Unfall in der Vertragswerkstatt
Hallo,
gestern das Auto zur Rückrufaktion zum Vertragshändler gebracht.
Mittags kommt ein Anruf, Ihr Auto wurde beschädigt.
Ist ein Mitarbeiter an mein Auto gefahren.
Und nun, wie geht es weiter? Habe noch junge Sterne Garantie und
durch diesen Unfall einen "Unfallwagen"... Tolle Sache.
Was würdet Ihr machen.
Beste Antwort im Thema
Genau, warum immer gleich die Kavallerie in Marsch setzen?
Man kann das doch auch ganz in Ruhe bilateral lösen.
40 Antworten
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 13. April 2018 um 06:41:07 Uhr:
... Die Beiträge der versicherungen steigen wegen Leuten die Unfälle verursachen und nicht wegen Leuten die als geschädigte denen ihn zustehenden rechtsbeistand in Anspruch nehmen.Der Trump Vergleich macht absolut keinen Sinn... Da ist eine gewisse Wahrnehmungsstörung zu erkennen.
Die Beiträge der Versicherungen steigen auch, weil unnötige Ausgaben generiert und die Gesamtkosten unnötig nach oben gepusht werden.
Zur Wahrnehmungsfähigkeit äußere ich mich mal nicht. Muss da aber an den Elefanten und das Glashaus denken. 😉
Hallo ins Forum,
ich kann das Gerufe nach dem Anwalt auch nicht verstehen. Den kann man immer noch holen, wenn die Gegenseite bockig ist oder wird.
Ich hatte ja relativ kurz hintereinander 3 unverschuldete Unfälle. Beim Ersten (war mit einem Reparaturschaden von ~3.500 noch der günstigste) brauchte ich den Anwalt, weil die Allianz-Direkttochter bockig wurde und es zum Gericht musste. Unfall 2 mit einem Reparaturschaden von knapp 22.000 und Unfall 3 mit knapp 4.500 gingen störungsfrei ohne Anwalt durch.
Hier würde ich in aller Ruhe mit der Werkstatt sprechen, insbesondere welche Versicherung (die Betriebshaftpflicht der Werkstatt oder die Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs) zahlt. Die Schadenspositionen sind hier ja eh klar:
- Reparatur der beschädigten Teile (sollte ein Gutachter, den der Geschädigte beauftragt, bestimmen)
- Gutachterkosten
- Mietwagenkosten (Achtung: nur wenn notwendig und i.d.R. eine Stufe niedriger als das geschädigte Fahrzeug; hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer des Schädigers, da die meist Sonderverträge haben) bzw. Nutzungsausfall für die Zeit, in der das Fahrzeug für die Reparatur in der Werkstatt oder aufgrund des Schaden nicht verkehrssicher ist.
- Schadenspauschale (meist 20-30 EUR)
Viele Grüße
Peter
In der Aufzählung fehlt die Wertminderung für den "Unfallwagen".
Den Schaden (6k Euro) muss er beim Weiterverkauf angeben, daher hat er auch Anrecht auf einen Wertminderungsausgleich.
Vor einigen Jahren ist mir mal jemand auf meinen sehr neuen Golf GTI hinten drauf gefahren.
Der von der Arroganzversicherung beauftragte "Sachverständige" hatte dazu einen lächerlich niedrigen Wert angesetzt.
Der Anwalt des Autohauses, wo der Wagen repariert wurde, hat das Gott sei Dank geklärt und die komplette Abwicklung forciert und geregelt.
Seit dem ist mein Motto: Nie wieder ohne Anwalt. Und da ist es mir egal, welchen Weltverbesserern dies nicht passt.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Brummel schrieb am 13. April 2018 um 21:31:53 Uhr:
In der Aufzählung fehlt die Wertminderung für den "Unfallwagen".
