Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?
Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.
Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.
Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?
Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????
Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.
Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!
LG, Cassy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.Zitat:
@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:
Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.
Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.
Aber halt doch:
Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.
Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!
Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.
Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?
Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.
Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.
Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.
Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.
176 Antworten
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 17. Dezember 2014 um 13:21:41 Uhr:
Eine Möglichkeit, um sich und seine Abbiegeabsicht sichtbar zu machen und den Hintermännern ein Vorbeifahren auf der rechten Seite zu ermöglichen, habe ich bereits erwähnt, skizziert und beschrieben.Hier noch einmal die Skizze:
http://www.motor-talk.de/.../abbiegen-i207610569.html
😕 Und was soll Das bei einem Blindfuchs der 2 oder mehr Autos hinter dem Abbieger zum Überholen ansetzt bringen? Ausser das Er nicht mehr das hintere Eck oder die Seite erwischt sondern den Kofferraum auf voller Breite verkürzt?
Wer glaubt im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen Überholen zu müssen muß eben auch damit rechnen das Einer weiter Vorne ganz schnöde Abbiegen will. Scheppert es dann sollte der Überholer auch ohne wenn und aber die volle Verantwortung tragen.
Ist der Abbieger und der direkte Hintermann Unfallgegner könnte man noch auf mangelnde Rückschau plädieren, aber mit jedem Auto weiter nach Hinten wird es fast unmöglich zu sehen was da Einer vorhat, insbesonders sein Manöver wie in der F1 zunehmend modern werden. Ansaugen und dann zackig Ausscheren und voll vorbei. Der Vordere kann Das kaum erahnen und der Überholer hat weder die Möglichkeit noch die Zeit zu bemerken was da Vorne vorgeht.
Würde so ein Rennfahrer seinerseits sich rechtzeitig nach Links orientieren und Blinken könnte man Vorne ahnen das da Einer Überholen will, oder auch Abbiegen?
EIN WUNDER IST GESCHEHEN!! Endlich kommt ein wenig Bewegung in diesen Hexenkessel ... Laut Anwalt ist die Akte nun endlich an das Landratsamt geschickt worden und wird wohl in 1-2 Wochen beim Anwalt landen.
Wieso muss die Akte von der Polizei erstmal zum Landratsamt und dann erst zum Anwalt 😕 Kann mir das jemand erklären? Naja das ist bisher das einzige was es an Neuigkeiten gibt. Ich hätte nie gedacht, dass ein Unfall der einen relativ kleinen Schaden beherbergt über 2 Monate Wartezeit nach sich zieht .........
P.S.: Seid nett zu einander 😁
Zitat:
@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:01:23 Uhr:
...Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 17. Dezember 2014 um 06:18:17 Uhr:
das ist jetzt deine Interpretation.Spekulationen, Zweifel, Möglichkeiten, ... sind eventuell Strafrecht und werden nur im Nachmittags-TV zu etwas, über was ein Richter nicht lachen muss.
Spekulative Aussagen lese ich von deiner Fraktion zur Genüge (konte der hinterherfahrende Peugeot den Blinker nicht sehen) - steht das irgendwo oder ist das Annahme?
Zitat:
@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:01:23 Uhr:
Langsamer ist Fakt, warum ist Spekulation -> Fernsehen aber nicht ZivilrechtZitat:
Ich sehe das so:
Vorausfahrender wird deutlich langsamer, warum?
das mit dem Fernsehen kannst du stecken lassen - benötige keine süffisante Belehrung und einen Hang meinerseits zum Trivial-TV kannst du gerne unterstellen, aber ebenfalls nicht belegen. Weiß auch nicht, auf welches Niveau du jetzt runter möchtest...
Zitat:
@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:01:23 Uhr:
Das hat die TE nicht geschriebenZitat:
Vorausfahrender ordnet sich rechts ein, warum?
Das ist nicht mal Spekulation, sondern von Dir erfunden
Erfunden ist gut - nennen wir es Lebenswirklichkeit. Also, wenn ich abbiege, und alle Leute die ich kenne machen es genauso, dann werde ich in der Regel deutlich langsamer, bevor es zum Abbiegen geht. Du kannst natürlich gerne weiter davon ausgehen, das sich die TE mit ca. 60 - 80 km/h in die Kurve gelegt hat.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:01:23 Uhr:
SpekulativZitat:
Der erste Wagen müsste jetzt ins Blickfeld kommen.
