Unfall - Gutachten
Hi,
hatte letzte Woche leider einen kleinen Unfall.
Heute habe ich das Gutachten bekommen. 8300 € soll der Spaß kosten, die größten Posten sind hier Stoßstange, Kotflügel und der Scheinwerfer. Z.B der Parksensor rechts steht auch drauf funktioniert aber noch ohne Probleme.
Was sagt ihr dazu ?
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125 Antworten
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:05:40 Uhr:
Ich glaube, dass die wenigsten Unfallwagen auf mobile.de auftauchen.Zitat:
@neuerf11 schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:11:02 Uhr:
Wo verkauft man sowas habe bei mobile gerade mal 3 mit Unfall gefunden.Die Markenhändler und Reparaturbetriebe kennen in den meisten Fällen die professionellen Aufkäufer von Unfallwagen und daher werden die Autos kaum inseriert.
Gruß
Der Chaosmanager
Heißt ich quatsche meinen Händler mal an ? Sorry habe so etwas bisher noch nicht durch.
Mobile Unfallwagen
gib mir mal die daten durch mach dir ein mobile account, wenn du willst inseriere ich den für dich mache die beschreibung usw.
Bestimmt 90 % aller Unfallwagen in Europa werden über www.autoonline.de vermarktet.
Diesen Weg nutzen auch alle Versicherer seit Jahren, die haben mittlerweile sogar schon eine Niederlassung in China.
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Zitat:
@neuerf11 schrieb am 4. Dezember 2015 um 09:39:36 Uhr:
Heißt ich quatsche meinen Händler mal an ? Sorry habe so etwas bisher noch nicht durch.
Fragen kostet ja bekannterweise nichts ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Die Frage beim Händler kann man sich sparen.
Zitat:
@wobPower schrieb am 4. Dezember 2015 um 13:38:36 Uhr:
Die Frage beim Händler kann man sich sparen.
Aha ... dann ist das wohl nur bei den Händlern, die ich kenne, so ....
Gruß
Der Chaosmanager
Wegen einem kaputten Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel und Motorhaube ein Auto verkaufen?
Wenn eure Reifen platt sind oder der Aschenbecher voll ist werft ihr das Auto auf den Schrottplatz oder wie?
Lass den Rempler reparieren und gut ist. Die Teile sind alle Geschraubt, das kann auch eine Freie Werkstatt und man muss hier nicht die Apothekenpreise von BMW zahlen.
Zitat:
@87manu schrieb am 5. Dezember 2015 um 09:10:42 Uhr:
Wegen einem kaputten Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel und Motorhaube ein Auto verkaufen?Wenn eure Reifen platt sind oder der Aschenbecher voll ist werft ihr das Auto auf den Schrottplatz oder wie?
Lass den Rempler reparieren und gut ist. Die Teile sind alle Geschraubt, das kann auch eine Freie Werkstatt und man muss hier nicht die Apothekenpreise von BMW zahlen.
Genau so ises. Wenn der Wagen nicht auf die Richtbank muss, wird er nicht mal als Unfallwagen gelten. Wegen kaputten Kotflügel , Scheinwerfer und Motorhaube den Wagen sofort verkaufen?! Leute, wie drauf seit ihr denn? Eine neu lackierte Frontschürze muss man nicht mal angeben beim Verkauf.
Zitat:
@Stahlfix schrieb am 5. Dezember 2015 um 09:20:59 Uhr:
Genau so ises. Wenn der Wagen nicht auf die Richtbank muss, wird er nicht mal als Unfallwagen gelten. Wegen kaputten Kotflügel , Scheinwerfer und Motorhaube den Wagen sofort verkaufen?! Leute, wie drauf seit ihr denn? Eine neu lackierte Frontschürze muss man nicht mal angeben beim Verkauf.Zitat:
@87manu schrieb am 5. Dezember 2015 um 09:10:42 Uhr:
Wegen einem kaputten Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel und Motorhaube ein Auto verkaufen?Wenn eure Reifen platt sind oder der Aschenbecher voll ist werft ihr das Auto auf den Schrottplatz oder wie?
Lass den Rempler reparieren und gut ist. Die Teile sind alle Geschraubt, das kann auch eine Freie Werkstatt und man muss hier nicht die Apothekenpreise von BMW zahlen.
Und schon landet man auf der Schnauze sobald der Käufer davon erfährt.
Schwachsinn hoch drei. Wenn du eine Frontschürze aus kosmetischen Gründen neu lackierst, musst du das nicht mal angeben.
Dreh den Spieß mal nicht um, wenn du der Meinung bist ein 8000€ Schaden muss man beim verkauf nicht angeben, dann bist du gewaltig auf dem Holzweg. Egal wie fachmännisch das Auto repariert ist Unfallwagen bleibt Unfallwagen da ein 8000€ Schaden die Bagatellgrenze um einiges überschreitet, deine Wortspielchen sind zwar süß haben aber vor Gericht kein Bestand. Jeder Richter schmunzelt darüber und fällt sein Urteil.
Zitat:
@Stahlfix schrieb am 5. Dezember 2015 um 15:37:53 Uhr:
Schwachsinn hoch drei. Wenn du eine Frontschürze aus kosmetischen Gründen neu lackierst, musst du das nicht mal angeben.
Hallo,
Ich habe hier schon öfter über meine eigenen Erfahrungen geschrieben (Bis zur zweiten Instanz, Gerichtsstand München).
Ein KFZ, bei dem nur die kleinste Schönheitsreparatur gemacht wird (in meinem Falle ein behobener Kratzer) ist NICHT mehr unfallfrei.
Es handelt sich nicht um einen Unfallwagen (andere Definition), aber er ist nicht mehr unfallfrei. Bei mir handelte es sich übrigens um ein Kratzer unter dem Tankdeckel, der behoben wurde (von BMW NL, vor dem Kauf, ich wusste nicht davon).
Bagatellgrenze gibt es seit mehr als zehn Jahren nicht mehr.
Also, nicht geggogelt, sondern schriftlich so vom Gericht mitgeteilt bekommen....
Gruß,
Frank
Ich sage ja man kann so viel denken und tun was man will, es gibt Gesetze und spätestens beim Richter hört die Heuchelei auf, fertig.
Zitat:
@wobPower schrieb am 5. Dezember 2015 um 15:54:01 Uhr:
Dreh den Spieß mal nicht um, wenn du der Meinung bist ein 8000€ Schaden muss man beim verkauf nicht angeben, dann bist du gewaltig auf dem Holzweg. Egal wie fachmännisch das Auto repariert ist Unfallwagen bleibt Unfallwagen da ein 8000€ Schaden die Bagatellgrenze um einiges überschreitet, deine Wortspielchen sind zwar süß haben aber vor Gericht kein Bestand. Jeder Richter schmunzelt darüber und fällt sein Urteil.
Momentmal ich habe nur was von der Frontschürze geschrieben. Wen der Händler die wegen Steinschlag nachlackieren lässt muss er das nicht angeben bei Verkauf und der Wagen gilt ganz klar als unfallfrei.