Unfall gehabt
Hatte heute einen Unfall und suche jetzt neuen/gebrauchten linken Kotflügel fürn A6 97-01.
Hat mich beim wiedereinscheren bei ca 30km/h geschnitten.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Dann hält sich die Polizei und auch der Staatsanwalt (vorerst) raus.
Kannst später immernoch auf dem Zivilrecht klagen.
staatsanwalt??? es ist doch nur ein blechschaden.
Sind auch beide bei der selben Versicherung.
Ach ja was genau bedeutet "Zivilrechtlich"? Greift da trotzdem meine Adac Verkehrsrechtschutz??
Zitat:
Original geschrieben von rudiraser
Sind auch beide bei der selben Versicherung.
Ach ja was genau bedeutet "Zivilrechtlich"? Greift da trotzdem meine Adac Verkehrsrechtschutz??
das beide bei der selben versicherung sind ist das schlimmste was es gibt...eine versicherung wird nie gegen sich selbst vorgehen! und immer auf kostenminimierung aussein.
deshalb ein rat auch niemals die rechschutz bei der selben vericherung haben wie sein auto! der rechschutz wird nichts tun!
wenn es aber so ist, das die versicherungen sie selben sind hat man leider doppeltes pech.
Zitat:
Original geschrieben von rudiraser
Sind auch beide bei der selben Versicherung.
Ach ja was genau bedeutet "Zivilrechtlich"? Greift da trotzdem meine Adac Verkehrsrechtschutz??
du kannst die versicherung bzw. den anderen auf schadenersatz klagen, wird meist gemacht wenn es um schmerzensgeld geht.
normal sagen die dir schon vorher ob es sinn macht oder nicht.
geklagt wird, wenn die versicherung die forderung des geschädigten nicht erfüllt, was heutzutage bei schmerzensgeld sehr oft oder meisten so ist. (stichwort: schleudertrauma bei einem auffahrunfall).
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Ok. Bei Blechschaden hält er sich raus. Zivilrecht ist, wenn es darum geht SEIN Recht einzuklagen. Z.B. wenn der Sohn des Nachbarn, 5 Jahre alt, gegen dein AUto fährt (mit Roller oder sonstwas) und der NAchbar sagt: Zahl ich nich!
Das einzuklagen wäre Zivilrecht. Rechtsschutz sollte da greifen.
Ein weiteres Beispiel:
Du wirst bei dem Unfall verletzt. Unfallgegner macht sich einer fahrlässigen Körperverletzung Strafbar. Das klärt meistens NICHT der Richter sondern der Staatsanwalt per Strafbefehl. Oder es wird gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. (irgendwo §53 ff. StPO).Schmerzensgeld musst du aber zivilrechtlich einklagen. (läuft manchmal parallel)
Zitat:
Original geschrieben von rudiraser
Sind auch beide bei der selben Versicherung.
Ach ja was genau bedeutet "Zivilrechtlich"? Greift da trotzdem meine Adac Verkehrsrechtschutz??
Wenn du Verkehrsrechtschutz hast würde ich den ganzen Kram gleich zum Anwalt bringen und mit ihm alles ausfüllen. Reparieren würde ich erst mal nix. Fahren kannst du doch auch so, oder?
Wenn dein Anwalt nicht ganz unfähig ist wird die Versicherung zahlen. Das Risiko auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben dürfte denen zu hoch sein. Vor allem wenn der Unfallgegner keinen Zeugen hat.
Gruss
jugi
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
deshalb ein rat auch niemals die rechschutz bei der selben vericherung haben wie sein auto! der rechschutz wird nichts tun!
Was soll das denn? Mit der Rechtschutz klagst du üblicherweise gegen die Versicherung deines Unfallgegners und nicht gegen deine eigene... Was sollte das auch für einen Sinn machen?
Gruss
jugi
Hallo,
1. natürlich gehst Du zum Anwalt. Rechtschutz muss zahlen
2. Wird vermutlich nichts nützen: die Versicherung macht es sich doch ganz einfach. Die Schadenssumme ist gleich und zahlen müssen sie eh. Aber in einem Fall können Sie zweimal den Schadenfreiheitsrabatt erhöhen, wenn nur einer Schuld hätte nur einmal. Welchen Weg werden sie wohl gehen?
Also gibt es immer eine Schuldteilung. Deine einzige Chance könnte sein, daß ein Gutachter beweisen kann, daß sich der Unfall nur auf die von Dir angegebene Art ereignet haben kann.
Viele Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
und das ist es...."aussage gegen aussage".. deshalb gibt es dann meistens die 50:50 schuld. ist leider meist einer der beiden beteiligten unfair aber was soll der richter entscheiden. deshalb immer gleich als erstes nach zeugen umsehen und zwar unabhängige zeugen! das wichtigte das es gibt.
Die Polizei nimmt Blechschäden schon lange nicht mehr auf. Die Regulierung ist sach der Versicherungen. Nur bei Personenschäden wird die Polizei aktiv.
