Unfall beim Spurwechsel

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,
hatte leider heute mein ersten Unfall.
Der Ablauf:
Ich fuhr auf einer zweispuriger Straße ich war Rechts und der Unfallgegner Links.Ich fuhr ca 40Km/h (50 Km/h erlaubt).Als dann der Unfall gegner die Spur sehr nah von Links nach Rechts gewechselt hat bin ich vorne links an die Tür des Unfallgegners gestoßen und wurde auch rechts an den Bordstein geschliffen.Nach dem Vorfall kam die Polizei hat sich die Sache angeschaut und meinte das der Unfallgegner Schuld ist aber aufgeschrieben haben sie nichts.Der Unfallgegner hat auch die selbe Versicherung wie ich und den Schaden gemeldet haben wir beide.

Die Schäden an der C-Klasse:
-Vorne links hat die Stoßstange Kratzer und wurde etwas reingedrückt so das auch eine Einparkhilfe blockiert wird
-Kotflügel vorne Links ist verbogen und schief +Kratzer
-Linker Schweinwerfer ist nach untengedrückt (Wahrscheinlich auch die Schweinwerferreinigungsanlage beschädigt
-Motorhaube ist schief und rastet nicht ganz ein
-Vorne links Felge hat Kratzer
-Vorne Rechts Reifen+Felge beschädigt

Wie soll ich jetzt vorgehen und kann ich den Schade auch bei Mercedes Reparieren oder muss es eine andere Werkstatt sein

Vielen Dank im Vorraus schonmal

Beste Antwort im Thema

Anwalt, Anwalt, Anwalt.

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offensichtlich den JimmyHipp der sich extra registriert hat, um seinen Beitrag zum Thema zu leisten 🙂

Zitat:

@classles schrieb am 3. Juni 2015 um 13:40:10 Uhr:


offensichtlich den JimmyHipp der sich extra registriert hat, um seinen Beitrag zum Thema zu leisten 🙂

Ja, hab die Antwort einfach in das Textfeld am Ende eingetragen, da gibts keine Zitate.

Der Bezug zum Beitrag darüber sollte aber erkennbar sein, hoffe ich.

Ich habe mich wohl eher registiert, da ich was ähnliches hatte und ich Betrügermaschen ******* finde - aber ok jedem sein Misstrauen...

Dann nimm die Werbung für den Anwalt raus, und alles ist wieder gut.
So bekommt Dein Beitrag einen sehr faden Beigeschmack.

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Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 3. Juni 2015 um 13:38:32 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 13:35:32 Uhr:


Haben die Anwälte nicht mehr genug mit Abmahnungen zu tun, so dass sie jetzt auch noch versteckte Werbung machen müssen? 😰
Wen sprichst du an?

Edit: alles gut :-)
War offensichtlich auf deinen Vorredner bezogen

Zitat:

@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 13:24:44 Uhr:



Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 13:07:01 Uhr:


Klar, aber eigentlich waren sich ja beide über den Hergang einig. Wer dann Schuld hat, ist ja die Folge daraus. Jedenfalls kann keiner nachher einfach so behaupten es sei gaaaanz anders gewesen, ohne es beweisen zu koennen.
Du kannst aus den paar Angaben des TS anscheinend mehr herauslesen als ich.
Ich habe lediglich den Unfallhergang aus Sicht des TS gelesen, und später die Aussage dass der Unfallgegner bei der Unfallaufnahme keine Angaben gemacht hat.
Woher Du die Info hast dass sich beide einig waren, weiß ich nicht. Warst Du dabei?

Ich hab lediglich geschrieben,daß man den Unfallhergang hätte protokollieren sollen und das, was der TO dazu geschrieben hat ("Nach dem Vorfall kam die Polizei hat sich die Sache angeschaut und meinte das der Unfallgegner Schuld ist aber

aufgeschrieben haben sie nichts

.Der Unfallgegner hat auch die selbe Versicherung wie ich und den Schaden gemeldet haben wir beide."😉

Es steht niergendwo etwas, daß man sich über den Hergang uneins war.Oder warst du dabei?
Im Zweifel wäre es sicher einfacher gewesen, an Ort und Stelle im Beisein der Polizei Einigkeit über den Hergang zu erzielen.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 14:33:47 Uhr:


Ich hab lediglich geschrieben,daß man den Unfallhergang hätte protokollieren sollen und das, was der TO dazu geschrieben hat ("Nach dem Vorfall kam die Polizei hat sich die Sache angeschaut und meinte das der Unfallgegner Schuld ist aber aufgeschrieben haben sie nichts.Der Unfallgegner hat auch die selbe Versicherung wie ich und den Schaden gemeldet haben wir beide."😉

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 13:07:01 Uhr:


Klar, aber eigentlich waren sich ja beide über den Hergang einig.

Die Aussage stammt also garnicht von Dir?

Zitat:

Es steht niergendwo etwas, daß man sich über den Hergang uneins war.Oder warst du dabei?

Richtig, das steht nirgendwo. Hab ich das denn behauptet?

Zitat:

Im Zweifel wäre es sicher einfacher gewesen, an Ort und Stelle im Beisein der Polizei Einigkeit über den Hergang zu erzielen.

