Unfall - fundiertes juristisches Wissen gefragt

Volvo XC90 1 (C)

Hallo,
mir ist neulich ne Oma in meinen Dickelch gefahren, hat ihn auf die Hörner genommen, nachdem sie einen Meter durch nen Grünstreifen gepflügt ist. Eigentlich wollte sie nur mir gegenüber einparken, hat dann aber wohl aus versehen Gas gegeben. Wie dem auch sei, sie ist klar schuld, da ich nicht mal im Elch saß.
Mich interessiert jetzt, ob mir ihre Versicherung neben dem entstandenen Schaden (ca. 2000€) auch einen Ausgleich dafür zahlen muß, dass ich jetzt - auch wenn fachgerecht in einer vertragswerkstatt repariert wird - einen Unfallwagen besitze und wenn ja, wie das errechnet wird.
Ferner würde mich interessieren, was die versicherung noch bezahlen muß. Beim Mietwagen während der reparaturzeit bin ich mir recht sicher (außer welche größe mir zusteht). Ferner hab ich mal was von einer Aufwandsentschädigung (25€ oder so) gehört. Noch was ???
Am wichtigsten is mir aber die Nummer mit dem Unfallwagen.
danke schon mal im Voraus für eure Beiträge.
Gruß
der hutte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von visioner



Den Tip mit dem Anwalt kann ich - eigentlich - nicht unterstützen. Erst wenn sich die Versicherung querstellt würde ich einen Anwalt einschalten. Sobald die Versicherung Post vom Anwalt bekommt, geht das ganze nicht an den gewöhnlichen Sachbearbeiter sondern an die Rechtsabteilung. Das verzögert natürlich alles.

grüße, visi

Mit Verlaub - mich würde mal interessieren, auf wie viel Erfahrung Dein schlicht unsinniger Ratschlag beruht.

Nach nun immerhin 21 "einschlägigen" Berufsjahren sage ich Dir, dass da nicht einmal das berühmte "Körnchen Wahrheit" dran ist.

Glaubst Du ernsthaft, dass sich die Rechtsabteilung der Xy Versicherung mit der Schadensregulierung eines Schadens von gerade einmal 2000 € beschäftigt, nur weil ich und nicht der Geschädigte selbst schreibt? Dann müßten alle Sachbearbieter abgeschafft und die Rechtsabteilung um den Faktor 100 vergrößert werden.

Auch in Foren sollte man nur Tipps zu Sachen geben, von denen man Ahnung hat, man ist ja nicht gezwungen, zu jeder Anfrage eine Antwort zu geben...

Und nein - mir geht es nicht um Mandatswerbung!!!

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Nur zu Deiner Orientierung: Der merkantile Minderwert bei einem Schaden dieser Größe und bei Deinem Fahrzeug wird, sofern er überhaupt anerkannt wird, bestenfalls bei wenigen hundert Euro liegen.

Gruß
xc90er

Bei meinem Unfall lag der merkantile Minderwert bei 300 Euro, was ca. 10 % der Schadenssumme entsprach.

Kleiner Trost, wenn man bedenkt, dass man dann in einem Unfallwagen unterwegs ist.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Wertverlust nach Unfall auszugleichen ist, ist viel "Vodoo". Auch der BGH hat sich da noch nicht festgelegt. Ich zitiere mal nachfolgend, weil diese gut lesbare Entscheidung wohl alle Probleme aufzeigt:

"BGH 23.11.2004 - VI ZR 357/03

Die merkantile Wertminderung stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar.
Der Senat hat bisher nicht abschließend entschieden, bis zu welchem Alter eines Fahrzeuges bzw. bis zu welcher Laufleistung ein merkantiler Minderwert zuerkannt werden kann.

Aus den Gründen: (...Nach ständiger Rechtsprechung des Senats handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht.
Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar.
Der Senat hat bisher nicht abschließend entschieden, bis zu welchem Alter eines Fahrzeuges bzw. bis zu welcher Laufleistung ein merkantiler Minderwert zuerkannt werden kann.
In einem älteren Urteil vom 3. Oktober 1961 hat der Senat die Zubilligung eines merkantilen Minderwerts bei einem Fahrzeug mit einer Fahrleistung von über 100.000 km zwar nicht beanstandet.
Die entsprechenden Feststellungen des dortigen Berufungsgerichts beruhten jedoch auf sachverständiger Beratung und ließen keinen Rechtsfehler erkennen.
In einer späteren Entscheidung vom 18. September 1979 - VI ZR 16/79 - hat der Senat zwar erwogen, bei Personenwagen könne im allgemeinen eine Fahrleistung von 100.000 km als obere Grenze für den Ersatz eines merkantilen Minderwerts angesetzt werden.
Diese Einschätzung stützte sich jedoch unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf die Überlegung, daß solche PKW im allgemeinen nur noch einen derart geringen Handelswert hätten, daß ein meßbarer Minderwert nach Behebung der Unfallschäden nicht mehr eintrete.
Die Beurteilung war mithin nicht allein auf die Laufleistung des Fahrzeuges bezogen, sondern maßgeblich auf deren Bedeutung auf seine Bewertung auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Diese Bedeutung kann sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge (z.B. infolge längerer Haltbarkeit von Motoren, vollverzinkter Karosserien etc.) ändern.
Ein entsprechender Wandel auf dem Gebrauchtwagenmarkt spiegelt sich insbesondere in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen durch Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT wieder, die in ihren Notierungen inzwischen bis auf 12 Jahre zurückgehen und ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich sämtliche Marktnotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen...)."

