Unfall Schuldfrage?

BMW 3er E36

Hallo

leider hats mich heut innerhalb 2 mon 2 mal erwischt .

Unfallvorgang.

ich bin aus einer Kreuzung nach links abgebogen .und gleich nach der kreuzung noch mal nach links eingeordnet .zwischen der kreuzung und der Abbiegespur sind es etwa 200 m.
ich war schon aus der kreuzung raus und auch fast schon eingeordnet dann hats geknallt .der wo von rechts kam war einfach zu schnell wollte neben der abbiegespur gradeaus weiterfahren.ist dann gegen borsteingefahren und dann seitlich links an meine vordere kotflügel.

Der schaden an meinem Fahrzeug ist stoßstange vorne rechts .licht vorne rechts und blinker.
und bei ihm ist der schaden Tür links hinten ,Seitenwand links und hintere Stoßstange.

Die Bullen gehen davon aus dass ich die vorfahrt genommen habe obwohl der unfallpunkt ca nach 50 m von Der kreuzung befindet.

wenn ich ihm die Vorfahrt genommen hätte müsste mein schaden im kotflügel Tür oder Heckbereich sein .und sein Schaden im vorderen Bereich.

und das ganze passiert noch in einer 30 zone und wenn man nach dem Schaden schaut ist der ca mit 50-70 reingedonnert.

Was meint ihr zu diesem Schadenfall .wer ist Schuld? was soll ich machen?Rechtschutz hab ich leider keins.

Gruß

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von troymcclure1


@ 320iA_Cab.:

Bisde sicher, dass man als ADAC-Mitglied automatsich Rechtsschutz hat? Auf deren HP steht nur das hier:

"Verkehrs-Rechtsschutz
Die ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht sowie Gutachter bis 250.000 EUR pro Schadensfall – ohne Selbstbeteiligung. Exklusiv für Clubmitglieder zu besonders günstigen Prämien. Beratung, Abschluss:

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Grüsse 🙂

Die RV kostet extra bei Adac und ist nicht in dem Mitgliedsbeitrag mit dabei...

Zitat:

Original geschrieben von Erci22


Die RV kostet extra bei Adac und ist nicht in dem Mitgliedsbeitrag mit dabei...

Lohnt sich eine RS bei ADAC oder ist sie anderswo genauso teuer? Überlege momentan nämlich auch ob ich Mitglied werden soll...

Zitat:

Original geschrieben von Erci22


kann der gutachter anhand der schäden die ca .Geschwindigkeit nachberechnen?

Ja, das ist möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, das ist möglich.

na dann hab ich ja schon mal gute karten

bei ihm hat die linke hintere tür eine delle und das Seitenblech ist schon sogar durchgeschlitzt .und bin schon vorhin am unfallort paarmal mit 30 vorbeigefahren kann sich ja auch jeder vorstellen wie man mit 30 rollt und bei dem knall und schäden schätz ich mal auf min 50 . muss zugeben ist echt ne sehr enge stelle .wenn man sich zum einbiegen einordnet nach der kreuzung steht das Fahrzeug von dem linksabbieger fast halb noch auf der Bahn von dem wo gradaus fährt.

ist halt irgendwie keine klare sache denk aber nicht wenn er mit 30 gefahren wäre das es geknallt hätte.

wenn der unfall direkt an der kreuzung passiert hätte un er mir an den kotflügel oder tür geknallt hätte .ist es ja eindeutig "vorfahrt weggenommen" da würde ich auch mein verschulden zugeben aber so??????

aber dass die bullen gleich so abstempeln kam mir schon etwas ?!§? vor .

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@Erci22
Die Stellung der Fahrzeuge nach dem Unfall wurde aber doch wohl schriftlich festgehalten und auch ein paar Fotos durch die Beamten gemacht, oder?

Werden doch nicht immer fotos gemacht,zumindest damlas (als ich mal nen Unfall hatte)nicht.
Oder ist das heute standart?

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns


Werden doch nicht immer fotos gemacht...