Den Schaden (6k Euro) muss er beim Weiterverkauf angeben, daher hat er auch Anrecht auf einen Wertminderungsausgleich.
hatte ich nicht drin, weil's der Gutachter aufschreibt, wenn's eine Wertminderung gibt. Die ist hier nicht so 100% klar, weil wir aus den Bildern den Gesamtumfang nicht abschätzen können. Wahrscheinlich ist eine dabei, aber deren Höhe muss der Gutachter ermitteln. Ein großer Teil des Schadens wird allein der Scheinwerfer sein, dessen Tausch aber nicht zwingend zu einer Wertminderung führt.
Zitat:
Vor einigen Jahren ist mir mal jemand auf meinen sehr neuen Golf GTI hinten drauf gefahren.
Der von der Arroganzversicherung beauftragte "Sachverständige" hatte dazu einen lächerlich niedrigen Wert angesetzt.
Schwerer Fehler. Es sollte wirklich niemals ein Gutachter der zahlungspflichtigen Versicherung die Einschätzung machen. Dies wollen die mit ihren vollmundigen Angeboten zwar erreichen, führt aber zu Stress. Daher hab' ich oben auch geschrieben, dass der Geschädigte den Sachverständigen beauftragen soll.
Zitat:
Seit dem ist mein Motto: Nie wieder ohne Anwalt. Und da ist es mir egal, welchen Weltverbesserern dies nicht passt.
Wenn Du den Fehler mit dem Versicherungssachverständigen gemacht hast, kannst Du dies nicht verallgemeinern. Mit Weltverbesserern (warum greifst Du eigentlich damit pauschal Personen an, die einfach eine andere Meinung und andere Erfahrungen gemacht haben?) hat dies nix zu tun, sondern einfach mit praktischer Abwicklung.
Es hat sogar noch einen Vorteil, wenn man selbst abwickelt. Wenn's dann Stress gibt, hast Du mit der Anwaltseinschaltung noch eine Eskalationsstufe vor der gerichtlichen Aktion. Ach ja, wenn ich einen Unfallgegner hätte, der ohne jeden Grund gleich mit Anwalt kommt, blocke ich auch jedwedes Entgegenkommen über das absolut notwendige Maß ab. Damit wird die Abwicklung nur erschwert.
Viele Grüße
Peter
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...
Zitat:
@Brummel schrieb am 13. April 2018 um 21:31:53 Uhr:
...
Zitat:
@212059 schrieb am 13. April 2018 um 21:58:28 Uhr:
Zitat:
Vor einigen Jahren ist mir mal jemand auf meinen sehr neuen Golf GTI hinten drauf gefahren.
Der von der Arroganzversicherung beauftragte "Sachverständige" hatte dazu einen lächerlich niedrigen Wert angesetzt.Schwerer Fehler. Es sollte wirklich niemals ein Gutachter der zahlungspflichtigen Versicherung die Einschätzung machen. Dies wollen die mit ihren vollmundigen Angeboten zwar erreichen, führt aber zu Stress. Daher hab' ich oben auch geschrieben, dass der Geschädigte den Sachverständigen beauftragen soll.
Siehst du, genau deshalb nehme ich einen Anwalt. Um Fehler zu vermeiden, derer ich mir im Vorfeld nicht mal bewusst bin.
Zitat:
@212059 schrieb am 13. April 2018 um 21:58:28 Uhr:
Zitat:
Seit dem ist mein Motto: Nie wieder ohne Anwalt. Und da ist es mir egal, welchen Weltverbesserern dies nicht passt.
Wenn Du den Fehler mit dem Versicherungssachverständigen gemacht hast, kannst Du dies nicht verallgemeinern. Mit Weltverbesserern (warum greifst Du eigentlich damit pauschal Personen an, die einfach eine andere Meinung und andere Erfahrungen gemacht haben?) hat dies nix zu tun, sondern einfach mit praktischer Abwicklung.
Weil exakt diese (angesprochenen) Personen sich zuvor darüber echauffierten, dass jemand anderer Meinung war, indem er einen Anwalt beauftragen wollte.
