Unfall Schuldfrage?

BMW 3er E36

Hallo

leider hats mich heut innerhalb 2 mon 2 mal erwischt .

Unfallvorgang.

ich bin aus einer Kreuzung nach links abgebogen .und gleich nach der kreuzung noch mal nach links eingeordnet .zwischen der kreuzung und der Abbiegespur sind es etwa 200 m.
ich war schon aus der kreuzung raus und auch fast schon eingeordnet dann hats geknallt .der wo von rechts kam war einfach zu schnell wollte neben der abbiegespur gradeaus weiterfahren.ist dann gegen borsteingefahren und dann seitlich links an meine vordere kotflügel.

Der schaden an meinem Fahrzeug ist stoßstange vorne rechts .licht vorne rechts und blinker.
und bei ihm ist der schaden Tür links hinten ,Seitenwand links und hintere Stoßstange.

Die Bullen gehen davon aus dass ich die vorfahrt genommen habe obwohl der unfallpunkt ca nach 50 m von Der kreuzung befindet.

wenn ich ihm die Vorfahrt genommen hätte müsste mein schaden im kotflügel Tür oder Heckbereich sein .und sein Schaden im vorderen Bereich.

und das ganze passiert noch in einer 30 zone und wenn man nach dem Schaden schaut ist der ca mit 50-70 reingedonnert.

Was meint ihr zu diesem Schadenfall .wer ist Schuld? was soll ich machen?Rechtschutz hab ich leider keins.

Gruß

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 320iA_Cab.


ne rückwirkend nicht aber die 90 euro oder was das sind bei adac sind doch ok

wenn du dich einmal von denen abschleppen lässt hast du das geld wieder raus oder wenn du hilfe brauchst wenns auto mal streikt

des hilft ihm jetzt aber auch nicht mehr!

aber für die zukunft ist das schon nicht schlecht!

ja das meine ich doch für die zukunft wenn er schon 2 mal in einem monat das pech hatte

bei wieviel prozent bist du denn zurzeit

ja das schon aber jetzt ist es zu spät.

aber der war deutlich über 60 in einer 30 zone .kann da die versicherung nach dem Schadensvorgang noch was machen?

bin bei 50% wie hoch wird man eingestuft in dem falle wenn ich 100% schuldig bin?

Zitat:

Original geschrieben von 320iA_Cab.


ja das meine ich doch für die zukunft wenn er schon 2 mal in einem monat das pech hatte

bei wieviel prozent bist du denn zurzeit

bei dem ersten schaden war ich nicht schuld zum glück ,hab noch nicht mal den schaden abgeschlossen,jetzt passiert der scheiß

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Zitat:

Original geschrieben von Erci22


aber der war deutlich über 60 in einer 30 zone...

Wurde dies von der Polizei protokolliert?

kannst es ja mal der versicherung sagen das der wesentlich schneller war. dann geht die ganze unfallforschung los

von deiner versicherung die haben bestimmt einen gutachter der dass rausbekommen kann wie hoch die geschwindigkeit war.

und wie hoch du gestufft wirst kommt auf denn schaden an

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wurde dies von der Polizei protokolliert?

nein das wollte er gar nicht hören hat mich zu dem immer ignoriert

**** Bullen

Zitat:

Original geschrieben von 320iA_Cab.


kannst es ja mal der versicherung sagen das der wesentlich schneller war. dann geht die ganze unfallforschung los

von deiner versicherung die haben bestimmt einen gutachter der dass rausbekommen kann wie hoch die geschwindigkeit war.

und wie hoch du gestufft wirst kommt auf denn schaden an

wenn man sich den Schaden so an beiden Fahrzeugen anschaut ,sieht das nicht sehr nach 30 er unfall aus und ausserdem wenn ich sein vorfahrt wegnehmen würde hätte er kein schaden an der linken hinteren Tür und hintere Stoßstange

Meiner Meinung nach sollte hier auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Meiner Meinung nach sollte hier auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

ja das mein ich auch aber wie den ohne RV.

würde die Versicherung da was machen ??

wenn man sich den schaden an beide fahrzeuge anschaut ist es

1.kein Schaden wo normal entsteht wenn man die vorfahrt wegnimmt

2.sieht man deutlich dass bei 30 so ein großer schaden gar nicht entstehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Erci22


ja das mein ich auch aber wie den ohne RV.

Du müßtest das Prozeßkostenrisiko in diesem Fall selbst tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Du müßtest das Prozeßkostenrisiko in diesem Fall selbst tragen.

und ob sich das lohnt??

denke mal teilschuld werde ich auf jeden fall bekommen oder?

Wenn der Unfallgegner die zulässige Höchstgeschwindigkeit wirklich derart extrem überschritten hat, könnten Juristen zu dem Schluß kommen, daß der Unfall für den Linksabbieger trotz größter Sorgfalt unvermeidbar war. Ohne weitere Details vom Unfall(-ort) bleibt es für Außenstehend diesbezüglich allerdings bei reinen Vermutungen.

mit 30 hat man auf keinem fall solche grosse schäden.

wenn man sich beide Schäden anschaut erkennt das jedes kleines kind.

Der hatte ja auch keine Bremsspuren .ich war auch nicht seitlich gestanden war schon fast an der abbiegespur dann hats geknallt er war zu schnell und zwischen dem abbiegespur Bordstein und der Fahrbahn wo gradeaus geht ist ziemlich enge stelle da konnte er nicht mehr abbremsen gegen den bordstein geknallt dann seit lich an meine stoßstange vorne.ich hab den unfall selber nicht so richtig verfolgen können hatte noch rechts geschaut bin raus schon auf die spur und da kam der knall dann..
seine Geschwindigkeit war min.60 .kann der gutachter anhand der schäden die ca .Geschwindigkeit nachberechnen?

@ 320iA_Cab.:

Bisde sicher, dass man als ADAC-Mitglied automatsich Rechtsschutz hat? Auf deren HP steht nur das hier:

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Grüsse 🙂

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