Unfall frage, was zahlt die gegnr. Versicherung?

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Tut mir leid ist kein direktes Mondeo Thema.
Aber wir haben heute einen Unfall auf der Autobahn gehabt, im Stau ist uns einer mit ca 80km/h ins heck geknallt. Ich war der Fahrer, aber der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, der auch dabei war. Erste Frage: Kann die gegnerische Versich. probleme deswegen machen?
Da der Unfallverursacher ja sowieso schuld ist, ist nun meine Frage was die Versich. alles zahlt. Bsp.: Der Wagen hatte einen Wert von ca. 21.000€, jetzt werden wir den Wagen für etwa 5000-6000€ verkaufen, bezahlt nun die Versich. den Rest zum eig. Wert des Wagens?
So wie es aussieht hat der Wagen einen Totalschaden, da er komplett verzogen ist u.a. schließen die Türen nicht mehr.
Wäre nett, wenn die Mods das thema nicht löschen und mir jemand helfen könnte.
Wir haben übrigens Glück gehabt, ein angebrochener Wirbel, hat sich zum Glück, bei meiner Mutter, nicht bestättigt.
hier paar Bilder
http://i34.tinypic.com/b8w8rq.jpg

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ein wenig Aufkärung:
Einen Anwalt benötigt man nur bei Personenschaden, der hier ja auch vorliegt. Die Mutter hat die Wirbel weh, also Schmerzensgeld.
Aktuelle Rechtsprechung:
Schadenminderungspflicht durch Verzicht auf Gutachter, ist bei Schäden bis 700 € ist gerichtlich bestätigt.
Also da nur Kostenvoranschlag liefern.
Anwalt geht immer.
Schaden wird ersetzt bis zum Wiederbeshaffungswert eines gleichwertigen PKW ( Bj, Laufleistung, Pflegzustand, Ausstattung)

Wird der PKW als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet, also rep. Kosten über Wiederbeschaffungswert, so muss der Gutachter !(jeder) das Fahrzeug auf dem freien Markt anbieten und den Höchstbieter ermitteln.
Dieser bestätigt aber sein Gebot und ist auch verpflichtet, egal wie der Fabelpreis ist, das Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Geschädigten abzuholen, gegen Bares !!!
Die Adresse, Tel. Nummer, Fax, Mailadresse des Bieters, hat im Gutachten zu stehen, damit der Höchstbieter kontaktiert werden kann. 

Das ist wichtig, da die Versicherung so einen verbindlichen Restwert als Kalkulationsbasis hat.
Es wird also vom Käufer des Unfallauto der Biete Wert ausgezaht und von der Versicherung der Rest, zum Wiederbeschaffungswert.

Wer Mehrwertsteuer ausweisen kann, bekommt keine ersetzt, das ist doch logisch.
Wer nicht, also Privatpersonen, kaufen beim Händler und bekommt den Kaufpreis bis zum Wiederbeschaffungswert.

Wenn die Versicherung oder der Gutachter einen Vergleichswert aus dem Internet ziehen, der in München ist, ich aber in Köln wohne, so muss ich den nicht akzeptieren. Der regionale Wert ist rechtsverbindlich, nicht der aus dem Internet.

Mehrwertsteuer Abzug, gibt es nur bei fiktiver Abrechnung. Also Gutachten abgerechnet und keine Rechnung vorgelegt.
Also bei Schwarzbastlern.

Die Versicherung zahlt beim Totalschaden.
Ca. 10-14 Tage Nutzungsausfall oder Leihwagen.
Anmelde, Abmeldegebühr, Nummerschilder.
Anwalt
Gutachter
Wiederbeschaffungswert im regionalen Bereich.
25 € Auslagenpauschale für Tel. Porto, etc.

Dazu bei Verletzten das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten, fahrten zum Arzt. 

Beim Mietwagen ist daruf zu achten, er sollte ein Klasse niedriger liegen. als Mondeo vorher, Focus als Leihwagen.
Zudem mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren: Der Vermieter darf nur die Beträge in Rechnung stellen, die die Versicherung akzeptiert. Eine darüber hinausgehende Rechnungstellung erfolgt nicht !

So schützt man sich vor Forderungen, unseriöser Vermieter.

