Unfall nach Probefahrt

Audi A4 B8/8K

hallo zusammen,

ich hoffe es hat jemand eine antwort für mich...

ich bin vor einem monat bei einem händler ein fahrzeug probegefahren. habe ein dokument unterschrieben, in dem es hieß 1000 euro selbstbeteiligung! alles schön und gut...

nach der probefahrt wollte ich das auto rückwärts einparken und habe einen kleinen betonpfosten übersehen.

der schaden war nicht groß, habe das kunststoffteil am kotflügel leicht verkratzt und am kotflügel selbst auch leichte kratzter.

der verkäufer meinte: das ist kein problem wird evtl. mit smart-repair erledigt. der verkäufer wollte sich gleich am nächsten tag melden und mir sagen was mich die reparatur kostet. hat sich nicht gemeldet.

eine woche später rufe ich dort an und er meint, er habe noch keinen preis und er würde sich melden sobald er was weis.

nun sind fast 4 wochen rum und er hat sich immer noch nicht gemeldet. es fahren ja bestimmt auch andere personen mit dem fahrzeug noch probe!

meine frage: wie lange muss ich warten bis der verkäufer sich meldet??

danke für eure antworten!

Beste Antwort im Thema

Ja "diese" Leute sind wirklich unmöglich... Komisch nur das hier alles friedlich war bevor Du eingeritten bist.

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Kann mich Hoinzi nur anschließen.
Haftpflichtansprüche aus dem Führen von Kraftfahrzeugen sind bedingungsgemäß bei jeder Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Sollte trotzdem Moartlnog eine Leistung, bzw. Zusage erhalten haben, möge er den Versicherer benennen.

Grüße von Klaus, der 30 Jahre Schäden reguliert hat.

leute, ich vermute mal ich seit alle in Deutschland beheimatet? ok, ich nicht. und meine würde das bezahlen. punkt.
Rechtsschutz: nochmal, hier ging es nicht um herausstreiten ob man schuld hat oder nicht, sondern wenn der Händler eine Rechnung stellen würde, die einfach nicht passt. ok?

Habe mir erlaubt Teile eines Links aus Österreich zu kopieren.
Welch Wunder, fast deckungsgleich wie in Deutschland.
Das Thema ist nun hoffentlich erschöpft.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

In einigen Fällen kommt der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht nicht zum Tragen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gilt kein Schutz in folgenden Fällen:
•In der Privathaftpflicht prinzipiell nicht versichert sind Schäden, die aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit des Versicherten entstehen.
•Aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten zugefügt wurden
•Schäden, die ein Versicherter selbst erleidet
•Schäden, die einem Dritten unter Vorsatz zugefügt wurden
•Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die im selben Versicherungsvertrag als mitversicherte Personen bezeichnet sind
•Mängel oder Schäden an Gegenständen und Arbeiten, die eine versicherte Person hergestellt oder geliefert hat
•Schadenersatzansprüche aufgrund von Abhandenkommen von Sachen
•Strafen und Bußgelder
•Schadenersatzansprüche aus Schäden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stehen. Hierfür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.•Wenn besonders gefahrdrohende Umstände auch nach der Aufforderung durch den Versicherer nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beseitigt wurden

1000€ Selbstbeteiligung finde ich schon heftig. Ist das so üblich? Wenn meiner beim KD ist krieg ich in der Regel einen Ersatzwagen und muss auch immer ein Formular unterzeichnen. Beim nächsten mal muss ich mir wohl mal durchlesen, was ich da unterschreibe.

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Passt nicht genau zum Thema, aber ich hatte auch einen Unfall mit einem Vorführwagen:

Ich habe in der Entscheidungsphase zu meinem 1. A4 mit einem Vorführwagen eine Wildsau erlegt:

  • Front, vor allem links ziemlich im Eimer, Kühlwasser und/oder Klimaanlage ausgelaufen
  • Fahrer-, Beifahrer- und beide Seitenairbags ausgelöst, obwohl kein heftiger Aufprall (Vermutung war, dass die Sau den Sensor getroffen hat)
  • Wagen nicht mehr fahrbereit
  • keine Personenschäden (waren zu dritt)
  • Sau tot

Klar Wildunfall ist ein anderer Fall, aber ich hatte keinerlei Probleme. Wagen vom Abschleppdienst zu Händler, dann ein Paar Formulare ausgefüllt, mit meinem Wagen dort weggefahren und nichts mehr gehört. Später habe ich auf Umwegen erfahren, dass es 20.000€ Schaden gewesen sein sollen...

Der Händler ist der Audi-Lieferant für unser Flottenmanagement und ich habe ja dann den A4 bestellt (nach dem Chrashtest 😁). Der Wagen war ein 3l TDI, Listenpreis 60.000€ - evtl. war der Händler sogar froh den Ladenhüter los zu werden oder zumindest zum Teil abzuschreiben (Wagen war schon 3/4 Jahr alt, 6Zyl. Handschaltung - vermutlich nicht so attraktiv).

Ich meine 1000€ SB ist keine Seltenheit in diesen Fällen, man muss sich dessen nur bewusst sein. Was der Händler im Schadenfall damit macht, ist ja wieder ein anderes Thema.

