Unfall bei überschrittener Richtgeschwindigkeit - Versicherungsschutz entfällt?

Hi, habe heute mit meinem Dad einen Fall gelesen, in dem es darum ging, dass ein Autofahrer, der auf der Linken Spur, mit überschrittener Richtgeschwindigkeit fuhr, beim Überholen einer, auf der rechten Spur, fahrenden Kolone einen Unfall verursachte, da jemand aus der Kolone auf die Linke Spur rüberzog. Der Linksfahrende verris das Lenkrad, wodurch es hinter ihm zu weiteren Unfällen kam. Derjenige, der rüberzog, fuhr einfach weiter ("Fahrerflucht), konnte aber nicht ermittelt werden. Der Unfallverursacher (hier der Linksfahrende) muss neben den gesundheitlichen Folgen auch für den Schden von 75 000€ aufkommen.
 
Nur gabs dann zwischen mir und meinem Vater eine kleine Meinungsverschiedenheit, nämlich:
Entfällt bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (hier 130km/h, bei "No Limit"😉 automatisch der Versicherungsschutz?
 
Damit der Fall ganz klar wird und ihr die Anmerkungen, die in der Beschreibung enthalten waren, auch wisst gibts noch einen Link: www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,kxx2uvzfg7j9rchp~cm.asp
 
Mfg
 
Honkie2

74 Antworten

Hallo,
wirklich nett, dass uns hier erklärt wird, warum es von Nachteil sein kann, die 130 zu überschreiten. Allerdings kann ich die Versicherungen in diesem Kontext gut verstehen.
Offensichtlich ist die gefahrene Geschwindigkeit doch nicht so unerheblich, sonst würden die Gerichte anders entscheiden. Also ist keine Vollkaskomentalität bei über 130 möglich.

"Beruhigend zu wissen, dass der Versicherungsschutz also bei Geschwindigkeiten über 130km/h nicht gleich entfällt" Da fehlt wohl das Wörtchen "ganz". 🙂

"warum es schlecht sein KANN, über 130 zu fahren" Wohl wahr.

Eigentlich alles recht logisch. Schließlich ist es ja nicht so, daß die Einrichtung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h völlig sinnfrei ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eigentlich alles recht logisch. Schließlich ist es ja nicht so, daß die Einrichtung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h völlig sinnfrei ist.

Achso, aber eine Versicherung, die im Versicherungsfall schon irgendeinen Grund findet, wieso sie nicht zahlen möchte, ist sinnhaft? 😁

Yellow Press.
Und harryman1946 und Drahkke mittendrin.
Unfassbar.

Dieser Bericht ist nicht informativ sondern tendenziös. Selten einen gröberen Unfug gelesen. Da wird alles in einen Topf geworfen. Auch das, was nicht zusammengehört. Wohl bekomm´s. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eigentlich alles recht logisch.

WAS bitte ist daran logisch?

Seit wann verliert man den Vollkaskoschutz bei selbstverschuldeten Unfällen; abgesehen von Fällen der groben Fahrlässigkeit?
Seit wann wird eine Haftpflichtversicherung im Falle der Verschuldenshaftung leistungsfrei und die versicherte Person persönlich haftbar gemacht?

Der Artikel ist ein Paradebeispiel für FUD.

😉

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Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Seit wann verliert man den Vollkaskoschutz bei selbstverschuldeten Unfällen; abgesehen von Fällen der groben Fahrlässigkeit?

Deswegen bin ich ja der Meinung, dass dieser absurde Richtgeschwindigkeits-Rechtsprechung durch entsprechende Nachbesserungen im Gesetzestext Einhalt geboten werden muss. Kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der bei Tempo 130 in einen - eigentlich fremdverschuldeten - Unfall verwickelt wird, schlimmer behandelt wird, als der Unfallverursacher selbst.

Wenn man dem genannten Artikel wirklich Glauben schenken darf, würde das ja das Versicherungsprinzip ad absurdum führen. Kein Versicherungsschutz bei fremdverschuldeten Unfällen, dass muss man sich mal ganz sachlich vor Augen führen... sowas kann eigentlich nicht sein, Richtgeschwindigkeit hin oder her.

Natürlich such ich mir als Versicherung immer irgendeine Ausrede aus, wieso ich nicht zahlen will, aber die Sache mit der Richtgeschwindigkeit wird ja langsam über alle Kanäle als Tempolimit durch die Hintertür missbraucht.

