Unfall gehabt

Audi A6 C5/4B

Hatte heute einen Unfall und suche jetzt neuen/gebrauchten linken Kotflügel fürn A6 97-01.

Hat mich beim wiedereinscheren bei ca 30km/h geschnitten.

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jugi


Quatsch. Mit der Begründung würde fast keiner als Zeuge gelten. Alle Freunde, Verwandten, Bekannten oder Nachbarn sind evtl. nicht ganz Objektiv. Trotzdem gelten alle als Zeugen. Und alle die nicht in diese Kategorie passen nehme zumindest ich nicht mit in meinem Auto... Also hätte ich deiner Meinung nach nie Zeugen, oder?

Wenn man keine Ahnung hat sollte man imho lieber nix sagen. Das ist besser als wenn man nur andere Leute verwirrt...

Gruss
jugi

ich glaub du hast keine ahnung, weist was bei sowas rauskommt? 50:50 Schuld das ist in 99 von 100 fällen das ergebnis wenn du keine richtigen zeugen hast!

wenn du zeugen im auto hast, werden die IMMER für den fahrer aussagen, oder? egal wie es passiert ist. ist doch auch logisch.

also was soll man von solchen zeugen halten bzw. welche gewichtung hat deren aussage? KEINE!

du schreibst selbst, das die nicht "ganz" objektiv!

Es geht bei Zeugen auch nicht darum, ob diese den subjektiv schuldigen benennen, sondern objektiv den Unfallhergang schildern.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Es geht bei Zeugen auch nicht darum, ob diese den subjektiv schuldigen benennen, sondern objektiv den Unfallhergang schildern.

aber welche ehefrau oder freund wird sagen du hast die spur gewechselt ohne zu blinken oder du bist zu schnell gefahren? niemand, auch wenn es so war! also wie objektiv kann so ein zeuge sein?

Es soll aber tatsächlich noch Menschen geben (habe ich mal gehört), die gewisse Hemmungen haben, in solchen Dingen zu lügen. Die Sachverständigen, die dann diese Unfallhergänge zu lesen bekommen, machen das ja auch nicht erst seit gestern.
Und wenn tatsächlich nix bei rauskommt (imho selten), dann gehts halt, wie du schon sagtest, 50:50 aus.

Ähnliche Themen

Im übrigen werden die Familienverhältnisse in einem Anhörbogen nicht abgefragt.
Und wenn ihr jetzt auf Nachnamen kommt, dann hätten ja Ehepaare, die keinen gemeinsamen Namen haben, einen Vorteil.
Also ich meine, Zeuge bleibt Zeuge.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Es soll aber tatsächlich noch Menschen geben (habe ich mal gehört), die gewisse Hemmungen haben, in solchen Dingen zu lügen. Die Sachverständigen, die dann diese Unfallhergänge zu lesen bekommen, machen das ja auch nicht erst seit gestern.
Und wenn tatsächlich nix bei rauskommt (imho selten), dann gehts halt, wie du schon sagtest, 50:50 aus.

was würdest du dazu sagen, wenn du schuld bist und dein mitfahrer (ehefrau, freund,...) gegen dich aussagt? jeder erwartet sich von ev. mitfahrern hilfe. nochmal, was soll so ein zeuge zählen?

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


aber welche ehefrau oder freund wird sagen du hast die spur gewechselt ohne zu blinken oder du bist zu schnell gefahren? niemand, auch wenn es so war! also wie objektiv kann so ein zeuge sein?

Die Glaubwürdigkeit des Zeugen muss eben der Richter entscheiden. Das Problem hat er aber grundsätzlich bei allen Zeugen. Der Richter weiss ja nicht, in welchem Verhältnis die Leute zueinander stehen.

Trotzdem zählen alle als Zeugen. Und jeder Zeuge ist besser als kein Zeuge. Wenn der Zeuge nicht die Wahrheit sagt (das kann schneller rauskommen als man glaubt...) gibts ja auch Strafen für...

