerichtlich festgestellt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Audifreak-WEN
Kurz und knapp... Sehr schlecht... Linksabbieger und Gegenverkehr... Sorry, sieht nicht wirklich gut aus!
Sehe ich genauso!
Wird sehr schwer werden, da was rauszuholen. Immerhin sind wir hier in Deutschland. Dem Ex meiner Schwester ist mal einer in die rechte Seite gefahren. Er fuhr in nem Wohngebiet und plötzlich kommt von rechts nen Auto aus der Straße und fährt ihm rein. Problem: Die Straße rechts war ne Einbahnstraße in die der Ex hätte abbiegen dürfen, der andere ist also verkehrt in der Einbahnstraße gefahren. Fazit: Der Verkehrt-in-der-Einbahnstraße-Fahrende musste Strafe fürs verkehrt in der Einbahnstraße fahren. Und den Schade musste, soweit ich es recht in Erinnerung habe, zu 75 % der Ex meiner Schwester zahlen, da er die Vorfahrtsregelung "Rechts-vorLinks" nicht beachtet hat. Und gem. StVO konnte er sich nicht drauf verlassen, dass von da keiner kommt, er muss vorsichtig fahren, rücksichtsvoll usw. blablabla.
Das Vergehen eines Verkehrsteilnehmers gilt (anscheinend) immer nur für das jeweilige Delikt. Heisst in diesem Fall, dass der Opa wahrscheinlich "nur" für seine Missachtung des Zebrastreifens zur Kasse gebeten wird. Trotzdem, und daran ändert sich nichts, hatte er weiterhin Vorfahrt. Also ist er was den Unfall geht nicht Verursacher.