Wenn es nach der Presse geht, ist eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit Mordversuch, für manch praxisfremden Richter wird die gesamte Verantwortung auf Unfallopfer abgewälzt, die so frech waren, schneller als 130 zu fahren und für den gemeinen Sonntagsfahrer ist ja sowieso immer der Schnellere Schuld.

Ich darf zwar schneller, aber bin bei jeder Kleinigkeit ein Schwerverbrecher? Wo kommen wir denn da hin?

Was mir allerdings noch nicht so ganz klar ist, ist aus was sich die Summe der 75000 DM zusammensetzt. Rotherbach schilderte zwar bereits, dass neben den Unfallkosten, auch eventuell Krankenhausaufenthalte oder Rehabiliationskosten in dem Betrag enthalten sind, ging allerding nicht darauf ein, wie hoch der Prozentuelle Anteil an den Unfallkosten war. Das wäre nämlich interessant zu wissen. Laut den aktuellen Gesetzesgrundlagen, wird der "Raser" (um, nicht immer zu sagen, derjenige, der die 130km/H Richtgeschwindigkeit überschritten hat) mit 25% der Kosten belastet. Da hier aber der eigentliche Unfallverursacher (Der "Rüberzieher"😉 nicht ermittelt werden konnte, stellt sich die Frage, wer für die restlichen 75% aufkommt. Kann es daher sein, dass der "Raser" die gesamten 100% an anfallenden  Kosten übernehmen musste? Wie Rotherbach schrieb war es ja das Urteil eines Revisionsverfahrens, sprich davor fiel ein Urteil, dass  anscheinend einen andern Ausgang hatte.
Wie ist das den sonst, wenn bei solch einem Unfall, der Rüberzieher "Fahrerflucht" begeht; nicht ermittelt werden kann und der "Raser" aber wohl bekannt ist?
 
Mfg
 
Honkie2
 
P.S. Der Fall wirkt bei genauerer Beleuchtung immer mysteriöser bzw. wie schon erwähnt wurde, wichtige Details wurde außer Acht gelassen, wodurch wohl viele Thesen dazu aufgestellt werden können.

75ooo DM bei 100% Beteiligung an Krankenhaus- und Reha-Kosten? Muhahaha!!!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der Haftpflicht-Versicherungsschutz entfällt natürlich nicht. Der Kasko-Schutz natürlich durchaus.

Absoluter und gefährlicher Unsinn.

Zitat:

Original geschrieben von Honkie2


Entfällt bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (hier 130km/h, bei "No Limit"😉 automatisch der Versicherungsschutz?

Absoluter Blödsinn Teil II:

1. Der Versicherungsschutz ist bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in keinster Weise beeinträchtigt.

Die höchstrichtliche Rechtsprechung hierzu ist gefestigt.
Im Urteil waren zwei Dinge von Bedeutung:
1. Der eigentliche Unfallverursacher konnte nicht gefunden werden.
2. Der Mitverursacher (seine Versicherung) übernimmt damit gesamtschuldnerisch die Haftung. Die Mitschuld gilt nur soweit der die Richtgeschwindigkeit übertretende Fahrer (ist bei 160 km/h definitiv der Fall) nicht beweisen kann, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Zitat:

Original geschrieben von Honkie2


 
Entfällt bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (hier 130km/h, bei "No Limit"😉 automatisch der Versicherungsschutz?
Absoluter Blödsinn Teil II:
1. Der Versicherungsschutz ist bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in keinster Weise beeinträchtigt.
 
Die höchstrichtliche Rechtsprechung hierzu ist gefestigt.
Im Urteil waren zwei Dinge von Bedeutung:
1. Der eigentliche Unfallverursacher konnte nicht gefunden werden.
2. Der Mitverursacher (seine Versicherung) übernimmt damit gesamtschuldnerisch die Haftung. Die Mitschuld gilt nur soweit der die Richtgeschwindigkeit übertretende Fahrer (ist bei 160 km/h definitiv der Fall) nicht beweisen kann, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war.

Ich habe lediglich eine FRAGE gestellt, da ist weder ein PUNKT, noch ein AUSRUFEZEICHEN dahinter. In Zukunft verbiete ich mir solche Aussprüche, wie "Absoluter Blödsinn Teil2".

Danke! 

Aufgrund des Beitrags "könnte" man das nämlich fälschlicherweise so interpretieren.