Gruß Heinz

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hepesi wird uns das sicher erklären können...
es steht zu vermuten, dass rolli auch Taxiunternehmer und damit Betrüger ist! 😉

Rictig ist, dass ohne Rechnung keine MwSt. Zahlung vorgenommen wird, da diese ohne Rechnung nicht angefallen ist!
Abschläge anderer Art sind eigentlich nicht hinzunehmen... kommen m.E. aber vor... deshalb ab zum Advokaten!

Der Versuch Abschläge bei den Rechnungen zu erreichen macht Männer wie hepesi nötig...
Männer wie hepesi machen nen Verkehrsrechtsanwalt nötig... wer da wen stärker fordert mag Ansichtssache sein...
Sobald ein Schadenssachbearbeiter anfängt einen Schaden zu "prüfen" macht ne Diskussion ohne Anwalt recht wenig Sinn!

Besser hätte man das jetzt nicht sagen können!!! Respekt!

Leider zeigt die Erfahrung das ein gang zum Anwalt nun mal unabdingbar wird.
Bei meinem ersten Unfall mit meinem geliebten Escort machte die gegnerische
Versicherung auch einen auf nett. Zum Schluss aber wollten sie mir ne teilschuld anhängen
und waren scheinbar in der Hoffnung das ein 18 Jähriger sich unterkriegen lässt.
Dank Anwalt aber konnten wir sie überzeugen das das ein altes Auto ist
und der Wert ja nicht soooo hoch ist.... Naja begeistert waren sie dann vom
Gutachten nicht, das bezeugt das es ein '88 RS Turbo war 😁

@Mondeotaxi ich teile deine Ansicht, seid ich Autofahre haben die versucht mich abzuzocken
Aber Anwalt wusste das bis jetzt immer zu verhindern 😉

Hallo,

also ich finde genau den Stil von Mondeotaxi, das Leute wie ich einen Anwalt nötig machen, voll klasse.
Genau so stelle ich mir meinen über alle Zweifel erhaben Ruf vor.

Ach im übrigen im Zufriedenheitsbarometer, welches viele geschädigte Kunden im übrigen vm LVM erhalten, nachdem der Schaden reguliert wurde, stehe ich mit einer Schnittnote von 1,5 wohl eindeutig auf einer klaren und guten Position.

Bisher war ich der einzige der umfänglich, kompetent und fachlich korrekt alle Positionen, die eine Versicherung zahlen muss aufzählte.
Ich behaupte auch weiter, der Weg zum Anwalt ist solange unnötig, wie keine Disskrepanzen auftreten.

In den vorliegenden Fällen, wir es ja auch deutlich, das es mal reibungslos geht, mal nicht.

Zu der Baseler Securitas Versicherung:
Hier würde ein lockerer Brief reichen, die Nachforderung anwaltlich einzufordern, dann zahlen die auch das einlackieren und die fehlende Differenz zur Tür.
Das Gutachten ist anzuerkennen !

Das tun die schon, da der Anwalt teuer wird als die Differenz.

Zu dem anderen Geschwätz und zum teil vollkommen hinrnlosen geäußere, baruche ich mich zu äußern.
Aber eine Versicherung die keinen Gewinn macht, die kann keine Rücklagen bilden, wo keine Rücklagen, da keine Zahlung bei Naturkatastrophen z.B.
Man nehme den Sturm Kyrill im Februar 2007, da gingen 87 Mio über den Tisch, die kamen aus Gewinn, der für sowas in Rückstellungen fließt.

Dann hirnlos, zu behaupten jeders Jahr würde die Prämie angepasst.
Wer mag, mag recherieren, der LVM passte die letzten drei Jahre null komma nix an und stand damit nicht alleine da.
Die Allianz hat abgesenkt, um die Kündigungsflut einzudämmen, etc.

Wer die letzten drei Jahren steigende Beiträge hatte, war entweder in der falschen Typenklasse oder Regionalklasse oder wurde rückgestuft nach Schaden.
Die Grundprämie bei gleicher Regionalklasse und Typklasse, wurde bei den meisten Versicherer zumindest nicht erhöht.