Gruss
jugi

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Im übrigen werden die Familienverhältnisse in einem Anhörbogen nicht abgefragt.
Und wenn ihr jetzt auf Nachnamen kommt, dann hätten ja Ehepaare, die keinen gemeinsamen Namen haben, einen Vorteil.
Also ich meine, Zeuge bleibt Zeuge.

falsch vor gericht wird immer gefragt ob man mit einem der beteiligten verwant oder verschwägert ist.

und wenn man einen mitfahrer hat, sind das im seltensten fall fremde die man vorher noch nie gesehen hat, oder?

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


was würdest du dazu sagen, wenn du schuld bist und dein mitfahrer (ehefrau, freund,...) gegen dich aussagt? jeder erwartet sich von ev. mitfahrern hilfe. nochmal, was soll so ein zeuge zählen?

Welcher Zeuge soll denn überhaupt zählen? Am besten gar keiner, weil man weiss ja nicht, ob er die Wahrheit sagt, oder wie?

Du solltest mal aufhören davon auszugehen, dass das was du meinst immer die Wahrheit ist...

Gruss
jugi

PS: Ich hatte mal einen Unfall mit einem Auto was auf meinen Vater zugelassen ist. Er war also Kläger, ich als Fahrer war Zeuge, ebenso wie meine Frau die Beifahrer war, Komisch, dass das ging, nicht?

Moment!
Wir reden hier (dachte ich) von einem Unfall, der OHNE Polizei über die Bühne geht. Also ein Anhörbogen der Versicherung.
Vor dem Richter wird natürlich danach gefragt.
Dort macht man sich aber auch Strafbar, wenn man falsch aussagt. Auch als Ehepartner. Man darf verschweigen, was dem Partner schaden würde. Lügen aber ist nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


falsch vor gericht wird immer gefragt ob man mit einem der beteiligten verwant oder verschwägert ist.

und wenn man einen mitfahrer hat, sind das im seltensten fall fremde die man vorher noch nie gesehen hat, oder?

Er spricht ja auch von einem Anhörungsbogen. In den meisten Fällen werden ja nur die ausgefüllt und die Versicherung entscheidet dann. Die meisten Fälle kommen ja gar nicht vor Gericht. Wenn die ganzen Zeugen nicht zählen würden, gäbe es wesentlich mehr Fälle die vor Gericht geklärt werden würden. Dann hätte die beklagte Versicherung nämlich wesentlich grössere Chancen...

Gruss
jugi

Zitat:

Original geschrieben von jugi


Du solltest mal aufhören davon auszugehen, dass das was du meinst immer die Wahrheit ist...

das kannst gleich auf dich selbst anwenden!

hab selbst mal eine zeit lang bei einer versicherung gearbeitet, und weis wovon ich rede. obwohl es auch die versicherung des unschuldigen trifft bei einer 50:50 regelung.

Haben natürlich die Polizei gerufen. Hat eine Unfallmitteilung geschrieben aber keiner hat ein Bußgeld gezahlt, da Aussage gegen Aussage steht. Hat auch keinen Unfallhergang aufgeschrieben. Einfach nur die beteiligten Fahrzeuge und deren Halter.

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


da Aussage gegen Aussage steht. Hat auch keinen Unfallhergang aufgeschrieben. Einfach nur die beteiligten Fahrzeuge und deren Halter.

und das ist es...."aussage gegen aussage".. deshalb gibt es dann meistens die 50:50 schuld. ist leider meist einer der beiden beteiligten unfair aber was soll der richter entscheiden. deshalb immer gleich als erstes nach zeugen umsehen und zwar unabhängige zeugen! das wichtigte das es gibt.

Dann hält sich die Polizei und auch der Staatsanwalt (vorerst) raus.
Kannst später immernoch auf dem Zivilrecht klagen.

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