Unfall Golf VI
Hallo miteinander!
Nach 96tkm hat es meinen Golf VI EZ 04/09 nun erwischt. Genauer hinten links, siehe Bilder (kein Personenschaden). Der Fall ist klar, mir wurde die Vorfahrt genommen und die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Bevor ich heute zu VW gehe und einen Gutachter den Schaden schätzen lasse, würde mich noch Eure Meinung interessieren. Wie hoch würdet Ihr den Schaden einschätzen, bzw. wie würdet Ihr vorgehen, bezüglich Reparatur, Ersatzwagen, Wertminderung?
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung.
Beste Antwort im Thema
Geil, Bildergutachter, die Aufgrund 3er Bilder einen Schaden genau einschätzen können. Ihr seid meine Helden. Damit könnt ihr nen Haufen Geld machen... Wahrsagen könnt ihr dann auch gleich...
@rv112xy
Wozu Anwalt? Bring den Wagen zum Gutachter, lass dieses erstellen, dann ab damit zur Rep. Das immer gleich alle das schlechteste in den Versicherungen sehen 🙄 Anwalt kannst du dir im Problemfall immer noch nehmen.
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
So, Update:Ich habe heute das Gutachten mit geschätzten Reparaturkosten in höhe von 5700 € erhalten. Den Restwert des Fahrzeuges schätzte der Gutachter auf runde 18.000 €. (Liste 28.500 €)
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Schaden 5.700 €, evtl größer, Restwert des Unfall-G6 18.000? Ergibt also einen zu erzielenden KP von ca. 24.000 € oder sogar mehr?
Da gäbs für mich nur eins: Der Versicherung den Unfallwagen verkaufen, Schadensumme (ich denke mal so an die 7.000 €) einstreichen und fabrikneuen G6 ordern...
Grüße
Wie soll das denn gehen? Damit würde die Versicherung mir ja über 30.000 Euro zahlen für einen Unfallgolf?!
Nein wieso, für die Versicherung "nur" 24.000, und da kriegste Dein Modell fabrikneu für, oder einen GTD als Vorführwagen.
Grüße
Wenn dies ginge, wäre tatsächlich ein gebrauchter GTD bzw. der 140tdi drin. Ansonsten würde ich bei deinem Fahrprofil nicht auf einen neuen 1.6er wechseln wollen.
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Ähm, ich gehe mal davon aus, daß mit 18.000,- Euro Restwert der Wert gemeint ist, den der Wagen hat, wenn er intakt ist ... folglich, nachdem er wieder repariert wurde ....
Den 2,0 110 PS kriegt er neu nicht mehr. Der 1,6 TDI käme bei seinem Fahrprofil nicht in Frage. Der 140 PS wäre als neu zu teuer.
Trotzdem wäre es vielleicht überlegenswert das Auto mit bereits 100 000 km gegen ein Anderes ohne Unfallschaden und wenig Kilometer zu tauschen. Günstigere Gelegenheit zum Umstieg bekommt man nicht mehr. Dabei muss man auch dazurechnen, dass ein späterer Verkauf dieses Golfs auf jeden Fall finanzielle Einbuße durch seinen Unfall verursacht. Der neue (junge gebrauchte) jedoch nicht.
Leicht OT:
Du schreibst, dass die Leerlaufdrehzahl beim loslassen der Kupplung angehoben wird, ebenfalls im Leerlauf. Das kann ich von meinem nicht bestätigen. Hier wird die Drehzahl sobald man minimalst rollt angehoben. Solang ich mit getretener Kupplung auf die Ampel zurolle liegt die Drehzahl bei knapp unter 1000. Wenn ich dann stehe wird sie abgesenkt auf ca. 800. Dann kann ich die Kupplung aber auch wieder loslassen und es passiert nichts. Sobald man aber ein wenig rollt, wird die Drehzahl wieder angehoben.
Wie sollte es denn nun sein?
Zitat:
Original geschrieben von Vilent
Den 2,0 110 PS kriegt er neu nicht mehr. Der 1,6 TDI käme bei seinem Fahrprofil nicht in Frage. Der 140 PS wäre als neu zu teuer.
Trotzdem wäre es vielleicht überlegenswert das Auto mit bereits 100 000 km gegen ein Anderes ohne Unfallschaden und wenig Kilometer zu tauschen. Günstigere Gelegenheit zum Umstieg bekommt man nicht mehr. Dabei muss man auch dazurechnen, dass ein späterer Verkauf dieses Golfs auf jeden Fall finanzielle Einbuße durch seinen Unfall verursacht. Der neue (junge gebrauchte) jedoch nicht.