Wer einen Schaden hat und will was wissen gerne per PN. Aber das was hier von einzelnen Intelligenzbestien abgeliefer wird, verleitet mich nicht zum weiteren Streiten um Positionen, Sichtweisen und sinnlosem.

Eines ist aber sicher, wenn der Anwalt sich nun mit der Baseler Scuritas beschäftigen sollte um den Differnzbetrag zu fordern, bekommt er nur noch die Hälfte seines ansonsten angefallenen Honorar.
Das spart aller Versicherungsnehmer Geld und das ist es worum es geht, jeder will günstig, nur wenn einige solche Positionen beziehen, wie soll das dann gehen?
Ein Hoch auf die Preistreiber.

Das war mein letzter Beitrag zu diesem Thema, wie geschrieben, wer Hilfe sucht, oder rat braucht, gerne PN.

Auf das Niveau eines Herrn, auf den mein erster Stz abziehle und der mich damit persönlich angriff, lasse ich mich nicht herab.

Von mir aus kann er weiter 30 Runden im Kreisverkehr fahren, nur weil vorher ein Tempo 30 Zone Schild stand.

Gruß

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da hepesi ja so bereitwillig seine Hilfe angebotenhat möchte ich ja nicht nachstehen...

wer also n guten Anwalt braucht darf mir gerne ne PN schicken ... ich kenn da wen... 😉

und damit der Anwalt nicht genervt ist weils eben für den einzufordernden Restbetrag nur noch ein erheblich geringeres Honorar gibt, geht man gleich hin... vor allem wenns wie beim eigentlichenn Ersteller des Threads um einen Schaden geht der deutlich jenseits der genannten 5000,- € Grenze liegt!

Hi Jungs

hatte leiter schon einige "Bumser" in meinem Autofahrerleben.

richtig Ärger mit der Abrechnung nur einmal, aber damals war der Unfallgegner mit unterschlagenem Auto, geklauten Schildern und Blaulicht unterwegs,
als dieser dann fast ein Jahr später gefasst worden ist, bekam ich nen Anruf der Staatsanwalrschaft, die wollten eine sammelklage verhindern und liesen viele Anklagepunkte fallen, unter anderem meinen Unfall, hat eineinhalb Jahre gedauert bis mein Schaden über einen zusammenschluß der Versicherer bezahlt wurde.

Im "normalfall" wenn die schuldfrage klar ist, fahre ich zu einem Gutachter meines vertrauens, reiche dieses Gutachten selber ein, bei Anfragen der gegnerischen Versicherungen bleibe ich freundlich und bestehe auf mein Gutachten halte aber mein verunfalltes Farzeug beim FFH zu einer eventuellen besichtigung bereit, mit dessen besichtigung wäre ich immer einverstanden bemerke aber auch bei 2 unterschiedlichen kommt es zu ner Gerichtsverhandlung und einem 3ten Gerichtlich bestelltem Gutachter, was ja alles auch diese Versicherung bezahlen muß, dazu reicht es meistens im Streitfall mit einem ADAC-Rechtsschutz und Anwalt zu drohen, auch von wegen Schadensbegrenzungspflicht...........

Hat so immer funktioniert zu meiner zufriedenheit, ach ja noch etwas, niemand, absolut niemand kann mich veranlassen mein beschädigtes Kfz zu Hinz und Kunz zu bringen, dieses ist und bleibt wenn ich will beim Vertragshändler und wird dort instandgesetzt wenn ich es so will und Punkt.
werden dort die tatsächlichen Reperaturkosten etwas höher wie im Gutachten veranschlagt gehen die ebenfalls zu lasten der gegnerischen Versicherung,
übersteigen die Reperaturkosten den Wiederbeschafungswert um etwa 5-10% werden diese dennoch bezahlt, über 10% wird es schwierig.

wünsche allzeit knitterfreie fahrt lG Frank

<p>@ hepesi</p>
<p>Ich werde in jedem Fall über meinen Anwalt die gegnerische Versicherung zur Zahlung laut Gutachten auffordern</p>
<p>und werde dann hier über den Ausgang berichten .</p>
<p>Gruß , Rolf</p>

Arggh, es ist zum heulen,
grade 4 Wochen hab ich meinen Mondeo und heute brackert mir einer in die rechte Seite. 🙁

Obwohl die Schuldfrage eindeutig ist, werde ich mich morgen um nen Anwalt kümmern.

