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Unfall Golf VI

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 15. Februar 2011 um 5:14

Hallo miteinander!

Nach 96tkm hat es meinen Golf VI EZ 04/09 nun erwischt. Genauer hinten links, siehe Bilder (kein Personenschaden). Der Fall ist klar, mir wurde die Vorfahrt genommen und die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Bevor ich heute zu VW gehe und einen Gutachter den Schaden schätzen lasse, würde mich noch Eure Meinung interessieren. Wie hoch würdet Ihr den Schaden einschätzen, bzw. wie würdet Ihr vorgehen, bezüglich Reparatur, Ersatzwagen, Wertminderung?

Herzlichen Dank für Eure Einschätzung.

Dsc-9668
Dsc-9666
Dsc-9674
Beste Antwort im Thema

Geil, Bildergutachter, die Aufgrund 3er Bilder einen Schaden genau einschätzen können. Ihr seid meine Helden. Damit könnt ihr nen Haufen Geld machen... Wahrsagen könnt ihr dann auch gleich...

@rv112xy

Wozu Anwalt? Bring den Wagen zum Gutachter, lass dieses erstellen, dann ab damit zur Rep. Das immer gleich alle das schlechteste in den Versicherungen sehen :rolleyes: Anwalt kannst du dir im Problemfall immer noch nehmen.

83 weitere Antworten
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83 Antworten
am 5. April 2011 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von asia_87

Hallo Zusammen!

gestern Abend ist mir meine Nachbarin in mein parkendes Schätzchen reingefahren.

Jetzt hab ich einen ca. 50cm langen Kratzer bzw. mehrere, und eine Delle hat das ganze auch hinterlassen. Habe mal Fotos gemacht. Es handelt sich um die Beifahrertür- Ein Foto ist von oben um zu sehen wie eingedrückt es ist.

Ich denke es gibt wirklich schlimmeres aber ich bin natürlich trotzdem stinkig.

Ich rufe morgen einen Gutachter an, aber sitze die ganze zeit auf heißen Kohlen und dachte ihr könnt mir vielleicht helfen:

Meint ihr das wird einfach ausgebeult und lackiert? Ich bin am rätsel ob ich das "Recht" auf eine neue Tür habe? Ich finde es bisschen ärgerlich denn ich will vielleicht in 2-3 Jahren den Wagen wieder verkaufen, und durch sowas geht der Wert doch schon enorm in den Keller.

Was meint ihr?

Lieben Dank für die Tipps und ich hoffe es ist keine doofe Frage ;-)

Hey Leute. Ich hatte mich neulich bzgl. der oberen Frage an euch gewandt.

Nun ist der Fall abgeschlossen und ich wollte für alle, die mal etwas ähnliches erleben, ein Update geben:

Ich habe eine neue Tür eingebaut bekommen, bzw. die Verkleidung. Griff, Scheibe und Innenverkleidung sind geblieben.

Ich hatte mir einen Anwalt genommen, der seinen Gutachter eingeschaltet hatte.

Dieser hat entschieden dass def. eine neue Tür rein soll und so ist es auch passiert.

Zusätzlich bekomme ich

- knapp 260€ Wertminderung

plus

- 48€ pro ausgefallenen Tag an dem das Auto in der Werkstatt war (=3Tage = 144€)

von der gegnerischen Vers. ausgezahlt.

Ist alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen.

Danke nochmals für eure Hilfe.

Liebste Grüße-Asia

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Wozu Anwalt? Bring den Wagen zum Gutachter, lass dieses erstellen, dann ab damit zur Rep. Das immer gleich alle das schlechteste in den Versicherungen sehen :rolleyes: Anwalt kannst du dir im Problemfall immer noch nehmen.

Ich möchte mal wissen von wem Du die vielen Dankeschön bekommen hast!

Anwalt würde ich immer nehmen. Man muss ja eh nicht bezahlen. Und es gibt wie schon erwähnt weniger Ärger. Ein Anwalt weiß mehr welche Rechte er hat. Das ganze Hin und Her geschreibe mit der Versicherung...all das bracht er nicht machen und spart Zeit und Ärger. Außerdem wird die Versicherung dann nicht versuchen ihn für dumm zu halten.

Deine oberschlaue Sprüche solltest Du mal überdenken!

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Das Gutachten geht auch gleichzeitig an meinen Anwalt, der mir den Gutachter empfohlen hat. Ich möchte es doch lieber über einen Rechtsbeistand laufen lassen, gerade auch wegen Mietfahrzeug usw. Die ganzen Tips im Internet die ich gelesen habe sprechen fast alle von einem Anwalt wenn der Schaden größer ist und das ist er hier definitiv.

