Unfall frage, was zahlt die gegnr. Versicherung?
Tut mir leid ist kein direktes Mondeo Thema.
Aber wir haben heute einen Unfall auf der Autobahn gehabt, im Stau ist uns einer mit ca 80km/h ins heck geknallt. Ich war der Fahrer, aber der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, der auch dabei war. Erste Frage: Kann die gegnerische Versich. probleme deswegen machen?
Da der Unfallverursacher ja sowieso schuld ist, ist nun meine Frage was die Versich. alles zahlt. Bsp.: Der Wagen hatte einen Wert von ca. 21.000€, jetzt werden wir den Wagen für etwa 5000-6000€ verkaufen, bezahlt nun die Versich. den Rest zum eig. Wert des Wagens?
So wie es aussieht hat der Wagen einen Totalschaden, da er komplett verzogen ist u.a. schließen die Türen nicht mehr.
Wäre nett, wenn die Mods das thema nicht löschen und mir jemand helfen könnte.
Wir haben übrigens Glück gehabt, ein angebrochener Wirbel, hat sich zum Glück, bei meiner Mutter, nicht bestättigt.
hier paar Bilder
http://i34.tinypic.com/b8w8rq.jpg
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ein wenig Aufkärung:
Einen Anwalt benötigt man nur bei Personenschaden, der hier ja auch vorliegt. Die Mutter hat die Wirbel weh, also Schmerzensgeld.
Aktuelle Rechtsprechung:
Schadenminderungspflicht durch Verzicht auf Gutachter, ist bei Schäden bis 700 € ist gerichtlich bestätigt.
Also da nur Kostenvoranschlag liefern.
Anwalt geht immer.
Schaden wird ersetzt bis zum Wiederbeshaffungswert eines gleichwertigen PKW ( Bj, Laufleistung, Pflegzustand, Ausstattung)
Wird der PKW als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet, also rep. Kosten über Wiederbeschaffungswert, so muss der Gutachter !(jeder) das Fahrzeug auf dem freien Markt anbieten und den Höchstbieter ermitteln.
Dieser bestätigt aber sein Gebot und ist auch verpflichtet, egal wie der Fabelpreis ist, das Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Geschädigten abzuholen, gegen Bares !!!
Die Adresse, Tel. Nummer, Fax, Mailadresse des Bieters, hat im Gutachten zu stehen, damit der Höchstbieter kontaktiert werden kann.
Das ist wichtig, da die Versicherung so einen verbindlichen Restwert als Kalkulationsbasis hat.
Es wird also vom Käufer des Unfallauto der Biete Wert ausgezaht und von der Versicherung der Rest, zum Wiederbeschaffungswert.
Wer Mehrwertsteuer ausweisen kann, bekommt keine ersetzt, das ist doch logisch.
Wer nicht, also Privatpersonen, kaufen beim Händler und bekommt den Kaufpreis bis zum Wiederbeschaffungswert.
Wenn die Versicherung oder der Gutachter einen Vergleichswert aus dem Internet ziehen, der in München ist, ich aber in Köln wohne, so muss ich den nicht akzeptieren. Der regionale Wert ist rechtsverbindlich, nicht der aus dem Internet.
Mehrwertsteuer Abzug, gibt es nur bei fiktiver Abrechnung. Also Gutachten abgerechnet und keine Rechnung vorgelegt.
Also bei Schwarzbastlern.
Die Versicherung zahlt beim Totalschaden.
Ca. 10-14 Tage Nutzungsausfall oder Leihwagen.
Anmelde, Abmeldegebühr, Nummerschilder.
Anwalt
Gutachter
Wiederbeschaffungswert im regionalen Bereich.
25 € Auslagenpauschale für Tel. Porto, etc.
Dazu bei Verletzten das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten, fahrten zum Arzt.
Beim Mietwagen ist daruf zu achten, er sollte ein Klasse niedriger liegen. als Mondeo vorher, Focus als Leihwagen.
Zudem mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren: Der Vermieter darf nur die Beträge in Rechnung stellen, die die Versicherung akzeptiert. Eine darüber hinausgehende Rechnungstellung erfolgt nicht !
So schützt man sich vor Forderungen, unseriöser Vermieter.
Gruß Heinz
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von maxdaywalker
Vorallem diese TipEx Stellen, eine Frechheit, aber bevor wir uns hier aufregen, übergeben wir die ganze Sache einem Anwalt.
Wie ist denn der Wiederbeschaffungswert? Das hier ist aber meiner Meinung nach eine Frechheit. Da kommen die jetzt erst mit so einem Schreiben, das wie aus dem Ar*** gezogen aussieht.
