Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?

Hallo liebe Community,

ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!

Folgende Ausgangssituation:

Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.

Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.

Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?

Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????

Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.

Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!

LG, Cassy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:



Zitat:

@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:


Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.

Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.

Aber halt doch:

Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.

Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!

Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.

Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?

Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.

Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.

Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.

Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.

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Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. November 2014 um 16:27:21 Uhr:


… Ich habe zumindest noch nie davon gehört, dass man dem rückwärtigen Verkehr Vorrang gewähren muss, wenn man links abbiegen möchte. Allerdings besteht ein striktes Überholverbot, wenn der Vordermann seinen Blinker links gesetzt hat.

Du musst dem rückwärtigen Verkehr keinen Vorrang gewähren, weil der keinen Vorrang hat. Du darfst aber auch nicht abbiegen, wenn du den nachfolgenden Verkehr dadurch gefährdest.

Wo steht denn das mit dem "strikten Überholverbot, wenn der Vordermann seinen Blinker links gesetzt hat"? Da würde mich der Gesetzestext interessieren …

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 15:56:01 Uhr:


...leuchtet mir nicht ein, sorry!

mach doch mal bitte eine skizze ^^

wenn du nach links abbiegen willst und bereits fast komplett in diesen weg reingefahren bist - wieso steht dann dein fahrzeug auf der rechten seite der fahrbahn in einem weg und nicht auf der linken seite?

Zitat:

Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?

das ergibt sich aus dem §9 der stvo:

Zitat:

(1) Wer abbiegen will, ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

den letzten absatz habe ich bewusst gesstrichen, da du bei 'kolonnenfahrt' dieses nicht ausschließen kannst!

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. November 2014 um 16:58:34 Uhr:


Wo steht denn das mit dem "strikten Überholverbot, wenn der Vordermann seinen Blinker links gesetzt hat"? Da würde mich der Gesetzestext interessieren …

Naja, so wirklich wörtlich ist es nicht formuliert, man könnte aber 2 Punkte heranziehen.

-Überholverbot bei unklarer Verkehrslage und..

-Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Aber muss das wirklich diskutiert werden ?
Abbiegende Fahrzeuge, bzw. solche die es durch Lichtzeichen ankündigen, hat man nicht zu überholen. Punkt !

Ich glaube so ein Fall ist wie die Ei-Henne-Frage.🙂

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 17:05:16 Uhr:


mach doch mal bitte eine skizze ^^

wenn du nach links abbiegen willst und bereits fast komplett in diesen weg reingefahren bist - wieso steht dann dein fahrzeug auf der rechten seite der fahrbahn in einem weg und nicht auf der linken seite?

Eigentlich ist es doch gut zu verstehen, aber ich versuche mal eine Skizze zu zeichnen. Verzeiht bitte meine nicht vorhandenen Paint-Skills. Aber ich hoffe, es ist nun ersichtlich, wieso ich wo stehe.

Weiß leider nicht, wie ich in Paint kleine Drehungen hinbekomme, deshalb sieht alles so rechtwinklig aus nun...

LG, Cassy

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Ich würde mir auch Gedanken machen, ob Polizei oder der Anwalt hier mitliest.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 17:05:16 Uhr:



Zitat:

(1) Wer abbiegen will, ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

den letzten absatz habe ich bewusst gesstrichen, da du bei 'kolonnenfahrt' dieses nicht ausschließen kannst!

Lies dir doch mal z. B.

dieses Urteil

durch - besonders Punkt 6 der Urteilsbegründung.

Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, der Beklagte Ziff. 1 habe im Zuge des Abbiegevorgangs rechtzeitig den Blinker gesetzt. Dass sich eine - etwaige - Verletzung der doppelten Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO auf das Unfallereignis ausgewirkt habe, stehe nicht fest; es sei vielmehr nach den Angaben des Sachverständigen ernsthaft möglich, dass zu keinem der beiden für die doppelte Rückschaupflicht entscheidenden Zeitpunkte der Überholvorgang für den Beklagten Ziff. 1 wahrnehmbar gewesen sei, selbst wenn er den ihn treffenden Pflichten in jeder Hinsicht nachgekommen wäre.

Es gibt so einen Grundsatzspruch der meistens (nicht immer) gilt: Wenns hinten kracht, gibts vorne Geld.

