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Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:30

Hallo liebe Community,

ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!

Folgende Ausgangssituation:

Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.

Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.

Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?

Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????

Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.

Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!

LG, Cassy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:

Zitat:

@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:

Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........

In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.

Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.

Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.

Aber halt doch:

Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.

Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!

Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.

 

Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?

Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.

Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.

Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.

Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.

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Zitat:

Außerdem solltet ihr euch auf jeden Fall gut absprechen, falls der Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird.

Denn das wird der Unfallgegner ganz bestimmt auch machen.

Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Sache so darzustellen, dass man als Linksabbieger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Warum irgendetwas absprechen, warum irgendetwas irgendwie darstellen?

Warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

Warum irgendetwas absprechen, warum irgendetwas irgendwie darstellen?

Warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

Richtig, denn Niemand kann sagen wer noch Alles als Zeuge auftaucht. Offensichtlich gab es ja noch Zeugen außer der Polofahrerin. Aber das Die direkt hinter dem TE gefahren ist ist deren Aussage sehr wichtig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

Zitat:

Außerdem solltet ihr euch auf jeden Fall gut absprechen, falls der Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird.

Denn das wird der Unfallgegner ganz bestimmt auch machen.

Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Sache so darzustellen, dass man als Linksabbieger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Warum irgendetwas absprechen, warum irgendetwas irgendwie darstellen?

Warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

Weil Dir dann ganz schnell Fallstricke gedreht werden.

Das ist gefährlich vor Gericht.

Nicht lügen, aber gewählt ausdrücken bzw. Einzelheiten hinter dem Berg halten bis sie benötigt werden.

Wenn immer die Wahrheit genügen würde, wäre der Beruf eines Rechtsanwaltes überflüssig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

Warum irgendetwas absprechen, warum irgendetwas irgendwie darstellen? Warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

Weil auch die Wahrheit – von zwei unterschiedlichen Personen geschildert – ganz unterschiedlich dargestellt werden kann.

:):):):):)

Themenstarteram 3. November 2014 um 12:43

Naja, die Wahrheit steht ja auf meinem Auto geschrieben. Ich hoffe, dass ist für den jeweiligen Gutachter ebenso ersichtlich ...

Im Anhang noch ein anderes Bild vom gleichen Unfall.

LG, Cassy

Zitat:

@alsk1 schrieb am 3. November 2014 um 12:44:01 Uhr:

Einfach nur lächerlich und erbärmlich, die deutschen Gesetze und Rechtsprechung.

Rein logisch her sollte vollkommen klar sein, wer hier Schuld hat und wer nicht. Der Abbiegende jedenfalls nicht. Schulterblick muss natürlich sein, steht hier aber im Grunde auch nicht zur Debatte. Der Abbiegende war ja schon fast in der Nebenstrasse, da hat ihn der andere erwischt und rumgehoben. Sprich, der Megane stand ja zu dem Zeitpunkt schon fast im 90° Winkel zur Fahrbahn (also Abbiegen in vollem Gange). Ist schon lachhaft, das man da für die Blödheit (sorry) des Überholenden unter Umständen noch eine Teilschuld bekommt. Der Überholende soll froh sein, das er Dich übersehen hat und nicht ein entgegenkommendes Fahrzeug (das hätte er wahrscheinlich auch übersehen), dann wäre die ganze Sache nämlich nicht so glimpflich ausgegangen. Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ein Polo einen Megane verdecken kann, aber gut.... lassen wir das mal unkommentiert.

hier ist nichts erbärmlich und lächerlich. ebenso ist nicht klar wer schuld hat oder nicht. wir kennen hier nur eine aussage und diese wird nach seinem eigenen vorstellungen, empfindungen und gedächnis wieder gegeben. und diese wahrnehmungen können auch trügen obwohl man sich sicher ist. daher sollte man sich kein urteil bilden bevor man beide seiten der geschichte kennt. ein abbiegevorgang kann recht schnell verzogen werden, der überholende muss ja einen weg x zurücklegen sodass man auch davon ausgehen kann das der überholende schon angesetzt hat und der te in diesem augenblick erst angefangen hat abzubiegen. hier handelt es sich um sekundenbruchteile zwischen dem ausscheren des überholenden und dem schauen und abbiegen des te

Zitat:

@alsk1 schrieb am 3. November 2014 um 12:44:01 Uhr:

Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ein Polo einen Megane verdecken kann, aber gut....

