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Unfall - Gutachter nicht immer nötig?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 12. Januar 2011 um 20:43

Moin,

 

ich hatte letzte Woche ein unverschuldeten Unfall, mir ist jemand auf dem Parkplatz beim rausrangieren hinten reingefahren. Die Stoßstange ist gerissen und hat sich etwas verzogen also muss eine neue Stoßstange her. Es wurde auch alles Polizeilich aufgenommen und der Unfallgegner hat ohne zu zögern der Polizei mitgeteilt, dass er Schuld sei da er mich übersehen hat.

 

So weit so gut...

 

Heute war ich beim Gutachter und der meinte er darf vorerst kein Gutachten erstellen wenn hinter der Stoßstange sich nichts verbogen hat. Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt würde da wohl genügen wenn nur die Stoßstange gewechselt wird, ich frage mich aber wie das gehen soll besser gesagt was ist mit Wertminderung und zählt ein solches Auto nicht als Unfallwagen?

 

Wenn ich zu VW gehe dann werden die wohl den besten Kostenvoranschlag zugunsten meinerseits erstellen als eine freie Fachwerkstatt denke ich mal

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12 Antworten

Wenn nur der Stoßfänger verbogen, zerkratzt, oder gerissen ist und darunter nichts beschädigt, gilt der Wagen nicht als Unfallfahrzeug. Ich hatte meinen auch ohne Gutachter wegen Steinschlägen auf Stoßstange und Windschutzscheibe in der Werkstatt. Neulackierung und Austausch der Frontscheibe wurde ohne Gutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Uns ist letztes Jahr ebenfalls jemand auf unserem Parkplatz an die Stossstange gefahren.

Ich habe den Golf zu unserem Händler gebracht u. eine Abtretungserklärung unterschrieben.

Es wurde vom Händler ein DEKRA Gutachten erstellt.

Der Schaden für die neue Stossstange u. das Rücklicht betrug ca. 850,- EUR inkl. Montage u. Lackierarbeiten.

Der Golf war 3 Monate alt, ich habe keinen Leihwagen genommen u. hinterher der gegnerischen Vers. (HUK) folgende Kostenaufstellung gemacht, die ohne Probleme bezahlt wurde.

3 Tage Nutzungsausfall Gruppe 5 à 43,- EUR 129,00 EUR

Aufwandentschädigung 30,00 EUR

Wertminderung 100,00 EUR

Hallo,

wenn der Schaden unter 1000,.€ dann wird von

der gegnerischen Versicherung das Gutachten

nicht bezahlt. (schaden Minderungspflicht)

Es reicht zur Abrechnung bzw. Reparaturfreigabe

durch die Vers, ein Kostenvoranschlag.

Gruß

am 12. Januar 2011 um 21:23

Manche Versicherungen erteilen der reparierenden Werkstatt bei Kostenvoranschlägen bis 3000€ sogar einfache Freigaben per Fax ... mein Heckschaden lag damals bei 5800€ und da mußte natürlich ein Gutachter kommen.

Einfache Dinge wie Heckstoßfänger tauschen und eventuell den Träger ein wenig richten wird heute kaum einen Gutachter erfordern. Und wenn die Werkstatt feststellt, daß etwas verzogen sein sollte und der Wagen auf die Richtbank muß, kann immer noch im laufenden Reparaturprozeß ein Gutachter eingeschaltetw erden.

Themenstarteram 12. Januar 2011 um 21:53

Danke für die Antworten

 

Alles klar dann weiß ich ja bescheid, dann werde ich morgen oder so mal zu VW fahren und ein Kostenvoranschlag ggf. Gutachten erstellen lassen

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Danke für die Antworten

Alles klar dann weiß ich ja bescheid, dann werde ich morgen oder so mal zu VW fahren und ein Kostenvoranschlag ggf. Gutachten erstellen lassen

Kostenvoranschlag wird dir eventuell berechnet.Bekommst du bei der Reparatur dann verrechnet

Du mußt der Versicherung dann die Rechnung vorlegen,sonst bekommst du die Mwst nicht ausgezahlt.