Gruss
André

Ihr Kerle Ihr müsst immer gleich die Keule rausholen!😛

Wenn bei mir einer reinrauscht, bitte ich den Unfallgegner direkt seine Versicherungs-Hotline anzurufen und die Schadensnummer abzufragen. Dann kommt das Auto in die Vertragswerkstätte und die regeln alles direkt mit der gegnerischen Versicherung.

Das hat bisher immer problemlos geklappt.😮

Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008


Ihr Kerle Ihr müsst immer gleich die Keule rausholen!😛

Wenn bei mir einer reinrauscht, bitte ich den Unfallgegner direkt seine Versicherungs-Hotline anzurufen und die Schadensnummer abzufragen. Dann kommt das Auto in die Vertragswerkstätte und die regeln alles direkt mit der gegnerischen Versicherung.

Das hat bisher immer problemlos geklappt.😮

Normalerweise gebe ich dir recht, was die Keule angeht. 🙂

Eine der Suchbegriff "<Versicherungsname> unfall ärger" spuckt bei Google durchaus Argumente für einen Anwalt aus.

Liebe Vivi
So hatte ich mir das auch vorgestellt leider ist die Realität b.z.w. das Leben kein Wunschkonzert
Erst die Sachbearbeiterin der gegnerischen Versicherung hatt in die Angelegenheit etwas Schärfe gebracht
Mein Unfallgegner hat sich vorbildlich verhalten und es ist Ihm peinlich wie seine Versicherung mit mir und der Abwicklung des Schadens der ja nicht allzu groß ist umgeht.
Meine Vorstellung war genauso ,zur Werkstatt ,Kostenvoranschlag ,währen ca 2000 Euro geworden plus minus 100 Euro ,machen lassen , fertig.
Durch das Verhalten der Sachbearbeiterin wurde daraus ein Gutachten 419,- Schadenssumme 2111,- Markantiler Minderwert 200,-
Allgemeine Kostenpauschale 25,-
Das sind jetzt schon 2755,-
Was mein Anwalt jetzt noch nimmt weis ich nicht
Etwas unbürokratischer währe in meinem Fall für die Versicherung auf jeden Fall günstiger geworden und die 250,-Euro die Sie mir noch kürzen wollen die hol ich mir, jetzt erst recht
Gruß Rolli

Zitat:

Hat so immer funktioniert zu meiner zufriedenheit, ach ja noch etwas, niemand, absolut niemand kann mich veranlassen mein beschädigtes Kfz zu Hinz und Kunz zu bringen, dieses ist und bleibt wenn ich will beim Vertragshändler und wird dort instandgesetzt wenn ich es so will und Punkt.
werden dort die tatsächlichen Reperaturkosten etwas höher wie im Gutachten veranschlagt gehen die ebenfalls zu lasten der gegnerischen Versicherung,
übersteigen die Reperaturkosten den Wiederbeschafungswert um etwa 5-10% werden diese dennoch bezahlt, über 10% wird es schwierig.

wünsche allzeit knitterfreie fahrt lG Frank

Absolut korrekt !

2 Punkte aber:

1. Du musst nicht auf den Gutachter der gegenerischen Versicherung warten, da eine schnelle Rep. auch Schadenminderung heißt. ( Leihwagenkosten, oder Nutzungsausfall fallen kürzer aus.)
Also Versicherung informieren, eigenen Gutachter einschalten, wenn die Versicherung mag, kann die auch am nächsten Tag einen schicken, wenn nicht lässt sie es sein, war ja informiert. Die Rep. kann beginnnen, nach Besichtigung durch eigenen Gutachter. 
Die Versicherung kann auch noch bei laufernder Rep. selber gucken kommen, was sie selten tun wird, da die ausgebauten Teile, oder auch das zu reparierende Fahrzeug ja auch noch zerlegt zu begutachten wären oder während der Rep.  

2. Nun zu den 10 %, du darfst bis 30 % über Wiederbeschaffungswert reparieren.
Dazu musst du nur nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, dass du das Auto noch immer auf dich zugelassen hast.