25022009018

Kein Wunder, dass ich keinen 3.0 TDI HS gefunden habe, wenn pitiplatsch die zu Schrott fährt 😛

Zitat:

Original geschrieben von Tee-Modell


1000€ Selbstbeteiligung finde ich schon heftig. Ist das so üblich? Wenn meiner beim KD ist krieg ich in der Regel einen Ersatzwagen und muss auch immer ein Formular unterzeichnen. Beim nächsten mal muss ich mir wohl mal durchlesen, was ich da unterschreibe.

Würde ich dir dringend raten; bei meinem Händler stehen sogar 1.500€ SB im Formular

Zitat:

Original geschrieben von germania47


•Aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten zugefügt wurden

das ist - glaube ich - hierzulande bei manchen Haftpflicht-Versicherungen "versicherbar", wenn ich mich nicht täusche.

Falls die gegnerische Haftpflicht-Versicherung Zicken macht.

Ich meine sowas ähnliches mal gelesen zu haben.

Aber: tut nix zur Sache - wir sind hier schließlich in einem Auto-Forum 😉

Zitat:

Original geschrieben von Amok83


Kein Wunder, dass ich keinen 3.0 TDI HS gefunden habe, wenn pitiplatsch die zu Schrott fährt 😛

Ich fand es im Nachhinein nicht schade drum - meiner Meinung nach harmoniert die Automatik viel besser mit dem Motor (vor allem jetzt die stronic!). Aber das war einer der ersten 8K, am Anfang gab es den 3l TDI nur mit HS... Das kam auch im Autohaus so rüber, dass die HS eher ein Verkaufsproblem darstellte.

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Habe mir erlaubt Teile eines Links aus Österreich zu kopieren.
Welch Wunder, fast deckungsgleich wie in Deutschland.
Das Thema ist nun hoffentlich erschöpft.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

In einigen Fällen kommt der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht nicht zum Tragen. Soweit nicht anders vereinbart wurde, gilt kein Schutz in folgenden Fällen:
•In der Privathaftpflicht prinzipiell nicht versichert sind Schäden, die aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit des Versicherten entstehen.
•Aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten zugefügt wurden
•Schäden, die ein Versicherter selbst erleidet
•Schäden, die einem Dritten unter Vorsatz zugefügt wurden
•Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die im selben Versicherungsvertrag als mitversicherte Personen bezeichnet sind
•Mängel oder Schäden an Gegenständen und Arbeiten, die eine versicherte Person hergestellt oder geliefert hat
•Schadenersatzansprüche aufgrund von Abhandenkommen von Sachen
•Strafen und Bußgelder
•Schadenersatzansprüche aus Schäden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stehen. Hierfür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.•Wenn besonders gefahrdrohende Umstände auch nach der Aufforderung durch den Versicherer nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beseitigt wurden

das ist ja wohl eher eine individuelle Sache der Versicherung und nicht ein "standard-gesetz", oder?

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von germania47


•Aktive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten zugefügt wurden
das ist - glaube ich - hierzulande bei manchen Haftpflicht-Versicherungen "versicherbar", wenn ich mich nicht täusche.
Falls die gegnerische Haftpflicht-Versicherung Zicken macht.
Ich meine sowas ähnliches mal gelesen zu haben.

Aber: tut nix zur Sache - wir sind hier schließlich in einem Auto-Forum 😉

trotz der nachbemerkung zum Thema "auto-Forum": mal ein herzliches "danke" für einen unterstützer!!!

es sind so viele "naseweis" in den foren, dass es stinkt. die meisten gehen einfach immer von ihrem zeugs/wissen aus, aber die welt ist so groß und es gibt so viele varianten in allen dingen, dass es einfach auch anders sein kann, als man selber vermutet. aber nichts...

das "danke" bei antworten mit dem versicherungsauszug kann man sich gestrost sparen, insofern es viele Versicherungen gibt und jede andere Bedingungen stellt. ist eine reine Kostenfrage. aber dann noch "blind vertrauend" danke bei germania47 anklicken, obwohl ihr nicht mal in meinem land lebt und die vielfallt kennt...

Wenn Du eine Kopie der Haftpflichtbedingungen postest, aus der hervorgeht das du recht hast, entschuldige ich mich in aller Form.
Leider hast Du den Versicherer nicht bekanntgegeben.

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Wenn Du eine Kopie der Haftpflichtbedingungen postest, aus der hervorgeht das du recht hast, entschuldige ich mich in aller Form.

du musst dich nicht entschuldigen. ich werde versuche die zu bekommen.

es ist aber schon klar, dass ich von einer privathaftpflicht spreche und nicht von der haftpflicht meines fahrzeugs?

Ich bin auch mal mit dem Leihwagen gegen die Garage geboxt. 3 Monate später kam dann die Rechnung.... Die Vorführwägen / Leihwägen sind auch oft irgendwo angemietet, deshalb dauert da alles länger.

Zitat:

Original geschrieben von moartlnog



Zitat:

Original geschrieben von germania47


Wenn Du eine Kopie der Haftpflichtbedingungen postest, aus der hervorgeht das du recht hast, entschuldige ich mich in aller Form.
du musst dich nicht entschuldigen. ich werde versuche die zu bekommen.
es ist aber schon klar, dass ich von einer privathaftpflicht spreche und nicht von der haftpflicht meines fahrzeugs?

Ja sicher.

Frage: Wenn die Privathaftpflicht Schäden bei Führen von Kraftfahrzeugen zahlt, aus welchem Grunde ist dann die KFZ Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung und gesetzlich vorgeschrieben??? Auch in Ö.

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