Es steht hier nicht "Aussage gegen Aussage" sondern "Aussage gegen Aussage mit einem Zeugen".
Was sind denn unabhängige Zeugen? Und wer bestimmt, welcher Zeuge unabhängig ist? Deiner Meinung nach wäre z.B. ein Polizist nie Zeuge für einen anderen Polizisten. Sind ja schliesslich Kollegen.
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen wird nur vom Richter beurteilt. Die Versicherung geht dann das Risiko ein den Prozess zu verlieren. Die meisten Versicherungen zahlen dann lieber vorher, vor allem, wenn der Schaden nicht so hoch ist.
Gruss
jugi
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Also gibt es immer eine Schuldteilung. Deine einzige Chance könnte sein, daß ein Gutachter beweisen kann, daß sich der Unfall nur auf die von Dir angegebene Art ereignet haben kann.
Wieso sollte das so sein? Nur weil es der Versicherung am besten in den Kram passt muss der Richter ja nicht so entscheiden. Er hat ja einen Zeugen. Und bei einem Unfall mit Schaden hinten rechts und vorne Links wegen einem Spurwechsel liegt doch der Verdacht schon ziemlich Nahe, dass der vordere Fahrer keinen Schulterblick gemacht hat...
Die Versicherung wird mit Sicherheit ein 50/50 versuchen. Aber wenn man mit Klage droht werden die sich das schnell überlegen. Wenn Sie Pech haben kommen dann noch die Prozesskosten dazu, die schnell ein vielfaches vom Schaden ausmachen...
Gruss
jugi
@Jugi: welcher Richter?
Es geht hier um einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch. Hier wird zunächst mal die Versicherung sagen, daß Sie jedem der beiden 50% zahlt. Und dann macht die das einfach so.
Dann kann derjenige, der meint nicht schuld zu sein, zweimal gegen die Versicherung klagen:
- einmal weil er mehr von seinem Schaden ersetzt haben will
- zum zweiten, weil er dagegen ist, daß die Versicherung den Schaden beim Gegner reguliert
Dann erst kommt ein Richter ins Spiel. Aber der Prozessgegner ist zweimal die Versicherung, bestimmt nicht der Unfallgegner. Da kann ich also nur viel Spass wünschen, bei solchen Sachen ist die Versicherung eigentlich immer am längeren Hebel.
Viele Grüße
Kai
Es ist doch fast immer so, dass die Versicherung erst mal nur 50% oder so akzeptiert. Zumindest wenn man alleine die Anhörungsbögen ausfüllt. Wenn die Bögen gleich mit einem entsprechenden Brief vom Rechtsanwalt mit Fristsetzung etc. kommen sieht das schon ganz anders aus. Dann wissen die, dass er Rechtschutz hat und es auf eine Klage ankommen lässt. Dann sind die viel eher gewillt schnell zu zahlen.
Ist doch auch logisch. Jemand ohne Rechtschutz wird es sich doch gründlich überlegen zu klagen. Die meisten scheuen das Risiko der Prozesskosten, selbst wenn sie im Recht sind. Mit Rechtschutz hat nur die beklagte Versicherung das Risiko der Prozesskosten. Im ersten Fall probieren sie dann Geld zu sparen. Im zweiten Fall kanns richtig teuer werden. Und deswegen zahlen die relativ schnell.
Das waren zumindest meine Erfahrungen. Und da gabs schon einige. Wenn mans erst mal auf die gute Tour versucht kann man ewig auf das Geld warten. Mit der Post vom Anwalt war das Geld schon binnen 2 Wochen da.
Gruss
jugi
Zitat:
Original geschrieben von jugi
Was soll das denn? Mit der Rechtschutz klagst du üblicherweise gegen die Versicherung deines Unfallgegners und nicht gegen deine eigene... Was sollte das auch für einen Sinn machen?
Gruss
jugi
tja und wenn der unfallgegner bei der selben ist wie du? da müsste sich die versicherung selbst klagen, und das tut keine versicherung auf der welt!
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
tja und wenn der unfallgegner bei der selben ist wie du? da müsste sich die versicherung selbst klagen, und das tut keine versicherung auf der welt!
Ich klage gegen die Versicherung des Unfallgegners. Das geht meine Versicherung gar nix an... Ich rufe ja auch nicht bei meiner Versicherung an und sage, dass ich Geld von der anderen will, oder?
Gruss
jugi
Zitat:
Original geschrieben von jugi
Ich klage gegen die Versicherung des Unfallgegners. Das geht meine Versicherung gar nix an... Ich rufe ja auch nicht bei meiner Versicherung an und sage, dass ich Geld von der anderen will, oder?
Gruss
jugi
Ich glaub du willst es nicht begreiffen oder?
Wenn du rechtschutzversichert bist bei Versicherung A und dein Gegner auch bei Versicherung A ist - dann müsste dein Rechtschutz gegen die eigene Versicherung klagen! Das tut keine Versicherung, auch nicht in Deutschland!