Unfall in der Vertragswerkstatt
Hallo,
gestern das Auto zur Rückrufaktion zum Vertragshändler gebracht.
Mittags kommt ein Anruf, Ihr Auto wurde beschädigt.
Ist ein Mitarbeiter an mein Auto gefahren.
Und nun, wie geht es weiter? Habe noch junge Sterne Garantie und
durch diesen Unfall einen "Unfallwagen"... Tolle Sache.
Was würdet Ihr machen.
Beste Antwort im Thema
Genau, warum immer gleich die Kavallerie in Marsch setzen?
Man kann das doch auch ganz in Ruhe bilateral lösen.
40 Antworten
Ich gehe wohl direkt zum Anwalt, wird vom Unfallverursacher bezahlt.
Am liebsten wäre mir ein Tausch... Gleiches Modell, Gleiches Baujahr, ähnliche Laufleistung und vor allem Unfallfrei.
Hi,
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 12. April 2018 um 15:02:41 Uhr:
Hallo,gestern das Auto zur Rückrufaktion zum Vertragshändler gebracht.
Mittags kommt ein Anruf, Ihr Auto wurde beschädigt.Ist ein Mitarbeiter an mein Auto gefahren.
Und nun, wie geht es weiter? Habe noch junge Sterne Garantie und
durch diesen Unfall einen "Unfallwagen"... Tolle Sache.Was würdet Ihr machen.
sehr ärgerlich, aber bezüglich der Regulierung und Wertausgleich, da nun Unfallwagen, sollte es keine Rolle spielen, ob der Unfall durch Personal in der Werkstatt passiert ist, oder dir jemand an der Ampel rein fährt.
Man hat Anspruch auf kostenlose Reparatur, die Wertminderung, einen kostenlosen Leihwagen, etc.
Junge Sterne spielt da keine Rolle.
Als Ausgleich für den Ärger sollte die Werkstatt etwas springen lassen. Z.B. kostenlose Inspektion, etc.
Ich persönlich würde hier nur wenn die verursachende Werkstatt zickt einen Rechtsanwalt und eine andere Werkstatt bemühen. Anspruch auf einen anderen gleichwertigen unfallfreien Wagen hast du IMHO nicht.
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 12. April 2018 um 15:22:00 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 12. April 2018 um 15:22:00 Uhr:
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 12. April 2018 um 15:02:41 Uhr:
Hallo,gestern das Auto zur Rückrufaktion zum Vertragshändler gebracht.
Mittags kommt ein Anruf, Ihr Auto wurde beschädigt.Ist ein Mitarbeiter an mein Auto gefahren.
Und nun, wie geht es weiter? Habe noch junge Sterne Garantie und
durch diesen Unfall einen "Unfallwagen"... Tolle Sache.Was würdet Ihr machen.
sehr ärgerlich, aber bezüglich der Regulierung und Wertausgleich, da nun Unfallwagen, sollte es keine Rolle spielen, ob der Unfall durch Personal in der Werkstatt passiert ist, oder dir jemand an der Ampel rein fährt.
Man hat Anspruch auf kostenlose Reparatur, die Wertminderung, einen kostenlosen Leihwagen, etc.
Junge Sterne spielt da keine Rolle.
Als Ausgleich für den Ärger sollte die Werkstatt etwas springen lassen. Z.B. kostenlose Inspektion, etc.
Ich persönlich würde hier nur wenn die verursachende Werkstatt zickt einen Rechtsanwalt und eine andere Werkstatt bemühen. Anspruch auf einen anderen gleichwertigen unfallfreien Wagen hast du IMHO nicht.Gruß
Fr@nk
Am Anwalt komme ich wohl nicht vorbei. Ich denke ein ordentlicher Gutachter ist nun das A und O.
Der Tausch ist natürlich nur ein Wunschtraum...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 12. April 2018 um 15:16:38 Uhr:
Ich gehe wohl direkt zum Anwalt, wird vom Unfallverursacher bezahlt.
Wozu zum Anwalt? So ärgerlich das auch ist, aber die Schuldfrage ist doch geklärt.
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 12. April 2018 um 15:26:07 Uhr:
Ich denke ein ordentlicher Gutachter ist nun das A und O.
Das A und O wäre für mich die Qualität der Reparatur.
Zitat:
@andy_neu schrieb am 12. April 2018 um 15:28:59 Uhr:
Zitat:
@Thorger83 schrieb am 12. April 2018 um 15:16:38 Uhr:
Ich gehe wohl direkt zum Anwalt, wird vom Unfallverursacher bezahlt.Wozu zum Anwalt? So ärgerlich das auch ist, aber die Schuldfrage ist doch geklärt.
Da man mich gestern bereits zu einer Unterschrift des "bevorzugten" Gutachters nötigen wollte nachdem ich den Schaden begutachtet hatte und mir ebenso eine Karte "eines guten Anwalts" zugesteckt hatte war mir das zu blöd. Ich lass das von meinem Anwalt mit dem Gutachter seinen Vertrauens regeln.