In einer freien dann billiger reparieren lassen und nach höheren Kostenvoranschlag abrechnen geht nicht.

Themenstarteram 12. Januar 2011 um 22:19

Ich weiß noch nicht wo ich reparieren lassen werde

 

Vielleicht direkt bei VW oder erstmal Geld von der Versicherung auszahlen lassen und dann woanders reparieren lassen mal gucken

 

Aber wenn der Schaden bei VW mit ~ 1000 € gerechnet wird dann lohnt sich wohl kein freier Werkstatt weil ich dann die MwSt. nicht ausgezahlt bekomme (~190 €) Dann ist wohl mein realer vorteil 200-300 €, da würde ich lieber doch direkt bei VW reparieren lassen denke ich mal

Ich hatte Anfang November letzten Jahres einen ähnlichen Unfall.

Mir ist eine Frau aus Ungarn mit ihrem Polo auf meinen drei Monate alten Golf gefahren.

Ich bin am nächsten Tag zu einem Anwalt (ohne Rechtsschutzversicherung) und habe parallel ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Schaden betrug etwa 1400,- Euro und die gegnerische Versicherung zahlt die Kosten für Gutachten und Anwalt.

Ein Kostenvoranschlag alleine wäre laut Aussage des Gutachters nicht besonders sinnvoll gewesen, da die Stoßstange zur weiteren Schadensbegutachtung abgebaut werden muss und der Gutachter zudem die Wertminderung errechnet.

In meinem Fall bin ich hauptsächlich wegen der ausländischen Unfallgegnerin so vorgegangen.

Jetzt bin ich allerdings auch froh es so gemacht zu haben, da

es sich schon über zwei Monate hinzieht und erst nächste Woche endlich mal abgerechnet wird.

Ich lasse mir die Schadenshöhe auch ausbezahlen, da der Golf im April einem anderen Wagen weichen wird.

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Heute war ich beim Gutachter und der meinte er darf vorerst kein Gutachten erstellen wenn hinter der Stoßstange sich nichts verbogen hat.

fahr zu nem anderen gutachter!

denn eben um zu wissen ob das fz unter der stoßstange beeinträchtigt wurde soll ja das gutachten erstellt werden!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Heute war ich beim Gutachter und der meinte er darf vorerst kein Gutachten erstellen wenn hinter der Stoßstange sich nichts verbogen hat.

fahr zu nem anderen gutachter!

denn eben um zu wissen ob das fz unter der stoßstange beeinträchtigt wurde soll ja das gutachten erstellt werden!

das sieht normal auch die Werkstatt beim wechsel, dann wird der Vers. Bescheid gegeben und die sagt dann ob ok oder doch Gutachter

normalerweise besteht nämlich eine Schadensminderungspflicht und bei "kleinen" Schäden ist ein Gutachter einfach wesentlich teurer als ein KV der Werkstatt

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Heute war ich beim Gutachter und der meinte er darf vorerst kein Gutachten erstellen wenn hinter der Stoßstange sich nichts verbogen hat.

fahr zu nem anderen gutachter!

denn eben um zu wissen ob das fz unter der stoßstange beeinträchtigt wurde soll ja das gutachten erstellt werden!

Hallo

um einen verdeckten Schaden hinter dem Stoßfänger festzustellen, dafür

brauche ich nicht den Gutachter. Das kann die Werkstatt und das wird

kostengünstiger. Sollte die Versicherung nach der Kostenschätzung der

Werkstatt ein Gutachten wünschen, dann kann das immer noch nachgeholt

werden.

Hallo,

ich arbeite in einem Kfz.-Sachverständigenbüro.

In den Fällen, bei denen die Schadensumme unter ca. 1.000,00 EUR liegt, machen wir eine sogenannte "Kleinschadensfeststellung". Dies ist ein "abgespecktes" Gutachten, in dem jedoch alles notwendige steht.

Hierfür berechnen wir etwa so viel, wie auch ein Kostenvoranschlag in einer VW-Werkstatt kosten würde.

Vielleicht findest du ja einen Gutachter, der so was anbietet.

Gruß

Andi

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