Die gegnerische Versicherung spielt auf Zeit. Ich würde sofort alles dem Rechtsanwalt geben und direkt bei der gegnerischen Vers. oder dem anderen Unfallgegner keine Angaben mehr machen.

Was der Unfallgegner am Unfallort unterschrieben hat (Schuldfrage) ist irrelevant. Er kann behaupten unter Schock gestanden zu haben. Somit eh ungültig.

Du kannst aber auch behaupten, dass du dich "eigentlich" 3x umgeguckt hast vor dem Abbiegen. Ich hoffe du hast nicht schriftliches dazu gesagt vorher oder unterzeichnet. Was du zu der Versicherungstussi am Tel. gesagt hast, ist irrelevant. Liegt dann nicht schriftlich vor.

Der Anwalt soll dann auch gleich Kreditzinsen und Ausfallentschädigung geltend machen, wenn nicht fristgerecht bezahlt wird. Wird er dann sowieso machen...

Einfach alles dem Anwalt geben.

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 10:45:41 Uhr:


Danke schonmal, für die Antworten! Wie gesagt, vor dem Abbiegen habe ich einen Schulterblick gemacht (siehe Originalpost), links geblinkt und leicht abgebremst.

LG, Cassy

Wurde auch früh genug geblinkt, denn das ist ja heute, wie man leider so oft feststellen kann, nicht mehr so in Mode. Da wird kurz vor dem Abbiegen geblinkt und nicht eine weitere Strecke vorher.

Daher habe ich ja schon oft für sehr viele Fahrer bzw. Fahrerinnen einen "Blinkassistenten" gewünscht.

Ich hätte früh angefangen zu blinken, damit die hinter mir wissen, was ich will. Das ist eine Art der Kommunikation.

Dann Schulterblick und wenn nichts von hinten ankommt, dann abgebogen.

Da kann der Blinkvorgang bei abnehmender Geschwindigkeit ruhig schon 150 bis 200 m vor dem Abbiegen beginnen.

Das ist dann sicher und so hat man das vor 43 Jahren mal in der Fahrschule gelernt.

Ich blinke generell sehr früh, da ich diese Landstraßen und die meisten Idioten in dieser Gegend bereits kenne. Vorallem wenn man von einer Landstraße auf einen Feldweg fährt, ist es schon gut, früh zu blinken, damit die Leute hinter einem sich darauf einstellen können. Das ist nicht das Problem gewesen 😉

Bin vorhin gerade an dieser Stelle vorbeigefahren und mir fiel auf, dass diese Landstraße an dem Punkt eine leichte Linkskurve nimmt. Man MUSSTE mich also auf jeden Fall sehen, wie ich blinke und da abbiegen will....

Eigentlich ist so ein Fall in 99 % der Fälle glasklar:

Vorne biegt jemand ab, macht alles richtig, Blinker, Schulterblick und einem - sorry - Hirni an 3./4./5. Stelle geht es mal wieder nicht schnell genug und er prescht von hinten vor.

Wie die Versicherungen das sehen, ist natürlich immer so eine Sache, aber ein Überholen in klarer Verkehrslage ist das auch nicht. Vielmehr das Gegenteil davon (unklare Verkehrslage) und damit kann man (der Anwalt) vielleicht noch etwas anfangen.

Warum Gerichte in solchen Fällen den Abbiegern da oftmals eine Teilschuld aufbürden...

Klar, es gibt auch die Abbieger, die erst nicht blinken, dann nicht gucken, dann im letzten Moment bremsen und rüberziehen, aber wenn der Überholer schon seine Schuld eignesteht.

PS:

Biege ich links ab, setze ich den Blinker oft schon 150 m vorher und ordne mich ganz links im Fahrstreifen ein, fahre sogar manchmal die letzen 20 m vollständig auf die linke Fahrbahnseite, wenn ich sehe, dass von vorne und aus der Straße, in die ich abbiegen will, nichts kommt.

Dann können die besonders eiligen Menschen schon rechts an mir vorbeifahren, während ich noch links abbiege.