Es greift eine rechtlich gesicherte Regelung, die besagt, wenn jemand sein Fahrzeug außerordentlich gut gepflegt hat ( Scheckheft z.B. ) und alles in einem sehr guten Zustand ist, also viel Wartung gemacht, z.B. neue Kupplung, Bremsen, etc, dann darf er das Fahrzeug 30 % über Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, sofern er nachweist, dass er das Fahrzeug auch weiterhin nutzt.
Die Gerichte haben im Musterurteil entschieden, ein weitere dauerhafte Nutzung, ist nach 6 Monaten nachgewiesen.
Das bedeutet aber, 100 % des Wiederbeschaffungswert werden jetzt bezahlt und 30 % erst nach 6 Monaten.
Viele Werkstätten stunden den Betrag aber Zinsfrei bis zu 6 Monaten, wenn sie den Rep. Auftrag bekommen.

Ach ja, die einen können lesen und wissen dann was geht, die anderen brauchen immer noch einen Anwalt.
Alles eine Frage der Intelligenz, den der Schaden ist schneller erledigt, als ich Zeit beim Anwalt vertrödeln würde.
Und anstatt Stunden im Internet mit Stichelleien zu verbringen, könnte man den nächsten Schaden auch schon selbst erledigt haben.

Da dieser Beitrag überwiegend fachbezogen war, habe ich mich noch mal hinreißen lassen, einen weiteren Kommentar zum Thema zu schreiben.

Gruß Heinz

Zitat:

Original geschrieben von rolli1959


Liebe Vivi
So hatte ich mir das auch vorgestellt leider ist die Realität b.z.w. das Leben kein Wunschkonzert
Erst die Sachbearbeiterin der gegnerischen Versicherung hatt in die Angelegenheit etwas Schärfe gebracht
Mein Unfallgegner hat sich vorbildlich verhalten und es ist Ihm peinlich wie seine Versicherung mit mir und der Abwicklung des Schadens der ja nicht allzu groß ist umgeht.
Meine Vorstellung war genauso ,zur Werkstatt ,Kostenvoranschlag ,währen ca 2000 Euro geworden plus minus 100 Euro ,machen lassen , fertig.
Durch das Verhalten der Sachbearbeiterin wurde daraus ein Gutachten 419,- Schadenssumme 2111,- Markantiler Minderwert 200,-
Allgemeine Kostenpauschale 25,-
Das sind jetzt schon 2755,-
Was mein Anwalt jetzt noch nimmt weis ich nicht
Etwas unbürokratischer währe in meinem Fall für die Versicherung auf jeden Fall günstiger geworden und die 250,-Euro die Sie mir noch kürzen wollen die hol ich mir, jetzt erst recht
Gruß Rolli

In diesem Fall hast du absolut Recht, aber diese Fälle werden weniger !

Zudem hätte ein klärendes Telefonat mit dem Abteilungsleiter der Dame, mit den Androhungen der Maßnahmen, die du niedergeschrieben hast, sicher für ein anderes Ergebnis gesorgt.

Das ist genau das, was die Versicherung und der Kunde nicht will, mehr Kosten. Da ist ein gemeinsames Interesse.
Daher eine Stufe höher und die Dame hätte den Rüffel, den sie so nicht bekommt, die rechnet nur nachher alle Positioen ab und der Cheffe/in hats nicht gesehen.

Was sagt uns das, es liegt nicht an der Versich. sonderen an den Menschen, die dort schon mal hirnlos rumsitzen. Aber es gibt in so einem Schadenbüro nicht nur einen Menschen, sondern auch noch kompetente Leute.

Wobei ich das bei einigen Direktversicherern schon nachvollziehen kann, wenn 40 Leute da sitzen die Bürokaufmann gelernt haben und es nur einen ausgebildeten Schadenregulierer in der Abteilung gibt, oder sogar das Call Center den Schaden aufnimmt.
Da kanns mal klemmen, mangels Fachwissen, da muss nur der richtige in der Mittagspause sein, dann geht da nix mehr.

Bei gestandenen Unternehmen, sollte so etwas nicht vorkommen, dort eben einfach ne Nummer höher und schön können Wunder geschehen. Schließlich gibt es klare Anweisungen und die lauten; schnell, korrekt und Vermeidung von Zusatzkosten.