Nee, logisch. Wenn sich ein Fahrzeug halb auf der Gegenfahrbahn befindet, sehe ich es auf jeden Fall in einer Kollonne. Es sei denn, ich spiele gerade am Handy oder habe den Kopf unter dem Lenkrad.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:01:23 Uhr:
Ob das nicht anders ist?Zitat:
Außerdem ist die TE während des Abbiegevorgangs am Heck getroffen worden, befand sich also ganz bestimmt schon auf der Gegenfahrbahn. Der Gegenverkehr ist beim Überholen zu beachten! Einen entgegen kommenden Wagen hätte der Unfallgegner also unvermeidlich getroffen?
Wäre Gegenverkehr vorhanden gewesen, dann wäre der Linksabbieger nicht links abgebogen - sicherlich noch spekulativ, aber da gibt es noch was: Wäre Gegenverkehr vorhanden gewesen, dann hätte da auch nach dem Unfall das Fahrzeug aus dem Gegenverkehr angehalten oder in einen der Unfallfahrzeuge hineingefahren, immerhin war die Straße in dem linken Fahrbahnbereich durch die Unfallfahrzeuge versperrt, und auf der anderen Seite vorbei wäre auch nicht gegangen, weil da in der Situation des Unfalls der Polo war.
Als Linksabbieger (tatsächlich abgebogen) kann man nicht das Argument eines spekulativen Gegenverkehrs bringen, weil man als tatsächlicher Linksabbieger der faktische Beweis ist, dass da kein Gegenverkehr war.
Du willst nicht verstehen...
Ich rede nicht davon, wie ein Gegenverkehr in das Unfallgeschehen gerassel wäre (dass spielt hier auch keine Rolle), sondern dass, wenn der arme Überholer laut deiner Einlassungen den Abbiegenden doch so recht gar nicht erkenn konnte, er ebenso blind in einen - jetzt kommts - spekulativ, reine angenommen vorhandenen Gegenverkehr gefahren wäre. Und dazu hättest du doch eine eindeutige Feststellung: Schuld am Unfall!
Zitat:
@cassy222 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:23:44 Uhr:
Wieso muss die Akte von der Polizei erstmal zum Landratsamt und dann erst zum Anwalt 😕
Weil die Polizei nicht für die Bestrafung zuständig ist. Das ist die sogenannte "Strafverfolgungsbehörde", und die ist bei Ordnungswidrigkeiten im Landratsamt angesiedelt und bei Straftaten die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei ist "nur" die ermittelnde Behörde, die "vorab" die Fakten zusammen trägt und dann an die entsprechende Strafverfolgungsbehörde weiter gibt. Erst das Landratsamt ist der für Dich bzw. Deinem Anwalt der Ansprechpartner beim Feilschen um die Schuld.
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Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:50:19 Uhr:
Du willst nicht verstehen...
Irgendwie hast Du ein Problem zu begreifen, dass bei Unfällen in Zusammenhang mit einem Linksabbieger immer der Linksabbieger die A-Karte gezogen hat.
Der Gesetzgeber, wie auch diverse BGH- und andere Richtungs-Entscheidungen haben das so festgelegt. Dem Linksabbieger obliegt die Beweisführung, dass er nur teilweise oder vollständig ohne Schuld ist.
Habe ich nun oft genug auch mit Verweisen erklärt und es existieren mittlerweile drei Nachweise hier im Forum, dass dies so ist: Der TE in diesem Thread, der hier im Thread aufgeführte Unfall von @Erwachsener und der Thread "Unfall beim Abbiegen , Schuldfrage", bei dem ebenso der TE allein aufgrund seiner Eigenschaft als Linksabbieger in der Beweispflicht für ein teil- oder vollständiges Nicht-Fehlverhalten ist oder als alleiniger Unfallverursacher gilt.