Deswegen frage ich ja. Schließlich braucht der Gutachter eine gewisse Arbeitsgrundlage.

nein wurde leider nicht weil ich den unfall erst zugegeben hatte dass ich ihm die vorfahrt genommen habe.
als ich dann daheim war hab ich mit der versicherung telefoniert und dann wurde es mir erst klar dass ich eigentlich nicht 100% schuldig bin und dass es 30 zone ist bin dann nochmal hingefahren ich dachte erst es ist 50 zone.
hab dann erst die bullen angerufen und den unfallgegner,erst danach wurde es von der polizei aufgenommen.
aber von den Glasscherben her sah man schon wo der unfall ca passiert ist .wurde auch markiert und fotografiert von der polizei.

meint ihr dass kann später nachfolgen haben???

Zitat:

Original geschrieben von Erci22


nein wurde leider nicht weil ich den unfall erst zugegeben hatte dass ich ihm die vorfahrt genommen habe.
als ich dann daheim war hab ich mit der versicherung telefoniert und dann wurde es mir erst klar dass ich eigentlich nicht 100% schuldig bin und dass es 30 zone ist bin dann nochmal hingefahren ich dachte erst es ist 50 zone.
hab dann erst die bullen angerufen und den unfallgegner,erst danach wurde es von der polizei aufgenommen.
aber von den Glasscherben her sah man schon wo der unfall ca passiert ist .wurde auch markiert und fotografiert von der polizei.

meint ihr dass kann später nachfolgen haben???

Und was hast den Polizisten erzählt,wer schuld hat?

Warum gibst den erst was zu,und später überlegst es dir anders??

Schuldanerkenntnisse gegenüber der Polizei soll man am Unfallort NIEMALS abgeben.

im ersten augenblick kam es mir schon selbst auch so vor als hätte ich seine vorfahrt genommen . aber als ich die schäden dann später angeschaut hatte passte es irgendwie nicht zusammen mit den Schäden.
und dass es 30 zone ist hab ich auch erst später bemerkt .

der unfall ist ja auch nicht in der kreuzung sondern nach der kreuzung passiert. weis halt nicht so recht ob die geschwindigkeit da mit eine rolle spielt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Schuldanerkenntnisse gegenüber der Polizei soll man am Unfallort NIEMALS abgeben.

das hab ich ja auch nicht ,hab ja auch deswegen nicht unterschrieben.

ich dachte halt wegen der geschwindigkeit dass es vielleicht 50/50 ausgeht aber irgendwie wollte er von der 30 zone nichts wissen ,und auf meine frage wieso er dann nicht am Frontbereich seines fahrzeuges einen schaden hat,was normal üblih ist wenn man die vorfahrt nimmt .gabs auch keine antwort,er meinte nur du hast ja dein schuld nicht anerkannt ,regel es mit deinem Rechtsanwalt.sie können gehen.und von dem anderen hat er ja fast 2 seiten unfallbericht aufgeschrieben.

So wie ich es sehe,hast du null Chance noch was zu deinem Gunsten zu wenden.
Es wurden keine Fotos gemacht,es gab keine Bremsspuren oder sonstige Beweise,die festgehalten wurden.Du hast keine Zeugen und nicht mal eine RS-Vers!
Und ich kann jemandem die Vorfahrt nehmen und trotzdem seitlich/hinten in ihm reinfahren.Wieso soll es nicht gehen?Deine vordere Stoßstange ist ja auch beschädigt.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


So wie ich es sehe,hast du null Chance noch was zu deinem Gunsten zu wenden.
Es wurden keine Fotos gemacht,es gab keine Bremsspuren oder sonstige Beweise,die festgehalten wurden.Du hast keine Zeugen und nicht mal eine RS-Vers!
Und ich kann jemandem die Vorfahrt nehmen und trotzdem seitlich/hinten in ihm reinfahren.Wieso soll es nicht gehen?Deine vordere Stoßstange ist ja auch beschädigt.

ja deine behauptungen stimmen schon von daher hatte ich ja auch den unfall erst zugegeben.

aber nicht wenn man in einer 30 zone mit 60 angerast kommt ?

Zitat:

Original geschrieben von Erci22


aber nicht wenn man in einer 30 zone mit 60 angerast kommt ?

und wie willst du das beweisen?

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