Da stimmen wir 100% überein.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 14:33:47 Uhr:



Es steht niergendwo etwas, daß man sich über den Hergang uneins war.Oder warst du dabei?
Im Zweifel wäre es sicher einfacher gewesen, an Ort und Stelle im Beisein der Polizei Einigkeit über den Hergang zu erzielen.

Diese Einigkeit kann man aber leider nicht erzwingen.

Wenn der Unfallgegner zu dem Zeitpunkt nichts sagen will, dann ist das sein gutes Recht. Das kann und darf ihm auch nicht negativ ausgelegt werden, so nach dem Motto: "Wenn er da nichts sagt, muss er für seine spätere Geschichte gute Beweise vorlegen".

Nein, wenn er zwei Tage darüber brüten will, ist das sein gutes Recht und diese Aussage ist am Ende genauso viel wert, wie z.B. dein vor Ort angefertigtes Protokoll.

Zur Polizei: Wenn der Unfallgegner kein Verwarngeld bekommen hat, dann waren die sich offensichtlich auch nicht hinreichend sicher bezüglich der Schuldfrage. Ansonsten hätte er nämlich eines bekommen müssen.

Ich möchte das hier jetzt nicht schwarzmalen, aber ich hatte genau den gleichen geschilderten Unfall!
War aus meiner Sicht zu 100% Schuld der Unfallgegnerin.
Resultat: 1 1/2 Jahre hin und her, natürlich über Anwalt, bis hin vor Gericht, um dann zum Schluss das Urteil von 50/50%er Schuld zu hören.
Hoffe es ergeht dir besser...hängt glaub stark von der Tageslaune des Richters ab. Im meinem Fall zu meiner Ungunst...

Zitat:

@Jupp78 [url=http://www.motor-talk.de/forum/unfall-beim-spurwechsel-
...
Diese Einigkeit kann man aber leider nicht erzwingen.
Wenn der Unfallgegner zu dem Zeitpunkt nichts sagen will, dann ist das sein gutes Recht. Das kann und darf ihm auch nicht negativ ausgelegt werden, so nach dem Motto: "Wenn er da nichts sagt, muss er für seine spätere Geschichte gute Beweise vorlegen".
Nein, wenn er zwei Tage darüber brüten will, ist das sein gutes Recht und diese Aussage ist am Ende genauso viel wert, wie z.B. dein vor Ort angefertigtes Protokoll.
...

Selbstverständlich kann man das nicht erzwingen, hat aber in der Konstellation gute Chancen.
Selbst wenn keine Einigung über den exakten Hergang erzielt wird (bzw. der Gegner sich nicht äussern möchte), kann man Bilder und eine Unfallskizze anfertigen und den Hergang aus seiner Sicht beschreiben. Je mehr unter dem Beisein der Zeugen (hier Polizei) plausibel dokumentiert ist, desto schwieriger wird es für den Unfallgegner, irgendwas (dazu) zu erfinden.

So kann der jetzt im Prinzip behaupten, was er will, z.B. auch, das er gar nicht nicht die Spur wechseln wollte sondern der TO.

Naja, wenn Aussage gegen Aussage steht und nicht nachvollziehbar ist, wer nun eigentlich die Spur gewechselt hat, dann wird es zwangsläufig auf 50/50 hinaus laufen.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 18:00:09 Uhr:


So kann der jetzt im Prinzip behaupten, was er will, z.B. auch, das er gar nicht nicht die Spur wechseln wollte sondern der TO.

Genau das wird zum Problem, wenn er das behauptet und es keine Zeugen gibt.

Wie willst du nachvollziehen, wer am Ende tatsächlich die Spur gewechselt hat?

Das ist es was ich prophezeit habe. Mehr wird nicht bei rauskommen.

Mein Bruder hatte vor 3 Jahren einen Unfall, bei dem die Polizei laut Aussage des Gegners dem Gegner die Schuldfrage zugesprochen hat. Im Gerichtsverfahren hat er aber behauptet, mein Bruder hätte die Spur gewechselt... Ergebnis 50/50.

Wo gibt es heute noch den ehrlichen schuldigen, der sagt, sorry, ich hab mist gebaut.

Ich hatte zwei solcher Unfälle. Beim einen endete die Spur und deshalb hätte solch eine Aussage des Unfallgegners vermutlich nicht gezogen und der andere endete vor Gericht, aber da war der Unfallgegner in dem Moment des Unfalls nicht clever genug, solch eine Aussage zu machen (er sagte lieber, ich hätte Gas gegeben etc.). Wobei da die Gefahr durchaus gegeben war, dass ein Zeuge auftaucht. Vor Gericht hat er dann verloren (allerdings auch, weil er versuchte etwas einzuklagen, worauf er gar keinen Anspruch hatte ... sein Anwalt war die Vollniete).

Habe gute Nachrichten für euch.
Heute bin ich zuallererst zur Versicherung gefahren die meinten mir das sie (Die Versicherung) den Unfallgegner angerufen hätten und mit ihn nochmal darüber geredet hätten. Die Versicherung hat mir gesagt das ich der Geschädigte bin und der Unfallgegner der Schuldige ist.
Jetzt möchte die Versicherung von Mercedes eine Kostenanfrage vom Unfall an meinem Fahrzeug

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