Sieht vielleicht etwas holprig aus und man fährt einen etwas seltsamen Winkel, aber so sieht einen auch der Fahrer an 5. Position. Ich habe damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

An größeren Kreuzungen geht das natürlich nicht.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. November 2014 um 20:26:08 Uhr:



Biege ich links ab, setze ich den Blinker oft schon 150 m vorher und ordne mich ganz links im Fahrstreifen ein, fahre sogar manchmal die letzen 20 m vollständig auf die linke Fahrbahnseite, wenn ich sehe, dass von vorne und aus der Straße, in die ich abbiegen will, nichts kommt.

Dann können die besonders eiligen Menschen schon rechts an mir vorbeifahren, während ich noch links abbiege.

Kann man machen, muss man aber nicht machen.

Wenn Du dir eine eigene Abbiegespur bastelst, kannst Du nicht mehr nach rechts zurück, um den Weg frei zu machen.

Stell dir vor, ein Traktor kommt auf einmal aus dem Feldweg, will nach links auf die Landstraße abbiegen und Du musst nun auf der falschen Spur stehen bleiben, weil Du nicht an dem Teil vorbei kommst.

Plötzlich kommt dir dann einer auf der eben noch total freien Straße entgegen und Du stehst da auf seiner Fahrspur.

Nicht sonderlich clever - oder?!

Ich blinke zeitig, bremse ab und bleibe auf meiner Spur, bis ich die Einmündung erreicht habe.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. November 2014 um 23:08:03 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. November 2014 um 20:26:08 Uhr:



Biege ich links ab, setze ich den Blinker oft schon 150 m vorher und ordne mich ganz links im Fahrstreifen ein, fahre sogar manchmal die letzen 20 m vollständig auf die linke Fahrbahnseite, wenn ich sehe, dass von vorne und aus der Straße, in die ich abbiegen will, nichts kommt.

Dann können die besonders eiligen Menschen schon rechts an mir vorbeifahren, während ich noch links abbiege.

Kann man machen, muss man aber nicht machen.
Wenn Du dir eine eigene Abbiegespur bastelst, kannst Du nicht mehr nach rechts zurück, um den Weg frei zu machen.
Stell dir vor, ein Traktor kommt auf einmal aus dem Feldweg, will nach links auf die Landstraße abbiegen und Du musst nun auf der falschen Spur stehen bleiben, weil Du nicht an dem Teil vorbei kommst.
Plötzlich kommt dir dann einer auf der eben noch total freien Straße entgegen und Du stehst da auf seiner Fahrspur.
Nicht sonderlich clever - oder?!

Ich blinke zeitig, bremse ab und bleibe auf meiner Spur, bis ich die Einmündung erreicht habe.

Glaube mir, in manchen Situationen macht das Sinn und ob man - auf den letzten 20 m - dann noch eine Linksabbiegespur bastelt, darüber kann man sich streiten, aber das Einordnen - weit links - ist ein Muss.

Würdest du die Stelle kennen, an der ich dieses System anwende, wüsstest du, warum ich das tue. Hauptverkehrsstraße, leichtes Gefälle (dafür über 500 m lang), leichte Linksskurve und genau unten in der Senke musst du nach links in einen Feldweg.

Allgemein macht es meiner Meinung nach Sinn irgendwie auf sich aufmerksam zu machen, wenn man an einer - nicht für alle offensichtlichen - Stelle links abbiegen will.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 17:05:46 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 3. November 2014 um 16:58:34 Uhr:


Wo steht denn das mit dem "strikten Überholverbot, wenn der Vordermann seinen Blinker links gesetzt hat"? Da würde mich der Gesetzestext interessieren …

Naja, so wirklich wörtlich ist es nicht formuliert, man könnte aber 2 Punkte heranziehen.

Da kann ich aushelfen:

STVO $5, Nummer 7

(7) "Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Deutlicher kann man es eigentlich nicht ausdrücken...

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 4. November 2014 um 09:14:40 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 17:05:46 Uhr:


Naja, so wirklich wörtlich ist es nicht formuliert, man könnte aber 2 Punkte heranziehen.

Da kann ich aushelfen:
STVO $5, Nummer 7
(7) "Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."Deutlicher kann man es eigentlich nicht ausdrücken...

Stimmt, Danke, dieser Aspekt wurde hier noch garnicht in betracht gezogen.

Die Frage ist, ob dieser Aspekt hier greift. Das Einordnen würde für mein Verständnis eine separate Spur zum Einordnen voraussetzen.

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