Genauso wie der Mond die Sonne verdecken kann ;)

Du mußt nur dicht genug auffahren, dann kann ein Fiat 500 auch 'nen Schwertransporter verdecken.

@TE: Wenn sich die beiden Seiten der Fahrzeuge berührt hätten würde ich von einer Teilschuld für dich ausgehen, wenn dir aber beim Abbiegen einer den Arsch wegfährt wohl ehr nicht.

Daß die Versicherung sowas probiert ist klar, laß den Anwalt mal machen.

Laß uns dann bitte wissen wie es aus ging (hier kann dir keiner sagen was draus wird).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 3. November 2014 um 13:04

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. November 2014 um 14:01:48 Uhr:

Zitat:

@alsk1 schrieb am 3. November 2014 um 12:44:01 Uhr:

Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ein Polo einen Megane verdecken kann, aber gut....

Genauso wie der Mond die Sonne verdecken kann ;)

Du mußt nur dicht genug auffahren, dann kann ein Fiat 500 auch 'nen Schwertransporter verdecken.

@TE: Wenn sich die beiden Seiten der Fahrzeuge berührt hätten würde ich von einer Teilschuld für dich ausgehen, wenn dir aber beim Abbiegen einer den Arsch wegfährt wohl ehr nicht.

Daß die Versicherung sowas probiert ist klar, laß den Anwalt mal machen.

Laß uns dann bitte wissen wie es aus ging (hier kann dir keiner sagen was draus wird).

Gruß Metalhead

Danke! Klar, ich werde alles hier dokumentieren... Aber wie ich das rausgehört habe, wird das wohl noch lange dauern :D

LG, Cassy

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 13:43:18 Uhr:

Naja, die Wahrheit steht ja auf meinem Auto geschrieben.

wenn ich mir das bild so angucke, hast du zum abbiegen angesetzt, als der peugeot bereits fast auf höhe deiner hinterachse war! :eek:

 

demnach ergeben sich (für mich) folgende szenarien:

a. der peugeot hatte eine stark überhöhte geschwindigkeit und kam von hinten angeschossen...

b. du hast stark verzögert, was einen hohen geschwindigkeitsunterschied erst ermöglichte...

c. zwischen dem schulterblick und deinem 'lenkeinschlag' lag soviel zeit, dass der peugeot selbst zum überholen angesetzt, den polo sowie den sicherheitsabstand vom polo zu dir überwinden konnte ohne das du ihn bei deinem einmaligen schulterblick sehen konntest.

die entscheidene frage wird also sein, wieviel zeit zwischen deinem schulterblick und deinem ersten lenkeinschlag vergangen sind!

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. November 2014 um 13:30:02 Uhr:

 

Warum irgendetwas absprechen, warum irgendetwas irgendwie darstellen?

Warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

Ich wüsste nicht, dass ich der TE empfohlen hätte, nicht bei der Wahrheit zu bleiben.

Was soll diese dumme Unterstellung??

Falls es vor Gericht geht, sollte man zusammen mit seinem Anwalt eine Sprache sprechen und sich nicht plötzlich noch an irgendwelche Sachen erinnern, die einem gerade dann noch einfallen.

So etwas geht immer zu Lasten der Glaubwürdigkeit und genau darauf kommt es in einem solchen Fall an.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. November 2014 um 15:16:13 Uhr:

 

Ich wüsste nicht, dass ich der TE empfohlen hätte, nicht bei der Wahrheit zu bleiben.

Was soll diese dumme Unterstellung??

Nun ja, "Sprecht euch unbedingt vorher ab....stellt die Sache so dar, dass..."

Erweck(t)en genau diesen Eindruck.

Wenn ich falsch lag, eigentlich umso besser.:D

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 3. November 2014 um 10:39:34 Uhr:

Die Versicherung will ihre Kosten drücken und daher dir eine mögliche Teilschuld anlasten. Deshalb wird wohl ein Gutachter entscheiden müssen, wer wen wann gesehen hat. Prinzipiell hat der andere seine Schuld zugegeben. Aber eine Aussage bei der Polizei kann man auch zurückziehen. Da das alles noch nicht geklärt ist, würde ich die Kosten mit einem Mietwagen nicht in die Höhe treiben.