Du hast Dich gut entschieden!

am 6. April 2011 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Thai-Tiger

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Das Gutachten geht auch gleichzeitig an meinen Anwalt, der mir den Gutachter empfohlen hat. Ich möchte es doch lieber über einen Rechtsbeistand laufen lassen, gerade auch wegen Mietfahrzeug usw. Die ganzen Tips im Internet die ich gelesen habe sprechen fast alle von einem Anwalt wenn der Schaden größer ist und das ist er hier definitiv.

Du hast Dich gut entschieden!

Na ja, hier vllt schon, aber wenn nun jede(r) wegen eines kleinen Kratzers zum Anwalt und/oder Gutachter rennt, steigen die Vers. Beiträge weiter in einem Umfang, welchen man(n/Frau) durchaus vermeiden könnte. Und genau diejenigen schreien dann am lautestesten...Selbiges haben wir bei den Krankenkassen - ok, OT, aber auch hier würde ein gewisses Maß an Eigenverantwortung eine gewisse Beitrags-Stabilität bringen.

Natürlich, die Schäden müssen repariert werden, aber für mich in einem nachvollziehbaren Rahmen.

Grüße

auf der anderen Seite habe ich bei jedem 2. Versicherungsfall erlebt wie die Versicherung nicht alles zahlen wollte, wer nicht versiert ist, merkt das teils garnicht, da sind die Versicherungen selber Schuld wenn immer mehr Leute deswegen gleich den Anwalt hinzuziehen, gerade bei etwas unklaren Fällen

Themenstarteram 6. April 2011 um 11:39

Heute ist nun auch der Betrag der Wertminderung eingegangen und alle Kosten wurden von der Gegnerischen Versicherung beglichen. Für mich ist der Fall somit zur Zufriedenheit erledigt.

Danke für die Tipps und die Beiträge! :)

am 6. April 2011 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

auf der anderen Seite habe ich bei jedem 2. Versicherungsfall erlebt wie die Versicherung nicht alles zahlen wollte, wer nicht versiert ist, merkt das teils garnicht, da sind die Versicherungen selber Schuld wenn immer mehr Leute deswegen gleich den Anwalt hinzuziehen, gerade bei etwas unklaren Fällen

Ist doch klar, und du hast vollkommen Recht - bei strittigen Fällen. Aber jede(r) hat doch einen Spezi, der sich ein wenig auskennt oder einen feundlichen :), nicht wahr? Ich glaube sogar, dass mein VW Haus einen Schaden mindestens ebenso gut beurteilen kann wie ein unabhängiger Gutachter. Und die Schaden-Schätzung des AH kostet eben nichts und wird von den Versicherungen ebenso anerkannt!

Grüße

Hallo,

meinen Golf hat es auch erwischt. Fremdverschulden.

Meine VW Werkstatt hat einen Gutachter bestellt, der hat einen Schaden über etwa 6.000 € brutto, Wiederbeschaffungswert 13.000 €, 43 € Nutzungsausfall pro Tag und 400 € Wertminderung festgestellt. Unbeachtet blieben dabei bspw. die R-LED Rückleuchten oder das nachgerüstete RNS 510 als Sonderausstattung. Der Gutachter hat dies der gegnerischen Versicherung bereits zugesendet. Der Golf ist zur Zeit nicht fahrbereit, da auch die Achse verzogen ist.

Bei der hohen Schadenssumme kommt mir die Wertminderung zu gering vor. Was meint ihr? Oder ist das nur subjektives Empfinden meinerseits? Soll ich mir noch einen Anwalt nehmen und über den das Ganze regeln??

Danke für Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von Spacer89

Hallo,

meinen Golf hat es auch erwischt. Fremdverschulden.

Meine VW Werkstatt hat einen Gutachter bestellt, der hat einen Schaden über etwa 6.000 € brutto, Wiederbeschaffungswert 13.000 €, 43 € Nutzungsausfall pro Tag und 400 € Wertminderung festgestellt. Unbeachtet blieben dabei bspw. die R-LED Rückleuchten oder das nachgerüstete RNS 510 als Sonderausstattung. Der Gutachter hat dies der gegnerischen Versicherung bereits zugesendet. Der Golf ist zur Zeit nicht fahrbereit, da auch die Achse verzogen ist.

Bei der hohen Schadenssumme kommt mir die Wertminderung zu gering vor. Was meint ihr? Oder ist das nur subjektives Empfinden meinerseits? Soll ich mir noch einen Anwalt nehmen und über den das Ganze regeln??

Danke für Antworten!

Hallo,

das man der Wertminderung kann schon passen. Ich hatte mit meinem Golf VI im dezmeber 2010 einen massiven Heckschaden, der sich auf ca. 9.000 € belief. Das Auto war zu diesem Zeitpunkt 7 Monate alt und die Wertminderung wurde mit 1.000 € angegeben.

Die R-LED und das Navi wirken sich ja mangels Beschädigung nicht auf die Wertminderung, sondern höchstens auf den Wiederbeschaffungswert aus. Dieser liegt bei dir aber ohnehin unter den Reparaturkosten.

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