Warum willst Du an einem Anwalt nicht vorbeikommen?
Und vor allem welchen Vorteil erhoffst Du Dir dadurch?
Du wirst von der Versicherung des Unfallgegners doch ganz normal die Reparatur, Wertminderung und Leihwagen für die Zeit der Reparatur (ist doch max 1 Woche) erhalten.
Was soll der Anwalt für Dich erledigen?
Aus meiner persönlichen Sicht, sorgt der nur dafür, dass Du die Beziehung zum Autohaus abhaken kannst. Da werden sie nur das tun, wozu sie verpflichtet sind. Einen Gutschein, oder irgendwas anderes zur Wiedergutmachung würde ich dann an deren Stelle zumindest nicht mehr anbieten.
Genau, warum immer gleich die Kavallerie in Marsch setzen?
Man kann das doch auch ganz in Ruhe bilateral lösen.
Fand den Umstand halt bescheiden das man mich gleich unterschreiben lassen wollte das der Gutachter Ihrer Versicherung kommt. Das kann gleich paar 100 EUR ausmachen bei der Wertminderung...
Eine Unfallschadensnummer hatten Sie auch noch nicht zur Hand, habe mich da nicht wirklich wohl gefühlt.
Da wollte man wohl nur schnell reparieren und alles andere außen vor lassen...
Zitat:
Aus meiner persönlichen Sicht, sorgt der nur dafür, dass Du die Beziehung zum Autohaus abhaken kannst. Da werden sie nur das tun, wozu sie verpflichtet sind. Einen Gutschein, oder irgendwas anderes zur Wiedergutmachung würde ich dann an deren Stelle zumindest nicht mehr anbieten.
Das ist dem Autohaus doch egal... Wirkte auch als ob es nicht der erste Fall war.
Die Regulierung geht ja über eine Versicherung und nicht das Autohaus.
Eventuell sogar Haftpflicht des Angestellten?
Das Autohaus freut sich über Umsatz mit der Reparatur.
Erwarte da mal nicht viel bezüglich Wertminderung. Dann haben wir ja bei jedem Pollerkontakt mit Stoßfängertausch nen Unfallwagen. Sind doch bloß Weichteile. Die Frage ist jetzt z.B. die Qualität der Lackierung. Aber die Gutachter können sich auch nur an die Tabellen halten. Wo könnte ein Unterschied sein? Ein Gutachter sagt Stoßfänger lackieren. Der andere Stoßfänger ersetzen und lackieren. Ich denke aber beide würden einen neuen Stoßfänger aufschreiben. Und Private Haftpflicht des Mitarbeiters ist Privat. Da kommt die Werkstatt oder die Haftpflicht des beteiligen KFZ zum tragen. Sonst nix.
Zitat:
@Mattes-Bo schrieb am 12. April 2018 um 16:11:39 Uhr:
Erwarte da mal nicht viel bezüglich Wertminderung. Dann haben wir ja bei jedem Pollerkontakt mit Stoßfängertausch nen Unfallwagen. Sind doch bloß Weichteile. Die Frage ist jetzt z.B. die Qualität der Lackierung. Aber die Gutachter können sich auch nur an die Tabellen halten. Wo könnte ein Unterschied sein? Ein Gutachter sagt Stoßfänger lackieren. Der andere Stoßfänger ersetzen und lackieren. Ich denke aber beide würden einen neuen Stoßfänger aufschreiben. Und Private Haftpflicht des Mitarbeiters ist Privat. Da kommt die Werkstatt oder die Haftpflicht des beteiligen KFZ zum tragen. Sonst nix.
Ich erwarte auch nicht zu viel, lediglich das meine Interessen bestmöglich vertreten werden und ein Gutachter meiner Wahl das entscheidet und alles Aufnimmt was kaputt ist.
Der Schaden ist beträchtlich. Stoßstange, Licht, Kotflügel, Felge, Rad... Eventuell ganze Achse kaputt (Man sieht es ja nicht auf den Bildern.).
Der Gutachter Deiner Wahl kann natürlich alles aufnehmen was er möchte.
Entscheiden über die Höhe der Kostenübernahme wird am Ende die Versicherung des Unfallgegners, oder ein Gericht durch einen unabhängigen vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Sein Auto schnell, unkompliziert und repariert wiederbekommen, ist vermutlich ein anderer Weg.
Also so ein Unfall auf dem Gelände des Autohauses kann ja immer passieren und es müssen da nicht immer die
Mitarbeiter sein, auch ein Kunde kann das Auto rammen, genau wie auf jedem Supermarkt Parkplatz.
Ich würde erst mal anfragen welche Versicherung den Schaden reguliert.
Da es für Dich ein Haftpflichtschaden ist, würde ich auf alle Fälle den Gutachter meines Vertrauens beauftragen.
Dieser Gutachter handelt in Deinem Sinne und somit kannst Du auf das bestmögliche Ergebnis hoffen.
Diese Gutachter arbeiten meist mit Autovermietungen zusammen und deren Anwalt regelt dann wieder in Deinem Sinn.