Zumal es bei mir damals hieß, daß der nur 7 Tage oder so bezahlt würde und ab da blecht man selbst

Themenstarteram 3. November 2014 um 14:56

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 14:18:46 Uhr:

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 13:43:18 Uhr:

Naja, die Wahrheit steht ja auf meinem Auto geschrieben.

wenn ich mir das bild so angucke, hast du zum abbiegen angesetzt, als der peugeot bereits fast auf höhe deiner hinterachse war! :eek:

 

demnach ergeben sich (für mich) folgende szenarien:

a. der peugeot hatte eine stark überhöhte geschwindigkeit und kam von hinten angeschossen...

b. du hast stark verzögert, was einen hohen geschwindigkeitsunterschied erst ermöglichte...

c. zwischen dem schulterblick und deinem 'lenkeinschlag' lag soviel zeit, dass der peugeot selbst zum überholen angesetzt, den polo sowie den sicherheitsabstand vom polo zu dir überwinden konnte ohne das du ihn bei deinem einmaligen schulterblick sehen konntest.

die entscheidene frage wird also sein, wieviel zeit zwischen deinem schulterblick und deinem ersten lenkeinschlag vergangen sind!

Also, wir kamen von einer Steigung hoch, die mit 60km/h begrenzt war. Gerade nach der Steigung ging es mit der Straße los, in der man eigtl beschleunigen konnte (ging leicht bergauf). Vor mir war eine lange Schlange, inklusive Traktor. Ein BMW ein paar Wagen vor mir hat diesen Traktor überholt. Der Fahrer sagte im Nachhinein, dass er meinte, alle wollen überholen, also wollte er es auch, da er schnell zu seinem Fußballtraining kommen wollte. An dieser Straße war nun aber noch ein kleiner Nebenweg, auf den ICH fahren wollte. Da ich gerade erst meine neuen Winterreifen drauf bekommen habe, konnte ich sowieso nicht schnell fahren. Gegenverkehr war nicht vorhanden, eine drastische Bremsung war also nicht erforderlich ...

Der Peugeot war eindeutig nicht auf der Höhe meiner Achse, er ist in mich reingefahren, als ich bereits fast komplett auf dem Nebenweg drauf war. Wie er da auf der Höhe meiner hinteren Achse sein wollte, als ich abbiegen wollte, leuchtet mir nicht ein, sorry!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 14:18:46 Uhr:

 

demnach ergeben sich (für mich) folgende szenarien:

a. der peugeot hatte eine stark überhöhte geschwindigkeit und kam von hinten angeschossen...

Ja, ist logisch, wenn der gerade am Überholen ist.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 14:18:46 Uhr:

 

b. du hast stark verzögert, was einen hohen geschwindigkeitsunterschied erst ermöglichte...

Ja, ist ebenfalls logisch, wenn man von einer Landstraße in einen Feldweg abbiegen will.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. November 2014 um 14:18:46 Uhr:

 

c. zwischen dem schulterblick und deinem 'lenkeinschlag' lag soviel zeit, dass der peugeot selbst zum überholen angesetzt, den polo sowie den sicherheitsabstand vom polo zu dir überwinden konnte ohne das du ihn bei deinem einmaligen schulterblick sehen konntest.

die entscheidene frage wird also sein, wieviel zeit zwischen deinem schulterblick und deinem ersten lenkeinschlag vergangen sind!

Gut, dass Du es so detailliert schilderst, denn vermutlich wird der gegnerische Anwalt genau so einen Mist versuchen, um der TE eine Teilschuld anzulasten.

Genau aus diesem Grunde sollte man den Fall mehrmals mit seinem Anwalt durchgehen und eine klare Argumentation vor Gericht haben.

Ich habe zumindest noch nie davon gehört, dass man dem rückwärtigen Verkehr Vorrang gewähren muss, wenn man links abbiegen möchte. Allerdings besteht ein striktes Überholverbot, wenn der Vordermann seinen Blinker links gesetzt hat.

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