Zitat:
Es hat sogar noch einen Vorteil, wenn man selbst abwickelt. Wenn's dann Stress gibt, hast Du mit der Anwaltseinschaltung noch eine Eskalationsstufe vor der gerichtlichen Aktion. Ach ja, wenn ich einen Unfallgegner hätte, der ohne jeden Grund gleich mit Anwalt kommt, blocke ich auch jedwedes Entgegenkommen über das absolut notwendige Maß ab. Damit wird die Abwicklung nur erschwert.
Siehst du, mir ist es halt lieber, es erst gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, weil der beauftragte Rechstanwalt zuvor alles korrekt und vor allem schnell geregelt hat. Ich habe keine Lust monatelang auf Geld oder Anwicklung zu warten.
Zitat:
Viele Grüße
Peter
Gruß zurück,
Wolfram
Nimm dir nen Anwalt mach nicht den selben Fehler wie ich ! Meinen C63 haben sie mir in der Werkstatt auch kaputt gemacht mit dem Rolltor die Heckstoßstange bis auf die Grundierung runter zerkratzt. Mir wurde versprochen es kommt eine nagelneue Heckstoßstange drauf die neu lackiert wird! Auf keinen Fall Smart repair das wäre nicht Mercedes gerecht ! Und ich bekomme die erste Inspektion gratis für die Umstände... ich hole den Wagen ab soll 3 Tage warten bis zur ersten Wäsche.... 6 Tage später gewaschen was sehe ich, es wurde natürlich nur gefüllert und Smart repair mäßig drüber gespritzt nichtmal die ganze Stoßstange sondern nur ein Teil ! Die untere Leiste an den Auspuffblenden komplett vergessen... ich habe beim ersten abholen nach dem Schaden gesagt bekommen mein Gutschein bzgl. Inspektion erhalte ich per Post. Was habe ich bekommen einen Gutschein für 149€ nachdem ich wieder in Mannheim angekommen bin um dem Sachbearbeiter zu zeigen das eben nicht wie versprochen alles neu gemacht und lackiert wurde kam dieser mit einem Möchtegern Gutachter der mir sagte das Füllern und Überlackieren wäre so völlig in Ordnung, Wertverlust hätte der Wagen in sofern nicht da es Plastik ist und man die lackdicke da eh nicht messen könne. Auf meine Frage was mit meiner versprochenen kolo Inspektion ist wurde mir versprochen es wird nochmal der Geschäftsführung mitgeteilt was genau passiert ist und ich erhalte meine insp. 3 Wochen später kam ein zweiter Gutschein über 149€ und damit hat sich das Thema für Mercedes Mannheim erledigt mehr wäre nicht drin !!! So nun habe ich einen Unfallwagen (von Mercedes Mannheim verursacht) und weder die versprochene Reparatur noch die Entschädigung erhalten... meine E Mail an die Geschäftsleitung in der ich den Grund meiner Wut und den Sachverhalt detailliert nochmals geschildert habe blieb bis heute unbeantwortet auf Nachfrage beim Sachbearbeiter wurde mir gesagt ich werde auch keine Antwort mehr erhalten weil für Mannheim der Fall erledigt ist....nicht falsch verstehen ich liebe Mercedes und habe mir mit meinem C63 einen langen Traum erfüllt aber die Niederlassung Mannheim hat einen Alptraum daraus gemacht !
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Brummel schrieb am 13. April 2018 um 22:19:57 Uhr:
Siehst du, mir ist es halt lieber, es erst gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, weil der beauftragte Rechstanwalt zuvor alles korrekt und vor allem schnell geregelt hat. Ich habe keine Lust monatelang auf Geld oder Anwicklung zu warten.
mmh, wenn der Anwalt wirklich zu einer Beschleunigung beiträgt. Dies kann auch gerade andersrum laufen, dass die Gegenseite gerade deshalb auf stur schaltet und es schwieriger wird, so dass es letztlich ohne Gericht nicht geht.
