Unfall - fundiertes juristisches Wissen gefragt
Hallo,
mir ist neulich ne Oma in meinen Dickelch gefahren, hat ihn auf die Hörner genommen, nachdem sie einen Meter durch nen Grünstreifen gepflügt ist. Eigentlich wollte sie nur mir gegenüber einparken, hat dann aber wohl aus versehen Gas gegeben. Wie dem auch sei, sie ist klar schuld, da ich nicht mal im Elch saß.
Mich interessiert jetzt, ob mir ihre Versicherung neben dem entstandenen Schaden (ca. 2000€) auch einen Ausgleich dafür zahlen muß, dass ich jetzt - auch wenn fachgerecht in einer vertragswerkstatt repariert wird - einen Unfallwagen besitze und wenn ja, wie das errechnet wird.
Ferner würde mich interessieren, was die versicherung noch bezahlen muß. Beim Mietwagen während der reparaturzeit bin ich mir recht sicher (außer welche größe mir zusteht). Ferner hab ich mal was von einer Aufwandsentschädigung (25€ oder so) gehört. Noch was ???
Am wichtigsten is mir aber die Nummer mit dem Unfallwagen.
danke schon mal im Voraus für eure Beiträge.
Gruß
der hutte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von visioner
Den Tip mit dem Anwalt kann ich - eigentlich - nicht unterstützen. Erst wenn sich die Versicherung querstellt würde ich einen Anwalt einschalten. Sobald die Versicherung Post vom Anwalt bekommt, geht das ganze nicht an den gewöhnlichen Sachbearbeiter sondern an die Rechtsabteilung. Das verzögert natürlich alles.grüße, visi
Mit Verlaub - mich würde mal interessieren, auf wie viel Erfahrung Dein schlicht unsinniger Ratschlag beruht.
Nach nun immerhin 21 "einschlägigen" Berufsjahren sage ich Dir, dass da nicht einmal das berühmte "Körnchen Wahrheit" dran ist.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich die Rechtsabteilung der Xy Versicherung mit der Schadensregulierung eines Schadens von gerade einmal 2000 € beschäftigt, nur weil ich und nicht der Geschädigte selbst schreibt? Dann müßten alle Sachbearbieter abgeschafft und die Rechtsabteilung um den Faktor 100 vergrößert werden.
Auch in Foren sollte man nur Tipps zu Sachen geben, von denen man Ahnung hat, man ist ja nicht gezwungen, zu jeder Anfrage eine Antwort zu geben...
Und nein - mir geht es nicht um Mandatswerbung!!!
56 Antworten
Ich habe durchaus Erfahrung mit Unfällen / Versicherungen, deshalb meine klare Empfehlung : ab damit zum Anwalt für Verkehrsrecht. Die Anwaltskosten gehen eh zu Lasten des Gegners, wozu also die Arbeit/Zeit investieren? Geh auch sofort zum Anwalt, nicht nur für einen strittigen Rest, das vermindert den Streitwert, mag der Anwalt nicht 🙂
Gruß
Hagelschaden
Das nennt sich merkantiler wertverlust. Wirst du wahrscheinlich ersetzt bekommen, auch wenns nicht viel sein wird. Dein Auto ist für diese Art des Wertausgleichs schon fast zu alt. Viel Glück - du wirst es brauchen. Vorallem wenn die Oma bei der Allianz versichert ist.
Den Tip mit dem Anwalt kann ich - eigentlich - nicht unterstützen. Erst wenn sich die Versicherung querstellt würde ich einen Anwalt einschalten. Sobald die Versicherung Post vom Anwalt bekommt, geht das ganze nicht an den gewöhnlichen Sachbearbeiter sondern an die Rechtsabteilung. Das verzögert natürlich alles.
grüße, visi
Den sog. Wertverlustausgleich berechnet der Gutachter, da er neben den austauschbaren Teilen auch die Wiederinstandsetzung mit einbezieht (gespachtelte Teile, nachlackierte Teile, Verzug innerhalb des Toleranzmaßes usw.). Hierzu berechnet er auch Fahrzeugalter, vermeintlichen Gesamtzustand usw. mit ein. Im übrigen sind diese Ausgleiche mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges immer geringer und bei Fahrzeugen über 5 Jahre eher marginal. Sollte das Fahrzeug jedoch in einem sonst extrem guten Zustand sein und darüber hinaus noch mit extrem geringer Laufleistung aufwarten können, stehen die Chancen für einen Ausgleich gut (z.B. 8 Jahre alter Clio, nur 38 TKM, Zustand 1, Schaden Kotflügel, Tür, hinterer Radlauf, Wertausgleich von 950 €, was bei einem Verkaufswert von 4,5k schon echt gut war).
