Unfall beim Spurwechsel
Hallo,
hatte leider heute mein ersten Unfall.
Der Ablauf:
Ich fuhr auf einer zweispuriger Straße ich war Rechts und der Unfallgegner Links.Ich fuhr ca 40Km/h (50 Km/h erlaubt).Als dann der Unfall gegner die Spur sehr nah von Links nach Rechts gewechselt hat bin ich vorne links an die Tür des Unfallgegners gestoßen und wurde auch rechts an den Bordstein geschliffen.Nach dem Vorfall kam die Polizei hat sich die Sache angeschaut und meinte das der Unfallgegner Schuld ist aber aufgeschrieben haben sie nichts.Der Unfallgegner hat auch die selbe Versicherung wie ich und den Schaden gemeldet haben wir beide.
Die Schäden an der C-Klasse:
-Vorne links hat die Stoßstange Kratzer und wurde etwas reingedrückt so das auch eine Einparkhilfe blockiert wird
-Kotflügel vorne Links ist verbogen und schief +Kratzer
-Linker Schweinwerfer ist nach untengedrückt (Wahrscheinlich auch die Schweinwerferreinigungsanlage beschädigt
-Motorhaube ist schief und rastet nicht ganz ein
-Vorne links Felge hat Kratzer
-Vorne Rechts Reifen+Felge beschädigt
Wie soll ich jetzt vorgehen und kann ich den Schade auch bei Mercedes Reparieren oder muss es eine andere Werkstatt sein
Vielen Dank im Vorraus schonmal
Beste Antwort im Thema
Anwalt, Anwalt, Anwalt.
76 Antworten
Verstehe nicht ganz, wenn die Polizei gerufen wird und die kommen dafür zum Unfallort, werden normalerweiser bei einer geklärten Schuldfrage 35€ vom Verursacher genommen und ein Unfallprotokoll erstellt nach den unabhängigen Aussagen der beiden Beteiligten und ggf. Zeugen und Unfallspuren.
Das alles scheint bei Dir wohl nicht der Fall gewesen zu sein, also wie alle hier sagen, ab zum Anwalt aber ganz rasch!
Hallo. Ich kann Dir auch nur den Tipp mit dem Rechtsanwalt geben. So, wie ich vermute, hast du bestimmt keinen Verkehrsrechtschutz.
Aber wenn Du mit deinen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt gehst, und die Situation schilderst, evtl. kann er dir ja für dein erstes Gespräch und eine daraus resultierende Rechtshilfe einen guten Preis machen? -Ich weis aber nicht, ob man seinen Anwalt selber zahlen muß, oder wenn man seinen Rechtsstreit gewinnt, die Gegenpartei den, bzw. meinen Anwalt bezahlen muß? Natürlich nur die Gebühren, die für einen "normalen" Advocat in Frage kommen.
Da solltest mal das Echo hier Abwarten. Vielleicht ist ja hier jemand der sich da auskennt?
Jedenfalls wünsch ich Dir viel, viel Erfolg, und alles Gute für Deine nächsten Schritte, Grüße MMEB
Zitat:
@MMEB schrieb am 2. Juni 2015 um 21:07:50 Uhr:
Hallo. Ich kann Dir auch nur den Tipp mit dem Rechtsanwalt geben. So, wie ich vermute, hast du bestimmt keinen Verkehrsrechtschutz.
Aber wenn Du mit deinen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt gehst, und die Situation schilderst, evtl. kann er dir ja für dein erstes Gespräch und eine daraus resultierende Rechtshilfe einen guten Preis machen? -Ich weis aber nicht, ob man seinen Anwalt selber zahlen muß, oder wenn man seinen Rechtsstreit gewinnt, die Gegenpartei den, bzw. meinen Anwalt bezahlen muß? Natürlich nur die Gebühren, die für einen "normalen" Advocat in Frage kommen.
Da solltest mal das Echo hier Abwarten. Vielleicht ist ja hier jemand der sich da auskennt?
Jedenfalls wünsch ich Dir viel, viel Erfolg, und alles Gute für Deine nächsten Schritte, Grüße MMEB
Habe eine Rechtsschutzversicherung weiß aber nicht ob Verkehrsrechtschutz mit dabei ist. Ich werde sehr Warscheinlich zum Anwalt gehen. Die Versicherung möchte sich vom Fahrzeug bilder machen und lassen es einem Gutachter zeigen
Du gehst nicht sehr wahrscheinlich zum Anwalt, du GEHST am besten zum Anwalt. Der Gegner macht Stress und behauptet, du hättest den Unfall verschuldet. Ich habe Fälle gesehen bei denen haben die Verursacher vor der Polizei etwas anderes gesagt, als hinterher vor Gericht. Dein Gegner hat das einzig kluge gemacht und hat sich dann zu Hause seine Geschichte zusammengebastelt.
Ich sage dir genau was bei raus kommt: wenn du keinen Zeugen hast, wird es auf eine Haftungsquote von 50% hinauslaufen. Du übernimmst 50% des Schadens des Gegners und er 50% deines. Lass dich anwaltlich beraten.
Wenn du eine VK hast, kannst du den Schaden zunächst über diese beheben lassen. Wenn du dann doch gewinnst, holt sie sich das Geld von der Haftpflicht des Gegners wieder.
Viel Glück
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Hallo!
Was ich nicht verstehe, wenn doch die Polizei da war und festgestellt hat, dass der andere Schuld ist, müssen die doch ein Protokoll geschrieben haben. Wer da auf Pos. 1 steht ist Schuld.
Wenn du keine Schuld hast, muss die gegnerische Versicherung deinen Anwalt zahlen.