Was hepesi angeht:
Meine Autos sind neu gekauft, immer sehr gut gepflegt worden, unterdurchschnittlich wenig gefahren, immer vernünftig gefahren, keine Kurzstrecke und bei Salz üblicherweise nicht gefahren (die paar Tage nehme ich öffentliche Verkehrsmittel). Daher sehen die nach Jahren noch aus wie neu und fahren auch so.
Bei einem Totalschaden, kann ich mir vom "Wiederbeschaffungswert" nur was durchschnittliches, runterbekommenes kaufen. Die 500 Euro Aufpreis für guten Zustand nenne ich mal Almosen. Im Endeffekt lege ich doch eine erhebliche Summe oben drauf weil ich nicht was ausgelutschtes haben möche und kaufe neu - ja, man merkt wie ein Auto z. B. 7 Jahre gefahren wurde!! Genau so alt ist mein TDCi jetzt und für eine Versicherung nur noch minderwertiger Schrott.
Das juckt die Versicherung doch nicht - die Abteilungs/Gruppen/sonstwas Leiter müssen einmal im Monat gut Zahlen präsentieren damit es den dicken Bonus gibt. Ja, ich weiß, wie da die "erfolgsabhängigen" Lohnanteile aussehen!!
Ich werde in so einem Fall nur die Frage klären, welchen Gutachter und Anwalt ich beauftrage. Bestimmt werde ich mich nicht selbst mit so einer Sachbearbeiterin abgeben, die z. B. das Schreiben oben verfasst hat.
Über die Zeitangaben zur Abwicklung kann ich nur verärgert lachen. Das Gutachten macht am besten noch ein von der Versicherung geschickter Gutachter in 5 Minuten und hepesi streicht dann die dicke fette Prämie am Monatsende für geringe Ausgaben ein. Ne danke, so läuft das bei mir nicht.
Ich teile da die Meinung von mondeotaxi zu 100%. Ich habe den Schaden, zahle im Endeffekt dick drauf und soll mich noch mit der Versicherung rumärgern?!
Zum Anwalt - was anderes kommt gar nicht in die Tüte.
Und nochwas: Die Sachbearbeiterin entscheidet doch über die Summe ohne eigenes Risiko. Wenns ne Klage gibt zahlt das halt die Firma. Verliert die Firma auch egal - zahlt ja die Firma. Ich muss die Kosten der Klage vorstrecken und wenn ich verliere ist mein eigenes Geld weg. Daher Rechtsschutzversicherung!
@ MV97
Deine Worte:
Das juckt die Versicherung doch nicht - die Abteilungs/Gruppen/sonstwas Leiter müssen einmal im Monat gut Zahlen präsentieren damit es den dicken Bonus gibt. Ja, ich weiß, wie da die "erfolgsabhängigen" Lohnanteile aussehen!!
Meine Worte:
Es gibt einen erfolgsabhänigen Bonus, wenn der Sachbearbeiter seine Schäden in einer guten Schnittzeit erledigt.
Das heißt er wird gemessen an:
Schadenmeldedatum, bis zur endgültigen Erledigung.
Wie bitte soll ein erfolgsabhäniges Bonussystem laufen ?
Heute ein Schaden von 500 €, morgen einer von 1,7 Millionen.
Was will er da für einen Bonus bekommen, wovon. Bei Anlage oder Meldung des Schaden ?, wo man noch keine Schadenhöhe hat, da die Meldungen meist so kommen.
Bin da einem in die Tür gefahren, ist nicht viel.
Dann kommt der Kostenvoranschag oder Gutachten, 6500 €.
Also die Vorstellungen von machen Leuten was da bei der Versicherung ab geht, kann ich nun wirklich nicht verstehen.
Wenn ich bei allen anderen Unternehmen und Brancen so negativ denken würde, würde jeder Optiker, Zahnarzt, Friseur und was noch unterstellt bekommen, er mischt Amalgan ins Gold und der Friseur nimmt die Schwarzkopfpackung mit Lidelfüllung und rechnet die ab.
Ich gebe bedingt recht, wenn es um Versicherer mit Call Center und nicht ausgebildeten
Leuten geht, also einigen Direktversicherer und auch einigen Versicherer, die gewaltig und Finanzdruck stehen.
Aber die haben sich und dem Kunden den Streß selber gemacht, über jahrelangen Preiskampf.
Um nun aber nicht die Preise über den Marktschnitt zu heben, müssen die halt streichen.
Soweit ist das ein kaufmännisches Problem, ja wenn nicht sogar ein existenzielles.
Ich darf die Namen ja nicht nennen, ich kann nur sagen, es betrifft die keinen der ersten 3 deutschen Versicherer. Allianz, HUK Coburg Allgemeine, LVM.
Diese Aussage trifft aber schon für geringfügige Namensabweichungen, nicht mehr zu.
Alles was dann so eine 24 oder Spezial im Namen trägt, da kann ich dann nchts zu sagen.
