Unfall - fundiertes juristisches Wissen gefragt
Hallo,
mir ist neulich ne Oma in meinen Dickelch gefahren, hat ihn auf die Hörner genommen, nachdem sie einen Meter durch nen Grünstreifen gepflügt ist. Eigentlich wollte sie nur mir gegenüber einparken, hat dann aber wohl aus versehen Gas gegeben. Wie dem auch sei, sie ist klar schuld, da ich nicht mal im Elch saß.
Mich interessiert jetzt, ob mir ihre Versicherung neben dem entstandenen Schaden (ca. 2000€) auch einen Ausgleich dafür zahlen muß, dass ich jetzt - auch wenn fachgerecht in einer vertragswerkstatt repariert wird - einen Unfallwagen besitze und wenn ja, wie das errechnet wird.
Ferner würde mich interessieren, was die versicherung noch bezahlen muß. Beim Mietwagen während der reparaturzeit bin ich mir recht sicher (außer welche größe mir zusteht). Ferner hab ich mal was von einer Aufwandsentschädigung (25€ oder so) gehört. Noch was ???
Am wichtigsten is mir aber die Nummer mit dem Unfallwagen.
danke schon mal im Voraus für eure Beiträge.
Gruß
der hutte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von visioner
Den Tip mit dem Anwalt kann ich - eigentlich - nicht unterstützen. Erst wenn sich die Versicherung querstellt würde ich einen Anwalt einschalten. Sobald die Versicherung Post vom Anwalt bekommt, geht das ganze nicht an den gewöhnlichen Sachbearbeiter sondern an die Rechtsabteilung. Das verzögert natürlich alles.grüße, visi
Mit Verlaub - mich würde mal interessieren, auf wie viel Erfahrung Dein schlicht unsinniger Ratschlag beruht.
Nach nun immerhin 21 "einschlägigen" Berufsjahren sage ich Dir, dass da nicht einmal das berühmte "Körnchen Wahrheit" dran ist.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich die Rechtsabteilung der Xy Versicherung mit der Schadensregulierung eines Schadens von gerade einmal 2000 € beschäftigt, nur weil ich und nicht der Geschädigte selbst schreibt? Dann müßten alle Sachbearbieter abgeschafft und die Rechtsabteilung um den Faktor 100 vergrößert werden.
Auch in Foren sollte man nur Tipps zu Sachen geben, von denen man Ahnung hat, man ist ja nicht gezwungen, zu jeder Anfrage eine Antwort zu geben...
Und nein - mir geht es nicht um Mandatswerbung!!!
56 Antworten
Hallo,
vielleicht mal wieder zum Ausgangspunkt. Der Schaden ist eher unstrittig und den zu erstattenden Wertverlust kann auch ein ordentlicher Gutachter ermitteln, oder die Versicherung macht ein akzeptables Angebot. Ob dann gleich ein Anwalt eingeschaltet werden muss, sollte jeder für sich entscheiden....Seht das Ganze doch mal von einer anderen Seite. Ihr habt jemandem einen kleinen Schaden (z.Bsp. die berühmte Stauchung + Kratzer an der Stossstange) zugefügt und wollt, um der Hochstufung zu entgehen, diesen selbst bezahlen. Da kalkuliert Ihr fair die Kosten bei einer fachgerechten Reparatur und Alles wäre gut. Dann kommt aber der Anwalt in`s Spiel, der Gutachter und danach dann...die Werkstatt...und schon sind eure ganzen Überlegungen hin und die Hochstufung mit Allen langfristigen Nachteilen ist perfekt.
Klar gibt es viele negativen Erfahrungen und von den positiven hört man wenig, aber man sollte da immer etwas abwägen...Und wenn jetzt jeder nur noch von Anwälten vertreten werden will, müssen wir das dann alle über Prämienerhöhungen zahlen.
Gruß KUM (der auch einen Anwalt nutzt- wenn etwas strittig u. o. kompliziert erscheint)
Jetzt auch noch meinen Senf zur Anwaltsfrage:
Auch wenn es mir widerstrebt, wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu laufen:
Ich habe mir vor jetzt 16 Jahren geschworen, beim nächsten unverschuldeten Unfall sofort einen Anwalt zu nehmen.
Grund war damals die Versicherung, deren Kürzel der Gutachter mit Räuber und Verbrecher übersetzte.
Leider zurecht, die haben alle Tricks versucht, mir weniger als den entstandenen Schaden zu ersetzen, bis hin zu dem Punkt, wo Sie zwar meine Forderung anerkannt hatten, aber die letzten 200,-DM einfach nicht bezahlt haben, offenbar in der Annahme, dass ich wegen dieses Rests nicht noch klagen würde.
So einen Stress mit unzählichen Schreiben und Telefonaten werde ich mir sicher nicht noch einmal freiwillig antun.
Zum Glück habe ich es seitdem nicht mehr gebraucht.
Grüße
Martin
Moin
Als Geschädigter kann ich auch nur raten, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.
Meine Rechtschutzversicherung hat mir einen Vertragsanwalt in meiner Nähe genannt, den die gegnerische Versicherung bezahlen durfte.