VG
Die Polizei war bei dem Unfall nicht dabei, sie kann dann erstmal nur die Beweise aufnehmen.
Wenn die Sachlage nicht eindeutig ist muss die Schuldfrage später geklärt werden, zur Not vor Gericht.
Zitat:
@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 12:15:47 Uhr:
Die Polizei war bei dem Unfall nicht dabei, sie kann dann erstmal nur die Beweise aufnehmen.
Wenn die Sachlage nicht eindeutig ist muss die Schuldfrage später geklärt werden, zur Not vor Gericht.
Richtig! Aber er hatte ja geschrieben, dass die Polizei dem Unfallgegner die Schuld gab......
Zitat:
@wooky_1 schrieb am 3. Juni 2015 um 12:28:14 Uhr:
Richtig! Aber er hatte ja geschrieben, dass die Polizei dem Unfallgegner die Schuld gab......Zitat:
@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 12:15:47 Uhr:
Die Polizei war bei dem Unfall nicht dabei, sie kann dann erstmal nur die Beweise aufnehmen.
Wenn die Sachlage nicht eindeutig ist muss die Schuldfrage später geklärt werden, zur Not vor Gericht.
Er hat geschrieben dass der Polizist 'meinte' der Gegner wäre schuld, aber nichts dazu aufgeschrieben hat.
Die persönliche Meinung des Beamten ist da nicht ausschlaggebend.
So wie sich das OP liest war die Schuldfrage nicht geklärt.
Also schleunigst zum Anwalt.
Normalerweise würde man ein kurzes Unfallprotokoll machen nebst Skizze, wenn die Rennleitung dabei ist umso besser, und dann den Unfallgegner unterschreiben lassen.
Wenn er dann nachher die Schuld bzw. den Ablauf abstreitet, muß er beweisen, daß es anders war (Beweislastumkehr? oder so).
...aber das hilft dem TO leider jetzt auch nix mehr.
Viel Glück!
Zitat:
@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 12:43:14 Uhr:
Normalerweise würde man ein kurzes Unfallprotokoll machen nebst Skizze, wenn die Rennleitung dabei ist umso besser, und dann den Unfallgegner unterschreiben lassen.
Wenn er dann nachher die Schuld bzw. den Ablauf abstreitet, muß er beweisen, daß es anders war (Beweislastumkehr? oder so).
Das gleiche gilt für den TS genauso.
Der eine sagt so, der andere genau das Gegenteil. Selbstverständlich sagen beide die Wahrheit.
Zitat:
@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 12:54:44 Uhr:
Das gleiche gilt für den TS genauso.Zitat:
@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 12:43:14 Uhr:
Normalerweise würde man ein kurzes Unfallprotokoll machen nebst Skizze, wenn die Rennleitung dabei ist umso besser, und dann den Unfallgegner unterschreiben lassen.
Wenn er dann nachher die Schuld bzw. den Ablauf abstreitet, muß er beweisen, daß es anders war (Beweislastumkehr? oder so).
Der eine sagt so, der andere genau das Gegenteil. Selbstverständlich sagen beide die Wahrheit.
Klar, aber eigentlich waren sich ja beide über den Hergang einig. Wer dann Schuld hat, ist ja die Folge daraus. Jedenfalls kann keiner nachher einfach so behaupten es sei gaaaanz anders gewesen, ohne es beweisen zu koennen.
Zitat:
@zicke330dTA schrieb am 3. Juni 2015 um 13:07:01 Uhr:
Klar, aber eigentlich waren sich ja beide über den Hergang einig. Wer dann Schuld hat, ist ja die Folge daraus. Jedenfalls kann keiner nachher einfach so behaupten es sei gaaaanz anders gewesen, ohne es beweisen zu koennen.
Du kannst aus den paar Angaben des TS anscheinend mehr herauslesen als ich.
Ich habe lediglich den Unfallhergang aus Sicht des TS gelesen, und später die Aussage dass der Unfallgegner bei der Unfallaufnahme keine Angaben gemacht hat.
Woher Du die Info hast dass sich beide einig waren, weiß ich nicht. Warst Du dabei?
Hallo Zusammen, ich bin gerade erst auf dieses Forum gestoßen. Ich hatte selber nen Spurwechselunfall (alter Ford) Ich habe ne ganze Weile versucht das selber mit der Versicherung zu klären.
Mein Tipp - ab zum Anwalt aber schnell.
Ich habe auch erst gezögert bis der erste krasse Brief des anderen Fahres kam.
Der hat sich durch nen Anwalt vertreten lassen.
Mein Anwalt mir dann durch die Blume zu verstehen gegeben, dass Spurwechselunfälle öfter mal mit Versicherungsbetrug zu tun haben können. Danach wurde mir einiges klarer ...
Mein Anwalt hat die Sache dann gut geregelt sodass die Geschichte nicht vor Gericht kam.
Guck einfach mal im Internet nach Anwälten und lass dich beraten. Meiner hat das komplett über s Inet gemacht und war sehr nett. Das war Rechtsanwalt Spengler aus Mönchengladbach.
Haben die Anwälte nicht mehr genug mit Abmahnungen zu tun, so dass sie jetzt auch noch versteckte Werbung machen müssen? 😰
Zitat:
@torty666 schrieb am 3. Juni 2015 um 13:35:32 Uhr:
Haben die Anwälte nicht mehr genug mit Abmahnungen zu tun, so dass sie jetzt auch noch versteckte Werbung machen müssen? 😰
Wen sprichst du an?
Edit: alles gut :-)
War offensichtlich auf deinen Vorredner bezogen