Viel Text, in dem im Ergebnis steht "es kommt darauf an"... 😁

Ähnlich wie beim l Urteil vom 18.3.2011, AZ: 13 S 158/10 LG Saarbrücken, wo man sich zwar einig ist, dass sogar Bagatellschäden eine merkantile Wertminderung begründen können, aber auch hier keine Pauschgrenze für Bagatellschäden gezogen wird, noch eine Festlegung, wieviel es für welche Schäden als Berechnungsgrundlage gibt.

Im Kern bleibt nur: Hoffen,dass der Anwalt anhand des Gutachtens einen möglichst hohen Unterschied zwischen dem beschädigten und wiederhergestellten Fahrzeug und dem Wiederbeschaffungswert eines Vergleichsfahrzeuges festmachen kann und darauf hin den Wertverlust einfordert ( und damit seinen Verdienst auch ein bißchen höher schrauben kann 😁)

Gruß ausm Norden
Insu

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Zitat:

Original geschrieben von xc90er


Nur zu Deiner Orientierung: Der merkantile Minderwert bei einem Schaden dieser Größe und bei Deinem Fahrzeug wird, sofern er überhaupt anerkannt wird, bestenfalls bei wenigen hundert Euro liegen.

Gruß
xc90er

.... die ich der Versicherung sicher nicht schenken werde bzw. die ich mir durchaus gönne. Heute hat ein freier Gutachter den Schaden aufgenommen - mal sehen was bei rauskommt......

Letztendlich finde ich es befremdlich, wie da mit den Beiträgen der versicherungsnehmer umgegangen wird. Würde eine Versicherung fair regulieren, und in meinem Fall ca. 400€ merkantilen wertverlust zahlen wär dass allemal schlauer als jetzt den gutachter zu löhnen plus - falls sie sich dann immer noch sperren - die Kosten für den Anwalt. Da kommt leicht ein vielfaches zusammen bei eigentlich klarer rechtslage. Sowas kann sich nur lohnen, wenn wirklich viele arglose Geschädigte die schlechten Angebote der versicherungen akzeptieren und sich nicht weiter wehren....

So, die Versicherung zahlt jetzt den Schaden plus 350€ merkantilen Wertverlust, den der unabhängige Sachverständige errechnet hat. Haben das Gutachten anerkannt. Nen bißchen im Vorfeld mit der Rechtsschutz drohen scheint bei solchen vergleichsweise geringen Schäden doch auch mal zu wirken. Auf jeden Fall krieg ich jetzt Kohle ohne Anwalt - zu meiner Überraschung.

Wie erwartet ging es nicht ohne Theater, Drohung mit Anwalt etc. , aber immerhin bekommst Du jetzt den Dir zustehenden Betrag.
Meine gegnerische Versicherung stellt sich bisher taub, lässt selbst Anwaltsschreiben unbeantwortet. 😰

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden


Wie erwartet ging es nicht ohne Theater, Drohung mit Anwalt etc. , aber immerhin bekommst Du jetzt den Dir zustehenden Betrag.
Meine gegnerische Versicherung stellt sich bisher taub, lässt selbst Anwaltsschreiben unbeantwortet. 😰

Gruß
Hagelschaden

Wer das volle Programm will soll es kriegen, also auf sie mit Gebrüll😁

Es sind mal gerade 5 Monate vergangen und schwupps - schon ist die letzte Zahlung der Versicherung eingegangen. Teile des Geldes spät, der letzte Teil erst jetzt, nach entsprechender Motivation durch meinen Anwalt. Und das bei einer unstrittigen Schuldfrage!
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass die Versicherungen bewusst langsam abwickeln und auch bewusst Rechnungsbeträge kürzen. Wahrscheinlich steckt nicht nur die Hoffnung sondern leider vermutlich auch die positive Erfahrung dahinter, dass eben viele meckern und drohen aber nicht konsequent den Klageweg beschreiten.
Fazit: 1. Es hat sich für mich wieder bestätigt, bei Verkehrsunfall sofort zum Anwalt. Im normalen Geschäftsverkehr komme ich sehr gut ohne aus, bei Versicherungen definitiv nicht.
2. Der angenehmste Akteur in dieser Angelegenheit war der Autoaufkäufer: Nett, hat seinen Termin eingehalten und bar bezahlt 😁

Gruß
Hagelschaden ...der einen unfallfreien Winterbeginn wünscht.

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden


Fazit: 1. Es hat sich für mich wieder bestätigt, bei Verkehrsunfall sofort zum Anwalt.

RICHTIIIIIIIIIICHHHH !!! 😁 😁

Warum wundert mich Deine Antwort bloß nicht? 😁😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden


Warum wundert mich Deine Antwort bloß nicht? 😁😁

Gruß
Hagelschaden

Weil ich so durchschaubar bin? 😉

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