Das das hier so war, liegt dann eher an dem Sonderfall des Unfallhergangs, denke ich jetzt mal (nach den paar Zusatzinfos, die ich bekommen habe).

Mfg

Honkie2

Der Beitrag der ARD zeigt leider nur zu deutlich, dass Journalisten grundsätzlich von allem nur Halbwissen haben, dieses aber mit Vorliebe als die reine und alleinige Wahrheit darstellen. Dort, wo ich selbst Ahnung habe, wie z.B. in juristischen Fragen, fällt mir das sofort auf - in allen anderen Fragen falle ich auch darauf rein und merke es nicht mal. Unglaublich, wie die Journalisten das Volk verdummen.
 
Zu dem Beitrag: Hintergrund des BGH-Urteils (www.ra-kotz.de/unabwendereignis.htm) ist die Frage der Gefährungshaftung bei Verkehrsunfällen. Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, gibt es zwei wesentliche Rechtsgrundlagen für eine Haftung. Zum einen § 823 BGB:
 
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
 
Danach haftet also derjenige einem anderen für entstandene Schäden, der diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (Verschuldenshaftung).
 
Zum anderen gilt § 7 Absatz 1 StVG:
"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ... ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
 
Danach haftet also der Halter , wenn beim Betrieb seines Fahrzeug ein Schaden entsteht (Gefährungshaftung). Diese Gefährungshaftung ist völlig unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit und hat damit nichts zu tun. Hintergrund ist, dass schon der Betrieb eines Fahrzeuges etwas grundsätzlich Gefährliches ist und dass dabei entstehende Schäden Dritter vom Halter getragen werden sollen. Gefährungshaftungen gibt es meines Wissens übrigens auch beim Betrieb von Luft- und Schienenfahrzeugen oder Atomanlagen - ist eben auch grundsätzlich gefährlich.
 
In § 7 Abs. 2 StVG findet sich die Ausnahme hierzu: " Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird."
 
Hierzu hat der BGH in dem im ARD-Bericht genannten Urteil Grundsätze aufgestellt. Danach ist die Voraussetzung für den Ausschluss der Gefährdungshaftung, dass man sich wie der sog. "Idealfahrer" verhält. Diese Bezeichnung kann man wörtlich nehmen, der Idealfahrer ist der gedachte perfekte Fahrer in der Situation, der alles richtig macht, alles richtig voraussieht und jedes Risiko vermeidet. Und hinsichtlich der Richtgeschwindigkeit hat der BGH entschieden:
 
Zitat:
"Nur wer die Richtgeschwindigkeit einhält, verhält sich wie ein "Idealfahrer", wie ihn § 7 Abs. 2 StVG meint."
 
Also kann man sich nur entlasten, wenn man die Richtgeschwindigkeit einhält, anderenfalls haftet man nicht aus der Verschuldens-, aber aus der Gefährdungshaftung für entstandene Schäden mit. Dies gilt für die Fremschäden, für die aber natürlich die eigene Haftpflichtversicherung eintritt. Dies gilt aber auch für eigene Schäden, die die eigene Vollkaskoversicherung bezahlt - wenn man denn eine hat. Wer dagegen keine Vollkasko hat, bleibt auf einem Teil seines Schaden sitzen. Wie hoch dieser Anteil ist, ist abhängig vom Verschulden der anderen Seite.
 
Die Entscheidung des BGH hat aber nicht allzuviel mit der Gruselgeschichte des Christian W. aus dem ARD-Beitrag zu tun. Es stimmt natürlich, dass Christian W. ohne Vollkasko auf seinem Anteil am Fahrzeugschaden sitzenbleibt. Für seine Verletzungen kommt seine Vollkasko ohnehin nicht auf, da bräuchte er schon eine Unfallversicherung.
 
Und wenn, wie im Fall von Christian W. der Unfallverursacher flüchtet und nicht ermittelt werden kann, bleibt Christian W. sogar auf seinem ganzen Schaden sitzen. Das hat aber rein gar nichts mit dem Nichtbeachten der Autobahnrichtgeschwindigkeit zu tun, sondern damit, dass er keinen Gegner hat, den er verklagen kann! Auch wenn er mit 130 km/h abgedrängt worden wäre, hätte ihm ohne Vollkasko und ohne Unfallversicherung niemand seinen Schaden bezahlt!
 
Für solche Extremfälle gibt es allerdings einen Entschädigungsfond der Versicherungswirtschaft, der für den geflohenen Unfallverursacher einspringt - auch dass hat aber wieder nichts mit der Richtgeschwindigkeit zu tun.
 