Hier also bei der Erstellung des Gutachtens unbedingt darauf pochen, dass das mitgemacht wird.
Gruß ausm Norden
Insu
Nachtrag: ja, der Fachbegriff für die Wertdifferenz ist merkantiler Wertverlust, also kaufmännischer oder umlaufsverkehrsbestimmter Wertverlust.
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Am Auto ist allem Anschein nach nichts verzogen, Stoßstange hat nen Lackschaden und wird daher lackiert, ist aber nicht gebrochen oder so. Sonst wird nur getauscht, also Unterbodenrammschutz (den hat oma getroffen) und noch Servoleitungen, die da langführen und angeknickt aber dicht sind. Der wagen ist keine 4 Jahre alt und hat erst 50000km runter.
Hallo Hutte,
der Merkantiler Minderwert wird durch den Gutachter festgelegt der den Schaden deines Wagens geschätzt hat.
Es kommt darauf an was getauscht werden muss oder ob ggf etwas neu lackiert werden muss.
Der Gutachter setzt auch im Gutachten eine Reparaturdauer fest für die dir eine Nutzungskostenausfallentschädigung zusteht oder eben ein Leihwagen.
Eine Pauschale gibt es auch für deine Auslagen (Aufwandsentschädigung) .
Der Tipp mit dem Anwalt ist nicht verkehrt.
Denke daran das du eine Schadenminderungspflicht hast und den Schaden nicht künstlich hochtreiben darfst!
Gruß der Fuchs
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
Hallo Hutte,der Merkantiler Minderwert wird durch den Gutachter festgelegt der den Schaden deines Wagens geschätzt hat.
Es kommt darauf an was getauscht werden muss oder ob ggf etwas neu lackiert werden muss.Der Gutachter setzt auch im Gutachten eine Reparaturdauer fest für die dir eine Nutzungskostenausfallentschädigung zusteht oder eben ein Leihwagen.
Eine Pauschale gibt es auch für deine Auslagen (Aufwandsentschädigung) .
Der Tipp mit dem Anwalt ist nicht verkehrt.
Denke daran das du eine Schadenminderungspflicht hast und den Schaden nicht künstlich hochtreiben darfst!Gruß der Fuchs
Bisher hat den kein Gutachter gesehen. Ich werde den Merkantilen Minderwert aber so oder so geltend machen. Künstlich hochtreiben tue ich nichts, ich mach ja nicht den Kostenvoranschlag sondern der 🙂.
Ich bin da Laie, sonst nix.
Wie schon geschrieben, hängt der merkantile Wertverlust auch mit Alter usw. zusammen, bei einem 4 jährigen mit der Laufleistung wirds da noch was geben, aber wie schon geschrieben, Vorsicht, der Tipp mit dem Anwalt ist wirklich nicht schlecht.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung war damals innerhalb von 2 Tagen bei meinem 🙂, hätte die Werkstatt mich nicht angerufen, hätte ich das nicht mal mitbekommen.
Auch bei klarer Schuldfrage muss die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Was also spricht dagegen, sich fundierten, anwaltlichen Beistand zu holen? Dieses " das kann ich selber, ist doch nicht notwendig" habe ich mir schon lange abgewöhnt.
Gruß
Hagelschaden
... geh zum Anwalt.
Nach dem ich nun einige Unfälle (meist der Mitarbeiter mit Firmenwagen) durch hab, tue ich mir die Regelung mit den Versicherungen nicht mehr selbst an. IMMER gab es irgendwelchen Ärger, mal die Nichterstattung der Mietwagenkosten, mal nach 8 Monaten die erneute Frage nach dem Schadenshergang, mal eine 5-monatige Bearbeitung und Schadenserstattung bei klarem Schadenshergang (Fremdschuld, Neufahrzeug).
Bisher habe ich das immer selbst geregelt - inzwischen habe ich die Nase echt voll, werde nun immer einen Anwalt einschalten.