Im realen Leben auf der Straße ist der Linksabbieger der Pauschalschuldige, der seine Unschuld beweisen muss. Ob das nun von jedem auch begriffen, akzeptiert oder nachvollzogen werden kann, ist den Vorschriften wie geltender Rechtsprechung völlig egal.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 18. Dezember 2014 um 23:16:39 Uhr:
Weil die Polizei nicht für die Bestrafung zuständig ist. Das ist die sogenannte "Strafverfolgungsbehörde", und die ist bei Ordnungswidrigkeiten im Landratsamt angesiedelt und bei Straftaten die Staatsanwaltschaft.Zitat:
@cassy222 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:23:44 Uhr:
Wieso muss die Akte von der Polizei erstmal zum Landratsamt und dann erst zum Anwalt 😕Die Polizei ist "nur" die ermittelnde Behörde, die "vorab" die Fakten zusammen trägt und dann an die entsprechende Strafverfolgungsbehörde weiter gibt. Erst das Landratsamt ist der für Dich bzw. Deinem Anwalt der Ansprechpartner beim Feilschen um die Schuld.
Danke! Habe mich echt gewundert. Aber naja, mal sehen ob das Schreiben wirklich in 1-2 Wochen da ist 😁
Zitat:
@cassy222 schrieb am 19. Dezember 2014 um 09:48:20 Uhr:
..., mal sehen ob das Schreiben wirklich in 1-2 Wochen da ist 😁
Glaube ich nicht so richtig.
1-2 Wochen ohne Weihnachten und Jahreswechsel. Hier kommen jetzt 5 Arbeitstage, in denen absolut nichts passiert und weitere rund 5 ("Brücken"-)Tage, in denen üblicherweise nur sehr wenig passiert.
Ausschließen kann man nicht, dass Dein Vorgang nun auch zu den wenigen Dingen im Stapel gehört, die in der Zeit abgearbeitet werden, aber fest damit mit rechnen sollte man nicht.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:41:04 Uhr:
Glaube ich nicht so richtig.Zitat:
@cassy222 schrieb am 19. Dezember 2014 um 09:48:20 Uhr:
..., mal sehen ob das Schreiben wirklich in 1-2 Wochen da ist 😁1-2 Wochen ohne Weihnachten und Jahreswechsel. Hier kommen jetzt 5 Arbeitstage, in denen absolut nichts passiert und weitere rund 5 ("Brücken"-)Tage, in denen üblicherweise nur sehr wenig passiert.
Ausschließen kann man nicht, dass Dein Vorgang nun auch zu den wenigen Dingen im Stapel gehört, die in der Zeit abgearbeitet werden, aber fest damit mit rechnen sollte man nicht.
Ja, ich bin es ja schon gewohnt zu warten 🙄 Die paar Wochen mehr oder weniger sind mir nun auch Wurst ...
So, heute rief mich mein Anwalt an. Laut dem Bericht sieht es böse aus. Er meinte er wird versuchen auf 70/30 zu gehen, geht aber eher von 50/50 aus. Ich bin etwas fassungslos und ziemlich irritiert. Er meinte auch ich solle das Verwarngeld einfach bezahlen, es sei ja kein Eingeständnis. Und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, würde das alles nur noch Geld kosten, wenn ich klagen will.
Die Polo-Fahrerin die ich angeben habe, konnte wohl nicht ausfindig gemacht werden, obwohl ich sagte, dass der Peugeot-Fahrer und die Polo-Fahrern sich gedutzt haben und sich persönlich kennen.
Nunja, jetzt kommt es darauf an, in wieweit verhandelt wird. Ich verstehe dennoch nicht, wie ich 50/50 bekommen kann, aber das sei jetzt mal dahin gestellt. Der Peugeot-Fahrer habe wohl einen Verstoß begangen, weil er in unübersichtlicher Lage überholt habe. MEHR NICHT! DANKE DEUTSCHER RECHTSTAAT! 😕
Zitat:
@cassy222 schrieb am 23. Dezember 2014 um 19:50:32 Uhr:
Der Peugeot-Fahrer habe wohl einen Verstoß begangen, weil er in unübersichtlicher Lage überholt habe. MEHR NICHT!
Nö mehr nicht, nur hat er dadurch einen Unfall verursacht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. Januar 2015 um 14:57:13 Uhr:
Nö mehr nicht, nur hat er dadurch einen Unfall verursacht.Zitat:
@cassy222 schrieb am 23. Dezember 2014 um 19:50:32 Uhr:
Der Peugeot-Fahrer habe wohl einen Verstoß begangen, weil er in unübersichtlicher Lage überholt habe. MEHR NICHT!Gruß Metalhead
Das ist auch meine Sicht der Dinge, nur sieht das die Polizei wohl irgendwie anders. Naja. Mal abwarten was dabei rumkommt.
Lg, Cassy
Und was ist jetzt dabei rumgekommen?