Der ARD-Beitrag vermengt also eine Gruselgeschichte, deren Hintergrund wohl eher im nicht ausreichenden Versicherungsschutz des Christian W. liegt, mit einem BGH-Urteil zur Richtgeschwindigkeit. Und die gezogenen Schlußfolgerungen sind hanebüchen:
 
"Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden." - STIMMT SO NICHT! Man haftet nur für Schaden mit, wenn etwas passiert. Man DARF aber durchaus schneller fahren!
 
"Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen." - Klingt wie strafrechtliche Verantwortlichkeit und STIMMT AUCH NICHT! Denn ein Verschulden ist im Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht zu sehen! Wer also mit 250 km/h auf der Autobahn abgedrängt wird, dabei mit dem Verursacher kollidiert, welcher stirbt, begeht keine Straftat der fahrlässigen Tötung.
 
"Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. " - Lächerlich! Knöllchen gibts dafür jedenfalls keine.
 
"Denn wer rast und die Richtgeschwindigkeit nicht einhält, der riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern gefährdet schlicht und ergreifend Menschenleben." - über Teil 2 der Aussage mag man diskutieren, Teil 1 ist absolut FALSCH. Bezüglich Versicherungsschutz ändert sich gar nichts. Man ist mit 130 km/h genausogut versichert wie mit 250 km/h. Nur die Haftungsquoten im Falle des Unfalles verschieben sich.
 
und so weiter...
 
Der ARD-Beitrag ist pure Panikmache ohne Hintergrund. Richtig ist allein, dass man darauf achten sollte, einen ausreichenden Versicherungsschutz für Unfälle aller Art zu haben, an denen man selbst schuld ist und für die man keinen anderen haftbar machen kann. Das "Rundum-sorglos-Paket" für den Autofahrer sollte Vollkasko, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung umfassen. Dann ist man auch für die Fälle abgesichert, in denen man nicht nur einen Haftungsanteil aus Gefährdungshaftung trägt, sondern wenn man den Unfall glasklar selbst verursacht hat.
 
Noch eines, weil es aufgrund dieses irreführenden ARD-Beitrages hier diskutiert wurde - Bei grober Fahrlässigkeit kann die Vollkasko die Zahlung verweigern (kommt auf den Vertrag an) und in bestimmten Fällen (Alkohol am Steuer) gibt es sogar Möglichkeiten für die Haftpflicht, sich einen Teilbetrag vom Trunkenbold zurückzuholen. Wegen der hier beschriebenen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann jedoch werder das eine noch das andere passieren! Denn wie schon gesagt, es liegt in der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit allein kein Verschulden irgendwelcher Art, nichtmal leichteste Fahrlässigkeit
 
P.S.
Einen "Hintergrund" hat der ARD-Beitrag doch: politische Stimmungsmache für ein Tempolimit! Die BGH-Entscheidung hierfür heranzuziehen, ist aber wirklich Unsinn gewesen. Und das Schlimmste ist, dass die privaten Sender noch viel größeren Unsinn verzapfen ...
 
 

Moin,

Nichts einfacher als das 😉 Tipp das Aktenzeichen bei Google ein ... der findet dann das Urteil und das sogar MEHRFACH.

Zitat:

Original geschrieben von Honkie2


Beruhigend zu wissen, dass der Versicherungsschutz also bei Geschwindigkeiten über 130km/h nicht gleich entfällt; wo wäre ja den dann der Sinn einer Versicherung?!

@Rotherbach: Hättest du vlt einen Link bzw. andere Quelle, in dem du nachgelesen hast, wie der Unfallhergang genau ablief?

Mfg

Honkie2

Ich glaube ... das verstehst du nicht ganz richtig. Das Gericht urteilte doch : Das zu PRÜFEN sei, ob ein Verschulden durch höhere Geschwindigkeit vorhanden ist, oder ob dieses NICHT vorhanden ist. Das Urteil sagt doch aus, das eben KEIN (!) automatisches Verschulden bei Überschreiten eintritt.

Es ist eine KANN Situation, wenn der Unfallgegner oder die Versicherung NACHWEISEN kann, dass durch den Schnellfahrer diese Situation erst akut wurde. Das ganze wird jährlich bei einer handvoll Unfällen möglich sein. Denn ansonsten ... gäbe es vermutlich kaum noch wen, der seinen Porsche, BMW, Mercedes etc.pp. Vollkaskoversichern täte, wenn diese Versicherung nur noch ein kostenintensiver Papiertiger wäre. So leicht ist es für die Versicherungen also nicht an der Stelle leistungsfrei zu werden oder Regressansprüche zu erwirken.