Gerade die Punkte Gutachter, Minderwert, Mietwagendauer, Auslagen - all das kennt der Anwalt aus dem Effeff.
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... geh zum Anwalt.Nach dem ich nun einige Unfälle (meist der Mitarbeiter mit Firmenwagen) durch hab, tue ich mir die Regelung mit den Versicherungen nicht mehr selbst an. IMMER gab es irgendwelchen Ärger, mal die Nichterstattung der Mietwagenkosten, mal nach 8 Monaten die erneute Frage nach dem Schadenshergang, mal eine 5-monatige Bearbeitung und Schadenserstattung bei klarem Schadenshergang (Fremdschuld, Neufahrzeug).
Bisher habe ich das immer selbst geregelt - inzwischen habe ich die Nase echt voll, werde nun immer einen Anwalt einschalten.
Gerade die Punkte Gutachter, Minderwert, Mietwagendauer, Auslagen - all das kennt der Anwalt aus dem Effeff.
Schönen Gruß
Jürgen
Dem ist nur zuzustimmen. Und gseum hat da noch die leichteren Fälle erzählt. Solche netten Versuche wie 25% Mitschuld, obwohl einem ein Hund rein gelaufen ist, und man in einer 30er-Zone nachweislich keine 30km/h gefahren ist....da fängt's an um Geld zu gehen,
Daher auch mein Rat: ab zum Anwalt, das hat nichts mit Kosten verursachen zu tun, sondern mit Chancengleichheit. Die Aufgabe der Versicherung ist es, die Kosten des Unfalls niedrig zu halten. Deine Aufgabe ist es nicht drauf zu zahlen. Die Versicherung hat angestellte Profis für sowas (Sachbearbeiter bis Rechtsabteilung). Also ist es nur fair, wenn auch Du Dir professionelle Unterstützung holst.
PS: @gseum: Happy Birthday 🙂
Ohne Anwalt mach ich da nichts mehr.
Wozu zahle ich Verkehrsrechtschutz und wenn ich unschuldig bin zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. Ich habe keine Lust mich mit den juristischen Formulierungen von Versicherungen und ggf. deren Gutachtern auseinander zu setzen, dafür ist mir auch meine Freizeit zu kostbar. Auch wenn es manchmal lächerlich klingt, aber Schadensregulierung verläuft am einfachsten, wenn die Polizei den Vorfall aufgenommen hat und man sich von einem Anwalt vertreten läßt. Der Anwalt sollte aber nicht erst hinzu gezogen werden wenn man sich schlecht abgefunden fühlt, sonder sofort eingeschaltet werden und den vollen Schadensumfang regulieren.
Gruß Manfred
Moin,
den Gang zum Fachanwalt (evtl. hast Du eine Verkehrsrechtschutz) ersetzt das nicht, aber hier mal ein Link:
www.anwalt-berlin.de/.../schadensersatz_kraftfahrzeug.htm
Viel Erfolg
Zitat:
Original geschrieben von visioner
Den Tip mit dem Anwalt kann ich - eigentlich - nicht unterstützen. Erst wenn sich die Versicherung querstellt würde ich einen Anwalt einschalten. Sobald die Versicherung Post vom Anwalt bekommt, geht das ganze nicht an den gewöhnlichen Sachbearbeiter sondern an die Rechtsabteilung. Das verzögert natürlich alles.grüße, visi
Mit Verlaub - mich würde mal interessieren, auf wie viel Erfahrung Dein schlicht unsinniger Ratschlag beruht.
Nach nun immerhin 21 "einschlägigen" Berufsjahren sage ich Dir, dass da nicht einmal das berühmte "Körnchen Wahrheit" dran ist.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich die Rechtsabteilung der Xy Versicherung mit der Schadensregulierung eines Schadens von gerade einmal 2000 € beschäftigt, nur weil ich und nicht der Geschädigte selbst schreibt? Dann müßten alle Sachbearbieter abgeschafft und die Rechtsabteilung um den Faktor 100 vergrößert werden.
Auch in Foren sollte man nur Tipps zu Sachen geben, von denen man Ahnung hat, man ist ja nicht gezwungen, zu jeder Anfrage eine Antwort zu geben...
Und nein - mir geht es nicht um Mandatswerbung!!!