Zum Auto, bester Pflegezustand, den kannst du mit deinem eigenen Gutachter aushandeln, da die Versicherung dir immer ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzen muss.
Also mal bei Mobile zusammen mit den Gutachter schauen und ein top gepflegtes Fahrzeug mit ähnlicher Laufleistung und Pflegezustand finden und daran den Vergleichspreis festmachen.
Das geht natürlich nur, wenn man sich mit seinem Schaden auseinandersetzt und dem Gutachter, der Anwalt regelt da wieder nichts, der sagt ich habe ja 500 € mehr rausgeholt.
Richtig wäre aber, der Gutachter bescheinigt und macht eine Fahrzeugbeschreibung, die den ausgewähnlichen Zusatnd beschreibt und sucht dazu Vergleichspreise.
Nur so kommt eine gerechte Forderung beieinader.
Und sein eigenes Auto soll man dabei auch mal unkritsch sehen, klar versucht jeder das Maximum rauszuholen, aber ein altes Modell, bleibt halt ein altes Modell und der Marktwert ist der Marktwert, nicht der Wunschwert, sondern der Wert, den dieses Fahrzeug am Markt erziehlen würde. Irgend wo, muss es eine einheitliche Regelung geben.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von maxdaywalker
so, kurzer zwischen Stand:
Also der Gutachter hat einen Schaden von 15.900€ festgestellt. Um den Restwert zu ermitteln musste der Wagen in eine Restwertbörse (ob das stimmt muss noch rausgefunden werden), jedenfalls wurden für den Wagen bei dieser Börse 4.900€ geboten, die eig. als Richtwert gelten sollten. Nun jedenfalls, hat es erstmal gedauert bis sich überhaupt jemand gemeldet hatte und dann kommt heut so ein Brief. Eine Unverschämtheit, wie ich finde, die AIG Vers. hat zwar finanzielle Probleme zur Zeit 🙂, aber das Entschuldigt nicht diesen "Fresszettel"!!!
Vorallem diese TipEx Stellen, eine Frechheit, aber bevor wir uns hier aufregen, übergeben wir die ganze Sache einem Anwalt.
Hallo,
also wie folgt dazu:
Die Versicherung prüft intern natürlich auch die Gutachten und kann so verfahren, da der Wert von 6000 € ja auch wirklich an den Geschädigten durch die Firma die kauft gazahlt wird.
Nur wie folgt.
Es besteht ein Gesetz des Vertrauensschutzes, welches besagt, der Gutachtenwert, der vom Gutachter ermittelt wurde, den kann der Kunde auch umstetzen, also 4900 € in dem Fall, sofern das Fahrzeug bereits nach Gutachten veräußert wurde.
Kehrseite der Medalie. Ist das Fahrzeug noch nicht veräußert, bzw. verbindlich zugesagt und das Schreiben des Versicherers erreicht den Geschädigten rechtzeitig, so kann die Versicherung die 6000 € auch ansetzen.
Hier geht es also ausschließlich um variabele Fristen, Schadentag 03.10. 2008 Brief vom 21.10.2008.
Ist das Auto weg, so bleibts bei 4900 €, ist es noch verfügbar eben 6000 €.
Ich hoffe auch hier etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.
Der Brief ist aber wirklich klasse. Schmierzettel.
Nachdem er nun hier im Forum eingestellt wurde, kannst du auch schlecht sagen, habe ich nie bekommen, denn nur ein Brief per Einschreiben wäre nachzuvollziehen.
Gruß
Hallo,
was hepesi schreibt, stimmt ( leider ). Man ist auch als Geschädigter verpflichtet, den Schaden für die gegnerische Versicherung so gering wie möglich zu halten.
Das ging bei mir sogar soweit, das ich ein Fahrzeug nicht reparieren lassen konnte, weil die Versicherung einen Aufkäufer hatte, der überdurchschnittlich viel für mein verunfalltes Auto geboten hat. Wiederbeschaffungswert - Restwert ( durch den Aufkäufer ) lagen über der Rep.-Kosten Summe.
Die Versicherung hätte die Reparatur nicht komplett bezahlt, da verkaufen und ´neu´kaufen für sie billiger gekommen wäre.
Übrigens trotz Anwalt und Richter.
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Hallo allerseits
Eine kurze Info noch über meine Schadensregulierung
Am gestrigen Tag bekam ich von meinem Anwalt die Info das die noch ausstehende restliche Schadenssumme überwiesen wurde .
Schadenstag war der 18.08.08
Hat ganz schön lange gedauert aber mit etwas beharrlichkeit kommt man auch zum Ziel und ich kann jedem nur raten sich nicht von Versicherungen ins Bockshorn jagen zu lassen .
Hier vieleicht noch für andere ein hilfreicher Link :http://www.unfallweb.de/
Allzeit gute und vor allen Dingen unfallfreie Fahrt wünscht ,
Rolli