Bei meinem ersten Unfall lief dies sogar gerade so, dass es mit der Einschaltung des Anwalts noch schwieriger wurde (u.a. wollten die den Anwalt nicht zahlen) und am Ende das Gericht unausweichlich wurde. Dort wurde dann auch jede Chance zum Knüppelwerfen genutzt und z.B. das Gutachten (welches sie nach größeren Diskussionen für die Reparatur anerkannt hatten) für die Wertminderung nicht mehr anerkannt wurde und als unbeachtliches Privatgutachten abgelehnt wurde. Damit musste noch ein gerichtliches Gutachten zur Wertminderung her (mit einem Kostenaufwand, der die Höhe der Wertminderung um das ca. Dreifache überstiegen hat !). Der Plan war offensichtlich, dass die die Kosten hochtreiben wollten, damit sie nicht bezahlen müssen. In der mündlichen Verhandlung kam dann sogar noch die dreiste Aussage, dass ohne Anwalt es alles viel einfacher gelaufen wäre, weil dann die Rechtsabteilung nicht hätte involviert werden müssen. Am Ende wurde es für die Gegnerversicherung seeehr teuer, mich hat's aber mehr als ein Jahr und einige Kostenvorschüsse gekostet.
Von daher bin ich gerade deshalb genau andersrum unterwegs. Anwalt erst in 2. Linie, wenn die Gegenseite Stress macht.
Viele Grüße
Peter
@ threadstarter:
Die Erfahrung hat gezeigt (meine), dass die erste Prio ist einen freien Gutachter einzuschalten und ebenso, als zweite Prio, einen Rechtsbeistand hinzuziehen, wenn man in dem Prozedere mit den Versicherungen noch nicht zu Hause ist - quasi als Geschädigter-Anfänger.
Das Erlebte von Milla63 spricht eine deutliche und eindeutige Sprache.
@ all:
Der Geschädigte ist das Opfer eines unverschuldteten Schadens und nicht Verursacher desselben und schon gleich dreimal nicht ein Versicherungs-Betrüger oder "Prämientreiber". Letzteres ist der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung mit oft unlauterem Verhaltem, dem der unerfahrene, anständige Bürger, Verkehrteilnehmer, und seines Zeichens auch Versichungsnehmer, nur mit Hilfe eines RA's entegegen stehen kann.
V. g. ist selbstredend nur meine Sichtweise, die (leider) auf den Erfahrungswerten von über 35 Unfällen beruht (davon 3 selbstverursacht).
Hätte es früher schon eine dash-cam gegeben, ihr würdet euch teilweise totlachen was "Dritte" da so an abstrusen Fahrmanövern vollbracht haben. ;-)
Ich hatte vor Jahren einen Unfall, da ist mir einer am Kreisverkehr drauf gefahren, altes Winterauto naja egal, ohne Polizei, zu ner Werkstatt in der nähe gefahren, dort den Meister befragt klar Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden. Daten ausgetauscht, später seine Versicherung angerufen, Verursacher hat sich noch nicht gemeldet, 2 Tage später Anruf von meinem Versicherungsfutzi, du hattest einen Unfall, der Geschädigte hat sich gemeldet, wie bitte??? Ich mit meinem Versicherungsfutzi gesprochen wie es wahr , der gleich gesagt, das nächste mal hol Polizei bei nem Unfall. Die Regulierung ging dann auch nur noch über Anwalt, zum Glück hatte ich ein auffälliges Auto hinter dem Unfallverursacher gesehen und das Kennzeichen irgendwie gemerkt, die sagten dann als Zeugen vor Gericht aus. Es ging am ende um glaub 2500DM.
Ich würde dem Geschädigten TE raten eigenen Gutachter und dann schauen wie und was wenn es nicht gut läuft Anwalt einschalten.
Zitat:
@Joolo schrieb am 14. April 2018 um 00:31:11 Uhr:
nur meine Sichtweise, die (leider) auf den Erfahrungswerten von über 35 Unfällen beruht (davon 3 selbstverursacht).
Das sagt ja alles über deinen Fahrstil, aber mutig es zuzugeben.
Möge ich dir nicht motorisiert begegnen.