Also, falls die 18t tatsächlich den Restwert, also den jetzigen Wert mit Schaden, darstellen sollten - ich kanns ja kaum glauben, aber Restwert ist nunmal der Wert vom Rest - gäbs für mich keinerlei Überlegung;
den 140 PS Tdi (bin ich neulich gefahren, echt saugeil!!) gibts neu ab ca. 24t bei autoscout, und da macht der TE ein Bombengeschäft!
Grüße
Restwert ist der Wert vom Rest, also vom Auto im Unfallzustand. Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert, den der Gutachter zu ermitteln hat - hab ich den irgendwo überlesen? Die Versicherung zahlt WBW-RW, wenn das günstiger für sie ist als Reparaturkosten + Wertminderung, grob gesagt. Da gibt's allerdings eine Reihe von Ausnahmen, aber bevor man den WBW nicht weiss....
Zitat:
Original geschrieben von tsi102009
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Schaden 5.700 €, evtl größer, Restwert des Unfall-G6 18.000? Ergibt also einen zu erzielenden KP von ca. 24.000 € oder sogar mehr?Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
So, Update:Ich habe heute das Gutachten mit geschätzten Reparaturkosten in höhe von 5700 € erhalten. Den Restwert des Fahrzeuges schätzte der Gutachter auf runde 18.000 €. (Liste 28.500 €)
Da gäbs für mich nur eins: Der Versicherung den Unfallwagen verkaufen, Schadensumme (ich denke mal so an die 7.000 €) einstreichen und fabrikneuen G6 ordern...
Grüße
Ich glaube nicht, dass das so einfach funktioniert. Wenn er den Wagen verkauft (mit Schaden, 18000€) bekommt er auch kein Geld für die Reparatur! Und somit auch nicht auf 24000€ insgesamt.
Abgesehen davon, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Golf mit 100000 km noch einen Restwert von 18000€ hat!
Zitat:
Original geschrieben von Team TDI
Ich glaube nicht, dass das so einfach funktioniert. Wenn er den Wagen verkauft (mit Schaden, 18000€) bekommt er auch kein Geld für die Reparatur! Und somit auch nicht auf 24000€ insgesamt.
Abgesehen davon, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Golf mit 100000 km noch einen Restwert von 18000€ hat!
Der Golf hat keinen Restwert von 18.000 €, das ist der Wert mit ausgebessertem Schaden! Ein vergleichbarer Golf 2.0 TDI ohne diesen Schaden wäre diese Summe ungefähr wert.
Für 18.000 € bekommt man fast schon einen neuen Golf 6 TDI mit 81 kW und keinen Unfallwagen mit 100.000 km auf dem Tacho. 🙄
Der eigentliche Restwert ist relevant um beurteilen zu können ob eine Reperatur überhaupt noch Sinn macht.
Ich denke auch die 18.000 Euro sind der Restwert vor dem Unfall. Wenn käme für mich nur der 140 PS infrage. Aber neu, zahl ich erstmal richtig drauf. Außerdem gefällt mir die MJ2009 Ausführung und der 110 PS.
Zitat:
Original geschrieben von rv112xy
Ich denke auch die 18.000 Euro sind der Restwert vor dem Unfall.
Das muss doch alles im Gutachten stehen. Der Restwert des Unfallautos wird nicht "geschätzt", sondern den ermittelt der Gutachter, in dem er verbindliche Angebote von Aufkäufern einholt, meistens über Restwertbörsen. Die Adressen der Meistbietenden stehen normalerweise im Gutachten, ebenso wie der Wiederbeschaffungswert. Wenn nicht, war das Gutachten nichts wert und Dein Anwalt auch nichts.
Ohne die Zahlen kann man nicht beurteilen, ob nicht ein Verkauf günstiger wäre.
Ich muss zuhause nochmal nachsehen. Für mich persönlich ist aber eine Reparatur die beste Alternative.
Heute habe ich nach 14 tägigem Werkstattaufenthalt mein Fahrzeug wieder abgeholt. Alles sieht auf den ersten Blick bestens aus. Es wurde sauber gearbeitet. Allerdings ist mir direkt nach dem Start aufgefallen, dass ich jetzt ein ticken/klackern hinter dem Amaturenbrett habe. Ca. 2 mal in der Sekunde, verschwindet nach 3 Minuten Fahrt wieder. Dies ist bei jedem Start. Hört sich an wie eine Lüfterklappe die irgendwo anschlägt, aber sämtliche Versuche mit der Lüftung usw. brauchen keinen Erfolg.
Kennt das vielleicht jemand? Muss wohl morgen nochmal zum 🙂...