Genau wie den Gutachter, den mir das Autohaus, wo der Schaden reguliert wurde, empfohlen hat.
Da mein Unfall"gegner" selber Anwalt ist, hätte ich mich auf keine Diskussionen eingelassen.
Der Anwalt hat Reparatur, Schmerzensgeld, merkantilen Minderwert, Kosten für die Krankenbehandlung und die üblichen 25 Euro für Telefonauslagen erstritten.
Allein schon die Reparatur lag bei 3500 Euro. Und die hat die Versicherung brav ans Autohaus bezahlt.
Wenn Du dir einen Mietwagen nimmst, darfst Du höchstens eine Nummer kleiner als das eigene Auto nehmen. (Schadensminderungspflicht)
Da die Autohäuser bei Unfallersatzwagen richtig hinlangen, (110 Euro pro Tag, statt 45 Euro als Werkstattersatzwagen) kann man sich das Autoausfallgeld ausbezahlen lassen und mal ein paar Tage smart fahren. (Sixt o.ä.)
Waren in meinem Fall 100 Euro.
Mach Dir auf jeden Fall noch Fotos (vorher / nachher).
Ahoi
Lars
Zitat:
Original geschrieben von KUMXC
<tbody> </tbody> <tr> </tr> <td> </td>
Hallo,
vielleicht mal wieder zum Ausgangspunkt. Der Schaden ist eher unstrittig und den zu erstattenden Wertverlust kann auch ein ordentlicher Gutachter ermitteln, oder die Versicherung macht ein akzeptables Angebot. Ob dann gleich ein Anwalt eingeschaltet werden muss, sollte jeder für sich entscheiden....Seht das Ganze doch mal von einer anderen Seite. Ihr habt jemandem einen kleinen Schaden (z.Bsp. die berühmte Stauchung + Kratzer an der Stossstange) zugefügt und wollt, um der Hochstufung zu entgehen, diesen selbst bezahlen. Da kalkuliert Ihr fair die Kosten bei einer fachgerechten Reparatur und Alles wäre gut. Dann kommt aber der Anwalt in`s Spiel, der Gutachter und danach dann...die Werkstatt...und schon sind eure ganzen Überlegungen hin und die Hochstufung mit Allen langfristigen Nachteilen ist perfekt.
Klar gibt es viele negativen Erfahrungen und von den positiven hört man wenig, aber man sollte da immer etwas abwägen...Und wenn jetzt jeder nur noch von Anwälten vertreten werden will, müssen wir das dann alle über Prämienerhöhungen zahlen.
Gruß KUM (der auch einen Anwalt nutzt- wenn etwas strittig u. o. kompliziert erscheint)
Und nur, weil ich auch diesen Ansatz eher missverständlich finde:
Wenn der Unfallgegner den Schaden selbst bezahlen will, kann er das jederzeit äussern, und ich kann mich mit Ihm verständigen. SObald eine Versicherung dabei ist, ist auch mein Anwalt mit verteten.
In diesem Fall ist eine Versicherung beteiligt => ab zum Anwalt.
Und auch ich kann mich nur nochmals wiederholen:
Bei _allen_ Unfällen, die ich sowohl für Firmenwagen, als auch für meine eigenen Familien- und Bekanntenkreis abgewickelt habe, und bei denen kein Anwalt involviert war, gab es Stress. Nicht eine Ausnahme!
Alle anderen (ich gebe zu, seit dem dritten Fall nur noch mit Anwalt) liefen problemlos und ohne Stress für mich.
Und eines wollen wir ja bei allem Verständnis für UNfallverursacher auch nicht vergessen: Hätte in diesem Fall die Dame keinen Unfall gebaut, hätte sie auch keine Kosten! Ganz einfach!
Und jetzt noch mein ganz persönlicher Kommentar: Was gesch**** auf das Geld anderer Leute. Ich habe den Unfall nicht verschuldet und habe dadurch Stress, Ärger und Zeitverlust. Mit welchem Recht sollten andere da auf mein charmantes Verhalten rechnen, nachdem ich schon so oft eine andere Erfahrung gemacht habe? Die Versicherungen haben es doch selbst in der Hand. Wenn sie nicht so zickig wären, und nicht bei jedem versuchen würden, sich über geltendes Recht zu stellen, dann hätten sie die Anwaltskosten ja nicht..... 🙂
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Ich glaube, dass zur grundsätzlichen Problematik hier die Kernargumente inzwischen vollständig vorgebracht worden sind. Lasst Euch nur ergänzend aus der Praxis sagen, dass es die Versicherer regelmäßig auch bei eingeschalteten Anwälten versuchen, gerade bei der beliebten fiktiven Regulierung nach Gutachten die Ansprüche zu kürzen.