Zitat:

Original geschrieben von harryman1946


Hallo,
wirklich nett, dass uns hier erklärt wird, warum es von Nachteil sein kann, die 130 zu überschreiten. Allerdings kann ich die Versicherungen in diesem Kontext gut verstehen.
Offensichtlich ist die gefahrene Geschwindigkeit doch nicht so unerheblich, sonst würden die Gerichte anders entscheiden. Also ist keine Vollkaskomentalität bei über 130 möglich.

"Beruhigend zu wissen, dass der Versicherungsschutz also bei Geschwindigkeiten über 130km/h nicht gleich entfällt" Da fehlt wohl das Wörtchen "ganz". 🙂

"warum es schlecht sein KANN, über 130 zu fahren" Wohl wahr.

VORSICHT !!! Es handelt sich um 2 (!) Unfälle und ZWEI separate Gerichtsfälle !!! Und es handelte sich im ERSTEN Fall bei den rund 75000 DM um weitere Kosten die dem Unfallopfer entstanden waren. Im Zweiten Fall geht es um 75.000 (What ever, steht ja nicht bei) ... wo NICHT klar wird ... woraus sie sich zusammensetzen. Auch der exakte Unfallhergang im zweiten Fall wird NICHT (!) geschildert (Hier kann es also sein, dass der finanziell geschädigte auch schuldhaft am Unfall eingestuft wird, also seine Haftpflicht regulieren musste) . Aber ... daher meine Vermutung ... weder für 75.000 DM, noch für 75.000 Euro ... bekommt man einen Personenschaden (laut Schilderung einen schweren!) noch entsprechende Rehabilitationskosten KOMPLETT ersetzt. Daher war es meinerseits eine VERMUTUNG, dass sich dieser finanzielle Schaden aus solchen Posten ANTEILIG zusammensetzen müßte!

Zitat:

Original geschrieben von Honkie2


Was mir allerdings noch nicht so ganz klar ist, ist aus was sich die Summe der 75000 DM zusammensetzt. Rotherbach schilderte zwar bereits, dass neben den Unfallkosten, auch eventuell Krankenhausaufenthalte oder Rehabiliationskosten in dem Betrag enthalten sind, ging allerding nicht darauf ein, wie hoch der Prozentuelle Anteil an den Unfallkosten war. Das wäre nämlich interessant zu wissen. Laut den aktuellen Gesetzesgrundlagen, wird der "Raser" (um, nicht immer zu sagen, derjenige, der die 130km/H Richtgeschwindigkeit überschritten hat) mit 25% der Kosten belastet. Da hier aber der eigentliche Unfallverursacher (Der "Rüberzieher"😉 nicht ermittelt werden konnte, stellt sich die Frage, wer für die restlichen 75% aufkommt. Kann es daher sein, dass der "Raser" die gesamten 100% an anfallenden Kosten übernehmen musste? Wie Rotherbach schrieb war es ja das Urteil eines Revisionsverfahrens, sprich davor fiel ein Urteil, dass anscheinend einen andern Ausgang hatte.
Wie ist das den sonst, wenn bei solch einem Unfall, der Rüberzieher "Fahrerflucht" begeht; nicht ermittelt werden kann und der "Raser" aber wohl bekannt ist?

Mfg

Honkie2

P.S. Der Fall wirkt bei genauerer Beleuchtung immer mysteriöser bzw. wie schon erwähnt wurde, wichtige Details wurde außer Acht gelassen, wodurch wohl viele Thesen dazu aufgestellt werden können.

Genau ... und DAS sagt meiner Meinung nach auch das Urteil ! Denn es sagt recht klar, dass das schuldhafte Verhalten des SCHNELLFAHRERS nachgewiesen werden müsse, und dass die vorangegangene Instanz dies NICHT, oder nicht in vollem Umfang, gemacht habe.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Zitat:

Original geschrieben von Honkie2


Entfällt bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (hier 130km/h, bei "No Limit"😉 automatisch der Versicherungsschutz?
Absoluter Blödsinn Teil II:
1. Der Versicherungsschutz ist bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in keinster Weise beeinträchtigt.