Gruß

Hallo Hepesi...

auch wenns offensichtlich schwer für uns beide wird auf einen Nenner zu kommen möchte ich doch nochmal eines zu bedenken geben...
gehen wir mal davon aus, dass wir beide mit den Unternehmen, für die wir gerade stehen die rühmliche Ausnahme bilden...
Es mag also sein, dass deine Gesellschaft in letzter Zeit erkannt hat, dass es wenig Sinn macht über die gerühmeten 10-20% der Schadenssumme zu diskutieren... auch das war nicht immer so! Fakt ist aber doch dass es geschätzt noch ca 90% Verkehrsteilnehmer gibt, die woanders versichert sind.
Es kann doch nicht Sinn der Übung sein hinter dem Geld herzutelefonieren! Ich bin Geschädigter, und kein Bittsteller!
Mir ist es egal ob ein Versicherer sein Schadenbüro mit Metzgern, Bäckern oder sonstwem besetzt. Ich habe weder die Zeit noch die Lust im Schadenbüro der Fasler Felicitas (oder sonstwo) anzurufen, und den Sachbearbeiter nach seiner Vita zu fragen. Ich habe einen Schaden. der muss in meinem Falle möglichst schnell repariert werden weil ich mein Auto wiederhaben möchte! Deshalb nehme ich die Abwicklung des ganzen incl Terminierung Ersatzbeschaffung usw schon selbst in die Hand! Abrechnung nach Gutachten erfolgt, da in der Regel Lackierer und Werkstatt zwei Unternehmen sind, ggf. noch Kosten für Folierung und Beschriftung dazukommen und machnmal noch ne fünfte Werke dazukommt wenn Taxispezifisches wie Dachzeichen oder Funk oder sonstwas kaputt st kommt ein fünfter dazu.Bagatellschäden werden in eigener Werkstatt repariert. (wir arbeiten auch am Wochenende 😉 ) Hier macht also ein Gutachten meiner Erfahrung nach Sinn.
Auch wenn du es mir möglicherweise nicht glaubst, mein Interesse an einem Schaden Geld zu verdienen, ist Dank dem Wissen dass vernünftige Arbeit Geld kostet, gering. Rein kaufmännisch betrachtet wette ich sogar, dass ich bei 9 von 10 Schäden draufzahle!
Nicht zuletzt weil ich mit der Werkstattrechnung in Vorleistung trete und mindestens die MwSt durch Herrn Steinbrück erst nach rd. nem Vierteljahr erstattet kriege!

Und um mal ein bischen die Schärfe aus der Sache zu nehmen. Ich werde dein Angebot annehmen und mich beim nächsten Schaden mit deiner Gesellschaft gerne an dich wenden. Mag sein dass es dann klappt. Richtig ist, dass es früher schonmal einige Geselschaften gab, bei denen die Abwicklung lange Zeit problemlos war und man wenn örtliche Nähe Bestand mit dem reparierten Auto vorbeigefahren ist, und nen Scheck mitgenommen hat. Neben der Lippischen gehörte die LVM dazu. Leider hat sich auch da das Verhalten vor rund 15 Jahren verkompliziert!

Falls du so viel Vertrauen hast kannst du mir gerne deinen Namen und evtl Büronummer per PN schicken... die Wahrscheinlichlkeit das wir irgendwann miteinander zu tun haben ist recht groß! 😉

In diesem Sinne...

mondeotaxi

so, kurzer zwischen Stand:
Also der Gutachter hat einen Schaden von 15.900€ festgestellt. Um den Restwert zu ermitteln musste der Wagen in eine Restwertbörse (ob das stimmt muss noch rausgefunden werden), jedenfalls wurden für den Wagen bei dieser Börse 4.900€ geboten, die eig. als Richtwert gelten sollten. Nun jedenfalls, hat es erstmal gedauert bis sich überhaupt jemand gemeldet hatte und dann kommt heut so ein Brief. Eine Unverschämtheit, wie ich finde, die AIG Vers. hat zwar finanzielle Probleme zur Zeit 🙂, aber das Entschuldigt nicht diesen "Fresszettel"!!!
Vorallem diese TipEx Stellen, eine Frechheit, aber bevor wir uns hier aufregen, übergeben wir die ganze Sache einem Anwalt.

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