Da werden gerne mal z.B. die Verbringungskosten als angeblich nicht erstattungsfähig rausgekürzt, obwohl man inzwischen mit Urteilen, die die Verbringungskosten den Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung zusprechen, Bibliotheken füllen kann. Das selbe gilt z.B. für die Kürzungen der UPE oder der Stundenverrechnungssätze. Noch heute habe ich ein Regulierungschreiben einer Versicherung auf dem Tisch gehabt, mit dem bei einem Gesamtschaden von ca. 6.500,00 € jetzt ursprünglich rausgekürzte Verbringungskosten, UPE und Stundenverrechnungssätze in Höhe von immerhin rund 1.700,00 € (und damit dann die gesamte Restforderung) nachgezahlt werden, natürlich "ohne Anerkennung ihrer Rechtsauffassung und ohne Präjudiz für künftige Regulierungen". Mit anderen Worten: beim nächsten Mal kürzt man wieder, bis ich oder ein Kollege/in wieder auf die einschlägige Rechtsprechung hinweist und Klage androht oder einreicht. Weiter Kommentieren werde ich das wohl nicht müssen...
Um nicht mißverstanden zu werden: es kommt auch vor, dass vollständig reguliert wird, ohne diese Tricks zu versuchen. Ob das aber auch erfolgt wäre, wenn in diesen Fällen kein Anwalt die Ansprüche angemeldet hätte, kann man naturgemäß nicht beantworten. Das ist so ein wenig wie bei einer Kopfschmerztablette, bei der man nach der Einnahme ja auch nicht sicher weiß, ob der Kopfschmerz durch oder trotz Tablette verschwunden ist 😁
Ich kann Frank9-5 nur beipflichten. Ein Anwalt kann nicht schaden. Ich habe meinen Schaden damals auch nur ob einer gewissen beruflich bedingten Grundprägung hinsichtlich juristischer Auseinandersetzungen selbst in die Hand genommen und der Versicherung zum Gutachten eine entsprechende Aufstellung zukommen lassen. Und die haben mit sinngemäß den entsprechenden Worten (meine Gegnerversicherung war aber langweilig, die hatten kein Latein, die sprachen nur von "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"😉 gezahlt.
Jemand, der sich auf das Spiel alleine einlässt, ohne zu wissen, was er da macht, wird womöglich lange lange auf sein Geld warten.
Gruß ausm Norden
Insu
hallo,
danke für die vielen teils aufschlußreichen Beiträge!
Ich liefer mal jurz nen Zwischenstand. Anspruchstellerformular an gegnerische Versoicherung ist heute raus, zusammen mit Kopie des Unfallberichts, den ich mit der Oma direkt nach Crash ausgefüllt habe und einem freundlichen aber deutlichen Schreiben, was ich von der Versicherung jetzt erwarte. (Schadensregulierung laut Werkstattrechnung, Aufwandsentschädigung, Ausgleich merkantiler Wertverlust, Mietwagen (eine Nummer kleiner als Dickelch)).
Ich gehe nicht davon aus, dass die Versicherung dem umfänglich nachkommen will. Daher hab ich heute mit meiner Versicherungstante telefoniert - die sagte auch, ich soll die Reaktion abwarten und bei unbefriedigendem Ergebnis den fall einem Fachanwalt übergeben und dazu meine Rechtsschutz nutzen. Da Schuldfrage unstrittig sei könnte ich sicher davon ausgehen, dass mir keine Kosten entstehen, selbst meine Selbstbeteiligung bei der rechtsschutz könne der Anwalt eintreiben.
So werde ich jetzt auch vorgehen - ich berichte euch weiter.
danke und diskutiert ruhig noch weiter hier, finde, ich interessant und aufschlußreich.
Gruß
Der Hutte
Zitat:
Original geschrieben von V70Hutte
und bei unbefriedigendem Ergebnis den fall einem Fachanwalt übergeben
Da wird sich der Fachanwalt aber freuen, wenn Du ihm vorher den Gegenstandswert auf die Restbrocken reduzierst 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von frank9-5
Da wird sich der Fachanwalt aber freuen, wenn Du ihm vorher den Gegenstandswert auf die Restbrocken reduzierst 😁 😁 😁Zitat:
Original geschrieben von V70Hutte
und bei unbefriedigendem Ergebnis den fall einem Fachanwalt übergeben
Wieso, ich reduziere ihm doch nix, wenn ich denen bei unpassender Antwort schreibe, dass ich das ganze jetzt dem Anwalt übergebe, oder?
Doch, weil die Versicherung nicht nix zahlen wird, sondern von den von Dir z.B. verlangten 2.897,53 € (ursprünglicher Gegenstandswert) einen Teil von z.B. 2.256,12 €. Und mit dem Rest von rund 600,00 € gehst Du dann zu Deinem Anwalt...
Die Arbeit ist für ihn dann die selbe, das Honorar aber nur noch ein Bruchteil.
Kann man auch nachlesen in der Gebührenordnung, Streitwert ist ja nur der streitige Teil, sagen wir 600 € dann beträgt die Vergütung nach RVG mit Faktor 1,5 gerade mal 67,50 + Auslagen etc. . Ich sags ja, es gibt nur noch nen QVC-Roller.
Wenn´s denn eine 1,5-fache Gebühr wäre! Die Normalgebühr ist eine 1,3-fache Gebühr 😰
Aber jetzt ist es endgültig OT 😉