Die höchstrichtliche Rechtsprechung hierzu ist gefestigt.
Im Urteil waren zwei Dinge von Bedeutung:
1. Der eigentliche Unfallverursacher konnte nicht gefunden werden.
2. Der Mitverursacher (seine Versicherung) übernimmt damit gesamtschuldnerisch die Haftung. Die Mitschuld gilt nur soweit der die Richtgeschwindigkeit übertretende Fahrer (ist bei 160 km/h definitiv der Fall) nicht beweisen kann, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war.

@K080907 ... Ich zitiere deinen Beitrag jetzt nicht, weil es sonst zu lang wird. Christian W. kann sich offenbar seinen Schaden von 75.000 X nicht leisten. Von daher ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass Christian W. ein Fahrzeug fährt, dass einen Zeitwert von 75.000 X gehabt hat, so dass dieser Wert nicht alleine der Kaskoregulierung zuzulasten ist. Das Problem ist doch ganz klar, da wirst du mir sicherlich auch zustimmen, dass wir den Unfall von Christian W. nicht exakt kennen, und auch das Urteil dazu unbekannt ist. Wir wissen also nicht, ob neben der Unfallflucht des ursprünglichen Verursachers, noch ein weiteres schuldhaftes Vergehen von Christian W. hinzugekommen ist, welches eventuelle weitere Regressansprüche weiterer Parteien rechtfertigt. So ist es z.B. Vorstellbar, dass Christian W. ggf. unangeschnallt gefahren ist. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten kann die Krankenkasse auch wieder anteilig einfordern, was natürlich dann den Schaden für Christian W. erhöhen täte. Auch denkbar wäre, dass Christian W. zum Zeitpunkt des Geschehens mit dem Handy telefonierte etc.pp.

Deshalb fehlen da doch einige Punkte, um das ganze Geschehen einigermaßen zu bewerten. Ich würde da durchaus gerne mal in das Urteil linsen ... dann wäre ggf. einiges merklich klarer und wir wüßten auch, woraus sich die 75.000 x zusammensetzen. Denn Ich würde es sehr überraschend finden, wenn Christian W. der Schilderung im Artikel zufolge eine beinahe neuwertige S-Klasse gefahren hätte 😉 ... Ausnahme : Christian W. hätte dieses Fahrzeug beruflich gefahren, und durch die Überschreitung des Richtgeschwindigkeit eine weitere Pflichtverletzung aus seinem Arbeitsvertrag begangen. ABER ... Ich fange gerade an ... wirre Konstrukte zu basteln ...

MFG Kester

Wieder mal so nen Bericht, der schon lange nicht mehr "unabhängigen" öffentlich rechtlichen. Da hat nur wieder irgendein Politiker, der ein generelles TL haben will dem entsprechendem Magazinredakteur nen Auftrag gegeben. Allein wie reisserisch der Artikel in Verbindung mit Panikmachen geschrieben ist. Jaaa die bösen Raser, und niemand weiß von den Konsequenzen ...
Das erinnert mich an die völlig falschen und hetzerischen Magazinbeiträgen zu von den Medien sogenannten "Killer-"spielen....
Im Video http://de.youtube.com/watch?v=R9JRm3iQQak sieht man, dass die Berichterstattungen von ARD und der eine Mio Regionalsendern schon lange nicht mehr unabhängig sind und die Milliarden Gebührengelder das auch noch finanzieren...

Jetzt direkt zum Thema: Ich glaube nicht, das die Haftpflicht erlischt, wenn ein Unfall über der Richtgeschwindigkeit passiert. Vielleicht könnte man ja irgendwie mal Aussagen von Versicherern dazu einholen, weil an die Propaganda irgendwelcher ARD Magazine glaub ich schon lange nicht mehr ...

@K080907

Ein erstklassiger und v.a. 100% richtiger Beitrag.
Danke!

Es ist wirklich unglaublich, was da von den Öffenlich-Rechtlichen in die Welt gesetzt wurde. 🙁😠

Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es doch "nur" darum daß bei Unfällen oberhalb Richtgeschwindigkeit nachgewiesen werden muß, daß der Unfall bei Richtgeschwindigkeit auch passiert wäre. Das war aber doch -zumindest seit ich Auto fahre- schon lange so und ist nichts wirklich Neues.
"Neu" ist vielleicht daß die Versicherungen auf den Zug aufspringen, entspricht aber dem Zeitgeist.

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